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abgelaufener Saunagutschein

abgelaufener Saunagutschein
... Wir haben einen Saunagutschein für die Therme Erding von Ihren Eltern bekommen, den Sie nicht benutzt haben. Dieser ist aber leider schon seit Juli abgelaufen. Keiner hatte wirklich darauf geachtet, wie lang der Gutschein gültig ist.*snief*

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob man es dennoch mal probieren kann? Achten die da sehr drauf? Sollte man anrufen und nachfragen oder einfach unschuldig tun, man hat vergessen auf das Datum zu schauen?
:o)
ich würde da mal anrufen bevor ich da vielleicht umsonst hinfahre.wäre besser.
HAllo euch zwein

In der Regel gilt auch wenn wertgutscheine abgelaufen sind muss der Betreiber sie annehmen.
Ausnahmen sind, Eigentümerwechsel.
Wenn ihr nicht gleich mit der Brechstange rangeht versucht es einfach und sie werde euch reinlassen.



Lg
Thorsten
Verbraucherzentrale Hamburg
Schau mal bei Google bei Verbraucherzentrale Hamburg nach "Gutscheine unbegrenzt gültig", das wird Dir die Frage beantworten.
Ansonsten würde ich da mal unverbindlich anrufen und die selbst fragen wie die das so handhaben, dann könnt ihr es immer noch anderst machen, wenn ihr dann selbst dort seid.
Ich persönlich würde sagen, dass er noch gültig ist, da Juli dieses Jahr ja noch nicht so lange her ist.
Lass uns mal wissen was ihr gemacht habt.
Liebe Grüße Sun
Thema Gutschein
Gutscheine können gemäss dem Schweizergesetz nie ablaufen! d.h. dein Gutschein ist auch noch gültig wenn das Datum auf dem Gutschein schon abgelaufen ist.
leider wird manchmal anders behauptet und die schon bezahlten Gutscheine können nicht mehr eingelösst werden.
Aber in der Regel wissen das die Gutschein-Aussteller und akzeptieren das auch!
Also dann, ab in die Sauna!
(hoffe dies gilt auch in Deutschland)

gruss aus der Schweiz
****r14 Paar
160 Beiträge
Hab das gerade mal bei google eingegeben und dort wurde das bestätigt was ich noch so im gedächnis hatte gutscheine dürfen nicht so einfach verfallen und das mit den ablaufdaten ist meist nicht richtig.

Also (ich) würde hingehen und erst mal nichts sagen und wenn die dann meinen ist abgelaufen mal andeuten das ist doch per gericht garnicht mehr möglich das gutscheine ablaufen und sehen wie die reagieren.
Ist halt eine frage wie weit man für sein recht gehen möchte.

LG
Vielen Dank für die schnellen und vielen Antworten! Also wir werden es ausprobieren und dann natürlich auch berichten ob es funktioniert hat oder nicht.
Seit dem 01.01.2003 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Es ist daher fraglich, ob das Landgericht München I und das Oberlandesgericht Hamburg ihre Entscheidungen vor diesem Hintergrund aufrecht erhalten würden. Drei Jahre dürfte ein vernünftiger Zeitraum sein, um Rechte aus einem Gutschein geltend machen zu können. Sowohl der Händler wie auch der Verbraucher werden hier gleichermaßen geschützt. Für eine kürzere Befristung besteht in den meisten Fällen wohl kein legitimes Interesse des Händlers. Man muss auch berücksichtigen, dass bei erworbenen Gutscheinen es eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellen würde, die Frist für den Gutschein deutlich unter der gesetzlichen Verjährungsfrist anzusetzen. Neue gerichtliche Entscheidungen dieser Problematik sind noch nicht bekannt, weswegen derzeit nicht vorher gesagt werden kann, ob bspw. eine Befristung auf zwei Jahre zulässig ist oder nicht.

