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Kaufvertrag Wohnmobil / und was man so erleben kann

********n_58 Mann
325 Beiträge
Themenersteller 
Kaufvertrag Wohnmobil / und was man so erleben kann
Hallo,

wir haben ein neues Wohnmobil gekauft - und nach dem Kauf fing der Spaß *top* *g* - und das meine ich ernst - erst richtig an *gg* :

Gekauft haben wir laut Kaufvertrag:
• ein Wohnmobil mit folgender Ausstattung (nur das, was wichtig ist):
– Ducato mit 130 PS Maschine
– 120 W Solaranlage
• Sat-Anlage mit 85 cm Schüssel und 20" HDTV Fernseher

Bekommen haben wir:
• Ducato mit 148 PS
• 100 W Solaranlage mit in Deutschland nicht zugelassen Kabeln
• 60 cm Billigschüssel mit 18,5" HD+ Fernseher und nicht ordnungsgemäß verklebter SAT-Schüssel, die währende der Fahrt hätte fliegen gehen können, da der Kleber nicht ausgehärtet war.

Festgestellt wurden die Mängel von einem Fachbetrieb in Köln, der eigentlich nur die Solaranlage erweitern sollte. Wir haben dann erst mal die Solaranlage erweitern lassen und die Sat-Anlage gegen eine wie im Kaufvertrag zugesichert getauscht.

Ein Austausch beim Wohnmobilhändler kam nicht infrage, da dieser 470 km von Köln entfernt ist. Und aufgrund der nicht fachgerechten Montagen auch kein Vertrauen mehr besteht

Da wir ja nicht gleich mit den Anwälten aufeinander losgehen wollten, haben wir dem Händler angeboten, dass er die Rechnung für die Anlage bezahlt und alle sind zufrieden *g*

Antwort des Händlers:
• größerer Motor Mehrpreis Motor 1500.-€;
• Minderpreis Sat/TV Paket 2970.-€ zu 3380.-€ die verbaute Anlage bekomme ich im Internet für 670 €
• Mängel bei dem in Zahlung genommenen Wohnmobil illegale Gasanlage, - was nicht korrekt ist - siehe mein Beitrag zu Alugasflaschen
Feststellung der Mängel 15 Tage nach Übernahme des Wohnmobils durch den Händler *hae*

So kommt der Händler auf eine Nachforderung von 1090 €, die er mir aber gnädigerweise erlässt *hae*

Was der Händler aber nicht bedacht hat, er hat die Rechnung ohne mich gemacht *zwinker*

Das Folgende stellt keine Rechtsberatung in jedweder Form dar!

Wollten wir ein Fahrzeug mit 148 PS Motor *frage* NEIN - und wer muss dann froh sein, dass wir das Fahrzeug übernommen haben und wer muss den Mehrpreis tragen *frage* richtig - der Händler *top*

§434 BGB:

"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."
"Zu der Beschaffenheit ... gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers ... erwarten kann."

Eine öffentliche und beweisbare Aussage des Händlers ist zum Beispiel der Verkaufsprospekt, der an der Windschutzscheibe klebt
• ratet mal, wer den fotografiert hat - nein nicht ich *snief*
• aber meine Frau *top2*

Selbstverständlich wäre ich mit einer Rückabwicklung des Kaufvertrages einverstanden, dann aber nur
• wenn der Händler den Verkaufspreis laut Kaufvertrag ohne alle Abzüge und zuzüglich aller von mir inzwischen in das Fahrzeug investierten Kosten übernimmt. Dazu käme dann noch der Transfer von Köln nach Holzm... 470 km a 2,50 €. Also geben wir das Fahrzeug für knapp 18.000 € über Listenpreis an den Händler zurück. *zwinker* Der Händler hat dann das Problem ein gebrauchtes Fahrzeug, zwar mit TOP-Ausstattung aber immer noch 18.000 € über Listenpreis verkaufen zu dürfen *g* Ob er das wirklich will *frage*

Also ich würde mal sagen, einfacher wäre es die Rechnung für die Sat-Anlage zu bezahlen.

