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Automatische Rettungsweste im Fluggepäck

*********Echt Mann
1.246 Beiträge
Themenersteller 
Automatische Rettungsweste im Fluggepäck
Es gibt bestimmt nicht allzu viele die ihre eigene Automatikweste mit Fluggepäck transportieren.
Trotzdem mal die Frage, wer diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt hat und bei welcher Fluggesellschaft.

Bisher bin ich nur mit Lufthansa geflogen und habe meine Rettungsweste immer angemeldet und jedesmal ein anderes Prozedere *snief* mit Diskussionen am Check in oder bei Sicherheitskontrollen.
Na ja, mitnehmen konnte ich sie aber bisher immer *freu* da ich die ICAO T.I. 2021-2022 ausgedruckt mitgeführt habe.
****ino Mann
586 Beiträge
Generell gelten für Transporte in zivilen Flugzeugen die Vorgaben gem. IATA "International Air Transport Association" oder ICAO " International Civil Aviation Organization" welche von nahezu allen Fluglinien angenommen wurden.

Ich Fall der Mitnahme eine Rettungsweste oder Rettungsinsel den Transport dieser Güter VOR dem Check-In bei der Fluglinie abklären. Leider gibt es trotz IATA sehr viele, verschiedene Regularien, nahezu jede Fluglinie kocht ihr eigenes Süppchen.

Eine Kurzinfo dazu gibt es hier:
https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-62-de-2.3a.pdf

Ich hatte bisher bei keiner Fluglinie alle Europäisch) Probleme, auch bei Flügen in entfernte Regionen.
*******Dom Mann
4.222 Beiträge
Gruppen-Mod 
Tja ich bin nun seit 32 Jahren im Bereich Luftfracht am Flughafen Frankfurt tätig.

Grundsätzlich ist von @*********Echt sowie @****ino nicht viel hinzuzufügen, denn diese Fakten sind klar beschrieben.

Eine Rettungsinsel sollte immer als Luftfracht verschickt werden.

Rettungswesten Unterlagen auch schon der Dangerous Goods Regulations.

Die GESETZLICHE BESTIMMUNG SEIT DEM 01.01.2019 sieht folgendes vor.

Die Größenbeschränkung für CO₂-Patronen von Rettungswesten für die Mitnahme im Fluggepäck wurde von der International Civil Aviation Organization (ICAO) auf einer Sitzung des “Dangerous Goods Panels” zum 01. Januar 2019 aufgehoben. Auch die internationale Luftverkehrs-Vereinigung IATA (International Air Transport Association) hat sich diesen Vorgaben angeschlossen. Damit sind die Vorgaben von allen Luftfahrtunternehmen weltweit einzuhalten.

Jeder Fluggast darf je eine Rettungsweste mit maximal zwei CO₂-Patronen und zwei Ersatzpatronen im Gepäck mitführen.

Eine Volumenbegrenzung von 50 ml gilt für Rettungswesten nicht, sondern lediglich für andere Geräte.

In den IATA-Bestimmungen ist in diesem Zusammenhang nur die Rede von „kleinen Ersatz-Kartuschen“, die jedoch nicht genauer definiert sind.

Die MITNAHME VON CO₂-PATRONEN bzw. einer Rettungswesten-CO2 Patrone

Die Mitnahme ist grundsätzlich erlaubt

• im oder als aufgegebenes Gepäck
• im oder als Handgepäck

Allerdings ist die Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.

Zusätzlich ist zu beachten, dass

• nur eine Automatik-Rettungsweste pro Person erlaubt ist
• die unbeabsichtigte Auslösung der Automatik-Rettungsweste ausgeschlossen ist
• die Automatik-Rettungsweste mit max. zweiCO₂-Patronen ausgestattet ist
nicht mehr als zwei Ersatz-CO₂-Patronen mitgeführt werden dürfen.

GUT ZU WISSEN! Diese REGELUNG WURDE NOCH NICHT ÜBERALL ÜBERNOMMEN!

Grundsätzlich dürfen Fluggesellschaften eigene Regeln für Gepäck und gefährliche Güter festlegen.

