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Stall vorzeitig verlassen

*********sser Mann
1.906 Beiträge
Also das keine Kündigungsfristen gelten, bestreite ich erst einmal. In seiner Hauptsache ist der Verwahrvertrag ein Mietvertrag und für die Vermietung von Räumen gelten die entsprechenden Kündigungsfristen. Also bis zum Dritten eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. macht drei Monate.

Habe dazu in irgendeiner Kiste auch noch ein paar AG und LG Entscheidungen liegen, sind zwar nicht ganz neu, aber auch nicht asbach.

Die TE sagt nicht, warum sie den Stall wechseln möchte. Es scheinen also keine besonderen Vorkommnisse vorzuliegen. Warum also nicht einfach zwei Monate warten? Das Leben eines Reitstallbesitzers ist schwer genug und jetzt noch an der letzten Schraube drehen und den letzten Euro rausschinden ist einfach kein guter Stil. Wer da noch handeln will, der geht für mich im Streit, aber wer das braucht, bitteschön.
********2024 Mann
620 Beiträge
@lustgenieß---
ganz genau so sehe ich das auch, habe ich auch schon versucht zu verdeutlichen...
kalr das alle anderen immer geldgeil sind, sind selbstsändig mit 2 geschäften , eines ist pferde, reitsport shop, und stall.
kündigen, zahlen und gut. das futter rausnehmen, ist diebstall, das hatte ich ja schon erwähnt.
geh und entspanne. zumindest auf jedem fall besser für das Tier
@*********sser

Wie Du dem o. g. Urteil des OLG Celle entnehmen kannst, ist die Rechtsprechung mittlerweile dahingehend, dass sie die Hauptsache beim Einstellen als Verwahrvertrag und nicht als Mietvertrag sieht.

Dass es keine Kündigungsfristen gibt, ist ja auch nur dann der Fall, wenn weder schriftlich noch mündlich eine angemessene Kündigungsfrist vereinbart wurde - nur dann und wirklich nur dann, wenn VORHER nichts vereinbart wurde, erlischt der Anspruch des Stallbetreibers mit Wegfall des "Objektes der Verwahrung" , also wenn dann, wie in diesem Fall, das Pferd auszieht.

Die TE hat einen schriftlichen Einsteller-Vertrag mit einer gültigen Kdg.-Frist von 2 Monaten - diese wird sie auch einhalten müssen, jedoch steht dem Stallbetreiber ab dem Tag des Umzugs des Pferdes kein Geld mehr für Futter, Einstreu/Misten sowie Heu zu - ihm steht also nur noch die reine Miete für die Box, ohne Nebenkosten zu.
*****doo Paar
233 Beiträge
Wie sollen die Kosten für:

• Kraftfuttermenge in kg?
• Wassermenge in Liter?
• Einstreu in kg?
• Heu in kg?
• Misten als Stundenlohn?
• Abrieb der Stallmatten? *ironie*

denn vom Einsteller berechnet werden, um abgezogen werden zu können, wenn diese nicht explizit im Einstellvertrag aufgeschlüsselt sind?

Das werden Stallbesitzer und Einsteller dann jeweils ganz anders sehen und der nächste Streit ist vorprogrammiert.

Viele Grüße

R.
*********sser Mann
1.906 Beiträge
L_etoile - Celle
http://www.rechtsprechung.ni … &paramfromHL=true#focuspoint

Das war das OLG Oldenburg und nicht das OLG Celle. Interessanterweise wird der Begriff Kündigung oder kündigen in dem Urteil nicht einmal erwähnt. Es geht in dem vorliegenden Fall um eine Schadensersatzforderung, weil sich das Pferd durch einen defekt an der Boxe verletzt hat. Deswegen wurden dem Besitzer und Kläger von geforderten 12.000 EUR auf 11.000 EUR zugesprochen. Der Senat hat deswegen die Verwahreigenschaft in dem kombinierten Vertrag betont, wonach der Verwahrer dafür verantwortlich ist, daß der Verwahrgegenstand frei von Schaden bleibt.

