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Themenersteller Gruppen-Mod
Schließung von Einrichtungen
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt:
1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser,
Freilichttheater,
2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen,
3. Kinos,
4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,
6. Jugendhäuser,
7. öffentliche Bibliotheken,
8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
10.Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, sofern nicht unter § 5 fallend,
11.Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten
(auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte, Wettannahmestellen, und
ähnliche Einrichtungen,
12.alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den in Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, insbesondere Outlet-Center,
13.öffentliche Spiel- und Bolzplätze.
Quelle:
https://sozialministerium.ba … 00317_StM_VO_IfSG_Corona.pdf