Luftverkehrsgesellschaften können die Mitnahme verweigern – es besteht keine Beförderungspflicht!
********5560 Paar
106 Beiträge
Vielen Dank für die erklärenden Beiträge.
Aus meiner Erfahrung gibt es mit den Fluglinien selten bis gar keine Probleme. Wir haben uns angewöhnt, die Fluggesellschaften um eine schriftliche Einverständniserklärung zu bitten, da leider das Flughafensicherheitspersonal nicht immer auf Stand ist (ich wurde mal abgewiesen und mußte mir dann einen „Fürsprecher“ vor Ort suchen)!
******ail Mann
10 Beiträge
Hallo Zusammen
Ich habe schin einige Sachen mit den Schwimmwesten erlebt.
Angemeldet bei Swiss sollten nur die Patronen mit ins Handgepäck.
Funktionierte auch ganz gut. Ich erhielt eine schrifliche Bestätigung.
Bei der Rückreise allerdings, aus Sizilien, wurden die CO2 Patronen der gesammten Crew bei der Sicherheitskintrolle des Flughafens eingesammelt. Trotz schriftlicher Erlaubnis der Airline. Nach einem Gespräch mit der für die Sicherheit verantwortllichen Dame, meinte Sie, dass sie für die Sicherheit am Flughafen verantwortlich sei und das so entschieden hat. Fertig.
Also ist es egal was die Airline sagt wenn die Sicherheit vor Ort es nicht erlaubt.
Der Chemische Auslöser war übrigens nie ein Problem. Den durfte ich mitnehmen.


Seither ist alles bei mir immer im Aufgabegepäck, aber nicht zusammen geschraubt. ‚Nicht Scharf‘ 😂
Ging immer ohne Anmeldung problem los.
*********Echt Mann
1.246 Beiträge
Themenersteller 
Kleine Anmerkung!
Ich hatte meine Weste immer im Aufgabegepäck.
Eine Anmeldung der Weste bei Lufthansa per Email klappte nie, so das ich immer die Hotline bemühen musste. Wo man dann aber irgendwo auf der Welt landete, war nie vorhersehbar. Einmal war es sogar Toronto was vieleicht an der Uhrzeit lag bis man durchkam.
Eingetragen wurde meine Weste dabei nie als Rettungsweste sondern einmal als Sondergepäck bzw. Sportgepäck wo dann am Check in Schalter immer nach diesem Gepäck gefragt wurde.
Und schon fingen die Diskussionen an wo dann immer ein Vorgesetzter hinzugezogen wurde.
Erst bei Vorlage des ICAO T.I. 2021-2022 ausdruckes war alles plötzlich kein Problem und mein Gepäck wurde eingecheckt. Die Patrone hatte ich nie entfernt *nachdenk*
Das war immer in München

Jetzt fliege ich mit Austrian Airlines wo ich die Weste wieder per Kontakformular angemeldet habe.
Schon nach einer Stunde bekam ich eine erste Antwort mit der Bitte den Hersteller und genaue Bezeichnung anzugeben.
Und kurz darauf schon die weitere Anwort
Gerne haben wir den Transport auf Ihren Austrian Airlines durchgeführten Flügen bestätigt!

Die Mitnahme einer Schwimmweste ist entweder im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck möglich, gerne informieren wir Sie über die Transportbedingungen:

Für den Transport erhalten Sie direkt am Check-In Schalter einen speziellen Gepäckanhänger, dieser ist zwingend notwendig um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können, daher ist es notwendig unsere Kolleg:innen am Check-In Schalter aufzusuchen!

Bitte beachten Sie die folgenden Spezifikationen für Schwimmwesten:
• Erlaubt sind kleine Gaspatronen, die Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Kategorie 2.2 enthalten, nicht brennbar und in eine Rettungsweste eingebaut sind.
• Nicht mehr als zwei (2) Westen pro Passagier und bis zu zwei (2) kleine Ersatzpatronen pro Weste.
• Die Weste muss so verpackt sein, dass sie nicht versehentlich aktiviert werden kann!

Bitte beachten Sie, dass Austrian Airlines keinen Einfluss auf die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen haben!