Was lernen wir daraus:
• nicht bekloppt machen lassen *top*
• zweimal tief durchatmen und erst am nächsten Tag den Händler anrufen *top*
• Frage: Ist es für mich von Vorteil oder von Nachteil - und dann entscheiden, wie vorgegangen wird *gg*
• erst mal überlegen, wer sitzt am längeren Hebel, bzw. wer hat die besseren Karten *frage*
• erst mal ruhig, sachlich und freundlich versuchen, die Sache zu klären und wenn nicht, können sich andere, sprich die Anwälte, die Köpfe einschlagen *zwinker*
und dann den Anderen am langen Arm verhungern lassen *gg*

Immer gute Fahrt wünscht Ulf - hoffentlich bald auch wieder zu touristischen Fahrten
****let Mann
326 Beiträge
Hallo Ulf!
Genialer Beitrag!

Vor allem die "Was können wir daraus lernen"- Aufstellung!
Ganz liebe Grüße aus Wien
******969 Paar
447 Beiträge
Du kannst aber nicht so einfach eine Werkstatt beauftragen, die Mängel zu beseitigen... zunächst musst Du dem Verkäufer die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben. Und auch der Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht grundsätzlich möglich, sondern nur nach Einhaltung bestimmter Verzugsfristen plus Nachfristen, die zunächst gesetzt werden müssen und vom Verkäufer verstrichen lassen müssen.
Ich glaube, da ist viel Wunschdenken in Deiner Argumentation...
******fun Paar
420 Beiträge
Wieso kommt mir da so spontan ein ganz bestimmter Händler in den Sinn ?? *haumichwech*
**********n4444 Paar
1.315 Beiträge
.....
Wir fragen uns......."Was will uns der TE damit sagen *nachdenk* ?......
**********ensel Mann
227 Beiträge
Hallo Ulf,
die rechtliche Situation in deiner Sache ist eindeutig und hier werden sich keine Anwälte "die Köpfe einschlagen". Ich empfehle dir dringend dich von einem RA beraten zu lassen, damit du erkennen kannst welche Rechte und Ansprüche du (noch) hast.
LG Dieter
****ie Paar
959 Beiträge
@ weltoffen_58:

da wir schon eine rückabwicklung (real) hinter uns haben - und die im gegenseitigen einvernehmen, weil wir einen guten womo-händler hatten, haben wir nur eine frage, da wir uns auch mit der rechtlichen systematik (+ 3 anwälten, die wir nur im vorfeld brauchten) auseinander gesetzt haben:

was wurde von deinem "Was der Händler aber nicht bedacht hat, er hat die Rechnung ohne mich gemacht" bis heute tatsächlich umgesetzt - wie ging die sache bis zum absoluten ende auch aus (tatsächliche rückabwicklung oder geldzurück-aktion und nicht nur hin- und herschreiberei)????

gruss

cuhpie *sonne*
**********84513 Mann
232 Beiträge
Denk mal dass man dem Verkäufer die mängel anzeigen müsste, er hat ja dann drei versuche diese zu beheben, dann erst Rücktrittsrecht..

Die wege, Reisekosten..ev unterbrigungskosten sollte der Händler auf sich nehmen , bzw sich dran beteiligen

Dadurch dass man die mängel woanders hat beseitigen lassen werden wohl alle ansprüche erloschen sein..

Viel glück und mich würde auch intressieren wies ausging, glg
****RSK Paar
518 Beiträge
Wir lieben dieses Portal wegen des real existierenden Fachwissens einiger Mitglieder, „träumen“ können wir auch ohne JoyClub *traenenlach*
********baer Paar
9 Beiträge
Hallo,
wie heißt eigentlich deine Fachfirma in Köln.

