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Das argentinische

******oew Mann
741 Beiträge
Themenersteller 
Das argentinische
Ich weiss ja nicht, ob ihr das im Wortlaut kennt, aber ich finde dieses Gesetz würde meinen Wünschen entsprechen
GESCHLECHTSIDENTITÄT
Gesetz 26.743
Das Recht des Menschen auf Geschlechtsidentität wird festgeschrieben.
Beschlossen am 9. Mai 2012
Erlassen am 23. Mai 2012
Der Senat und die Abgeordnetenkammer der Argentinischen Nation, die im Kongress versammelt sind, beschließen mit Gesetzeskraft:
ARTIKEL 1

Recht auf Geschlechtsidentität
. Jeder Mensch hat das Recht:
a) auf Anerkennung seiner Geschlechtsidentität;
b) auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in Übereinstimmung mit seiner Geschlechtsidentität; auf Umgang in Übereinstimmung mit seiner Geschlechtsidentität und insbesondere auf entsprechende Eintragung in amtlichen Unterlagen zum Nachweis der Identität in Bezug auf den/die Vornamen, das Aussehen und das Geschlecht, mit denen er dort registriert wird;


ARTIKEL 2

Definition
. Unter Geschlechtsidentität ist das empfundene innere und persönliche Gefühl der Zugehörigkeit eines
jeden Menschen zu einem Geschlecht zu verstehen. Es kann mit dem bei Geburt zugeordneten Geschlecht,
einschließlich der Wahrnehmung des eigenen Körpers, übereinstimmen oder nicht.
Das kann die Veränderung des Aussehens oder der Funktionen des Körpers durch pharmakologische, chirurgische oder andere Mittel beinhalten,
wenn dies auf freier Entscheidung beruht. Eingeschlossen sind auch andere Ausdrucksformen des Geschlechts wie Kleidung, Art des Sprechens und Verhaltensweisen.

ARTIKEL 3

Geltungsbereich
. Jeder Mensch kann die Änderung des eingetragenen Geschlechts, des Vornamens und des Bildes beantragen, sobald diese nicht mit der eigenen Wahrnehmung des Geschlechts übereinstimmen.

ARTIKEL 4

Voraussetzungen
. Jeder Mensch, der die Änderung des eingetragenen
Geschlechts, des Vornamens und des Bildesauf der Grundlage dieses Gesetzes
beantragt, hat folgende Voraussetzungen zu beachten:
1. Nachweis des Mindestalters von achtzehn (18)
Jahren mit Ausnahme der Regelung in
Artikel 5 dieses Gesetzes;
2. Vorlage des Antrags auf Änderung der Eintragung der entsprechenden Identität in der Geburtsurkunde und dem neuen Pers
onalausweis beim Nationalen Personenstandsregister oder den entsprechenden untergeordneten Ämtern mit dem
Verweis auf dieses Gesetz unter Beibehaltung der Originalnummer;
3. Nennung des neuen Vornamens, dessen Eintragung beantragt wird.
Voraussetzung sind auf keinen Fall chirurgische Eingriffe zur vollständigen oder teilweisen Geschlechtsumwandlung oder hormonale Therapien sowie psychologische oder ärztliche Behandlung.

ARTIKEL 5

Minderjährige
Bei Personen unter achtzehn (18) Jahren muss die Antragstellung, auf die sich Artikel 4 bezieht,
von ihren gesetzlichen Vertretern und mit ausdrücklicher Zustimmung der Minderjährigen unter Berücksichtigung der Grundsätze der wachsenden Fähigkeiten und des steigenden Interesses des Kindes in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Übereinkommens über die Rechtes des
Kindes und des Gesetzes 26.061 über den umfassenden Schutz der Rechte der Kinder und Jugendlichen erfolgen. Minderjährige benötigen außerdem Rechtsbeistand in Übereinstimmung mit Artikel27 des Gesetzes 26.061.
Wird aus irgendeinem Grund das Einverständnis durch einen der gesetzlichen VertreterInnen des Minderjährigen verwehrt oder kann nicht erzielt werden, besteht die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, damit die entsprechenden RichterInnen unter Berücksichtigung der Grundsätze der wachsenden Fähigkeiten und des steigenden Interesses des Kindes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Übereinkommens über die Rechtes des Kindes und des Gesetzes 26.061 über den umfassenden Schutz der Rechte der Kinder und Jugendlichen darüber entscheiden.