Wenn man hier mit juristischen Begriffen und Paragraphen rumwirft, sollte man auch den Hintergrund auch kennen. Das Gericht erwähnt ausdrücklich, daß auch andere Elemente des Vertragsrechts bei der Erfüllung zu berücksichtigen sind. Das heißt dann eben auch, daß bei der Kündigung mietvertragsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.

Aber angenommen, wir hätten einen Verwahrvertrag mit täglicher Kündigung und der Mieter/Einsteller würde mir das mitteilen, dann gilt das Recht für beide Seiten - also darf der Stallinhaber das Pferd morgen an der nächsten Laterne anbinden und den Verwahrvertrag für beendet erklären. Wenn er gut gelaunt ist, ruft er den PFerdebesitzer an und nennt die Laterne, an der das Pferd angebunden ist. Wenn es gerade paßt, kann der Stallbesitzer ja ganz fies sein und das Pferd an der Laterne anbinden wenn der Besitzer gerade auf die Malediven in Urlaub geflogen ist.

Das kann aber nicht im Sinne der Vertragsparteien und des Pferdes sein und deswegen gelten für die Kündigung von Einstellverträgen eben andere Fristen. Und entgegen des vorherigen Posts hat das OLG Celle dazu kein abweichendes Urteil gefällt. Die Ausführungen von Dr. Brückner betrachte ich erst mal als Mindermeinung eines einzelnen Anwalts.

Einen Verwahrvertrag würde ich übrigens annehmen, wenn eine Stute zur Bedeckung beim Hengsthalter untergestellt wird und dort verbleibt, bis die erste Trächtigkeitsuntersuchung positiv war. An dem Tag (oder auch zwei Tage später) endet die Verwahrung und die Stute wird einvernehmlich abgeholt.

Es ist schon wieder typisch Deutsch, daß man zwar einen Vertrag unterschreibt und natürlich auch erwartet, daß er von der anderen Seite erfüllt wird. Aber wenn man selber aus dem Vertrag raus will, dann wird ion den letzten Winkeln des BGB gegraben ob man nicht vielleicht doch die Kündigungsfrist umgehen kann oder welche Minderungen man anwenden kann etc.. Deswegen macht es auch nur wenig Spaß, einen Reitstall zu betreiben!
Sorry, hab mich verschrieben, hast natürlich recht, dass es Oldenburg ist. Dieses Urteil habe ich nur herangezogen wegen der Vertragsform, wenn Du den anderen Post bzgl. der Kündigungsfristen von Dr. Brückner bitte beachten möchtest, in welchem es darum geht.

Und natürlich haben beide die gleichen Rechte, deshalb. wird ja auch zu einer Vereinbarung einer Kündigungsfrist geraten, mit der beide Parteien leben können - und dies wenn möglich auch schriftlich.

Und, ich weiß nicht wo das Problem liegt die Leermiete und die restlichen Kosten auseinander zu dividieren - wenn ich die Kosten kalkulieren muss, also die Gesamtkosten errechnen will wie hoch der Einstallerpreis ist, dann geht es ja auch, denn niemand nennet einen Preis, den er vorher nicht durchgerechnet hat und greift eine Summe aus der Luft.

Mir will nicht ernsthaft jemand weismachen, dass der Stallbetreiber nicht genau weiß, mit welchen Kosten er pro Pferd kalkuliert? Sicherlich werden dies durchschnittliche Werte für Heu, Kraftfutter etc. sein, aber durchaus nicht rein spekulative.
Und wenn mir jemand rechnerisch und nachvollziehbar erklären kann, wie er auf eine bestimmte Berechnungsgrundlage kommt, dann kann ich das akzeptieren, jedenfalls eher, als wenn man mir sagt, ich solle für etwas zahlen, dessen Leistung aber nicht erbracht wird.