Gruß
******_69 Paar
6.563 Beiträge
@********n_58 , entscheidend ist was im Kaufvertrag steht und die Übergabe formel korrekt zu Stande gekommen ist und erst wenn man alle Fakten kennt, kann man abwägen ob eine Wandlung (Rückabwicklung) oder eine vernünftige Einigung besser sind, alles andere ist reine Spekulation.
****let Mann
326 Beiträge
Mal was Positives.
Haben letzten Juli einen Mercedes Marco Polo privat gekauft, übers Internet gefunden, angesehen, zu viert probegefahren und dann gekauft. Ohne Feilschen, weil der Preis angemessen war. Haben dann noch einiges an Zubehör dazubekommen, und das Womo hat sich in einem Tip Top Zustand erwiesen. Noch dazu hat sich eine liebe, wenn auch lose Freundschaft ergeben.
Auch das gibt's.
********iebe Paar
91 Beiträge
Zitat von **********ensel:
Hallo Ulf,
die rechtliche Situation in deiner Sache ist eindeutig und hier werden sich keine Anwälte "die Köpfe einschlagen". Ich empfehle dir dringend dich von einem RA beraten zu lassen, damit du erkennen kannst welche Rechte und Ansprüche du (noch) hast.
LG Dieter

Das stimmt, die Lage ist eindeutig. Er hat dem Händler nicht die Möglichkeit gegeben die Mangel zu beheben bzw. nachzubessern. Er ist auf eigene Rechnung in eine andere Werkstatt gefahren. Somit ist der Händler raus was diese Mängel betrifft.
**********e1702 Paar
250 Beiträge
Lustundliebe.... da habt Ihr leider Recht. Der Händler und sein Anwalt sitzen mit einem Lächeln hinterm Schreibtisch. Ulf hat leider alles falsch gemacht bezüglich der Sachmangelhaftung.
********iebe Paar
91 Beiträge
Zitat von **********e1702:
Lustundliebe.... da habt Ihr leider Recht. Der Händler und sein Anwalt sitzen mit einem Lächeln hinterm Schreibtisch. Ulf hat leider alles falsch gemacht bezüglich der Sachmangelhaftung.

Ja leider. Waren in der gleichen Situation. Man muss dem Verkäufer einfach die Möglichkeit geben die Mängel zu beheben
*****act Paar
458 Beiträge
immer diese Hobby-Juristen mit Halbwissen aus dem Internet... der Händler kann sich jedenfalls (berechtigterweise) entspannt zurück lehnen... was hier zu lesen ist, versüßt einem zumindest auch noch den sonnigen heutigen Tag
*lach*
• Fahrtkosten € 2,50 pro gefahrenem km *haumichwech*
• Unterkunftskosten *haumichwech*
• einfach jemanden etwas austauschen lassen ohne jegliche Aufforderung zur Nachbesserung mit angemessener Fristsetzung *haumichwech*
• Träumerei von Rückabwicklung ohne die zwingend notwendigen Verzugssetzungen

Echt klasse! *bravo*

Passt eigentlich besser in den „Postillion“ anstatt hier ins joy... obwohl, auch hier freut man sich über Anekdoten, Satire und Lustiges!

Liebe Grüße an Alle
*zwinker*
***er Mann
205 Beiträge
...ich denke auch, dass das Thema für den Verkäufer durch ist...
„Und was lernen wir daraus“: Manchmal ist es besser jemanden zu fragen, der sich damit (wirklich) auskennt!

Horst
**********ensel Mann
227 Beiträge
Zitat von ***er:
...ich denke auch, dass das Thema für den Verkäufer durch ist...
„Und was lernen wir daraus“: Manchmal ist es besser jemanden zu fragen, der sich damit (wirklich) auskennt!

