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Ich kann etwas , was Du nicht kannst

******n68 Mann
3.520 Beiträge
Gruppen-Mod 
Steuerrechtlich
Bitte beachten:
Grundsätzlich ist Nachbarschaftshilfe meines Erachtens steuerfrei. Anders verhält es sich, wenn jemand gewerbsmäßig etwas anbietet.

Als Beispiel: ein Frisör schneidet einem Bäcker die Haare und erhält Backwaren im entsprechenden Gegenwert. Grundsätzlich müssten beide fiktive Einnahmen verbuchen und natürlich versteuern. Umsatzsteuer nicht vergessen. Alles andere ist klassische Schwarzarbeit.
???
Auch wenn man sich im privaten Austausch begegnet?
******n68 Mann
3.520 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn sei als Profimasseurin mit einem Profi-Elektriker einen Austausch machst, ist das kritisch. Das würde ich - sofern Du eine belastbare Aussage benötigst - mit dem Steuerberater abklären.
Also mir haben Freunde beim Aufbau meines Studios geholfen, auch dabei 2 Fachmänner eines Handwerks. Als Dankeschön gab ich ihnen eine Tantra-Massage, ebenfalls unter Freunden. Das gibt es sicherlich auch in anderen Branchen und ich habe noch nie davon gehört, dass dies steuerliche oder unternehmerische Folgen hatte.
Ich glaube ...
Soulman hat Recht. Hier nur 1 Auszug
...
Dann bleibe ich doch lieber bei dem, was bisher auch schon gut war.
******e72 Mann
28 Beiträge
Sicherlich alles politisch und rechtlich korrekt!
Aber meine Oma hätte gesagt:

Man kann auch mit einem Reibekuchen die Treppe ölen!

Schließlich muß jeder selbst wissen, wie weit ein Austausch geht! Man kann den Wein versteuern, kann ihn aber nach einer schönen Massage oder Sex auch mit seiner Shakti/Partnerin genießen! *baeh*
Bitte erspart uns hier Aussagen wie "ich glaube...." etc.
Die helfen niemandem und können in keiner Weise Sicherheit ins (steuerrechtliche) Dunkel bringen.
Und leider ist es oftmals auch so, dass auch das Zitieren von Gesetzestexten nicht wirklich weiterhilft, da sie von Laien sehr leicht falsch interpretiert werden können.

Nicht böse oder gar persönlich gemeint, aber das was du hier postest, liebe https://www.joyclub.de/my/2967503.cheer7.html regelt einen völlig anderen Sachverhalt - nämlich jenen von Kunden- und Werbegeschenken. Das hat mit einem Tausch von Leistungen absolut nichts zu tun.

soulman68 hat völlig recht: die klassische Nachbarschaftshilfe ist kein Problem, höchstens es geht sehr weit darüber hinaus (ein Hamburger wird bei einem Münchner nur schwer mit Nachbarschaftshilfe argumentieren können; oder der Bau eines gesamten Hauses wird ebenfalls nicht in diese Kategorie fallen).

Bei der Beurteilung der Steuerpflicht ist auf folgenden Sachverhalt abzuzielen (den soulman68 mit seinem Frisör - Bäcker - Beispiel perfekt trifft):

Findet hier ein (nicht - monetärer) Austausch von gewerblichen (Dienst-)Leistungen statt, die die jeweiligen Gewerbetreibenden üblicherweise anbieten, ist dies genauso steuerpflichtig, wie wenn die Rechnung bar oder mit Überweisung beglichen worden wäre.
Dies gilt sowohl umsatz- als auch ertragssteuerlich.