ARTIKEL 6

Bearbeitung. Sind die Voraussetzungen gemäß Artikel 4 und 5 erfüllt,
macht der/die öffentliche Beamte/Beamtin die amtliche Mitteilung über die Änderung des Geschlechts und des Vornamens an das zuständige Standesamt, in dem die Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Dieses stellt dann eine neue Geburtsurkunde entsprechend den Veränderungen und einen neuen Personalausweis mit der eingetragenen Änderung des Geschlechts und des neuen Vornamens aus. Jeder Bezug auf dieses Gesetz in der veränderten Geburtsurkunde und dem auf dieser Grundlage ausgestellten Personalausweis ist verboten.
Die im Rahmen dieses Gesetzes vorgesehene Bearbeitung der Eintragsänderung ist kostenlos, persönlich und erfordert nicht die Einschaltung eines Vermittlers oder Rechtsanwalts.

ARTIKEL 7

Folgen
. Die Folgen der Änderung des Geschlechts und des/der Vornamen(s) im Rahmen dieses Gesetzes sind Dritten ab der amtlichen Eintragung ausweisbar.
Die Eintragsänderung beeinträchtigt weder persönliche Rechtsansprüche und -verpflichtungen des Betreffenden vor der Eintragung der Änderung noch solche aus familienrechtlichen Beziehungen auf allen Ebenen. Sie bleiben unverändert,
einschließlich der Adoption. Ausschlaggebend ist auf jeden Fall die Personalausweisnummer, anders als der Vorname oder das Erscheinungsbild des Betreffenden.

ARTIKEL 8
– Ist die Eintragsänderung in Übereinstimmung mit diesem Gesetz einmal vollzogen, kann sie nur mit richterlicher Zustimmung erneut geändert werden.

ARTIKEL 9

Vertraulichkeit
. Auf die Originalgeburtsurkunde hat nur derjenige Zugriff, der dazu vom Inhaber/von der Inhaberin befugt ist oder über ein schriftliches und fundiertes Gerichtsurteil verfügt.
Die Änderung der Eintragung des Geschlechts und des Vornamens wird niemals veröffentlicht, es sei denn mit Erlaubnis des/der Betreffenden. Die Veröffentlichung in Zeitungen, auf die Artikel 17 des Gesetzes 18.248 Bezug nimmt, wird unterlassen.

ARTIKEL 10

Mitteilungen
. Das Nationale Personenstandsregister informiert das Nationale Straffälligkeitsregister über die Änderung des Personalausweises, das zuständige Staatssekretariat für Wählererfassung zur Änderung des Wählerverzeichnisses und
die vorgeschriebenen Institutionen, eingeschlossen diejenigen mit möglichen Informationen über bestehende Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Betreffenden.

