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Gasflasche (11Kg) gegen Gastank austauschen / Infos gesucht

*******l_El Mann
2.694 Beiträge
Was ich erfahren habe …
Einige Punkte, die ich erfahren habe:
1. Bei JEDER Änderung der Anlage, muss eine Gasprüfung gemacht werden. (Das gilt natürlich nicht nach einem Flaschen tausch … *kopfklatsch* )
2. Nach 10 Jahren wird der Gasregler erneuert. (Momentan sollte es mit einem Crashsensor ausgestatt sein, damit man auch während der Fahrt das Gas benutzen kann - gilt nur für Deutschland, andere Länder können andere Regeln haben).
3. Der Tank, die Flaschen und alle Gasbehälter müssen alle 10 Jahre geprüft werden (einige neuere Tanks müssen es nicht - was aber nur eine Reglung ist - wenn der Tank kaputt geht, hat man trotzdem noch die Scheiße am dampfen …) Nur nochmal: Auch die Gasflaschen müssen alle 10 Jahre geprüft werden - steht auf den Flaschen drauf. Wenn Ihr also vom Obi welche bekommt, bitte darauf achten!
4. Tanks haben, soweit ich weiß, den selben Anschluss in Europa, Gasflaschen NICHT!!! (Es gibt aber Adapter dafür).
5. Man kann alles selber einbauen, ABER: Vorher sollte man sich die Vorschriften durchlesen und keine sorge vor dem "Explodieren" … BEVOR auch nur ein Gerät angeschaltet werden darf, wird vorher nochmal, wie bei 1. erklärt, eine neue Gasprüfung gemacht. (Natürlich gehe ich davon aus, dass man nicht komplett doof handelt.

Das erstmal meine Ideen dazu.

(Bitte keine "Danke" klicks …)

Lieben Gruß,
Kal
Bekannte Rechtslage nicht ignorieren!
Also zu diesem Thema , wenn ich die Gasflasche in meiner C klasse kombi im Kofferraum mit Spanngurt sichere , darf ich sie Transportieren und auch an der Gassäule tanken .
Mache das sied nunmehr 4 Jahren und habe noch NIE irgendwelche Probleme gehabt.
Mann kann die Gesetze auch übertrieben ausleben , jeder wie er will !!
Ich darf ja ob im Wohnwagen oder Wohnmobil , zwei Baumarktgasflaschen montieren udn transportieren , !
Warum soll das bei den Befüllbaren Gasflaschen , egal von wem die kommt , verboten sein .
Also für mich ist das grosser *kindergarten*
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***To Mann
1.784 Beiträge
Wir haben seit rund 5 Jahren eine Tankflasche nachgerüstet und können es empfehlen. Es ist ein beträchtlicher Komfortgewinn. Kostenersparnis ist es nicht - zwar ist das getankte LPG an der Autogas-Tankstelle deutlich günstiger als Flüssiggas aus dem Baumarkt. Doch nach 10 Jahren ist ne Prüfung/Austausch der Tankflasche fällig - da muss man schon sehr viel heizen, um die Kosten mit dem Verbrauch zu amortisieren.

Wir haben eine Tankflasche in Größe einer 11-kg-Flasche genommen und betreiben sie zusammen mit einer Duocontrol oder Triomatic (bin mir nicht sicher, was das alte und was das neue ist). Da bei uns im Winter die Heizung durchläuft, wir aber nicht jede Woche mit dem Womo fahren, haben wir uns gegen 2 Tankflaschen entschieden. So können wir im Winter die eine Flasche im Womo einfach tauschen und müssen nicht jede Woche zur Tankstelle fahren. Im Sommer ist dagegen die Tankflasche die Hauptflasche.

Es ist total entspannend, wenn man unterwegs ist, nicht mehr nach Tauschmöglichkeiten suchen zu müssen. Egal ob in Deutschland, Polen, Frankreich oder Dänemark: Wenn die Tankflasche leer ist, einfach an die Tanke fahren, schnell füllen und weiter geht's.

Den Tankstellen habe ich oben in den Gasflaschenkasten einbauen lassen. So bleibt er sauber und ist keinen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Ihn außerhalb des Womos zu platzieren kann ich nicht empfehlen.

Auf anraten des Werkstatt-Besitzers haben wir einen Filter, den wir beim Tanken zwischen Tankstutzen und Zapfpistole schrauben. Das Autogas ist recht dreckig und enthält gerne ölige Bestandteile - beides macht Kühlschrank und Heizung Probleme. Der Filter ist zwar unverschämt teuer, hilft aber.

