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Stall vorzeitig verlassen

*******s85 Frau
7 Beiträge
Themenersteller 
Stall vorzeitig verlassen
Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig...

Ich habe in meinem alten Stall 2 Monate Kündigungsfrist. Der Pensionspreis beträgt €300,-. Es sind keine Einzelleistungen ausgewiesen.
Klaußel im Vetrag:
"Die vorübergehende Abwesenheit (Turnierbesuch, Klinikaufenthalt, etc.) des eingestellten Pferdes befreit den Einsteller nicht von der Zahlungsverpflichtung, es sei denn, die Parteien hätten allgemein oder für den Einzelfall etwas anderes vereinbart. Besondere Vereinbarungen bei vorübergehender Abwesenheit: ------"

So, nun sind wir ja aber nicht vorübergehend abwesend, sondern in Zukunft für immer.
Die 2 Monate Kündigungsfrist habe ich unterschrieben, ist auch ok so. Ich will auch nicht um jeden Euro herumrechnen, aber zumindest Heu und Kraftfutter würde ich gerne vom Gesamtpreis abziehen. Denn das verbraucht das Pferd ja definitiv nicht mehr, und dem SB entsteht ja auch kein Schaden daraus, wenn ich es nicht mehr zahle. Im Gegenteil, er würde ja noch einen Gewinn machen, wenn ich weiterhin die volle Miete zahle, aber nicht mehr da bin. Das kann ja auch nicht sein, oder?

Hat da vielleicht schon mal jemand Erfahrung damit? Vielleicht auch genau mit dieser Klaußel im Vertrag (ist so ein Standardding aus dem Internet)?

Danke für eure Antworten,

MfG
******err Mann
130 Beiträge
Vertrag ist Vertrag...
Da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich es nicht mit absoluter Sicherheit sagen, aber so viel ich weiß, ist der Vertrag mit den Vertragsbedingungen rechtswirksam, solange er nicht sittenwidrig ist oder gegen geltende Gesetze verstösst. Sittenwidrig dürften aber die Mehreinnamen wegen des Nichtverbrauchs von Futter nicht sein. Kannst Du nicht mit der Vorstandsschaft oder einem Verantwortlichem reden…? Wahrscheinlich hast Du dies aber schon versucht…
Ich denke, Du wirst um die volle Zahlung der 2 Monate nicht drumrum kommen, wenn man keine andere Vereinbarung trifft. bin aber mal gespannt, was andere dazu sagen…
Viel Glück Dir aber natürlich für einen guten Ausgang der Sache… LG!
*******s85 Frau
7 Beiträge
Themenersteller 
Danke. Grund für meine Kündigung ist unter anderem die Geldgeilheit des Besitzers. Langsam geht Geld immer mehr vor Pferd und es wird immer schlimmer. Dem will ich ehrlich gesagt keinen Cent zuviel in den Rachen werfen.

Wenn ich voll zahlen muss schlag ich da einfach mit Hänger auf und lade mir meine 2 Monate Futter ein. Das müsste ja dann ok sein, oder? Hab ja schließlich dafür bezahlt?
*******sch Mann
543 Beiträge
Kulanz
Du gehst VOR der regulären Frist, verstehe ich das richtig, ja?

Ich hatte exakt die selben Vertragsmodalitäten und konnte einen Monat eher gehen, hatte aber korrekt gekündigt und wollte eigentlich auch noch die restlichen 2 Monate bleiben. Bezahlen musste ich dann nur einen Monat.

Die Stallbetreiberin hatte mir das von sich aus angeboten, ich habe das Angebot dankend angenommen = Kulanz

Ich würde sagen, es kommt auf dein Verhältnis mit deinem Stallbetreiber an. Wenn du "im Streit" auseinander gehst und dann auch noch das Handeln anfangen willst, mmh, naja ich weiß nicht, ob das klug ist. Mich als Stallbetreiber würde so etwas nerven.

Was "sein kann" und was nicht, regelt der Vertrag, da kommst du nicht raus, wenn da deine Unterschrift drauf ist. Du könntest ja noch dableiben. Pacta sunt servanda!

