E-Roller vermieten in Andalusien
Hallo,hier zu fragen kann ja nie schaden
Ich vermiete in Andalusien eine Wohnung über AirBnB. Nun würde ich den Gästen gerne ebenfalls 2 E-Roller zur tageweisen Miete anbieten. Die Roller sind bereits versichert (Haftplicht), tragen aber, anders als in D kein Nummernschild.
Bisher habe ich allerdings Respekt vor dem Mietvertrag, der mich aus der Haftung ausschließen soll, wenn der Mieter Schäden erleidet oder verursacht.
Vergleichbares schließt man ja in D regelmäßig ab, wenn man z.B. ein Fahrrad mietet.
So ein Vertrag müsste ja in verschiedenen Sprachen vorliegen und vor allem spanisches Recht berücksichtigen. Oder ist das auf Europaebene geregelt?
Hier ein spanischer Text des Anbieters "Link":
https://www.link.city/terms-conditions
Artikel 10, 11 und 12 (insbesondere 12.4) regeln die Haftung und lesen sich wie die Vorstufe zum Strafgesetzbuch.
Einfach kopieren, anpassen und verwenden dürfte keine gute Idee sein. .
Gibt es evtl. sogar einfachere Regelungen in Form von simplen Vorlagen?
Fragen über Fragen
Kann jemand aus der Gruppe Licht in's Dunkel bringen oder mir (gerne auch per privater CM) jemanden empfehlen mit dem ich das Thema auf Deutsch besprechen kann?
Mein Spanisch reicht nämlich für die Juristensprache in Spanien leider nicht aus.
Liebe Grüße und Danke vorab,
LaScene (m)