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Sozialabgaben Model / Fotograf

*********STcom Mann
1.898 Beiträge
Themenersteller 
Sozialabgaben Model / Fotograf
Wie haltet ihr es mit den Sozialabgaben bei einem Modelshooting, bei dem das Model bezahlt wird?

Danke für eure Hinweise!
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****od Mann
141 Beiträge
Du glaubst jetzt aber nicht im Ernst, dass alle hier die Wahrheit schreiben, wo jederzeit auch ein Finanzamitarbeiter mitlesen könnte? *zwinker*
Sommer 2020
*******utch Mann
1.755 Beiträge
Wenn ein Model bezahlt wird dann muss sie auch eine Rechnung schreiben und somit ist sie selbst für alle Abgaben verantwortlich.
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****od Mann
141 Beiträge
@*******utch

Nicht ganz ... ich sag nur Künstersozialkasse *gr*
*********STcom Mann
1.898 Beiträge
Themenersteller 
Künstlersozialkasse? Bei einem Fotoshooting?
Impliziert ja, dass das Model eine Kunstform darbietet? Ähnlich wie Tanzen, etc.?
Eine Poseanweisung wie "Sitz mal gerade auf einem Stuhl" kann ich auch einem Fensterputzer auftragen und bin dann wohl nicht KSK-Abgabepflichtig?
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****od Mann
141 Beiträge
Google mal, was nach Ansicht der KSK alles "künstlerisch" ist - egal, ob Übersetzung einer Gebrauchsanweisung für einen Hornhautschäler oder die Entscheidung, ob ein Web-Programmierer einen Button 10 Pixel weiter links oder rechts hinsetzt. KSK fällt aber nur an, wenn man "regelmäßig gewerbsmäßig Künstler beauftragt" oder so, wird bei einem Hobbyfotografen meist nicht der Fall sein. Bei einem Profi aber durchaus ...
War zugegebenermaßen etwas Haarspalterei, aber ganz richtig war diese Aussage nun mal nicht:

Wenn ein Model bezahlt wird dann muss sie auch eine Rechnung schreiben und somit ist sie selbst für alle Abgaben verantwortlich.

Ganz abgesehen davon, in wievielen solchen Fällen tatschlich eine Rechnung geschrieben wird ... ggg
Sommer 2020
*******utch Mann
1.755 Beiträge
@****od
Auch dafür ist das Model selbst verantwortlich und nicht der Auftraggeber.
Allerdings sind Models im Regelfall nicht Mitglied der KSK.
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****od Mann
141 Beiträge
1) ist es völlig wurscht, ob das Model Mitglied der KSK ist, und
2.) ist man nur als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft selbst KSK-abgabepflichtig, ansonsten muss der Rechnungsempfänger selbst eine Erklärung einreichen über die künstlierischen Leistungen, die er eingekauft hat, und dafür KSK entrichten.

Ist saudoof und nervt alle, aber ist nun mal so - Google ist dein Freund!
Sommer 2020
*******utch Mann
1.755 Beiträge
Ein Model kann, aber muss nicht Mitglied der KSK sein.
Wenn es Mitglied ist, zahlt es Beiträge und kann Leistungen empfangen.

Fotografen, sind gem. KSK nicht abgabepflichtig:

Verlage (Buchverlage, Presseverlage etc.)
Presseagenturen und Bilderdienste
Theater, Orchester, Chöre
Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen, sowie sonstige Veranstalter, z. B. Tourneeveranstalter, Künstleragenturen, Künstlermanager
Rundfunk- und Fernsehen
Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern
Galerien, Kunsthändler
Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte
Museen
Zirkus- und Varietéunternehmen
Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten (z. B. auch für Kinder oder Laien).
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****od Mann
141 Beiträge
Ich bin mit meiner Firma (GbR) im kreativen Bereich tätig, KEIN Mitglied der KSK (weil ich da laut deren Kriterien garnicht sein darf, allerdings bin ich auch nicht wirklich scharf drauf). TROTZDEM sind meine Kunden verpflichtet, auf meine Rechnungen KSK abzuführen, sofern dabei mehr als 400 Euro pro Jahr zusammenkommen.

Ob das auch für die Rechnungen von Fotografen gilt, weiß ich nicht, es würde aber meine Vorstellungskraft übersteigen, wenn es nicht so wäre.

