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E-Roller vermieten in Andalusien

****ene Paar
492 Beiträge
Themenersteller 
E-Roller vermieten in Andalusien
Hallo,
hier zu fragen kann ja nie schaden *g*

Ich vermiete in Andalusien eine Wohnung über AirBnB. Nun würde ich den Gästen gerne ebenfalls 2 E-Roller zur tageweisen Miete anbieten. Die Roller sind bereits versichert (Haftplicht), tragen aber, anders als in D kein Nummernschild.

Bisher habe ich allerdings Respekt vor dem Mietvertrag, der mich aus der Haftung ausschließen soll, wenn der Mieter Schäden erleidet oder verursacht.

Vergleichbares schließt man ja in D regelmäßig ab, wenn man z.B. ein Fahrrad mietet.

So ein Vertrag müsste ja in verschiedenen Sprachen vorliegen und vor allem spanisches Recht berücksichtigen. Oder ist das auf Europaebene geregelt?

Hier ein spanischer Text des Anbieters "Link":
https://www.link.city/terms-conditions

Artikel 10, 11 und 12 (insbesondere 12.4) regeln die Haftung und lesen sich wie die Vorstufe zum Strafgesetzbuch.

Einfach kopieren, anpassen und verwenden dürfte keine gute Idee sein. *lach*.

Gibt es evtl. sogar einfachere Regelungen in Form von simplen Vorlagen?

Fragen über Fragen *kopfklatsch*

Kann jemand aus der Gruppe Licht in's Dunkel bringen oder mir (gerne auch per privater CM) jemanden empfehlen mit dem ich das Thema auf Deutsch besprechen kann?

Mein Spanisch reicht nämlich für die Juristensprache in Spanien leider nicht aus.

Liebe Grüße und Danke vorab,

LaScene (m)
Zum Schluss hast du das Stichwort geschrieben. Juristen. Und genau den würde ich an Deiner Stelle konsultieren.
Ohne Abogado würde ich in Spanien nichts machen.

Als ich noch vermietet hatte, habe ich den Mietvertrag durch einen Anwalt fertigen lassen. Hat natürlich Geld gekostet.
Ganz findige Deutsche hatten so getan, dass sie mieten wollten und als sie den Vertrag hatten zurückgezogen.
Glaube das waren auch welche aus dem Joy damals.

Also nichts für ungut, wir dürfen noch nicht einmal eine Rechtsauskunft geben. Auch nach deutschem Recht nicht.
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