Wir haben es beim der Womo-Werkstatt einbauen lassen, ein Freund hat es selbst eingebaut. Ist für einen halbwegs begabten Bastler auch kein Problem. Hinterher wird die Tankflasche ins Gasheft eingetragen und natürlich auch eine Dichtheitsprüfung der Anlage gemacht und dokumentiert.

Rechtlich ist der Einbau und Betrieb der Tankflasche in Deutschland und Europa kein Problem. Dank Schlauchsicherung dürfen Kühlschrank und Heizung auch während der Fahrt betrieben werden.

Ich würde es immer wieder genau so machen. Ein Gastank kommt für mich am 3,5-Tonner nicht in Frage, da wir mit der Zulassung eh an der Grenze sind.

Ach ja: Anlass für den Einbau war ein Ausflug über Silvester: Nach der Silvesternacht auf freiem Feld mit Blick auf die nächste Kleinstadt hatte der eisige Wind die Heizung ordentlich gefordert und der Gasvorrat ging am 1. Januar zur Neige. Eine Tankstelle, die Gasflaschen tauschte fanden wir vor Ort am Neujahrstag nicht. Und da nicht klar war, ob wir für eine weitere Nacht noch genügend Gas haben, haben wir unseren Kurz-Urlaub abgebrochen und sind nach Hause gefahren. Solche Probleme haben wir jetzt nicht mehr.
G 607 Vorschriften
Siehe ANhang
G 607 Einbau jetzt das Bild
Sorry, hat beim letzten Upload nicht geklappt.
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***To Mann
1.784 Beiträge
Nein, die feste Verrohrung ist nicht notwendig. Die Tankflasche im Gasflaschenkasten wird ebenso mit einem flexiblen Schlauch an die Truma-XXXX-Control angeschlossen wie die klassische Flasche zum Tauschen. Die Tankflasche ist lediglich mit Winkeln und metallischen Spannbändern fest im Fahrzeug montiert.

Auch ist eine automatische Umschaltung erlaubt.

Und fest mit dem Rahmen muss die Flasche auch nicht verbunden werden - es reicht, wenn sie im Gasflaschenkasten fest verschraubt ist.

Oder die Werkstatt, die die Tankflasche eingebaut hat, der Gasprüfer, der die Erstabnahme gemacht hat und die beiden Gasprüfer, die die turnusmäßigen Gasprüfungen gemacht haben, hatten alle keine Ahnung.

Jens
Keine Ahnung?
@**ns

"Oder die Werkstatt, die die Tankflasche eingebaut hat, der Gasprüfer, der die Erstabnahme gemacht hat und die beiden Gasprüfer, die die turnusmäßigen Gasprüfungen gemacht haben, hatten alle keine Ahnung."

Sieht ganz danach aus, denn das von mir eingestellte Bild ist die vom ZKF in Zusammenarbeit mit ZDK und TAK erstellte Anweisung, wie das rechtlich/fachlich ausschauen muß

ZKF = Zentralverband Karosserie
ZDK = Zentralverband deutsche Kfz-Handwerk
TAK = Schulungsorganisation in Sachen G607/G608 und andere Bereiche
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
Zitat von ****rof:
Keine Ahnung?
@**ns

"Oder die Werkstatt, die die Tankflasche eingebaut hat, der Gasprüfer, der die Erstabnahme gemacht hat und die beiden Gasprüfer, die die turnusmäßigen Gasprüfungen gemacht haben, hatten alle keine Ahnung."

Sieht ganz danach aus, ...

Kann ich mir nicht vorstellen, dass gleich vier unterschiedliche Fachleute und der Hersteller der Tankflaschen die Rechtslage nicht kennen.

Und für keine der in der Zeichnung gemachten Vorgaben gibt es Gründe.

Also ich würde mich da lieber an die Fachleute halten, die sich mit dem Einbau auskennen.
Hier sind die gesetzlichen Vorgaben
Auszug aus ECE R122