ARTIKEL 11

Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
. Jeder Mensch über achtzehn (18) Jahre kann in Übereinstimmung mit Artikel 1 dieses Gesetzes und zwecks Gewährleistung, sich einer ganzheitlichen Gesundheit zu erfreuen, vollständige und
teilweise chirurgische Eingriffe bzw. hormonelle Ganzheitsbehandlungen zur Anpassung des Körpers einschließlich der Genitalien an die selbst wahrgenommene Geschlechtsidentität ohne Notwendigkeit einer richterlichen oder
verwaltungsbehördlichen Genehmigung vornehmen lassen.
Für ganzheitliche hormonelle Behandlungen ist es nicht notwendig, die Bereitschaft zu vollständigen oder teilweisen chirurgischen Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung zu erklären. In beiden Fällen ist allein die Einwilligung des Betreffenden nach erfolgter Aufklärung erforderlich. Bei Minderjährigen gelten die Grundsätze und Voraussetzungen des Artikels 5 für die Einholung der Einwilligung nach erfolgter Aufklärung. Unbeschadet dessen ist für den Fall ihrer Einholung zu einem vollständigen oder teilweisen chirurgischen Eingriff außerdem die Zustimmung der zuständigen Justizbehörde jedes Gerichtsbezirks, die über die Grundsätze der wachsenden Fähigkeiten und des steigenden Interesses
des Kindes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Übereinkommens über die Rechtes des Kindes und des Gesetzes 26.061 über den umfassenden Schutz der Rechte der Kinder und Jugendlichen, nötig.
Die Justizbehörde muss ihre Entscheidung innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechzig (60) Tagen ab Antragstellung auf Zustimmung treffen.
Die ausführenden Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, unabhängig davon, ob es sich um staatliche, private oder die des Teilbereichs der Krankenversicherungen handelt, müssen stets von diesem Gesetz anerkannten Rechte gewährleisten.
Alle in diesem Artikel vorgesehenen Gesundheitsleistungen bleiben im Plan Médico Obligatorio (Pflichtkrankenversicherung) oder dessen Ersatz entsprechend den Festlegungen der Ausführungsbehörde enthalten.

ARTIKEL 12

Würdiger Umgang
. Die von den Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, die einen anderen Vornamen als den in ihrem Personalausweis angegebenen benutzen, angenommene Geschlechtsidentität muss respektiert werden.
Allein auf ihr Bitten ist ihr angenommener Vorname bei Ladungen, Eintragungen, Akten, Anrufen und jedem anderen Vorgang oder Dienstleistung sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich zu verwenden.
Sollte die Art des Anliegens die Aufnahme der Daten aus dem Personalausweis notwendig machen, wird eine Methode angewandt, bei der die Initialen des Vornamens, der vollständige Familienname, Geburtstag und Geburtsjahr und die
Personalausweisnummer erfasst und der aus Gründen der Geschlechtsidentität auf Wunsch des/der Betreffenden ausgewählte Vorname ergänzt werden.
In Fällen, bei denen die Person öffentlich aufgerufen wird, ist nur der ausgewählte Vorname zu verwenden, um die angenommeneGeschlechtsidentität zu respektieren.

ARTIKEL 13

Anwendung
. Alle Vorschriften, Regelungen oder Verfahren haben das Recht des Menschen auf die Geschlechtsidentität zu respektieren. Keine Vorschriften, Regelungen oder Verfahren dürfen die Ausübung des Rechts des Menschen auf die Geschlechtsidentität einschränken, begrenzen, ausschließen oder verbieten. Dabei sind die Grundsätze stets im Sinne seiner Inanspruchnahme auszulegen und anzuwenden.
ARTIKEL 14
– Absatz 4 des Artikels 19 des Gesetzes 17.132 wird aufgehoben.

ARTIKEL 15
– Es erfolgt Mitteilung an die Nationale Exekutivmacht. Sitzungssaal des argentinischen Kongresses in Buenos Aires, am neunten Mai zweitausendzwölf.
-
Registriert unter der Nummer 26.743 –
AMADO BOUDOU – JULIAN A. DOMINGUEZ
– Gervasio Bozzano – Juan H.
Estrada
Quelle: antidiskriminierungsstelle

Aber hierzulande ist wohl anderes wichtiger und ich frage mich warum hier immer noch folgendes Verlangt wird:

."..In Deutschland beispielsweise sind für eine Personenstandsänderung weiterhin zwei vonein­ander unabhängige Gutachten nötig, die bestätigen, dass die antragstellende Person »seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben«. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 wurden die Vorgaben bezüglich der Fortpflanzungsunfähigkeit und eines vorangegangenen, die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriffs vorläufig ausgesetzt...."
Quelle: jungle world..Archiv 21/2012

*gleichplatz*
Nein lieber nicht, denn ich würde gerne erleben, dass es auch so ein Gesetz hier gibt, ansonsten Frage ich mal nach wie die Einbürgerungsvoraussetzungen in Argentinien sind, oder ob die etwa auch eine doppelte Staatsbürgerschaft kennen!
</Ironie> Aber Tausende von Psychologen und Gutachtern wollen doch beschäftigt werden </Ironie>
******oew Mann
741 Beiträge
Themenersteller 
<ebenso iroinisch>:
Die können ja dann bei RTL, Sat 1, oder sonsteinem Sender des Niedrigniveaus anheuern oder *fiesgrins*einfach mal wieder einen
schönen Lebensratgeber schreiben!
Aber genau da liegt, jetzt werde ich doch Ernst, der Hase im Pfeffer, denn irgendeine Lobby wird das ausbremsen!
Oder jemand, der seine Machtposition durch liberalere Gesetzgebung diesbezüglich gefährdet sieht...

Komisch...
**mo Paar
4.448 Beiträge
Was verlangt Ihr denn ( umnachbares ? ) von unseren Politikern...??? Die sind doch sogar mit den Homosexuellen "überfordert...,obwohl einer ihrer Spitzenpolitiker selbst Schwul ist. Und da erwarten wir allen ernstes , daß die mit uns Trans-Menschen klar kommen...??? *nachdenk* *gruebel* Wenn die sich in dieser Richtung überhaupt man äußern,dann stoßen die iher Entscheidungen sicher noch x-mal um.
Jeder sucht sich seine Gruppe, die er ausgrenzen kann. Da bleibt bei einem schwulen Aussenminister nicht mehr viel übrig.
****a4 Mann
201 Beiträge
upps ....
Liebe Jutta,

habe jetzt während des Wocheneinkaufes darüber gerätselt, worauf sich das "Uuups" bezieht. Ich vermute jetzt einmal, es bezieht sich auf die Ausgrenzung.

Aber es ist leider wirklich so. Und Pädagogikstudenten kennen das Problem mit der sogenannten Hackliste bei den Hühnern. Zum Verständnis: Bei den Hühner gibt es immer ein Huhn, das gerupft ausssieht und auf dem alle rumhacken. Und ist dieses Huhn nicht mehr da, dann muss ein anderes dran glauben.

Diese "Hacklisten" findet man eben auch beim Menschen. Du musst nur einmal genau hinschauen. Und im "Grossen" wird eben auf Ausländern, Muslimen, Hartzern und eben auch auf den Transen rumgehackt. Das geht von Gesetzen, die erst vom BVG gekippt werden müssen bis dahin, dass man die Transen bei der Neugestaltung der "Homoehe" wieder irgendwie vergisst. Kommt mir zumindest nicht so vor.

Ach, und wenn Du mehrmals den Begriff Transe ließt - das habe ich mitnichten negativ oder abwertend gemeint. Interessant ist doch, was man daraus macht. Und wenn ich zu dem Entschluss komme, dass ich den Begriff auch bei mir anwenden muss, dann werde ich das auch tun.

Viele Grüße - ev_1
****a4 Mann
201 Beiträge
Jupp ist so ..nur man sollte immer versuchen den Mittelweg einschlagen....ist zwar nicht immer Einfach


MFG

Jutta
@ ev_1
Ich mag es nicht, wenn jemand mit dem Wort Transe so freizügig umgeht!
Hier müsste man wieder die Frage stellen: "Wer ist ein/e Trans/e?"

Ich zum Beispiel bin eine FRAU! Steht auch so in meinen Papieren!
Deswegen bleibe ich trotzdem ein Transgender!!!!!!!!!!!!!!