Horst
...und das im Vorfeld, bevor irgendwelche Aktionen gestartet werden, die vollendete Tatsachen schaffen!
*********r7266 Paar
1.095 Beiträge
Warum der TE sich wohl nicht mehr meldet? *gruebel*
******969 Paar
447 Beiträge
Vielleicht hat er zwischenzeitlich festgestellt, dass das BGB nicht erst bei § 434 beginnt *schock* und nun liest er sich ab §145 ein... *schweig*
********n_58 Mann
325 Beiträge
Themenersteller 
Abschlussbericht *gg*

Natürlich gab es etlichen Schriftverkehr in Form von EMails. *grins* . Unser Kompromissvorschlag war die Zahlung von 2.000 € und damit wäre alles vergessen. Da sich der Händler aber stur stellte und als Kompromiss 1.000 € anbot, habe ich Ihm mitgeteilt, dass
• ich die 1.000 € gerne als Entschädigung für 1.000 km Fahrstrecke und den Verdientsausfall für 2 Personen annehme.
• er gerne in meinem Beisein das 100 W Solarpanel gegen das im Vertrag zugesicherte 120 W Solarpanel austauschen kann. Allerdings darf nur originalverpackte Ware zum Einsatz kommen *grins*
• zur Auffrischung seines Gedächtnisses habe ich Ihm dann noch die Bilder des Aushangs im Wohnmobil, das Bild der Verklebung der alten SAT-Anlage und der nicht genehmigten Kabel geschickt.
• außerdem teilte ich ihm dann auch noch ganz höflich mit, dass wir auf Grund seines Verhaltens unseren Kompromissvorschlag zurückziehen und auf der Zahlung des kompletten Preises für die SAT-Anlage bestehen.
• er hätte jetzt die Möglichkeit das Wohnmobil für 95.000 € zurück zu nehmen, den Betrag bis zur gestellten Frist zu überweisen, oder es unterhalten sich die Anwälte.

Das Geld ging fristgerecht ein *gg* *top*

Selbstverständlich möchte er die alte SAT-Anlage und den Fernseher zurück haben *gg* Soll er gerne haben. Abholung auf seine Kosten mit vorheriger Terminvereinbarung *top* und für die SAT-Schüssel habe ich keinen Karton*gg*

Also ich habe, was ich wollte.

Immer gute Fahrt wünsche ich allen
Ulf

P. S. an alle Ungeduldigen *gg* Die Frist lief erst am 08.05.2020 ab. Und bis dahin wollte ich mit meiner Erfolgsmeldung *lach* warten
*********illa Paar
4.421 Beiträge
Gruppen-Mod 
Gratulation *top2*
Schön zu hören, dass noch Einigungen (gleich wie schwer) zustande kommen.

Hoffentlich hast du deinen Streß jetzt hinter dir und der Spaß kann beginnen.

In diesem Sinne Gute Fahrt
**********n4444 Paar
1.315 Beiträge
Ich muss jetzt mal doof nachfragen......du hast jetzt 2000 bekommen oder was ???
********n_58 Mann
325 Beiträge
Themenersteller 
Unser Kompromiss waren 2.000 €, aber da der Händler Streß machte, bestanden wir dann auf dem Gesamtbetrag in Höhe von 2134,11 € für die Alden SAT-Anlage inklusive Montage. Und der Betrag ist dann auch centgenau am 08.05.2020 auf unserem Konto eingegangen *freu*

Immer gute Fahrt wünscht Ulf *lach*
********n_58 Mann
325 Beiträge
Themenersteller 
Ich freue mich, dass hier so viele unterschiedliche Meinungen eintrafen *top*
Fakt ist,
• selbstverständlich habe ich dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung der Solaranlage, wie es rechtlich notwendig ist, angeboten.
• Eine Nachbesserung der SAT-Anlage war aber beim Händler NICHT möglich (wie bereits beschrieben, war die SAT-Schüssel LOSE !!! ). Und mit einer SAT-Schüssel, die lose ist, fahre ich keine 500 km, um sie korrekt montieren zu lassen.

Ausnahmsweise wollte ich nicht als der dem die SAT-Schüssel fliegen ging, in die Nachrichten kommen.
Und auf die 20 W mehr an Solaranlagenleistung kann ich bei 500 W Gesamtleistung gut verzichten *gg*

Immer gute Fahrt
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