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Transfrauen sind stehen nicht auf Biofrauen!

****gel Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Transfrauen sind stehen nicht auf Biofrauen!
Ein bischen provokativ als Überschrift, aber genau das behauptet das örtliche Jugendamt als Argument, weshalb ich keinesfalls Vater des Kindes meiner Partnerin sein könne.

Zitat aus dem Schreiben:

"Sollte Herr * tatsächlich den Wunsch haben, eine Frau zu sein, wäre es statistisch warscheinlicher, das er Zuneigung zu Männern verspürt, als zu weiblichen Personen."
******onC Mann
17 Beiträge
Ein Elend! Statistik! Da fehlen mir die sachlichen Worte für.
Bleib stark. LG Tessa
Unser Staat...
...ist schon spitze!
Vielleicht sollte unser Staat mehr Lesben, Transen und Homo einstellen, damit es in der Gesellschaft mal etwas anders wird.
Ich habe eine Lesbische bekannte, sie hat ihre Arbeit im Kindergarten aus diesen grund verloren.
armes Deutschland!

Mfg "Verena"
Rein statistisch...
betrachtet mag das zutreffen. Wenn das bei Dir nich zutrifft, muss man nun den Individualfall so schildern wie er ist.
Es liegt dann leider an Dir / Euch dieses Gegentgeil unter Beweis zu stellen.
Es gilt zu beweisen Dass nachher Frau mit Frau leben möchte. Ob das Amt dem Zustimmt, dass das Kind dann in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung aufwachsen soll steht dann wieder auf einem neun Blatt.
Der Weg wird sicher steinig und schwer.
****a4 Mann
201 Beiträge
Hä..dann Frage Ich wie kann es sein das man 3 Kinder gezeugt hat und mit meiner Bio Frau 40 Jahre zusammen bin davon 38 Jahre verheiratet ist....

Beamte ...Kaffee saufen ,nach Gesetzbuch leben ..man brauchen diese zum Zeugen auch ein Lehrbuch mit anleitung der Liebe..


MFG


PS.: Laut Ärztlicher sicht steh unter Ts,tv nichts von Homo und anderen..

Jeder ist für sich selbst zuständig, den Weg dessen zu Wählen ...
dem anderen Geschlecht ........
Betrachtet man die Sache aus Sicht der Fachärzte, so ist es häufig so, "Transfrauen sind Lesben" warum auch immer.
Des weiteren ist das Scheidungsgebot aufgehoben, so dass sogar zwei Frauen miteinander verheiratet sein können (und sei es für´s Finanzamt)! Eine bestehende Vaterschaft kann eine Transfrau auch nach dem Wandel nicht verleugnen oder abstreiten!
Gleichgeschlechtliche Paare können inzwischen Kinder adoptieren.
Einer Mutter kann man nicht das Kind entziehen nur weil sie mit
einer Transfrau zusammen lebt!
Mein abschreckendes Beispiel: Frau(Neo-) verheiratet mit einer Frau, Vater einer Tochter auf der Suche nach einer Frau als Partnerin für
die Abende .......! Dazu auch noch Truck-Lady und Sportschützin!
Also.... "Was ist möglich" und "Kann es schlimmeres geben"?????

*lol* *guerilla* *hexe* Olivia-Henriette
****gel Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Das ich das Lebensmodel (Neofrau + Biofrau + Kind) nicht für verwerflich halte steht nicht zur Debatte, schließlich bezeichne ich mich selbst als Bisexuell mit lesbischer Präferenz, aber das es bei Behörden Vertreter gibt, die die Existenz von Lesben verleugnen, finde ich schon sehr erschreckend... *panik*

Ich werde mal mit der Leiterin unserer SHG darüber sprechen.
ich bin biofrau
so neu sind solche lebensformen doch nicht....
schon bei den alten griechen gab es sie...
es wäre wirklich schade, wenn es solche verbindungen nicht gäbe....
sie sind doch viel inspirirender als "normale" lebensgemeinschaften, die häufig nach kurzer zeit schon in routine und langeweile ersticken....
ich habe relativ spät mein interesse für transgender entdeckt...was ich da an menschlichkeit und lebendigkeit erfahren habe...einfach wahnsinn
daß die verwaltung und die beamten sowas nicht sehen und anerkennen wollen, liegt doch nur an der angst vor dem neuen.... *zwinker*

liebe grüße
josefine
**mo Paar
4.448 Beiträge
Wie heißt es so schön ( oder auch nicht schön ) :es darf nicht sein,was nicht sein darf....!!!
Weltfremde Sesselpupser , in Mittelalterlichen Weltdenken erstarrt , wollen eben nicht über den Tellerrand schauen.
@ n8engel
Hi,

ich verstehe die Aufregung nicht. Nach dem was Du geschrieben hast, ist es nicht Dein leibliches Kind. Es würde sich also um eine sogenannte "Stiefkindadoption" handeln.