Hackordnung und Ausgrenzung::::::::::::::::
Als erstes wir der/die jenige bevorzugt, der/die etwas nicht richtig oder vernünftig erledigt. Danach kommen die Randgruppen ebenfalls geordnet nach ordentlich und hilfreich bis ...........
Ich war/bin sicherlich Gesprächsstoff ohne Ende in einem mittelständischen Logistikbetrieb und über die "Kollegen" bis weit darüber hinaus. Nur deswegen stehe ich in deiner sogenannten Hackordnung noch lange nicht so arg weit unten. Durch gewisse Vorzüge kann man vieles ausgleichen, ohne gleich den Anspruch auf eben die besondere Behandlung ...... zu erheben.

Ein schwuler Aussenminister muss auf Grund dieser Tatsache kein schlechter Minister sein(egal ob ich ihn mag oder nicht) und ein Popstar der mit einem Mann verheiratet ist muss deswegen noch lange keine schlechte Musik machen.
Keiner von beiden wird einem anderen unserer Art zu nahe treten oder von vorne herein ablehnen! Es sind Menschen wie du und ich!

Zurück zu den Politikern!
Bevor man dort auch nur auf den Gedanken kommt, Transen und Transsexuelle auszugrenzen kommen erst einmal andere Gruppen dran. Bei den Waffenbesitzern ist der Angelpunkt die >Innere Sicherheit< ; bei den grossen .... Hunden die >Gefährdung Anderer< und so weiter, und so weiter......
Man wird sicherlich nicht freiwillig eine Brücke für uns bauen aber man wirft uns auch nicht so einfach ins kalte Wasser. Mit unseren Problemen kann man halt bei Wahlen nicht punkten!

FÜR ALLE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Einfach mal drüber nachdenken!!!!!!!!!!!!!!!

Olivia-Henriette
Liebe Olivia,

es liegt nicht in meiner Absicht, Deine und die Gefühle anderer zu verletzten. Sollte ich jetzt etwas über das Ziel hinausgeschossen sein, dann tut mir das leid und bitte Dich, bezüglich meiner Wortwahl Milde walten zu lassen.

Viele Grüße - ev_1
Hi,

@******oew: erst einmal auch in Textform ein DANKE für die ausführliche Darstellung der neuen argentinischen Verhältnisse.
Auch ist Dein zweiter Teil sicherlich richtig, da er die Kernaussagen des Transsexuellengesetzes (TSG) zusammenfasst.

Nur ist das nicht grundsätzlich so. Die deutsche Rechtsordnung kennt in den einschlägigen Gesetzen durchaus die Möglichkeiten, den Vornamen und den Familienstand zu ändern. Und das Ganze ohne psychologische Gutachten als reiner Verwaltungsakt (und somit auch wesentlich preiswerter). Das Problem ist, dass es für transidente Menschen ein Spezialgesetz gibt.

Das bedeutet, dass, wenn Du versuchst Deinen Vornamen nach z.B. Melderecht zu ändern und dabei herauskommt, das der Grund dafür Transidentität ist, fliegst Du einfach aus dem Bereich des Melderechts raus und wirst ins TSG gestopft. Und genau das ist Diskriminierung. Denn damit gilt de fakto das Meldegesetz für Dich nicht mehr.

Es wird also eine Gruppe von Menschen auf Grund von biologischen Merkmalen, für die sie nichts können, zu einer separaten Gruppe zusammengefasst, mit einem Spezialgesetz versehen und somit von den "normalen" Menschen abgegrenzt. Und dann erkläre mir mal jemand, wo der Unterschied zwischen dem TSG und den sogenannten "Judengesetzen" im sogenannten "dritten Reich" sind. Diese Gesellschaft hat sich noch nicht all zu weit bewegt.