So sieht jedenfalls die korrekte Vorgehensweise aus - ob es immer so gehandhabt wird ist eine andere Frage und sei einmal dahingestellt.
(Meine ganz persönliche Meinung: es wird in den allermeisten Fällen nicht so gehandhabt *zwinker* )

Zum besseren Verständnis noch einmal (leicht modifiziert) zum vorigen Beispiel:

Ein Bäcker wäscht der Nachbarin das Auto, sie (Hausfrau) schneidet ihm dafür die Haare: Nachbarschaftshilfe *g*
Ein Bäcker liefert der Nachbarin Gebäck, sie (selbständige Friseurin) schneidet ihm dafür die Haare:
für beide Steuerpflicht *snief*
Und ...
... da mich das alles verwirrt, belasse ich es so, wie ich es bisher stressfrei praktiziert habe. Allen anderen Kollegen wünsche ich gute Erfahrungen.
****ef Mann
1.943 Beiträge
Strolchi hat es sehr gut beschrieben ... mich wundert, dass er nicht als Schwarzmaler beschimpft wird *lol*

Allerdings ... wenn das jemand mal (!!!) macht, wird das das Finanzamt sicher nicht interessieren. Nur wer es hier auf den regen "Austausch" von unentgeltlichen Dienstleistungen anlegt, muss diesen "geldwerten Vorteil" auch versteuern. Insofern ... wenn ich einer Bekannten mal als Freund und Fachmann helfe und meine sonst gewerbliche Dienstleitung nicht berechne, so ist dies eine Nachbarschafts-/freundschaftliche Hilfe. Wenn Sie mir im Gegenzug einen Kuchen backt, weil sie Bäcker ist oder mich massiert, weil sie das gewerbsmäßig macht, dürfte das auch bei einer einmaligen Gelegenheit noch ein freundschaftlicher Dienst sein. Läuft das immer mal wieder, so wird die Argumentation "Freundschaftsdienst" schwierig bzw. unmöglich, was ja irgendwann auch ok ist. Im übrigen gilt - wo lein Kläger, da auch kein Richter!

Namasté
Detlef

Dein Beitrag macht mich ehrlich gesagt ein wenig sauer.
Wofür mache ich mir die Mühe, hier ganz klar aufzuzeigen, was Sache ist?

Sicher nicht dafür, dass es dann wieder von jemand mit irgendwelchen Vermutungen und Spekulationen verwässert wird. Und aus meinem Beitrag geht auch ganz klar hervor, dass es in der Praxis mit Sicherheit oftmals anders gehandhabt wird als die von mir aufgezeigte korrekte Vorgehensweise.

Deshalb hier einige Richtigstellungen zu deinem Beitrag:

****ef:
wenn das jemand mal (!!!) macht,...

Die Fragestellung lautet: Steuerpflicht ja oder nein?

Ob das nun 1 Mal oder 100 Mal geschieht, ist für die Beurteilung völlig unerheblich. Allenfalls wird im Falle des Auffliegens das Strafausmaß anders ausfallen.

****ef:
.. wenn ich einer Bekannten mal als Freund und Fachmann helfe und meine sonst gewerbliche Dienstleitung nicht berechne, so ist dies eine Nachbarschafts-/freundschaftliche Hilfe. Wenn Sie mir im Gegenzug einen Kuchen backt, weil sie Bäcker ist oder mich massiert, weil sie das gewerbsmäßig macht, dürfte das auch bei einer einmaligen Gelegenheit noch ein freundschaftlicher Dienst sein.

"...dürfte"? Bitte keine Vermutungen, Spekulationen etc.....oder anders gesagt: FALSCH!!!

(Aber natürlich muss dir erst einmal jemand draufkommen; und wenn dieser Austausch nur einmal - und dann noch dazu unter Bekannten - stattfindet, ist die Wahrscheinlichkeit naturgemäß äußerst gering.)

****ef:
Im übrigen gilt - wo kein Kläger, da auch kein Richter!

Das ist nun wirklich kein Grundsatz unserer Rechtsnormen!
Dieser Argumentation folgend, könnte ich völlig unbehelligt mordend und brandschatzend durch die Gegend ziehen, ohne dass es irgendwelche Auswirkungen hätte.
******Moi Mann
521 Beiträge
Austausch von Knowhow und Steuer
Lassen wir mal die Nachbarschaftshilfe außen vor. Die ist doch eh nicht zu verargumentieren, wenn zwie Leute Leistungsaustausch machen, die sich vorher nie kannten und vielleicht noch 100 km auseinander wohnen.

Nein, darum würde es mir hier auch gar nicht gehen.

Sinn ist aus meiner Sicht: es finden sich 2 Leute, wo jeder das gerade kann, was der andere sucht und nicht kann.

