Und damit kommen wir dem Punkt näher. Wenn ein Hochzeitspaar Freunde und Verwandte einlädt und für diese Teilnehmer eine Feier ausrichtet und bezahlt, dann ist es unzweideutig eine private Feier.
Wenn ein Gastgeber eine "private Feier" ausschreibt und sich über eine "offene Anmeldung", beispielsweise hier im Joy "jedermann" anmelden kann, ist es eine gewerbliche Veranstaltung. Das Problem geht schon dann los, wenn der Veranstalter im Fall der Fälle nicht alle Gäste kennt und damit Zweifel aufkommen, dass es sich bei den Gästen um Freunde und Verwandte handelt. Das Vorgehen ist so verlockend, dass es schon unzählig Fälle gibt, in denen die Behörden ermitteln. Als ein Beispiel der Nürnberger Nachtclub "Mach1", der sich an dem "Privat-Modell" versucht hat.
Neben dem gesundheitlichen Risiko, das hier nicht Thema sein soll und zu dem eine einigermaßen laute Gruppe eine vom "Mainstream" abweichende Meinung hat, käme eine sogenannte "private Party
" in einem Club wegen drohender rechtlicher Konsequenzen, die nicht nur den "Veranstalter", sondern auch Gäste treffen kann, für uns nicht in Frage.