Aus diesem Grund ist nicht eine "Reform" des TSG notwendig, sondern dessen ersatzlose Streichung. Die normale Gesetzgebung ist für die Belange von transidenten Menschen völlig ausreichend, wenn diese entsprechend angewendet wird.

@ ev_1: Der Begriff "Transe" wird im allgemeinen als Schimpfwort aufgefasst und sollte von allen, die ein normales Verhältnis mit transidenten Menschen anstreben, auch nicht verwendet werden.

Was das Thema "Homoehe" mit Transidentität zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Bei der "Homoehe" geht es ja darum, dass gleichgeschlechtliche Partner eine "normale" Ehe mit den entsprechenden Regelungen eingehen können. Die Frage der Geschlechtlichkeit regelt ganz einfach der Familienstand und der steht in der Geburtsurkunde. Und jeder transidente Mensch hat somit einen eindeutigen Familienstand.

Wenn also eine Transfrau ihren Familienstand nach TSG gewechselt hat, ist sie weiblich und kann ganz normal einen Mann heiraten. Wenn der Familienstand nicht gewechselt wurde, ist sie männlich, und kann nur eine "eingetragene Partnerschaft" mit einem Mann eingehen. Bei erfolgter Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft ist das dann auch kein Problem mehr. Es gibt also keinen Grund für eine Betrachtung der Transidentität bei dem Thema "Homoehe".

Und im übrigen, die "Homoehe" gibt es bereits. Z.B. bei einem getrennt geschlechtliches Ehepaar nach dem Familienstandswechsel des transidenten Partners (der Zwang zur Scheidung ist im TSG entfallen). Dann sind plötzlich zwei Frauen bzw. zwei Männer miteinander verheiratet. Es geht also!

Liebe Grüße
Claudia
Haben wir eine Lobby ??
*danke* Christina über die Info der argentinischen TG-Gesetze.

*wink* Transgender,

Es ist doch in *deutschland* so:
Wer im Bundestag etwas erreichen will braucht eine starke Interessenvertretung - Lobby -
oder muß zumindestens mit dem Verlust von Arbeitsplätzen drohen.
Siehe hierzu die aktuellen Diskussionen über die Energiegesetzgebung wo der Trassenausbau und die vernachlässigte jahrzehntelange Wartung der Leitungen dem Verbraucher per Gesetz aufgebürdet werden nur damit die Energieversorger ihren (Ausländischen) Aktionären weiterhin eine hohe Dividende zahlen können.
Außerdem wird in *deutschland* nie etwas was sich im Ausland bereits bewährt hat 1 zu 1 übernommen (Hier gibt es viele Beispiele, sage nur Maut und Verkehrswesen).
Hier wird immer der "Kaugummi" neu erfunden und auf Grund der verschiedenen Parteiinteressen kommen am Ende aus ürsprünglich sehr "vernünftigen, brauch- und machbaren Gesetzen nur noch Fragmente heraus, die keinen recht nutzen.


Eine Transgender Lobby:
Wie soll die Aussehen und wer ist befugt uns zu vertreten?

Es gab einmal Bemühungen Deutschlandweit und Forenübergreifend Transgendergruppen, Stammtische u.s.w. zu einer zusammen Arbeit zu gewinnen und einen regelmäßigen TG-Day (analog dem CSD) zu veranstalten.
Fazit: Jeder (Internet TG Foren) wollte weiterhin sein eigenes Süppchen kochen und war zu keinen Zugeständnissen bereit (auch typisch deutsch). Bis auf wenige regionale Veranstaltungen blieb alles wie gehabt.