1.1.2 Ist ein LPG-Behälter fest im Fahrzeug eingebaut, müssen alle mit flüssigem LPG in Kontakt kommenden Systemteile (alle Teile vom Betankungsanschluss bis zum Verdampfer/Druckregler) und deren jeweiliger Einbau den technischen Vorschriften der Regelung Nr. 67, Teile I und II und Anhänge 3 bis 10, 13 und 15 bis 17 entsprechen.
1.1.3 Die mit dem gasförmigen LPG in Kontakt kommenden Teile und deren Einbau in ein Fahrzeug müssen den Vorschriften der harmonisierten Norm EN 1949: 2002 (1) (Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen) entsprechen.
1.1.4 Das LPG-Versorgungssystem muss so konstruiert sein, dass dem eingebauten Verbrennungsheizgerät LPG unter dem erforderlichen Druck und im erforderlichen Aggregatzustand zugeführt wird. Einem fest eingebauten LPG-Behälter kann LPG im flüssigen oder gasförmigen Zustand entnommen werden.
1.1.5 Am Flüssigkeitsauslass eines fest eingebauten LPG-Behälters zur Versorgung des Heizgerätes mit LPG ist ein ferngesteuertes Versorgungsventil mit Überströmventil nach Absatz 17.6.1.1 der Regelung Nr. 67 zu installieren. Das ferngesteuerte Versorgungsventil mit Überströmventil ist so zu steuern, dass es innerhalb von fünf Sekunden nach Stillstand des Motors unabhängig von der Stellung des Zündungsschalters selbsttätig schließt. Wird während dieser fünf Sekunden der Einschalter für das Heizgerät oder das LPG-Versorgungssystem aktiviert, darf das Heizungssystem in Betrieb bleiben. Das Wiedereinschalten der Heizfunktion darf jederzeit möglich sein.
1.1.6 Wird LPG aus einem fest eingebauten Behälter oder aus (einer) gesonderten tragbaren Flasche(n) im gasförmigen Zustand entnommen, so ist durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass:
1.1.6.1 kein flüssiges LPG in den Druckregler oder in das LPG-Verbrennungsheizgerät gelangen kann. Eine Trennvorrichtung darf dazu verwendet werden, und
1.1.6.2 kein unkontrolliertes Austreten aufgrund einer unfallbedingten Trennung auftreten kann.
Ist der Druckregler an die Flasche oder an den Behälter angebaut, so ist unmittelbar nach der oder in der Flasche oder dem Behälter eine Einrichtung vorzusehen, die den Gasfluss absperrt; oder wenn der Druckregler von der Flasche oder vom Behälter getrennt montiert ist, ist eine Absperreinrichtung unmittelbar vor dem Schlauch oder der Leitung vorzusehen, der oder die von der Flasche oder dem Behälter abgeht, und eine zweite solche Einrichtung in oder nach dem Druckregler zu installieren.

Auszug aus DIN EN 1949:2013-05

12.2 Installation des Flüssiggastanks…..
….
Es ist erforderlich, dass der Flüssiggastank, die eingebauten Tankausrüstungsteile und die Bauteile der Flüssiggasanlage von der Befülleinheit bis zum Flüssiggastank (Bauteile, die mit der Flüssigphase in Berührung kommen) entsprechend den Anforderungen der UN/ECE Regelung Nr. 67-01, Teil II, Abschnitt 17, eingebaut werden…….
Druckregeleinrichtungen müssen den Anforderungen der EN 12864:2001 Anhang D oder Anhang M mit einem höchsten Durchfluss von 1,5 kg/h entsprechen und müssen nach dem handbetätigten Entnahmeventil eingebaut werden.
….
Wenn das fahrzeug sowohl mit Flüssiggasflaschen als auch mit einem Flüssiggastank ausgerüstet ist, muss ein handbetätigtes Umschaltventil nach 7.6 eingebaut werden, dass wahlweise die Entnahme ausschließlich aus einer der beiden Flüssiggasversorgungsquellen (Tank oder Flasche) zulässt…..
@****rof
das stimmt genau so

aber nur für PKW oder so die ein Gastank haben um den Motor mit zu betreiben, also umgerüstete Benziner die mit ein Gastank und somit Gas als Energiequelle nutzen.

und selbst da werden PE Rohre als leitung verwendet um das Flüssige Gas zum Verdampfer zu bringen das sie dort erst zu Gas werden um den Motor zu betreiben
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
Ja, da ist bei @****rof etwas durcheinander gegangen. Natürlich gibt es für Tanksysteme, die das LPG flüssig entnehmen andere Vorschriften als bei unserer Anwendung im Wohnmobil, wo wir das LPG gasförmig entnehmen.

Im übrigen sind sogar in dem zitierten Text für Flüssigentnahme Schläuche als Anschluss genannt.
Zitat von ****rof:
Hier sind die gesetzlichen Vorgaben
Auszug aus ECE R122
...
... ist eine Absperreinrichtung unmittelbar vor dem Schlauch oder der Leitung vorzusehen ...
….
Wenn das fahrzeug sowohl mit Flüssiggasflaschen als auch mit einem Flüssiggastank ausgerüstet ist, muss ein handbetätigtes Umschaltventil ...
Und bei dem zweiten Punkt sieht man dann noch mal, dass es sich hier um Fahrzeugantrieb, also um flüssig entnommenes LPG handelt.

