@TaoOfLove
Also ein HP psych darf körperlich arbeiten mit Berührung und Massage. ... ...Bitte gegenteilige Behauptungen mit Quellen belegen.
Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes
RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit (NRW)
v. 18.5.1999 - III B 2 - 0401.2 (am 1.1.2003 MGSFF):
3.4
Bringt die Antrag stellende Person bei der Antragstellung zum Ausdruck, dass sie die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben will, so ist, wenn insoweit die Voraussetzungen erfüllt sind, die Erlaubnis ausdrücklich auf dieses Gebiet zu beschränken (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.1993, BVerwGE 91, 356 = NJW 1993, S. 2395).
5.1.3
Die Erlaubnis ist nach Nummer 3.4 auf das Gebiet der Psychotherapie zu beschränken.
Eine heilkundliche Betätigung außerhalb des Gebietes der Psychotherapie erfüllt den Straftatbestand des § 5 HeilprG und führt gemäß § 7 Abs. l der 1. DVO zur Rücknahme der Erlaubnis.
(HeilprG § 5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.)
Anerkannte Psychotherapieverfahren, wie z.B. Körper(orientierte)psychotherapie, sind Gesprächstherapieformen. Wissenschaftlich nicht anerkannte Therapieformen mit ausgeprägter Arbeit am menschlichen Körper sind lediglich von Heilpraktikern auszuführen. Massagen fallen ganz klar unter die Ausgrenzung zu 5.1.3 der Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes. D.h. für HP Psych, Finger weg von Körperarbeit.