(3) Was gilt nun aber, wenn Sie es versäumt haben, Ihren Geschenkgutschein innerhalb der angegebenen Frist einzutauschen und das Geschäft sich unter Berufung auf die abgelaufene Frist weigert, ihn einzulösen? Sie können dann zwar nicht mehr die Einlösung des Gutscheines verlangen, Sie haben aber einen Anspruch auf Erstattung des Geldwertes des Gutscheines. Denn der Händler hat ja bereits von Ihrem damaligen Schenker Geld für diesen Gutschein erhalten. Dürfte er dies behalten, wäre er ungerechtfertigt bereichert, wie die Juristen sagen. Deshalb muss er Ihnen gegen Rückgabe des Gutscheines den Geldwert erstatten. Dazu ist er aber nicht unbedingt in voller Höhe verpflichtet, er darf nämlich seinen entgangenen Gewinn einbehalten; schließlich hätte er bei rechtzeitiger Einlösung des Gutscheines ein Umsatzgeschäft gemacht. Wie hoch dieser entgangene Gewinn sein kann, ist eine Frage, die im Einzelfall beantwortet werden muss.

lg
mike
Also prinzipiell
sollte man beim Nachfragen nicht mit rechtlichen Urteilen ankommen...eher blöd *g*

Bei mir ist es so, dass die Gutscheine, die ich als Mitarbeiter in meinem Bad für Verwandte und Bekannte bekomme, definitiv nicht mehr angenommen werden, wenn sie abgelaufen sind. Es werden aber nur die Freikarten für MA derart gekennzeichnet.
Auf Messen werden diese aber auch nicht abgestempelt ausgeteilt und behalten ihre Gültigkeit.

*wink*
*******hris Paar
99 Beiträge
Wir hatten Anfang des Jahres
das gleiche Problem....unser Gutschein war bis dahin 3 Jahre abgelaufen *oh*!!!

Ich habe dann bei der Verwaltung der Saunaanlage angerufen und wahrheitsgemäß erzählt, dass wir den Gutschein verlegt hatten.

Habe dann erwähnt, dass wir in unregelmäßigen Abständen Gäste der Anlage wären und es von daher mehr als bedauern würden, wenn wir den Gutschein nicht einlösen könnten.

Mir wurde dann von der Verwaltung zugesichert, dass der Gutschein an einem sogleich vereinbarten Termin eingelöst würde.

Am besagten Tag musste ich mich lediglich an der Kasse melden, die Mitarbeiter waren informiert - alles lief reibungslos und ohne große Diskussionen an der Kasse ab.

Mein Tipp ist daher, im Vorfeld FREUNDLICH anzufragen *zwinker*

Viele Grüße von der "daumendrückenden" frau ruhri
Normalerweise kein Problem
Ich bin sehr oft in Erding und meist mit Gutscheinen , da ich diese etwas günstiger besorgen kann , wenn ein Gutschein abgelaufen ist , kann es allerdings sein , das ihr geringfügig aufzahlen müßt , da die Preis inzwischen doch fast jährlich etwas ansteigen ...
Seit dem 01.01.2003 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre.
Schon klar, aber ein Gutschein ist keine Straftat und fällt daher strenggenommen nicht unter den Begriff "Verjährung". *baeh*

Du hast mit dem Kauf des Gutscheins einen Vertrag abgeschlossen; die Ungültigkeit einer Klausel (der Frist auf dem Gutschein) berührt regelmäßig nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrags. Das steht bei so gut wie jedem Händler genau so in den AGB.

Eine Verjährungsfrist im eigentlichen Sinn würde erst dann zu laufen beginnen, wenn du den Gutschein vorlegst und sich der Aussteller weigert, ihn einzulösen.

-- Matthias, juristisch vorgebildet aber kein Anwalt o.Ä.
rein rechtlich gesehen...
... ist ein Gutschein unbegrenzt gültig, selbst wenn ein Datum draufsteht. Solange es die Sauna gibt, sind die verpflichtet, den einzulösen, er ist ja bezahlt worden *zwinker*
Nichts desto trotz macht es sicherlich Sinn, erstmal freundlich nachzuhaken. Ich glaub ehrlich kommt ihr da am weitesten.

Viel Spaß *g* und viel Glück
Wir haben es leider nicht mehr zum besagten Termin geschafft in die Sauna zu fahren. Aber die Gutscheine haben wir immer noch und werden es auf alle Fälle in diesem Jahr mal probieren.
ohne Antwort!
fast 3 Wochen vorbei und Thema an sich ja erledigt, daher schließen wir es an dieser Stelle und danken allen für die rege Beteiligung *danke*

das ModTeam *schwitz*
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