Aber du hast wie gesagt einen Logikfehler drin: Bei allen Rechnungen von Nicht-Kapitalgesellschaften führt der KUNDE die KSK ab, und dabei ist es völlig unerheblich, was der selbst für ein Gewerbe hat, kann auch ein Altmetallhändler oder eine Klobürstenmanufaktur sein
****c01 Mann
291 Beiträge
Abgabepflichtig für Sozialabgaben ist immer der Arbeitgeber!
Selbst wenn ein Model einen Gewerbeschein hat, kann bei längerfristiger oder mehrfacher Beschäftigung ohne einen anderen Auftrag schnell auf 'Scheinselbständigkeit' geurteilt werden und dann seid ihr als Auftraggeber der Arbeitgeber. Rechnung hin oder her.

Dafür sollte man eben IMMER Verträge machen, ohne Ausnahme.
Damit lässt sich klarstellen, dass es bei jedem einzelnen Shooting kein Angestelltenverhältnis zustande kommt und dass das Model verpflichtet wird, die Sozialabgaben selber zu bezahlen.

Wenn ihr wirklich als Fotograf arbeitet, dann solltet ihr sowieso einen Steuerberater haben, der euch das Ganze genau erklären kann.
********pe64 Mann
103 Beiträge
Sehen wir das mal so *zwinker*

"Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen."

Ok, ein Unternehmen ist der Hobbyfotograf nicht.

Sollte er Unternehmen sein, also Hobbyfotograf mit Gewerbeanmeldung, dann schauen wir mal weiter *zwinker*

"Außerdem sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen von freischaffenden Künstlern oder Publizisten für Zwecke des eigenen Unternehmens nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen. "

Dann dürfte es beim "Hobby" an "regelmäßig" scheitern *zwinker* Also wieder nichts mit der Abgabepflicht *zwinker*

Wer jetzt immer noch meint er müsse doch bezahlen, lesen wir mal weiter *zwinker*

"Personen, Unternehmen, Vereinigungen, Vereine etc., die sich in einem oder mehreren der vorgenannten Tätigkeiten bzw. Bereiche wiederfinden - sei es auch nur teilweise - sollten sich zur Klärung ihrer Abgabepflicht und zur Vermeidung von Nachteilen an die Künstlersozialkasse wenden."

Hier haben wir dann die Einzelperson, also wer möchte kann feststellen lassen, ob er Zahlen darf oder nicht *zwinker*

Weitere Fragen ?? *zwinker*
Tom
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****od Mann
141 Beiträge
@***my

KSK fällt aber nur an, wenn man "regelmäßig gewerbsmäßig Künstler beauftragt" oder so, wird bei einem Hobbyfotografen meist nicht der Fall sein. Bei einem Profi aber durchaus ...

Wir sind uns also völlig einig!
Sommer 2020
*******utch Mann
1.755 Beiträge
Das Model zahlt rund die hälfte des Prozentsatzes der KV, RV und PV von ihren Einkünften an die KSK (siehe Webseite der KSK), wenn sie Mitglied ist.
Dafür muss sie mindestens Einkünfte von 3.000 EUR p.A. haben, ansonsten kann sie kein Mitglied werden.
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****od Mann
141 Beiträge
unter https://www.kuenstlersozialk … ternehmen-und-verwerter.html steht unter Punkt 11 geschrieben:

Es spielt für die Abgabepflicht keine Rolle, ob der Künstler oder Publizist in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht

****c01 Mann
291 Beiträge
Tom, das ist leider rechtlich völlig falsch.
Ein Unternehmen - besonders ein Kapitalunternehmen - muss für das Unternehmen selbst keine Sozialabgaben leisten. Die Sozialabgaben sind immer für die Angestellten, Freiberufler oder Künstler zu entrichten. Wenn eine dieser (natürlichen) Personen ein Angestellter ist, ist das Unternehmen verpflichtet für die abhängig Beschäftigten abzuführen.

