Tja ich bin nun seit 32 Jahren im Bereich
Luftfracht am Flughafen Frankfurt tätig.
Grundsätzlich ist von
@*********Echt sowie
@****ino nicht viel hinzuzufügen, denn diese Fakten sind klar beschrieben.
Eine Rettungsinsel sollte immer als Luftfracht verschickt werden.
Rettungswesten Unterlagen auch schon der Dangerous Goods Regulations.
Die GESETZLICHE BESTIMMUNG SEIT DEM 01.01.2019 sieht folgendes vor.
Die Größenbeschränkung für CO₂-Patronen von Rettungswesten für die Mitnahme im Fluggepäck wurde von der International Civil Aviation Organization (ICAO) auf einer Sitzung des “Dangerous Goods Panels” zum 01. Januar 2019 aufgehoben. Auch die internationale Luftverkehrs-Vereinigung IATA (International Air Transport Association) hat sich diesen Vorgaben angeschlossen. Damit sind die Vorgaben von allen Luftfahrtunternehmen weltweit einzuhalten.
Jeder Fluggast darf je eine Rettungsweste mit maximal zwei CO₂-Patronen und zwei Ersatzpatronen im Gepäck mitführen.
Eine Volumenbegrenzung von 50 ml gilt für Rettungswesten nicht, sondern lediglich für andere Geräte.
In den IATA-Bestimmungen ist in diesem Zusammenhang nur die Rede von „kleinen Ersatz-Kartuschen“, die jedoch nicht genauer definiert sind.
Die MITNAHME VON CO₂-PATRONEN bzw. einer Rettungswesten-CO2 Patrone
Die Mitnahme ist grundsätzlich erlaubt
• im oder als aufgegebenes Gepäck
• im oder als Handgepäck
Allerdings ist die Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Zusätzlich ist zu beachten, dass
• nur eine Automatik-Rettungsweste pro Person erlaubt ist
• die unbeabsichtigte Auslösung der Automatik-Rettungsweste ausgeschlossen ist
• die Automatik-Rettungsweste mit max. zweiCO₂-Patronen ausgestattet ist
nicht mehr als zwei Ersatz-CO₂-Patronen mitgeführt werden dürfen.
GUT ZU WISSEN! Diese REGELUNG WURDE NOCH NICHT ÜBERALL ÜBERNOMMEN!
Grundsätzlich dürfen Fluggesellschaften eigene Regeln für Gepäck und gefährliche Güter festlegen.
Luftverkehrsgesellschaften können die Mitnahme verweigern – es besteht keine Beförderungspflicht!