Und dann fließen 2 Rechnungen/Quittungen hin und her. Vielleicht haben diese sogar den gleichen Betrag. Beide Einnahmen werden von jedem der Beteiligten in der Steuererklärung angegeben.

Der Gag ist doch aus meinem Empfinden: es kommen 2 Personen zusammen, die jeder eine Leistung für den anderen haben. Und der Finanzminister ist auch freudig dabei, denn er bekommt Mehrwert- und (evtl.) Umsatzsteuer (z.B. §19 Kleinunternehmensregelung). Durch den gezielten Austausch von Leistungen sinkt aber meine Investition von 119% auf 19%. Ausgaben stehen Einnahmen entgegen.

Natürlich kann man jetzt noch viele Sonderfälle und Details usw. ausdenken, aber die Grundidee bleibt erst mal. Das Forum ist eigentlich eine Börse, dass sich die 2 richtigen Experten finden.

Grüße
CCM
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
Themenersteller 
Das Forum ist eigentlich eine Börse, dass sich die 2 richtigen Experten finden.

Warum Experten ,Firmen?
Wenn ich Leute zb suche, die mit mir zusammen etwas malern...ich suche da keine Fachbetriebe und Firmen, ich suche Leute, die sowas schonmal gemacht habe, es als Hobby haben oder einfach Spaß daran zu haben in Gemeinschaft etwas zu bewerkstelligen.....
ich glauben nicht, das das Finanzamt da was zusagen hat
******Moi:
Durch den gezielten Austausch von Leistungen sinkt aber meine Investition von 119% auf 19%. Ausgaben stehen Einnahmen entgegen.

Und jetzt erkläre uns bitte, wie es der in den obigen Beispielen angeführte Bäcker anstellen soll, dass er die Frisörrechnung als Betriebsausgabe geltend macht, damit diese Rechnung aufgeht. *smile*
********annX Mann
343 Beiträge
Ich dachte mittlerweile, die Rechtsauffassung eines Uli Hoeneß, eines Zumwinkel würde nicht mehr gesellschaftsfähig sein.
Aber ich werde hier ganz klar eines besseren belehrt.
******Moi Mann
521 Beiträge
Lieber Wassermann,
kann ja sein, dass die Sache mit Zumwinkel schon zu lange her ist, um sich richtig zu erinnern.
Aber die Sache, die Probleme machte, war ja, dass da die Post die Rechnungen für private Arbeiten bezahlt hat.

Also: die Aussage in Deinem Beitrag liest sich locker flockig klasse. Nur sie wirft Dinge zusammen, die gar nicht zusammen gehören. Leistung gegen Rechnung für den Leistungsbezieher - das ist doch unser Wirtschaftssystem. Oder verstehe ich da was falsch?

Im wilden Westen galt: erst schießen, dann fragen.
Das Internet bringt uns diese Mentalität in Scheibchen zurück.

Grüße
CCM
********annX Mann
343 Beiträge
Sorry, aber das mit Zumwinkel ist falsch erklärt.... und der Rest auch.
********annX Mann
343 Beiträge
Übrigens....Wer die ausführlichen und korrekten Ausführungen von soulman68 und strolchi gelesen hat, handelt ab jetzt zumindest nicht mehr leicht fahrlässig, sondern grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich.
Dies hat natürlich Einfluß auf die Strafbemessung.
****ef Mann
1.943 Beiträge
@Strolchi69
Du scheinst Jurist oder beim Finanzamt zu sein ... oder noch schlimmer ... Beides! *lol*
Mir wurde das mal so von einem Finanzamtsmitarbeiter erklärt ... aber ich bin zum Glück (!!!) weder Jurist noch beim Finanzamt. Aber wir können ja gerne das Finanzamt und uns mit Büroarbeit zuschütten, denn ...
• ich kann den Wert einer Dienstleistung selbst bestimmen
• mein Gegenüber kann den Wert seiner Arbeit selbst bestimmen

also verkaufe ich meine Dienstleistung deutlich unter Preis und erhalte die Massage ebenfalls deutlich unter Preis. Damit schaffen wir uns viel Bürokratie, haben aber den Vorteil des Versicherungsschutzes z.B. für handwerkliche Dienstleistungen!

