Läuft das als Eherenamt?
Ansonsten musst du dich bei deinem Finanzamt melden und vor Ort beraten lassen, da das dann als Selbstständiges Kleingewerbe gilt. Du bietest ja eine Dienstleistung gegen Honorar. Dazu kommt, dass dir klar sein muss, dass wenn du krank bist usw (Feritage...) kein Honorar zustande kommt. Bedenke, dass du laufende Rechnungen ausstellen und eine Steuererklärung machen und auch einen Kleingewerbeschein beantragen musst.
Ich für mich schließe (mal ab von Projekten innerhalb der Überungsleiterfreipauschale von 2.100€) sowas nurnoch aus. Im Endeffekt hat man selbst nur Nachteile, da der Verdienst bei dir ja nicht über 20€/Stunde liegt, oder? Und selbst das ist etwas was man gut durchrechnen muss.
Da bist du bei einem Minijob viel fairer angestellt.
Und: Achte auf die Stunden. Über 20 Stunden in der Woche fällst du auch aus dem studentischen Krankenkassentarif.
Wichtig ist aber, sich bei einer Honoratätigkeit bei deinem Finanzamt vor Ort beraten zu lassen. Da muss man sich zumindest anmelden, die entscheiden auch, ob du in deinem Fall eine gewerbeerlaubnis benötigst.
Mir war das alles zu viel zusätzliche Arbeit und zu viel finanzielle unsicherheit.
Ach ja, es müssten so um die 8.000€ im jahr steuerfrei sein, aber ob drunter oder drüber... Erklärung muss bei Honoratätigkeit sein.