Schauen wir doch mal in unserer JC - "Mädelstruppe":

Viele sind schon zufrieden wenn sie in den eigenen vier Wänden Frau sein dürfen. Nur ein Bruchteil - an der Gesamtmitgliederzahl der JC-Transgendergruppe gemessen - zeigen sich auch Outdoor und klären Normalbürger (Stino's) über uns auf. Ein Teil beteiligt sich auch an CSD-Veranstaltungen, doch hier sind wir eigendlich nur (geduldete) Gäste, meist auf Einladung örtlicher Lesbenorganisationen.
Ein kleiner Weg Vorwärts sind die Mädelstreffen --
Doch hier fängt schon die Uneinigkeit untereinander bei der Termin/Ortssuche an.
Und!!! besonders Peinlich!!!
Wenn sich z.B. 20 Teilnehmer anmelden, kommen am Ende nur 10 Teilnehmer.

Solange wir nicht Einheitlich als ganzes in der Öffentlichkeit auftreten und auf unsere Nöte aufmerksam machen (so wie es einst die Lesben- und Schwulenbewegung getan hat und immer wieder tut), wird sich für uns auf der deutschen Politischen Bühne nichts bewegen.

*wink* *hexe* Heidi
Habe jetzt noch einmal ein bisschen gegoogelt. Die einzige Partei, die einen recht klaren Standpunkt zu dieser Problematik hat, ist die Piratenpartei: http://www.piratenpartei.de/ … weltweit_sexuelle_Identitaet Bei den anderen Parteien scheint dieses Thema nicht vorzukommen...

Viele Grüße!
**mo Paar
4.448 Beiträge
Also nicht nur für Waffenbesitzer ein Grund,Pirat zu werden....Warum nur haben nicht die "großen Parteien" eine solch gesunde Einstellung und Programm...???Wird Zeit für frisches Denken an der politischen Spitze.
Hi,

na, nun wollen wir das mal nicht ganz so schwarz malen.

Nur mal so zum nachdenken. Auf der Unterschriftenliste des Arbeitskreises TSG-Reform findet sich dieser Satz:

"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Überparteilichkeit unseres Anliegens keine Unterschriften von Parteien/parteinahen LSBTIQ-Organisationen annehmen können."

Und wer sich mit der Materie auch im politischen Umfeld etwas auskennt, weiß, dass es zumindest rechts der Mitte genügend politische Ansätze zu einer Vereinfachung des TSG gibt. Ob diese wirklich zu einer Umsetzung der Forderungen aus dem AK führen, halte ich für gewagt. Aber es gibt nicht nur die Piraten.

Zu bedenken ist natürlich auch, dass eine Partei, die große Massen ansprechen will und muss, nicht mit einem Randgruppenthema auf der ersten Seite ihres Parteiprogramms daher kommen kann (und ca. 2% der Bevölkerung sind nun mal Randgruppe). Das bringt sie in den Verruf, eine Randgruppenpartei zu sein.

Liebe Grüße
Claudia
Nun ja, mit dem Standpunkt in Sachen Familien- und Geschlechterpolitik wurde ja auch nur EIN Aspekt der Parteiarbeit beleuchtet. Der zwar hier eine große Rolle spielt, aber halt nur eine Nuance ist.

Allerdings, für andere Randgruppen gibt es ja auch Parteien...

Viele Grüße - ev_1
******oew Mann
741 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe mal rumgegoogelt und dabei festgestellt, dass die Anträge das TSG Gesetz zu ändern, wohl bis nach der Wahl auf Eis liegen.
Passt irgendwie, denn das Thema ist für die Parteien, die sich krampfhaft in der Mitte verorten wollen, eher nicht kompatibel.

Aber kleiner Lichtblick:
Der Bundesrat hat mit rot-grüner Mehrheit dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften untergejubelt.
Das ist auch für Transgender nicht uninteressant, denn damit, vorausgesetzt es fände sich eine Mehrheit, wäre es TG's die unverheiratet mit Partnerin oder Partnern zusammenleben, möglich doch noch ungeachtet der Geschlechterfrage, eine Ehe einzugehen.