Es ist also wie ich geschrieben habe und wie es die Fachleute bei meinem Womo als korrekt eingestuft haben:
  • Tank-Flaschen müssen nicht mit dem Fahrgestell verbunden sein.
  • Tank-Flaschen dürfen mit Schlauch angeschlossen werden.
  • Automatische Umschaltung mit Truma XXX-Control ist auch bei Tank-Flaschen zulässig.

Jens
Zitat von ***To:
...
Und bei dem zweiten Punkt sieht man dann noch mal, dass es sich hier um Fahrzeugantrieb, also um flüssig entnommenes LPG handelt.

...
Jens

@***To
Wenn Du das aus dem Begriff “Flüssiggasanlage“ schließt, dann spreche ich Dir jegliche Kompetenz zu diesem Thema ab.

Danke.
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
Zitat von *********r_haj:
Zitat von ***To:
...
Und bei dem zweiten Punkt sieht man dann noch mal, dass es sich hier um Fahrzeugantrieb, also um flüssig entnommenes LPG handelt.

...
Jens

@***To
Wenn Du das aus dem Begriff “Flüssiggasanlage“ schließt, dann spreche ich Dir jegliche Kompetenz zu diesem Thema ab.

Danke.
Nein, das schließe ich aus dem "Wenn das fahrzeug ..." und den vorhergehenden Bestimmungen, die sich um Fahrzeugantriebe und die flüssige Entnahme von LPG drehen.

Habe aber noch mal nachgesehen, dass die zum Schluss zitierte Norm sich auf Campingfahrzeuge und Heizzwecke bezieht. Da ich die Norm nicht kenne, kann ich auch nicht einschätzen, ob die Tank-Flaschen anders als klassische Tanks eingestuft werden. Auch kann es ja durchaus sein, dass die Druckregeleinheit und der Einbau im Womo (es haben ja beide Flaschen einen eigenen Druckregeler, die Umschaltung erfolgt erst nach diesem Druckregler) hier die Vorgaben der Norm erfüllt. Doch das sind nur Vermutungen, die ich nicht belegen kann - da mir die Vorschrift nicht vorliegt. Aufgrund einzelner kurzer Auszüge etwas zu diskutieren, hilft jedoch auch in aller Regel nicht weiter.

Ich gehe jedoch davon aus, dass die vier Fachleute, die sich meine Gasanlage angesehen haben, mit den Normen auskennen und mich darauf hingewiesen hätten, wenn etwas falsch wäre.
“Nein, das schließe ich aus dem "Wenn das fahrzeug ..." und den vorhergehenden Bestimmungen, die sich um Fahrzeugantriebe und die flüssige Entnahme von LPG drehen.“

Und schon wieder falsch geschlossen.
@****rof zitiert nämlich an der Stelle aus der DIN EN 1949:2013-05 und die heißt:
“Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen“

Also nix mit Fahrzeugantrieb und Entnahme von flüssigem LPG...

Danke, setzen.
ECE R122 gilt für
1 ANWENDUNGSBEREICH
1.1 Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge der Klassen M, N und O ( 1 ), in die ein Heizungssystem eingebaut ist.
PE Rohre?
@*******_97

Sorry, aber ich bin seit 40 Jahren mit LPG Anlagen für Kfz-Antriebe zugange.

PE geht gar nicht. Es wird entweder ummantelte Kupferleitung in 6 oder 8 mm verwendeet oder seit ein paar Jahren ist auch mehrlagige Flexleitung zugelassen. Diese muß in Abständen von ca. 50 cm allerdings die ECE R67-01 xxx Zertifizierungsnummer aufgedruckt haben.

Gruß
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
@*********r_haj
Du bist auch in der Lage mehr als einen Satz zu lesen? Wenn ja, dann verstehe ich dein letztes Post nicht. Denn außer dem von dir aufgegriffenen ersten Satz, gibt es auch noch zwei weitere Absätze, in denen ich mich dazu geäußert habe. Bitte erst denken, bevor du Noten verteilst.