Das schlaueste wäre, ihm einen Nachfolger zu "organisieren". Dann kommst du garantiert raus, ohne überhaupt was zu zahlen. *g*

Mir wäre ein ordentliches Vertragsende lieber als eventuell blödes Gerede a la: Die X handelt da noch rum... oder so etwas. Du weißt ja wie das ist. Mein neuer Stall liegt auch nur 500 m vom alten entfernt
*******s85 Frau
7 Beiträge
Themenersteller 
Ja, die Sache ist halt, dass ich da so schnell wie möglich raus will.
Der SB führt sich auf wie Graf Rotz, wird immer schlimmer. Ständiges Gejammer über Geldnot (aber 2x jährlich Großurlaub zu viert), Pferde mittlerweile in jeder erdenklichen Ecke (Abends kann man sich in der Halle stapeln), die Gier wird einfach immer größer.
Deswegen will ich auch niemandem den Stall empfehlen, zumindest niemandem den ich leiden kann *zwinker*

Im Streit will ich nicht auseinandergehen. Mein Plan war zu sagen wiiiieee schwer es mir fällt zu gehen, aber ich habe einen anderen Stall gefunden, der meinem Pferd den ganzen Tag Koppelgang ermöglicht, was ich für ihn einfach besser finde (Kopper, ich hoffe mit Gras ist er davon etwas abzulenken). Also schön lieb bleiben und dann hoffen dass man mir entgegenkommt. Denke ich aber eben nicht wegen der Raffgier.

Aber gut, dann stapel ich mir eben den Hänger mit Heuballen und Kraftfutter voll und spende es dem nächsten Tierheim oder Gnadenhof...
**********gosto Frau
16.051 Beiträge
" ... und lade mir meine zwei monate futter ein."
ich bin zwar noch nie in deiner situation gewesen, weil ich meine zwei pferde auf meinem eigenen gelände halte, aber nach meinem gerechtigkeitsgefühl kannst du natürlich das futter für zwei monate mitnehmen. das ist zwar ungewöhnlich, aber von zwingender logik. der stallbesitzer wird allerdings sehr überrascht sein, wenn du das ohne vorwarnung tust, und euer gespanntes verhältnis wird dadurch noch schlechter werden.
das wird dir vielleicht egal sein, weil du ohnehin nie mehr einen fuß in seinen stall setzen willst - aber ich kann mich auch in ihn hineinversetzen. jedenfalls finde ich es unnötig, die situation eskalieren zu lassen und würde ihn davon in kenntnis setzen, was du vorhast. vielleicht ist er ja einverstanden, wenn du es ihm in ruhigem ton erklärst.
ich selbst bin leider nicht so mutig wie du - nie gewesen - und würde auf die zwei monate futter verzichten.
du kannst allerdings auch, das fällt mir gerade ein, beim bezahlen deiner unterstellkosten einfach die zwei monate futter abziehen. wieviel das ist, lässt sich leicht an den marktüblichen preisen errechnen.
viel glück wünsche ich dir und weiterhin viel freude mit deinem pferd.
lg jutta *huhu*
****a_1 Frau
161 Beiträge
Vertrag
ich kann Dir zu diesem Thema nur soviel sagen, dass es wie in dem Vertrag bindend ist die 2 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.
Es ist die eigene Entscheidung des Einstellers den Stall vorzeitig ( vor Ende der Kündigungszeit) zu verlassen. Die einzige Möglichkeit die Du hast, ist die 2 Monate das Pferd noch in diesem Stall zu belassen und somit die vollen Verpflegungskosten auszuschöpfen. Solltest Du vorhaben Dir die Futtermenge Deines Pferdes ohne Einwilligung der Stallvermieter bzw. Besitzer anzueignen machst Du Dich des Diebstahls strafbar.

Eine andere Option ist wenn ein neuer Stellplatz in einem anderen Stall für das Pferd schon vorhanden ist, mit den neuen Stallbesitzern eine Vereinbarung für eine sogenannte Ruhe - Box aus zu handeln. ( Ist meist ein gutes Drittel der jeweiligen Stallmiete. Sie beinhaltet die Reservierung der Box für eine bestimmte Zeit.)

Ich hoffe mal ich konnte Dir einigermaßen weiterhelfen.

p.s ich bin in der Vorstandschaft eines Reitvereines.