Wenn sich nun doch jenseits von Schwarz/ Gelb oder Schwarz rot
eine Mehrheit für Rot/Grün ergäbe, könnte sich aber noch ein Anlauf für eine Veränderung des TSG ergeben, denn unter der Drucksache
16-13145 hatten die Fraktion Bündnis 90 die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der das alte TSG in Namens- und Geschlechtsänderungsgesetz ändert , den landwierigen Alltagstest und das Gerichtsverfahren verzichtet worden.
Ein Antrag beim Standesamt hätte gereicht.
Nun ja jetzt schmort der Entwurf gut vier Jahre im Innenausschuss.

Zur Lobby:
Traurig aber wahr, immer wieder scheitern gute Initiativen, weil sich über Definitionen, Inhalte und den richtigen Standpunkt gestritten wird.
Manche Lesben- und Schwulengruppen haben Schwierigkeiten mit
TG's, ebenso wird in den TG-Foren herumgestritten und sich ebenso abgegrenzt, auch weil Manche nicht damit klarkommen,
dass es TG's gibt, die nur "Teilzeit-Frau" sein wollen, usw...
Luja sog I, denn ich sehe das nicht so eng, zumal viele eben "klein angefangen haben":

Vielleicht ist es mal an der Zeit, sich mit dem Thema bei diversen Treffen zu beschäftigen.
Ich könnte mir auch vorstellen, die Parteien mit Anfragen zu nerven.
Manchmal klappt das, wenigstens kommen schlaue Antworten, die
über das Netz schön verbreitet werden können.
@ Chrisloew
Hi,

ja, es gibt durchaus eine Reihe von Konzepten. Das Problem ist nur, dass es bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen kaum eine Chance auf Änderungen gibt. Unter Umständen könnte eine rot/grüne Regierung daran etwas ändern, aber was dann am Ende wirklich herauskommt, ist offen. Leider ist das so.

Und was die Lobby angeht:
Ich hab das schon an anderen Stellen immer mal beschrieben. Es gibt gern den Vergleich mit der Homo-Szene. Aber dieser Vergleich hinkt. Bei Lesben ist das sicherlich noch nicht so das ganz große Problem. Bei schwulen schon eher. Die permanente Ablehnung durch die Gesellschaft ist für diese bis an ihr Lebensende beständig. Wenn sich z.B. zwei Kerle auf der Straße küssen, drehen sich alle um. Und wenn ich weiß, dass ich bis an mein Lebensende damit zu tun habe, bin ich auch bereit, dagegen zu kämpfen. Bei transidenten Menschen ist das anders. Am Anfang halten sie ihre Transidentität noch unter dem Deckel. Sie fallen somit nicht unbedingt auf. Wenn sie jedoch in die Transformation gehen, fallen sie auf. Sie müssen sich bei der Familie, Bekannten, Freunden und Kollegen outen. Dieser Prozess ist sicherlich schwierig. Aber alle gehen davon aus, irgendwann da durch zu sein und in dem Geschlecht, in dem sie sich empfinden, angekommen zu sein. Und wenn es dann soweit ist (das kann durchaus Jahre dauern) bin ich dann Mann oder Frau und möchte nicht mit einem Schild um den Hals rumlaufen, auf dem steht "Hallo ich bin Trans".

Das bedeutet, dass in der Phase der Transformation durchaus auch der Wunsch nach politischer Artikulation besteht. Aber wenn man durch ist, möchte man nicht mehr mit dem Thema Trans konfrontiert werden. Und wie viele wissen, das Internet vergisst nicht. Was ist, wenn ich nach Jahren, wenn ich meine Rolle gefunden habe, plötzlich von einem Kollegen oder Kollegin angesprochen werde: "Ich hab da was im Netz gefunden, Du bist also gar keine Frau/Mann?". Und das ist eine Katastrophe.

Aus diesem Grund scheuen viele transidente Menschen den Weg, auch politisch aktiv zu werden. Und somit haben wir auch keine Lobby.
Leider.

Liebe Grüße
Claudia
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