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Funkgerät und Funkschein

**********_Kurs Paar
244 Beiträge
Zitat von ******lor:
Funkgerät und Funkschein
Mich würde mal interessieren wie ihr das haltet. Habt ihr alle ein Funkschein und ein aktuelles Funkgerät an Bord eures Bootes.
Wenn ihr im Ausland chartert werdet ihr da nach dem Funkschein gefragt? Ich musste nämlich gerade feststellen dass mein altes Funkgerät nicht mehr zulässig ist was ich bei kauf des Schiffes mit übernommen habe.
Ich bin nämlich gerade dabei den Funktion zu machen Ubi und SRC

Das "alte" Funkgerät ist noch zulässig - wenn du ein neues Gerät mit DSC-Controler einbaust braucht du auch den entsprechenden Schein...und natürlich eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur
******lor Mann
920 Beiträge
Themenersteller 
Das alte Gerät ist nur zulässig solange kein Halterwechsel beim Boot statt findet. 😢
*********2020 Paar
688 Beiträge
Beim Eignerwechsel wird immer eine Nummernzuteilung beantragt. Dort wird ja kein Gerät mehr angegeben aber in den Vorschriften steht dazu ganz klar es darf nur ein gültiges Gerät betrieben werden. Gültige Geräte sind im Moment nur noch Geräte mit eigenem eingebautem GPS Empfänger.
**********_Kurs Paar
244 Beiträge
Zitat von ******lor:
Das alte Gerät ist nur zulässig solange kein Halterwechsel beim Boot statt findet. 😢

natürlich (Bestandschutz)...hat sich für uns so angehört, als ob du das Schiff schon lange hast, jetzt aktuell die Scheine dazu machst ...."....mein altes Funkgerät nicht mehr zulässig ist was ich bei kauf des Schiffes mit übernommen habe....."
******lor Mann
920 Beiträge
Themenersteller 
Nein habe das Boot kurz vor Corona gekauft ,mich dann aber nicht wirklich mit Funk beschäftigt, da ich dann erst mal richtig Trubel in der Familie hatte mit den Eltern😢
****s03 Frau
332 Beiträge
Wir haben ein Funkgerät an Bord.
In Kroatien ist seit ein paar Jahren Pflicht dass der Skipper selbst und nicht nur ein Crew Mitglied den src Schein hat. Das Gesetz wird kontrolliert. Sie bekommen ohne src Schein eigentlich kein Boot da die Daten aus der crewliste an das Ministerium übermittelt werden beim Eincheck. Das Funkgerät muss ja auch permanent angeschaltet sein.
Ich halte im Seebereich einen Funkschein für überlebenswichtig. Mein Mann hätte ohne Funk eine Havarie vor Bonair nicht überlebt
********mart Paar
3.222 Beiträge
Für eine Hörpflicht gibt es jetzt keine Notwendigkeit mehr, denn sowohl Sendung als auch Empfang (und Alarmierung) erfolgen „automatisch“ (bzw. halbautomatisch).
Die Abhör-Pflicht wurde deshalb fallen gelassen.

Quelle:
http://lampalzer.de/index.ph … er-yachten/59-i-theorie/funk
******lor Mann
920 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ********mart:
Für eine Hörpflicht gibt es jetzt keine Notwendigkeit mehr, denn sowohl Sendung als auch Empfang (und Alarmierung) erfolgen „automatisch“ (bzw. halbautomatisch).
Die Abhör-Pflicht wurde deshalb fallen gelassen.

Quelle:
http://lampalzer.de/index.ph … er-yachten/59-i-theorie/funk

Das ist so nicht richtig je nach Fahrgebiet gibt es Abhörpflicht zb im Bereich holländisches Wattenmeer.
*******Her Mann
416 Beiträge
Wenn Funk an Bord ist gilt in vielen Gebieten eine Abhörpflicht nicht nur auf K16 sondern auch auf dem Arbeitskanal der zuständigen Verkehrszentrale.
*******eder Paar
218 Beiträge
Leider wird hier immer wieder erwähnt was für Scheine man haben muß um im Urlaub mal das eine Boot oder die eine Yacht zu chartern. Leute die in Deutschland den Bootsführerschein See gemacht haben dürfen überall (See) schon mal Boot fahren ohne Funk an Bord (kleine Sportboote ohne Funk) möchte jemand was größeres mit Funk an Bord fahren dann muß auch zwingend ein Funkpatent gemacht werden.
Aber in Kroatien kann man auch günstig einen Bootsführerschein Inklusiv Funk machen der aber nur in Kroatien gültig ist:

Der Inhaber eines kroatischen Küstenpatents „Boat Skipper B“ ist berechtigt zum Führen von Segel- und Motoryachten bis 30 Bruttoregistertonnen (je nach Bauart Yachten bis etwa 20m Länge). Die Motorleistung (PS) ist dabei nicht eingeschränkt, ebenso der Fahrtbereich der Hoheitsgewässer. Bis 3 Seemeilen vor der Küste bzw. einer Insel dürfen mit dem kroatischen Küstenpatent sogar kommerzielle Fahrten unternommen werden, vorausgesetzt, man verfügt über eine entsprechende Arbeitsgenehmigung. Selbstverständlich dürfen mit dem Küstenpatent auch die beliebten Jet-Ski’s gefahren werden.

Wer also in der Heimat nur ein kleines Sportboot fährt und im Urlaub mal etwas größeres Fahren möchte der könnte auch in Kroatien einen Schein machen und braucht nicht alles was in der Heimat vorgeschrieben ist !!!

Seit 1990 Chartere ich in Kroatien und Mittelmeer und da hat mein altes VHF immer genügt *klugscheisser*
****_O Mann
129 Beiträge
Zitat von ********mart:
Für eine Hörpflicht gibt es jetzt keine Notwendigkeit mehr, denn sowohl Sendung als auch Empfang (und Alarmierung) erfolgen „automatisch“ (bzw. halbautomatisch).
Die Abhör-Pflicht wurde deshalb fallen gelassen.

Quelle:
http://lampalzer.de/index.ph … er-yachten/59-i-theorie/funk

Ich fürchte, hierbei handelt es sich um eine persönliche Meinung eines einzelnen und nicht um eine aktuell geltende Regelung. Unabhängig von der Verfügbarkeit von DSC gilt nac hwie vor die Pflicht zum Abhören von Anruf- und Notrufkanal.
****s03 Frau
332 Beiträge
Ob es keine Notwendigkeit mehr gibt ist doch irrelevant.
Wichtig ist in diesem Fall für mich der offizielle Gesetzestext nachdem letztendlich behördliche Entscheidungen getroffen werden.
Mit dem gleichen Argument einer nicht vorhandenen Notwendigkeit könnte man sagen aufgrund von navionix und anderen elektronischen Navigationsgeräten ist das erlernen der Navigation mit Zirkel und nautischen Navidreiecken ohne Taschenrechner nicht notwendig.
Das wird der Prüfer nur nicht akzeptieren *g*
****123 Mann
144 Beiträge
Nochmal auch wenns langweilig wird . *aua*
Im Binnenbereich UBI ist Hörpflicht auf Kanal 10 gesetzlich vorgeschrieben
Auf See ( SRC )gilt das gleiche auf Kanal 16 *gruebel*
Wenn das Funkgerät mit DSC ausgerüstet ist , was mittlerweile Standart ist , ist die Hörpflicht auf Kanal 16 nicht vorgeschrieben . *top2*
Das übernimmt das DSC auf Kanal 70 der ausschliesslich dafür bestimmt ist .
Funke an Bord heisst Funkzeugniss vorgeschrieben .
Funkzeugniss heisst Verantwortung *diegroessten*
******tte Paar
707 Beiträge
Zitat von *********egler:
Kleiner Tipp, wer vor Urzeiten (in meinem Fall 1994) ein UKW-Sprechfunkzeugnis gemacht hat kann diese als UBI beim DSV anerkennen lassen.

Geht das noch???
*********erful Paar
192 Beiträge
Wir haben gerade für August eine Yacht in Kroatien gechartert und wurden sehr wohl nach einem Funkschein gefragt. Und zwar nach dem SRC-Schein.

Da mein Partner sehr alte Scheine hat, haben wir sie eingescannt und per Fax an den Charterer geschickt und nachgefragt, ob diese Gültigkeit in Kroatien haben. Es kam ein schriftliches "Ja" - sonst hätten wir das Boot auch nicht gechartert. Das hat ja am Ende auch versicherungsrechtliche Gründe... passiert was und man hat nicht alle für das Land erforderlichen Scheine, kann das böse ausgehen...