TryPod: Genau, es besteht bei abhängiger Beschäftigung immer eine Abgabepflicht an die für das Unternehmen zuständige Sozialkasse. Wenn dann eine der Personen bei der KSK ist, wird das unter den Sozialkassen auch so aufgeteilt.
Ich habe in meiner GmbH immer nur mit der lokalen AOK zu tun gehabt. Die interne Verrechnung machen die Kassen untereinander.
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******Muc Mann
681 Beiträge
Fotograf als Künstler ????
Fotografen sind per se erst mal Handwerker, da es normalerweise ein Handwerk mit Berufsausbildung ist. Anders gesehen ist der Fotodesigner ( Bedingt ein Studium des Designs) auch ein Fotograf. Alle anderen sind eigentlich keine Fotografen. Laut Gesetz. 😉😉😉
*********STcom Mann
1.898 Beiträge
Themenersteller 
Wenn der Fensterputzer als Model also fürs "Still auf dem Stuhl sitzen" 100 Euro verlangt, dann bekommt die KSK halt nochmal 4 Euro zwanzig. Zahl ich doch gerne! *headbang*
****c01 Mann
291 Beiträge
Nur mal kurz zur Künstlersozialkasse:
Um da aufgenimmen zu werden, muss man schon viele Kriterien erfüllen. Da viele Künstler (z.B. gerade Musiker und Schauspieler) oft nicht regelmäßige Aufträge haben, ist diese Sozialkasse speziell für einen sehr kleinen Anteil von Leuten Maßgeschneidert und möchte auch keine Leute mit Durchziehen, die den Kriterien nicht entsprechen.

Ihr werdet als (Berufs-)Fotograf zu 90% keine Chance haben, in die KSK zu kommen und ein Model ist auch ein Handwerk bzw. Gewerbe, welches keinen Grund zur Aufnahme in die KSK gibt.

Wie schon gesagt: Wenn ihr nicht selber bereits in dr KSK seid, habt ihr auch als Auftraggeber von Pay-Shootings zu 99,9% niemals direkt mit der KSKS zu tun sondern nur eirer eigenen Sozialkasse (z.B. AOK, Knappschaft, etc.)
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**********nster
399 Beiträge
@******Muc für die Berufsbezeichnung Fotograf reicht eine Anmeldung als Gewerbe und die Eintrag in die Handwerksrolle beim IHK. Mehr braucht es nicht (und meiner Meinung nach ist das auch gut so)
********pe64 Mann
103 Beiträge
Dann machen wir es jetzt richtig *zwinker*

Alles wesentliche hierzu regelt § 24 KSVG. Hierbei ist es unerheblich, ob der Künstler selbst der Versicherungspflicht § 1 KSVG unterliegt oder nicht, da der § 24 KSVG keinen expliziten Hinweis auf § 1 KSVG enthält.

Im Umkehrschluss ist eine Privatperson (Hobbyfotograf) nicht zur Abgabe an die KSK verpflichtet, selbst wenn die zu fotografierende Person zum Personenkreis des § 1 KSVG gehört.

Ich habe fertig
Tom
Sommer 2020
*******utch Mann
1.755 Beiträge
@**********nster
IHK ist falsch.
Fotograf ist ein Handwerk und dadurch wirst Du automatisch Mitglied der Handwerkskammer und zahlst auch dort deine Beiträge.
****c01 Mann
291 Beiträge
Da sind wir aber bei einem ganz anderen, viel ekelhafteren Thema:
Wenn du angemeldet bist, musst du die Grundbeträge an die Handwerkskammer bezahlen. Aber das ist jetzt ein ganz anderes Thema!

Aber ich sehe schon, ihr lest hier nicht richtig:
Ich habe fast 30 Jahre eine eigene Firma gehabt und schon alles in der Sozialversicherung erlebt. Auch Putzfrauen auf 400€ Basis, für die ich dann 1 Jahr nachträglich noch eine Kranken- und Renterversicherung zahlen musste, obwohl die Pauschalabgaben bezahlt wurden.

Nur nochmal: Verpflichtet euer Model immer in einem Vertrag, dass sie als Selbständige die Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen hat. Dann seid ihr ziemlich sicher.
****c01 Mann
291 Beiträge
@********pe64: Nur zur Info. Als Privatperson kannst du jederzeit Angestellte haben und dann bist du Arbeitgeber und verpflichtet für diese abhängig Beschäftigten die Sozialabgaben in voller Höhe abzuführen. Daher ist immer wichtig, dass du nicht in die Situation kommen kannst, dass man deine - eventuell mehrfache - Bezahlung an eine andere Person nicht als Beschäftigungsverhältnis auslegen kann.
********pe64 Mann
103 Beiträge
chmuc01

Stimmt, das hat aber nichts mit der Frage nach der KSK zu tun. Wenn ich als Privatperson Angestellte habe, dann bin ich keine Privatperson, sondern Arbeitgeber. Das Regelt dann aber u.a. wieder § 7ff SGB IV ob das so ist oder nicht *g*

An ein Beschäftigungsverhältnis sind weitere Dinge geknüpft, nicht nur, dass ich einer Peron Geld bezahle. Hier Reden wir dann aber nicht mehr vom KSVG sondern von den Vorschriften des SGB.
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