Guten Morgen,
Da muss ich meinem Vorredner recht geben. Etwas mehr Details wären super hilfreich. Ich war ein einziges Mal etwas unfreundlicher zu einem Gast im Club.
Meine damalige Begleitung brachte diesen aus der Sauna mit zu unserer Gruppe an den Tisch. Er hatte es nicht im geringsten geschafft sich uns vorzustellen oder auch nur die Bemühungen rein investiert sich in unsere Gespräche einzuklinken. Stattdessen ging er meiner Begleitung auf die Nerven, brachte nur relativ primitive Anmerkungen an den Tag um sie irgendwie auf die Matten zu kriegen und naja,....wie sich das halt so ergibt kamen dann langsam eher die Hilfesuchenden Blicke aus unserer Gruppe, deren ich mich annahm.
Ich machte ihm unmissverständlich klar, dass er bei uns nicht erwünscht sei und doch bitte sein Glück woanders versuchen sollte. Ok....evtl habe ich mich auch ein wenig von meinen bisexuellen Neigungen beeinflussen lassen und ihn ein bisschen angeschwult 😅das war ihm dann sichtlich unangenehm worauf er dann tatsächlich auch den Club relativ zeitnah verlassen hatte. Zumindest haben wir ihn an diesem Abend nicht mehr gesehen. 😉
Also wenn du das als unfreundlich und beleidigend bezeichnest, dann bekenne ich mich als schuldig in Sinne der Anklage!
Liebe Grüße