Wenn Du also amtlich (denn wie Ihr sonnst mit dem Kind umgeht, ist eh Eure Sache) der Vater sein willst, musst Du das Kind adoptieren. Dazu ist dann immer die Zustimmung des leiblichen Vaters erforderlich. Wenn dieser dem nicht zustimmt, kannst Du das Kind auch nicht adoptieren (in selpenen Fällen kann ein Vormundschaftsgericht das auch anders entscheiden, ist aber wohl recht selten).

Bei der Frage, ob Du der Vater nach der Adoption sein kannst, ist einzig und allein Dein offizieller Familienstand bei der Beantragung zu berücksichtigen (unter Umständen kann ein Familienstandswechsel während des Verfahrens noch berücksichtigt werden). Bist Du also da noch männlich, sollte das kein Problem sein. Ist Dein Familienstand jedoch weiblich, bist Du sozusagen in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft und da gibt es genau das Problem. Denn als Frau kannst Du nun mal nicht der Vater sein. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie dann die offizielle Bezeichnung ist.

Das bedeutet, das Deine sexuelle Orientierung bei einem Adoptionsverfahren keine Rolle spielt. Sonnst würde es ja keine Adoptionen bei homosexuell orientierten Personen geben.

Voraussetzung für das oben geschriebene ist jedoch, dass Du in einem offiziellen Verhältnis zur Mutter des Kindes stehst - also Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft.

Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann nur einer der Lebenspartner das Kind adoptieren (siehe auch die aktuelle politische Diskussion). Und bei einer normalen Adoption müssen beide Elternteile der Adoption zustimmen. Wenn Ihr also kein offizielles Verhältnis miteinander habt, wird wohl eine Adoption bei gleichzeitiger Beibehaltung des Sorgerechtes durch die Mutter nicht möglich sein.

Und damit ist doch alles klar - oder? Oder hattest Du doch etwas anderes gemeint?

Liebe Grüße
Claudia
****gel Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Es handelt sich um den Auszug aus einem Schreiben, in dem begründet wird, weshalb ich kein Umgangsrecht mit dem leiblichen Kind meiner Lebenspartnerin, dessen Vater ich aus oben genannten Gründen nicht sein könne, haben dürfen soll.
umgangsrecht
also bei einer adoption ist mir schon klar, daß du in einer offiziellen partnerschaft mit der mutter des kindes leben mußt....
aber beim umgangsrecht ???
ich frage mich, was es da für unterschiede gibt....
und auch die tatsache, daß du eine frau bist, kann die verweigerung meines erachtens nicht rechtfertigen

liebe grüße
josefine
****gel Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Es geht um folgendes: Das Kind meiner Partnerin wurde vom Jugendamt aus ihrer Obhut genommen, da sie psychisch instabil sei. Nun versuchen wir es wieder zurück zu bekommen. Vom Zeugungszeitpunkt her besteht eine hohe Warscheinlichkeit, das ich biologischer Vater des Kindes bin. Momentan läuft ein Prozess, wo ich auf Vaterschaft klage. Das Jugendamt hat allerdings die Pflegeeltern genötigt(Vermutlich, damit das man ihnen gesagt hat das sie das Kind sonst nicht adoptieren dürfen) mir Hausverbot zu erteilen - also das Umgangsrecht, welches bei meiner Partnerin liegt einzuschränken. man droht uns sogar damit, das man dieses Recht entzieht, wenn ich nicht freiwillig mich den Anordnungen des Amtes füge. da ich Klage eingereicht habe musste man vom Jugendamt Stellung beziehen und obiges Zitat stammt aus dieser Stellungsname, den mir meine Anwältin übersand hat.
also wenn dieses zitat aus dem brief vom jugendamt stammt, ist es bemerkenswert......vielleicht stammt es von einem beamten, der kurz vor der pensionierung steht.....
soweit ich weiß, kehrt sogar in die jugendämter endlich ein neuer geist ein....aber möglicherweise dauert es an manchen stellen noch....
ich wünsche dir und deiner partnerin auf alle fälle viel glück und einen guten atem für euren kampf *victory*

liebe grüße
josefine
*********chner Mann
14 Beiträge
Es ist doch unglaublich was der Amtsschimmel so alles weis. Was ist denn bei bisexuellen Menschen, wie wird hier die Zuneigung gewichtet. Wünsche dir viel Erfolg in dieser Sache.
@ n8engel
Upps, dann liegt der ganze Fall wohl doch etwas komplizierter. Und wenn Du bereits eine Rechtsanwältin eingeschaltet hast, will ich da auch nicht näher drauf eingehen.