******_Ge Mann
20 Beiträge
Also, ich hab´s ein paar mal versucht und nun aufgegeben. Falls ich nicht mit dem Auto fahre, bleibt die Weste zu Hause.

Zuerst bin ich drei mal geflogen, ohne die Weste anzumelden (da ich es nicht wusste) ohne Probleme, dann fing die Serie an:

1. Flughafen Dortmund ... Patrone weg
2. Condor angemeldet...telefonisch und per Mail .. keine Antwort
3. Flug nach Istanbul..funktioniert...weiter nach Dalaman...Patrone in Istanbul eingesammelt.
4. Flug nach Mallorca .. keine Probleme

Also, für mich ist das ein Glückspiel.
******_Ge Mann
20 Beiträge
Ich verstehe auch die ganze Aufregung um die Patronen nicht. Da sind meinst 33-36g CO2 drin.

Das Molgewicht von CO2 ist 12 + 2 x 16 = 44 g/mol In der Patrone sind also nicht mal ein Mol CO2.

Laut idealem Gasgesetz erzeugt ein Mol eines Gases bei Normaldruck 22,4 Liter Volumen also ein Luftballon voll...

wo hat die Fluggesellschaft damit ein Problem???
********mart Paar
3.215 Beiträge
Für mich ist eine Schwimmweste erst dann eine Schwimmweste, wenn sie Funktionsbereich ist. Befindet sich in der Weste kein Treibmittel, ist es keine Schwimmweste, denn sie funktioniert ja nicht. Ist also ein Kleidungsstück.
Kleidungsstücke brauchen nicht angemeldet werden.

Die Patrone, die das Kleidungsstück erst zur Rettungsweste macht, ist dann schon ein anderes Thema. Diese transportiere ich im Reisegepäck an zwei unterschiedlichen Stellen außerhalb des zugehörigen Kleidungsstückes.

Niemals eine Nachfrage bei der Gepäckaufgabe oder -annahme.

Flughäfen:
Athen, Korfu, Kavala, Thessaloniki, Frankfurt, Frankfurt Hahn, Düsseldorf, Köln oder Weeze.
Fluggesellschaften:
Condor, Lufthansa, Eurowings Discovery, Eurowings, AegaenAirline, Olympic Airways, RaynAir
****hos Mann
64 Beiträge
Es ist jedes Mal anders. Du kannst eine Bestätigung von der R line haben, der Check in akzeptier die nicht, der Kapitän schau drauf, immer ein Mist. Ich habe es aufgegeben. Patrone rausschrauben in das Gepäck legen und fertig.
*******Fun Paar
111 Beiträge
Wir haben uns angewöhnt die Rettungsweste oben im Aufgabegepäck mitzunehmen. Gab bisher nur einmal beim Scanner eine Rückfrage weil eine Weste eine größere Patrone hatte. Mit dem Zeigen war der Punkt erledigt.

Ein Mitsegler hatte auch schon in Sardinien die o.a Diskussion, weil er die Weste im Handgepäck hatte. Daher ist seit dem das Handgepäck keine gute Option, auch wenn die Regeln es eigentlich hergeben. Jede Airline und jede Sicherheitsinstanz legt die Regeln anders aus. Daher kein Futter in vermeidbare Diskussion mit lokalen Behörden.

Wir haben vorsorglich die iata Regelung in englisch dabei, damit die lokalen Behörden verstehen worum es geht.
*******eam Mann
36 Beiträge
Erlaubt sind eine Weste + eine Reserve-Patrone.
Einmal hatten wir zu zweit vier westen + 2 Patronen.
Es gab Ärger. Ich musste die zwei Patronen wegwerfen, damit insgesamt nur 2 Patronen pro Person bleiben. Das war 2012 in Split.
Immer den IATA Auszug dabei haben.
Da scheint sich 2019 was geändert zu haben:
https://www.secumar.com/en/can-you-take-your-inflatable-lifejacket-on-board-the-aircraft/#:~:text=In%20the%20IATA%20DGR%20Regulations,but%20only%20to%20other%20devices.
*********Echt Mann
1.246 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ********mart:
Für mich ist eine Schwimmweste erst dann eine Schwimmweste, wenn sie Funktionsbereich ist. Befindet sich in der Weste kein Treibmittel, ist es keine Schwimmweste, denn sie funktioniert ja nicht. Ist also ein Kleidungsstück.
Kleidungsstücke brauchen nicht angemeldet werden.
Was für eine komische Logig.
Die Patrone in einer Unterhose könnte ja dann als Rettungsinsel angesehen werden. *traenenlach*