Aber nichts desto trotz schadet es nun nicht, dass wenigstens einer von uns in näherer Zukunft den SRC macht, um da erstens auf dem neuesten Stand zu sein und zweitens, einem möglichen Versicherungsproblem komplett und sicher aus dem Weg zu gehen.

Da ich (der weibl. Teil des Profils) gerade am Lernen für den SKS bin, kann ich mir das Wissen nun auch noch aufschaufeln... wenn man eh schon mal im Lernmodus angekommen ist... *zwinker*
*********2020 Paar
688 Beiträge
Zitat von *********erful:
Wir haben gerade für August eine Yacht in Kroatien gechartert und wurden sehr wohl nach einem Funkschein gefragt. Und zwar nach dem SRC-Schein.

Da mein Partner sehr alte Scheine hat, haben wir sie eingescannt und per Fax an den Charterer geschickt und nachgefragt, ob diese Gültigkeit in Kroatien haben. Es kam ein schriftliches "Ja" - sonst hätten wir das Boot auch nicht gechartert. Das hat ja am Ende auch versicherungsrechtliche Gründe... passiert was und man hat nicht alle für das Land erforderlichen Scheine, kann das böse ausgehen...

Aber nichts desto trotz schadet es nun nicht, dass wenigstens einer von uns in näherer Zukunft den SRC macht, um da erstens auf dem neuesten Stand zu sein und zweitens, einem möglichen Versicherungsproblem komplett und sicher aus dem Weg zu gehen.

Da ich (der weibl. Teil des Profils) gerade am Lernen für den SKS bin, kann ich mir das Wissen nun auch noch aufschaufeln... wenn man eh schon mal im Lernmodus angekommen ist... *zwinker*

Der Schiffsführer der den Führerschein hat muss auch das Funkzeugniss haben. Nicht eine andere Person an Bord
*********erful Paar
192 Beiträge
@*********2020 O.K. - Danke für den Hinweis. Ich war davon ausgegangen, dass die "oder sein Stellvertreter"-Regel Gültigkeit hat.
Habe es aber eben nach Eurem Hinweis im Gesetz recherchiert und da habt Ihr vollkommen Recht. Nun gut, es kann trotzdem kein Schaden sein, wenn ich den SRC ebenfalls mache...
Hallo an die Profis,
ich habe auch mal eine Frage zu SRC und UBI.
Ich bin grad dabei die Scheine zu machen. Also, das ist ja so trocken, da verdurstet man von innen. Die Fragen, sind die überhaupt Praxisrelevant?
Meine Synapsen bekommen das irgendwie nicht zusammen. Kanal 16 und 70 und 06 und 72 usw.... RR, Küstenfunlstelle, Seefunkstelle, Schifffunkstelle und DSC und Anrufkanal usw....
Gibt es irgendwelche Eselsbrücken das man sich das irgendwie merken kann so wie bei SBF See mit den Kardinaltonnen z.B. oder muss ich das stur auswendig lernen und auf ein bisschen Glück hoffen?
Dr. G. war da leider auch nicht sehr hilfreich.
Sollte der Beitrag hier falsch plaziert sein, dann bitte verschieben.
Danke im Voraus
LG
*********2020 Paar
688 Beiträge
Als erstes immer nur einen machen nsch dem anderen. Nie beide in einer Prüfung
******lor Mann
920 Beiträge
Themenersteller 
Also ich habe letztes Jahr beide zusammen gemacht, das war kein Problem. Letztendlich ist das auswendig lernen genauso wie die Funksprüche. Eine Eselsbrücke ist mir leider nicht bekannt. Viel Erfolg
*******Her Mann
416 Beiträge
Ich fand die Funkprüfungen relativ leicht. Der Ablauf für den Routine-, Dringlichkeits- und Notverkehr ist klar definiert. Das Buchstabieralphabet muss sitzen und den Fragenkatalog muss man einfach pauken.
Von Vorteil ist wenn man am Prüfungsgerät vorher üben kann, die Bedienung sollte sitzen.
Hab mein UBI später gemacht, da ich erst glaubte das SRC reicht. Spätestens in Holland oder im ELK brauchst Du es dann doch...
In der täglichen Praxis wird das lockerer gehandhabt. Man ruft nur mit Schiffsnamen und nicht mit Rufzeichen, außer im Not- und Dringlichkeitsverkehr. Statt "Albatros, Albatros. Hier ist Möve, bitte kommen" reicht dann ein "Albatros für Möve" oder auch nur "Albatros Möve" vollkommen aus...
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