Was aber den Auszug aus dem Schreiben angeht, so solltest Du Dich oder über die Rechtsanwältin an die jeweilige Beschwerdestelle der Stadt oder Gemeinde wenden. Eine solche Aussage stellt eine klare Diskriminierung dar. Hintergrund dazu:

Es gibt keine offizielle Statistik, auf die sich diese Aussage stützen kann. Es gibt sicherlich diverse Diplom- und Promotionsarbeiten von Soziologen, die sich mit diesem Thema befassen. Jedoch sind die Aussagen recht differenziert und wenn man die der Untersuchung zu Grunde liegenden Fallzahlen betrachtet, ist eine wirkliche statistische Aussage nicht gegeben. Wahrscheinlicher ist, dass die sogenannte Statistik das Kopfkino der schreibenden Person darstellt. Ich würde diesbezüglich auch gleich auf das AGG verweisen und eine entsprechende Untersetzung der ausgeführten Sachverhalte verlangen.

Des weiteren geht es hier um das Umgangs- bzw. Sorgerecht gegenüber einem Kind. In diesem Zusammenhang spielt Deine sexuelle Orientierung keine Rolle. OK, mir ist bekannt, dass es wohl immer mal wieder Familienrichter gibt, die die Auffassung vertreten, dass Transidentität zur Aberkennung des Sorgerechtes ausreichen. Gut, dann muss man eben in die nächste Instanz gehen.

Liebe Grüße
Claudia
**mo Paar
4.448 Beiträge
Mutter psychisch instabil ist eine Sache und vom Jugendamt nachvollziehbar...,aber Du bist doch auch noch da und nicht psychisch instabil. Aber "dank" Transidentität eben ( in den Augen des Beamtenrentners ) auch nicht ganz normal.

Da wir mit 2013 schon paar Jahre vom Mittelalter entfert leben,sollte es doch keine Rolle mehr spielen,daß zwei Menschen,die sich lieben ( egal wie auch immer geartet ) die gleichen Rechte haben,wie alle anderen Paare auch.
Der Amtsschimmel wiehert manchmal recht seltsam....

Viel Glück Euch beiden...
Gabi
ich habe keinen Einblick..
in das ganze Geschehen und kann deshalb auch keinen Rat geben und auch kein Urteil fällen. Auch möchte ich betont wissen, dass ich keinerlei Stellung beziehen möchte.

Aber ganz nüchtern betrachtet: Würde ich "normal" ticken, als Mann gesprochen, würde ich ebenfalls an der Sinnhaftigkeit einer solchen Beziehung zweifeln müssen.

Man muss bei allem Respekt vor unseren Gefühlen und unserem Denken der Tatsache in´s Auge sehen, dass Frau und Frau sowie Mann und Mann kein Kind haben können.

Biologisch geht das nicht das ist Fakt.

Nun versuchen die Ämter natürlich, was absolut vernünftig und nachvollziehbar ist, den Kindern eine heile Welt zu ermöglichen. Sofern es die überhaupt gibt. (und wenn sie alles sehen könnten was sie sollten)
Unnatürlich ist Mann/ Mann und Frau/Frau. Eine Katastophe ist natürlich wenn jemand FzM oder MzF in der Beziehung lebt. Und dann noch ein Kind adoptieren will.
Das schreit für die Ämter zum Himmel- Klar... Die ticken ja auch normal.

Du wirst es nicht leicht haben. Das Pferd hätte man nicht von hinten aufsatteln sollen. Es wirkt alles ein wenig wie eine Hals über Kopf Aktion. So sieht es das Amt sicherlich.

Wenn Du sicher bist, dass es Dein Kind ist, warum fällt Euch das erst jetzt ein?
Wenn Du sicher bist, dass es Dein Kind ist, warum kommt die Mutter erst jetzt damit raus?
Wenn Du sicher bist, dass es Dein Kind ist, was ist mit dem angeblichen vorherigen leiblichen Vater?