Aber ernsthaft, im Aufgabegepäck gibt es anscheinend die wenigsten Probleme und erst Recht nicht wenn sie angemeldet ist. Ausnahmen bestätigen die Regel. Alles andere ist eher das Glücksspiel auch wen einige bisher nie Probleme hatten.
Es bleibt aber dabei:
Zitat von *******Dom:
Grundsätzlich dürfen Fluggesellschaften eigene Regeln für Gepäck und gefährliche Güter festlegen.

Luftverkehrsgesellschaften können die Mitnahme verweigern – es besteht keine Beförderungspflicht!
und zusätzlich das Fluglinien keinen Einfluss auf die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen haben!
Und es geht eigendlich nie um das (Kleidungsstück) Rettungsweste sonder eben um die Patrone.
Und dann vielleicht noch um die unwahrscheinlichste Möglichkeit, das alle 180 Pasagiere eine Rettungsweste inkl. 2 Eersatzpatronen dabei haben.

Meine Frage vom Eingangsbeitrag ist aber beantwortet.
Es gibt die verschiedensten Erfahrungen bei den Fluggeschellschaften und Flughäfen.

Allen eine schöne Woche und immer entspannte Segeltörns.
**********Boxer Mann
803 Beiträge
Ich handhaben es immer so das ich die Weste im Aufgabegepäck habe, die Weste liegt oben auf, dabei lege ich immer das IATA Blatt mit den Transportvorschriften sowie die Kopi der Transportgenehmigung der Luftfahrtgesellschaft.
Früher gab es gelegentlich Diskussionen was ist eine Kleine CO2 Patrone. Die Patrone für meine 275N Weste ist halt ein wenig größer.
Aber das Thema scheint sich ja erledigt zu haben wenn ich den Beitrag von @*******Dom richtig interpretiere.
****ino Mann
586 Beiträge
Zitat von **********Boxer:
Ich handhaben es immer so das ich die Weste im Aufgabegepäck habe, die Weste liegt oben auf, dabei lege ich immer das IATA Blatt mit den Transportvorschriften sowie die Kopi der Transportgenehmigung der Luftfahrtgesellschaft.
Früher gab es gelegentlich Diskussionen was ist eine Kleine CO2 Patrone. Die Patrone für meine 275N Weste ist halt ein wenig größer.
Aber das Thema scheint sich ja erledigt zu haben wenn ich den Beitrag von @*******Dom richtig interpretiere.

Ja, weil es bisher keine Änderungen gibt!
Es gibt zwar die gültigen Vorschriften gem. IATA, aber jeder Fluglinie steht es zu, eigene "Vorgaben" anzuwenden. Du bist Gast der Fluglinie, somit ist es deine Pflicht, sich den Vorgaben zu beugen.
Vergiss IATA und CO, in Cuba oder auf den Galapagos interessiert das keine regionale Fluggesellschaft.
**********Boxer Mann
803 Beiträge
@****ino
Ich habe nur meine Erfahrungen geschildert, und ich hatte immer die Transportgenehmigung der Fluggesellschaft eingeholt.
Das waren bisher verschiedene europäische Linien sowie verschiedene Innerkaribische.
Zu den Galapagos kann ich nichts sagen, aber auf Cuba hält man sich dran.
****ino Mann
586 Beiträge
Zitat von **********Boxer:
@****ino
Ich habe nur meine Erfahrungen geschildert, und ich hatte immer die Transportgenehmigung der Fluggesellschaft eingeholt.
Das waren bisher verschiedene europäische Linien sowie verschiedene Innerkaribische.
Zu den Galapagos kann ich nichts sagen, aber auf Cuba hält man sich dran.

und ich hab meine erfahrungen geschildert....so what?
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