Lg Rhana
*******s85 Frau
7 Beiträge
Themenersteller 
Ne, natürlich nicht "einfach so" einladen. Aber wenn ich was bezahle, dann steht es mir meiner Meinung nach auch zu.

Ich werde ihn jetzt erst einmal freundlich fragen, ob es möglich ist die Futterkosten abzuziehen, wenn er verneint, dann bitte ich ihn mir das Futter auszuhändigen.
Dann hat er ja die Wahl.
Ach, ausserdem fällt mir gerade ein, dass er ja angeblich eine ellenlange Warteliste hat, da ja sooo viele auf einen freien Platz dort warten. Wenn er gleich einen neuen Einsteller hat, bin ich ja eh raus.

Das Pferd noch 2 Monate da stehen zu lassen ist leider nicht möglich.
1. habe ich jetzt eigentlich nur noch die nächsten beiden Wochenenden Zeit für den Umzug, da der Juli und August sehr stressig werden, und
2. traue ich dem SB nicht mehr so recht über den Weg, wer weiß was der mit dem Pferd anstellt wenn ich nicht da bin.
3. Ist der neue Stall ein total idyllischer Koppeltraum, dem ich meinem Pferd eigentlich nicht länger als nötig vorenthalten will. *g*
****a_1 Frau
161 Beiträge
nein
auch wenn der Stallbesitzer eine "ellenlange" Warteliste hat, so bist Du es mit dem der diesen Vertrag hat, und es ist seine Entscheidung Dir entgegen zu kommen oder nicht.
Höfliches Anfragen bewirkt oft Wunder

lg Rhana
*******s85 Frau
7 Beiträge
Themenersteller 
Ja meine ich ja. Wenn jemand aus der ellenlagen Warteliste nämlich vielleicht gleich meinen Platz übernimmt, dann bin ich raus. Also werde ich nächste Woche schön rumschleimen, ob er nicht viiieeelleicht jemanden hätte, der meinen Platz möchte.
Wenn ich da was gelernt habe, dann ist es wie man vorne rum einen in den Arsch kriecht und hinten rum am liebsten kotzen würde.
Auch mit Kündigungsfrist darf der SB nicht doppelt kassieren, dass weiß ich sicher. Wenn der Platz neu vermietet ist, brauch ich garnichts mehr zahlen, was für mich ja am besten wäre und für den SB macht es ja keinen Unterschied.
****a_1 Frau
161 Beiträge
hihi
schleimen ist immer gut... aber so was nennt man dann: kompetentes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit *smile*
*******s85 Frau
7 Beiträge
Themenersteller 
Wenns Ergebnis dann stimmt is mir das egal *smile*
****a_1 Frau
161 Beiträge
genau um das geht es... víel erfolg
In den Ställen in denen ich bisher war, war es immer so, dass die Kündigungszeit eingehalten werden musste, jedoch war das Pferd aber länger als 1 Woche nicht anwesend, musste nur die Leermiete gezahlt werden, da weder Stroh, noch Heu oder Kraftfutter verbraucht wurden.

Ich würde mich einmal genau erkundigen, irgendwie meine ich mich dunkel zu erinnern in einem Rechtsforum für Reiter gelesen zu haben, dass bei Einstellerverträgen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende rechtlich geregelt ist, alles andere sei sittenwidrig.
*****doo Paar
233 Beiträge
Vertrag kommt von vertragen...
"Vorübergehende Abwesenheit" und die Kündigung Deines Vertrages sind zwei Paar Stiefel, aber bezüglich Zahlungsmodalität im Prinzip das selbe, weil Du so lange bezahlen muss, solange der Vertrag läuft, auch wenn Du und Dein Pferd nichts mehr verbraucht. *zwinker*

Verlässt Du vor Ablauf des Vertrages den Stall ist das Dein Vergnügen, Du musst in den sauren Apfel beißen und sowohl für den alten, als auch für den neuen Stall bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Dein Pferd im alten Stall nichts mehr verbraucht bzw. keine Arbeit mehr macht, ähnlich wie beim Mieten von neuer/alter Wohnung, wenn man keinen Nachmieter hat.