@****rof
Die von dir zitierten Passagen der ECE R122 beziehen eindeutig auf die Entnahme in der flüssigen Phase. Das haben wir jedoch in klassischen Wohnmobilanwendungen nicht. Und auch bei den hier besprochenen Tankflaschen wird nur aus der gasförmigen Phase entnommen. Sie unterscheiden sich daher im Betrieb an der Gasanlage nicht von den normalen 11-kg-Flaschen. Daher sind alle die von dir zitierten Puntke aus der ECE R122 für uns irrelevant.

Und zugleich zeigt sich, dass die Zeichnung mit dem "festen Rohr" als Anschluss selbst für die Entnahme in der flüssigen Phase falsch ist.

Aber ganz ehrlich: Mir ist es egal, was ihr beide denkt. Wenn vier Fachleute unabhängig voneinander bescheinigen (mit Stempel und Unterschrift), dass es entsprechend der Vorschriften ist (mit Schlauch, nur im Gasflaschenkasten verschraubt und mit automatischer Umschalteinrichtung), dann reicht mir das völlig. Und ich gebe auf diese Menschen, die es amtlich bestätigen mehr, als auf irgendwelche Internet-Besserwisser. Blöd finde ich nur, dass ihr Leuten hier Sachen erzählt, die in der Praxis ganz anders sind.

Jens
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Muss es so ausarten ?????
Leute ruhig bleiben und Beleidigungen bitte unterlassen.
Fraglich ist warum die sogenannten.Tankflaschen im benachtbarten Ausland wie eine Gasflasche ansehen.
Wie dem auch sei scheiden sich die Geister.
Der Verweis auf Normen kann hilfreich sein.
Jedoch scheint es auch eine Auslegungsssche des Prüfers zu sein.
Und da er mit seinem Namen dir Prüfung abnimmt, ist so manchem wegen dem Normenwirwar lieber.
Euch die Plakette nicht zu geben als später mal in Erklärungsnoz zu geraten.

So und nun habt euch wieder Lieb
Ein Mod
******969 Paar
447 Beiträge
Andere Länder andere Gesetze?
Das kann doch wohl nicht sein, daß es Länder gibt, in denen andere Gesetze gelten...
Zitat von ***To:
Wir haben seit rund 5 Jahren eine Tankflasche nachgerüstet und können es empfehlen.

@***To
Ich hatte auch überlegt, eine “Tankflasche“ und eine Tauschflasche mit einer automatischen Umschaltung zu betreiben. Laut Aussage meines kompetenten Gasfritzen ist das seit kurzem nicht mehr zulässig.

Deine, vor fünf Jahren nachgerüstete, Anlage war vermutlich damals zulässig und hat Bestandsschutz.
Das bedeutet allerdings nicht, dass sie heute noch so erstellt werden dürfte.
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
EU Verordnung-noch nicht überall in nationales Recht
@******969
Leider ist dem so.
So ist es zb in Belgien so dass es keine Abnahme Eingetragen wird.
Dies ist weil das eben noch nicht in nationales Recht umgewandelt wurde.
So nun zu dem im Falle des Falles , wo es wie so viele hier ja meinen es könnte Probleme geben.
Die EU gibt eine Richtlinie vor die die Nationalstaaten umsetzen müssen.
Einige Länder hinken hinterher und so sieht auch der EU... vor dass die Betriebserlaubnis nicht erlöscht , so lange es nicht in nationales Recht umgewandelt worden ist.
Also kann der ausländische Gast laut der Eu nur begrenzt Haftbar gemacht werden aber nicht wegen fehlender Gasprüfung , da es die in seinem Land nicht gibt.
Und da das EU Recht über nationalem steht kann er dafür nichts.
KLingt alles sehr komisch doch leider ist dem so.
Ich bin nicht sicher , aber ich meine unsere Östereicher haben es auch noch nicht in nationales Recht umgewandelt.
Hier komplett einsehbar ECE R 122
https://eur-lex.europa.eu/le … i=CELEX%3A42010X0630%2808%29

hier kann sich jeder in seiner ihm eigenen Muttersprache die komplette Regelung auf seinen PC laden und in Ruhe, Zeile für Zeile durchlesen.

@***To

Einfach mal komplett durchlesen - und verstehen.

Es gibt Heizgeräte, die können mit flüssigem Medium, und andere Heizgeräte, die können mit gasförmigen Medium betrieben werden.

Die in den Reisemobilen eingebauten, (meist roten) Behälter entnehmen alle aus der gasförmigen Phase.
*****969 Mann
4.409 Beiträge
@gebe
ja das stimmt, glauben heist nicht wissen !!!!!!
übrigens seit ihr über Ostern auch unterwegs????
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