Noch einmal ... mit geht es nicht darum, dem Staat Steuern zu hinterziehen denn ... der Staat sind wir alle! Aber ... lassen wir doch die Kirche im Dorf!

Besser so? *lol*

Namasté
********annX Mann
343 Beiträge
Genau dies ist die Argumentation, um Gewinne in Steueroasen zu verschieben.
Die Panama Papers lassen grüßen...
Und das ist jetzt ein recht aktueller Fall.
Recht ist nunmal unteilbar und das ist gut so.
Ich will in einem Rechtsstaat leben, der zumindest das Ziel hat, das gleiches Recht für alle gilt.
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
Themenersteller 
Danke für eure ausführlichen Tipps.
Nun kann man sich dementsprechent danach richten und handeln.
****ef Mann
1.943 Beiträge
@Wassermann
Ja ... auch ich möchte Deutschland als Staat mit allen seinen Vor- und Nachteilen nicht missen und daher zahle ich auch (fast) gerne Steuern, aber ... mal ehrlich ... wenn wir zwei befreundet wären oder uns gut kennen und Du mir einen Tipp als Rechtsanwalt geben würdest (Ich verpasse Dir mal fiktiv die Ausbildung "Jurist") und ich Dir im Gegenzug ... weil Du gerade ein Problem zu Hause hast ... das Problem zu Hause löse ... und es bei einem einmaligen / seltenen Vorgang bleibt ... Würdest Du dann z.B. bei der nächsten Steuerklärung einen "geldwerden Vorteil für Arbeitsleistung am Haus von 200,- Euro angeben??? Und ... wie führen wir dann den Nachweis ... das war eine private Hilfeleistung zwischen uns beiden!

Wir reden hier nicht über "Gewinne" aus zahlreichen Geschäften, die wo auch immer hin verschoben werden (was ganz legal von jedem international tätigen Konzern gemacht wird).
Und genau deshalb ...
... werde ich die wenigen Male, an denen ich Hilfe brauche, hier nicht als mein neues Geschäftsmodell probagieren. Ich fand die Idee von Goldenhands2 wirklich genial, jedoch unwissend des Rattenschwanzes, den ich durch die Behörde hinter mir her ziehen müsste.

Ich habe es außerdem echt satt, mich als bezahlte Tantra-Masseurin stets rechtfertigen zu müssen. Selbst als ich bis vor 3 Jahren noch ein ganz biederes Leben führte, habe ich den bezahlten Sex einer Prostituierten respektiert, obwohl er privat im kostenlosen Austausch möglich ist.

An derartigen Diskussionen werde ich mich zukünftig nicht mehr beteiligen. Allen anderen alles Gute.
****ef:
Du scheinst Jurist oder beim Finanzamt zu sein ... oder noch schlimmer ... Beides!

Weder noch *baeh*

Aber dennoch nah genug am Thema dran, um klare und richtige Angaben machen zu können.

Die vorangegangenen Beiträge waren geprägt von Zweifeln, Unwissenheit, Halbwissen, Vermutungen etc.
Aussagen wie z.B. "ich denke, ich glaube, es dürfte..." helfen niemandem, da es sich um reine Vermutungen und Spekulationen handelt. Und diese in den erwähnten Fällen zu einem großen Teil auch noch dazu falsch waren.

Ich habe für diejenigen, die Interesse haben, aufgezeigt wie es tatsächlich ist.

Und da ist es nicht besonders hilfreich, wenn im Anschluss daran jemand die haarstäubendsten Theorien und Modelle aufstellt, wie das vielleicht doch zu vermeiden oder zu umgehen ist.
Wer einen Steuerhinterziehungsberater benötigt, weiß aber jetzt wenigstens, an wen er sich hier wenden kann. *zwinker*

Und solltest du darüber noch weiter diskutieren wollen, dann mach das künftig bitte mit dem Gesetzgeber oder deinem Finanzamt. Denn ich bin hier jetzt raus *wink*
********annX Mann
343 Beiträge
Und ich auch.... denn die Amigos lassen grüßen....
Saludos Amigos! *wink*
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