Detlef
Dein Beitrag macht mich ehrlich gesagt ein wenig sauer.
Wofür mache ich mir die Mühe, hier ganz klar aufzuzeigen, was Sache ist?
Sicher nicht dafür, dass es dann wieder von jemand mit irgendwelchen Vermutungen und Spekulationen verwässert wird. Und aus meinem Beitrag geht auch ganz klar hervor, dass es in der Praxis mit Sicherheit oftmals anders gehandhabt wird als die von mir aufgezeigte
korrekte Vorgehensweise.
Deshalb hier einige Richtigstellungen zu deinem Beitrag:
****ef:
wenn das jemand mal (!!!) macht,...
Die Fragestellung lautet:
Steuerpflicht ja oder nein?
Ob das nun 1 Mal oder 100 Mal geschieht, ist für die Beurteilung völlig unerheblich. Allenfalls wird im Falle des Auffliegens das Strafausmaß anders ausfallen.
****ef:
.. wenn ich einer Bekannten mal als Freund und Fachmann helfe und meine sonst gewerbliche Dienstleitung nicht berechne, so ist dies eine Nachbarschafts-/freundschaftliche Hilfe. Wenn Sie mir im Gegenzug einen Kuchen backt, weil sie Bäcker ist oder mich massiert, weil sie das gewerbsmäßig macht, dürfte das auch bei einer einmaligen Gelegenheit noch ein freundschaftlicher Dienst sein.
"...dürfte"? Bitte keine Vermutungen, Spekulationen etc.....oder anders gesagt:
FALSCH!!!
(Aber natürlich muss dir erst einmal jemand draufkommen; und wenn dieser Austausch nur einmal - und dann noch dazu unter Bekannten - stattfindet, ist die Wahrscheinlichkeit naturgemäß äußerst gering.)
****ef:
Im übrigen gilt - wo kein Kläger, da auch kein Richter!
Das ist nun wirklich kein Grundsatz unserer Rechtsnormen!
Dieser Argumentation folgend, könnte ich völlig unbehelligt mordend und brandschatzend durch die Gegend ziehen, ohne dass es irgendwelche Auswirkungen hätte.