Da gibt es tausend Fragen!

Warum hast Du nicht sofort, als Du noch Mann warst für das Kind gerade gestanden?

Dir Fragen sind wertfrei und stehen sicher beim Amt und deren Anwälte auf der Liste.

Das wird kein leichter Tanz....
****gel Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Susan:
Würden Deine Fragen zum Thema passen, würde ich sie beantworten.

Es geht mir aber nicht um die rechtlichen Dinge - dafür bezahle ich eine Anwältin, die die rechtlichte Bewertung vornimmt. Vielmehr geht es hier um die Unsäglichkeit, das jemand eine Amtsperson ist, die über das Wohl von anderen Menschen entscheidet und derartig verdrehte Ansichten als wissenschaftliche Fakten bezeichnet, die nichtmal beweisbar sind.
Profilbild
*******ipi Mann
850 Beiträge
So ist das leider...
...Vielmehr geht es hier um die Unsäglichkeit, das jemand eine Amtsperson ist, die über das Wohl von anderen Menschen entscheidet und derartig verdrehte Ansichten als wissenschaftliche Fakten bezeichnet, die nichtmal beweisbar sind.

Mit dieser Sachlage musst du leider leben. Unsere sogenannte "aufgeklärte" Gesellschaft ist im Kern so was von spießig und ignorant, dass es nur so kracht!!! Deshalb kommt es immer wieder zu so unschönen Ereignissen.

Fakt ist, dass die beteiligten Damen und Herren, die nicht direkt von Thema betroffen sind, KEINE AHNUNG haben, dies aber nicht zugeben wollen/können.

Kein Beamter, Mediziner oder Psychologe kann die Dimension eines Transgender erfassen.

NULL Wissen, NULL Ahnung, NULL Verständnis.

Und das wird sich in dieser Gesellschaft auch in 100 Jahren nicht ändern!!!

*autsch*
****gel Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
...Fakt ist, dass die beteiligten Damen und Herren, die nicht direkt von Thema betroffen sind, KEINE AHNUNG haben, dies aber nicht zugeben wollen/können....

Aber sie behaupten das Wissen zu haben. Sie geben eigene Vermutungen als Fakten aus. Unsereins hat dann den schwarzen Peter und muss nachweisen, das es nicht so ist; das es nur Vorurteile sind.
Solche Dinge sind psychisch sehr belastend, kosten unnötig Zeit - gibt ja bereits höchstrichterliche Urteile - und verschlingen Geld, das man woanders sinnvoller einsetzen könnte.
Profilbild
*******ipi Mann
850 Beiträge
So sind sie...
Wenn ich in toleranter Stimmung bin, fällt mir da so ein Spruch ein:

"Denn sie wissen nicht, was sie tun!"

Tja...

*klugscheisser*
****gel Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Da gebe ich Dir 100% Recht *bravo*
**********hen87 Frau
3 Beiträge
hallo

ich bin eine junge Mutter
und ich weiß wie schwer es ist nach einen Kaiserschnitt überhaupt was zu machen
da bleibt der Haushalt halt mal liegen
dazu hatte ich Wochenbett Depressionen und da brauch man Hilfe aber nicht so
dafür ist dan auch ein patner/in da damits dem Kindchen nichts fehlt
@ n8engel
Hi,

noch mal. Eine solche Aussage, wie Du sie hier geschildert hast, besitzt keine Grundlage. Darüber sind wir uns sicherlich einig.

Eine andere Sache ist, dass ein Schreiben, welches ein Amt verlässt, nicht die private Meinung eines Mitarbeiters darstellen darf. Solche Schreiben bedürfen einer Rechtsgrundlage, dass bedeutet, dass da zu stehen hat, laut Gesetz, Paragraph, Absatz usw.. Und wenn da jemand etwas anderes schreibt, aus welchen Grund auch immer, ist das ein Anlass für eine Beschwerde. Dazu muss nicht unbedingt ein Anwalt bemüht werden. Dazu gibt es Beschwerdestellen. In diesem Fall würde ich mich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Und diese muss aktiv werden.

Ich hatte auch mal meinen Pfitz mit meiner Stadt. Ich habe mich umgehend an die entsprechende Stelle gewendet und bis zum Feierabend war das Thema aus der Welt.

Versuch das einfach mal.

Liebe Grüße
Claudia
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