Um auf den vorher gebrachten Vergleich der Wohnung zurück zu kommen - wenn meine Wohnung 2 Monate leersteht, dann zahle ich zwar die Warmmiete, bekomme aber bei der Endabrechnung die zuviel gezahlten Nebenkosten wieder erstattet.

Aber bevor wir uns hier weiter die Köpfe heißreden - die TE muss selbst wissen, ob sie dies mit dem Stallbetreiber klären möchte oder es hinnimmt und bezahlt.

Ich jedenfalls habe in meinen Einstallerverträgen immer alle Eventualitäten schriftlich festgehalten, damit solche Unstimmigkeiten am Ende nicht entstehen können, so dass für beide Parteien Vertragssicherheit bestand (vllt. auch der Tatsache geschuldet, dass wir in der Familie einen Anwalt für Vertragsrecht haben).
*********sser Mann
1.906 Beiträge
Dr Brückner schreibt:

Zunächst wurde in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass für die Kündigung eine Frist gem. § 695 BGB nicht einzuhalten ist, die Kündigung also zu jeder Zeit und sofort erfolgen kann. Herauskristallisiert hat sich jedoch, dass hier nicht der Verwahrvertrag eine tragende Rolle spielen muss, sondern der Mietvertrag und seine Vorschriften. Demnach ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist wie es § 580 a BGB vorsieht notwendig. Diese wäre dann in geeigneter Form in den selbstverständlich schriftlich abzuschließenden Vertrag aufzunehmen. Üblich ist dabei die Monats- oder 3 Monatsfrist.

Er betont ausdrücklich, daß die Kündigungsregelung aus 695 BGB nicht relevant ist, weil sich hier eben das Mietvertragsverhältnis als entscheidend herauskristallisiert hat. Die Erwähnung von 695 BGB sehe ich hier als Hinweis auf eine weitere Hauptpflicht des Stallbesitzers, daß er dafür Sorge zu tragen hat, daß das verwahrte Pferd frei von Schäden bleibt. Es wird ja an verschiedenen Stellen erwähnt, daß der Einstellvertrag eine Kombination aus verschiedenen Vertragsarten ist.

Wenn man unbedingt will, kann man ja die Futterkosten aus dem Mietpreis herausrechnen, die Kosten für Misten nicht, denn der Pferdepfleger wird ja pauschal pro Monat bezahlt. Ich kann aber auch anders argumentieren. Es ist ein Dauerschuldverhältnis und die Ware wird zur Lieferung vorgehalten und muß mit einer Frist gekündigt werden. Wenn ich Essen auf Rädern bekomme, ist die Hauptleistung Lieferung von Essen und ich kann auch nicht sagen, daß ich ab morgen das Essen nicht mehr will. Auch hier sind in der Regel Kündigungsfristen einzuhalten.

Was die Neuvermietung der Boxe betrifft, so gilt das natürlich nur, wenn der Stall voll ist, wenn eine andere Boxe frei ist, wäre der neue Einsteller ein zusätzlicher Einsteller und der ausgezogene Einsteller muß weiter zahlen.

Es geht nicht um das Problem des auseinanderrechnens der Miete und der Futterkosten, es geht darum, daß ein Vertrag besteht und ein Vertragspartner vorzeitig den Vertrag beenden will. Und jetzt soll der Stallbesitzer hingehen und seine Kostenkalkulation offen legen. Sehe ich gar nicht ein!

Die TE sagt ja nicht, warum sie ausziehen will. Hat sie einen Job in einer anderen Stadt und muß umziehen, dann einigt man sich, ist doch kein Thema. Steht eine neue beste Freundin oder der neue Lover in einem anderen Stall und sie will dahin, wird sie es noch zwei Monate aushalten. Sie kann dann ja mal hier und mal da im Heu vögeln. Gibt es echte Mängel, sind diese benannt und rechtfertigen sie eine vorzeitige Vertragsauflösung?

Gibt es besondere Gründe, einigt man sich, gibt es diese nicht, wird der Vertrag erfüllt!

Ich sehe auch keine Notwendigkeit, alle Eventualitäten in einem Vertrag zu formulieren. Das funktioniert sowieso nicht, weil man irgendeinen Fall vergißt. Für besondere Fälle gibt es den gesunden Menschenverstand und der funktioniert bei anständigen Menschen besser als jeder noch so ausgeklügelte Vertrag. Haben wir es denn inzwischen komplett verlernt, Probleme ohne Paragraphen und Verträgen zu regeln. Einen alle Eventualitäten abdeckenden Vertrag würde ich eh nicht unterschreiben, wer sowas macht, macht auch sonst meistens Streß.
******err Mann
130 Beiträge
Zahlung unter Vorbehalt?
Ich finde die Diskussionen hier sehr interessant, vielen Dank auch von mir erst einmal für die ganzen Infos.

Es geht nunmal aber auch darum, was wir der TE raten würden… dass sie um die 2 Monate Kündigungsfrist nicht drumrum kommt, scheint klar zu sein.

Dass man Stroh, auch wenn man es offensichtlich in der Pauschale bezahlt nicht einfach so mitnehmen kann, mag ich auch glauben.

Ich würde aber dann die letzten 2 Monatsmieten mit dem Hinweis in der Überweisung - Zahlung unter Vorbehalt - überweisen und ihm zeitgleich dazu schriftlich auffordern, die Kosten in Stallmiete und Futtermittelkosten etc. aufzuteilen und ihn auffordern, die nicht entstandenen Kosten für die Futtermittel wieder zu erstatten.
*********sser Mann
1.906 Beiträge
Ich würde aber dann die letzten 2 Monatsmieten mit dem Hinweis in der Überweisung - Zahlung unter Vorbehalt - überweisen und ihm zeitgleich dazu schriftlich auffordern, die Kosten in Stallmiete und Futtermittelkosten etc. aufzuteilen und ihn auffordern, die nicht entstandenen Kosten für die Futtermittel wieder zu erstatten.

Okay, auffordern kann man und dann kommt der Stallbesitzer dieser Aufforderung nicht nach - nach dem Motto Du kannst mich mal. Und dann? Klagen oder klappe halten. Also direkt Klappe halten.

Die TE soll doch einfach mal sagen, warum sie ganz plötzlich den Stall wechseln will!
********2024 Mann
620 Beiträge
unter vorbehalt?
das ist ja ein klausel die so nützlich ist wie unterzeichnet mit i.A. im auftrag,
ist auch schon lange hinfällig.
fact ist.
a. sie möchte den stall wechseln.
b. es gibt einen vertrag, der ja beiden zum schutz dient.
c. einfach dran halten.

stimmung machen gegen die bösen stallbesitzer...mh lass mich mal nachdenken.....ja genau, wie wäre denn die lage, wenn der stallbesitzer sagen würde, sie ist nun fristlos gekündigt, nun sie würde sicher auf ihr recht zur einhaltung der frist pochen.
Und zwar aus dem grunde, das sie ein neuen platz braucht, und der logischer weise nicht an jeder ecke ist, so verhält es sich eben auch anders rum. der stall hat dann eine leere box,

um das ganze mal abzukürzen, bzw. mal eine konstruktive ergebnisbarkeit zu finden....was genau ist denn der grund des wechels? und zweitens, was spricht wirklich dagegen sich an dem vertrag zu halten?
Sind beim Besitzer der Boxen, schwerwiegende Mängel aufgetreten, zu wenig einstreu, zu wenug futter, hat er sich nicht an seinen teil des vertrages gehalten. dann könnte man fristlos kündigen, diese muß dann aber auch im gesetzlich rahmen erfolgen, und man muß ihm das nachweisen.
Dann sollte in der Kündigung der grund genau aufgeführt sein, allerdings ist dies auch nur gültig, wenn diese Mängel zuvor angesprochen wurden. Ohne dem,........ dünnes eis mit heißen socken.
denn eines ist mal sicher, die natur des menschen ist die, am ende immer den müll vorzukramen, geht man gleich bei problemen aufeinander zu, bemängelt und äußert sich im angemessenem Rahmen, wäre das doch alles etwas leichter.
Grund der Kündigung
Grund für meine Kündigung ist unter anderem die Geldgeilheit des Besitzers. Langsam geht Geld immer mehr vor Pferd und es wird immer schlimmer. Dem will ich ehrlich gesagt keinen Cent zuviel in den Rachen werfen.

In ihrem 2. Post gibt die TE diesen Grund an.
******err Mann
130 Beiträge
Pfandrecht?
…wie viel ist denn ungefähr und üblicherweise der Anteil für Futtermittel im Monat? Den Anteil könnte man ja erst mal zurückbehalten, nur die Kaltmiete bezahlen und dann mal schauen, ob der Vermieter klagt.
Vorher aber würde ich den Vertrag ganz genau durchlesen, inwieweit der Vermieter sich ein Pfandrecht für unbeglichene Forderungen vertraglich gesichert hat. Nicht dass es wegen den Kosten von einem bisschen Stroh hinterher zu Problemen kommt.
*********sser Mann
1.906 Beiträge
Grund für meine Kündigung ist unter anderem die Geldgeilheit des Besitzers. Langsam geht Geld immer mehr vor Pferd und es wird immer schlimmer. Dem will ich ehrlich gesagt keinen Cent zuviel in den Rachen werfen.

Wie äußert sich diese Geldgeilheit denn? Und die gibt es doch nicht erst seit gestern...
@ LustGeniesser
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei - um mal eines festzuhalten: Mir ist es hier nie um die ggf. vereinbarte Kündigungsfrist gegangen (also diese zu unterlaufen), sondern nur darum, ob die komplette Zahlung zu leisten ist oder ggf. nur unter Abzug der durch den Wegfall des eingestallten Pferdes nicht mehr vorhandenen Kosten. Ich habe auch in keinem meiner Posts bestritten, dass sie, wenn eine solche vereinbart wurde, die Kündigungsfrist nicht einhalten muss, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass sie ggf. nur die Leermiete zahlen soll/kann.

In vielen Ställen wird so kalkuliert, dass die Leermiete ca. die Hälfte der Gesamtkosten beträgt (in der Leermiete enthalten meist alle festen Kosten wie z. B. Personal-, Versicherungskosten, kalkulierte Reparatur und Erhaltungskosten etc. - in der anderen Hälfte Heu-, Hafer, Wasser und andere evtl. anfallende variable Kosten).

Und sicherlich können immer einmal wieder unvorhergesehene Eventualitäten auftreten, die man in einem Vertrag nicht berücksichtigen kann - aber die wahrscheinlichen, immer mal wieder vorkommenden, wie eben auch, dass ein Pferd für mehrere Wochen in eine Klinik muss, plötzlich so krank wird, dass man es über die Regenbogenbrücke schicken muss oder ein plötzlich erforderlicher Umzug, die kann man ohne weiteres berücksichtigen, so dass beide Parteien - Stallbetreiber und Einstaller - nicht zu Schaden kommen.
Ich sichere mich für solche Fälle immer gerne ab - eben damit am Ende keine Streitereien entstehen, die den Parteien das Leben nur komplizierter machen!
*********iebe Paar
29 Beiträge
Welcher Rat an TE
Nachdem nun die Frage aufkam, was man raten könne,kann ich mich nur nochmal wiederholen. Kündigungsfrist einhalten und bei vorzeitigem Auszug Boxenmiete abzüglich Kosten zahlen. Volle Zahlung "unter Vorbehalt" ist vorliegend nicht sinnvoll. Kalkulation ca. 5 EUR am Tag. Wer es aufgeschlüsselt haben will, dem empfehle ich die Literatur vom FN-Verlag *g*

Der Inhaber wird seine Kalkulation sicher nicht offenlegen müssen, wobei ich bei so manchem bezweifle, ob er eine solche jemals angestellt hat. *zwinker*
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