Das Futter, sprich Heu mitzunehmen, welches Du meinst mit der Stallmiete bezahlt zu haben, obwohl Du nicht mehr am Stall bist, würde ich unterlassen, denn im worst case könnte Dich der Stallbesitzer wegen Diebstahl anzeigen, da Du nur Anspruch darauf hast, wenn Dein Pferd bei ihm im Stall gefüttert wird.

Ausnahmen von der Regel (Vertrag) gibt es immer bei gütlichen Einigungen, was bei Eurem Verhältnis wohl eher nicht der Fall sein wird, außer Du schleimst richtig gut... *schleck*

Viele Grüße

R.
Das widerspricht sich aber:

......Dabei spielt es keine Rolle, dass Dein Pferd im alten Stall nichts mehr verbraucht bzw. keine Arbeit mehr macht, ähnlich wie beim Mieten von neuer/alter Wohnung, wenn man keinen Nachmieter hat.

Das Futter, sprich Heu mitzunehmen, welches Du meinst mit der Stallmiete bezahlt zu haben, obwohl Du nicht mehr am Stall bist, würde ich unterlassen, denn im worst case könnte Dich der Stallbesitzer wegen Diebstahl anzeigen, da Du nur Anspruch darauf hast, wenn Dein Pferd bei ihm im Stall gefüttert wird.

Entweder muss ich für etwas bezahlen, dann steht mir die Gegenleistung auch rechtlich zu - oder aber, ich muss nur die "Kaltmiete, in diesem Fall die Leermiete" zahlen und mir steht dann auch kein Futter, etc. mehr zu.
*****doo Paar
233 Beiträge
Die Gegenleistung für die Miete steht Dir ja auch zu, nämlich wenn Du Dein Pferd dort im Stall stehen hast.

Steht im Einstellvertrag eine Kostenaufstellung geschrieben für Arbeit, Reparaturen etc. und vor allem wie viel € pro Heumenge vom Einstellpreis verwendet werden? *zwinker*

R.
In unseren Verträgen stand genau aufgelistet, Leermiete, Einstreu und Futter, sowie Heu. Wollte jemand eine zusätzliche Portion Heu pro Tag, dann kostete dies 20,- Euro im Monat extra. Es steht auch drin, dass wöchentlich komplett gemistet wird und ansonsten nur abgeäppelt und eingestreut wird, möchte jemand das täglich haben, steht auch hierfür der Aufpreis drin.

Mietet jemand eine Box und das Pferd ist (noch) nicht da, oder schon wech, wird nur die Leermiete berechnet.

So kenne ich das eigentlich nur, ist kein Pferd da, wird auch nur die Leermiete berechnet. Ich habe seit über 40 Jahren eigene Pferde und habe noch in keinem Stall Leistungen bezahlen müssen, die der Betreiber nicht erbracht hat.
Hier eine Auskunft an die Zeitschrift "Freizeit im Sattel" von einem auf Pferderecht spezialisierten Rechtsanwalt

freizeit im sattel: Ein anderes Beispiel: Ich kündige und bringe mein Pferd sofort in einen anderen Stall. Muss ich bis Ablauf der Kündigungsfrist für den vollen Pensionspreis aufkommen?

Dr. Sascha Brückner: Nein, der Pensionspreis ist nur noch abzüglich der ersparten Aufwendungen für Futter, Misten und Ähnliches zu zahlen. Auch den Stellplatz darf der Stallbetreiber nur solange in Rechnung stellen, bis er einen neuen Einsteller gefunden hat.
Im Sinne der Schadensminimierung ist er gegenüber dem bisherigen Einsteller sogar dazu verpflichtet, so schnell wie möglich einen Nachfolger zu suchen. Die Kündigungsfrist tatenlos verstreichen zu lassen, weil der Pensionspreis ja noch so lange gezahlt wird, ist nicht zulässig.

Wenn du den Wert von Heu und Kraftfutter für zwei Monate in das Verhältnis zur Stallmiete stellst, musst du eigentlich zu dem Schluss kommen, dass sich darüber kein Streit lohnt. Der Futteranteil in der Miete ist doch das Geringste. Der Löwenanteil in der Kalkulation setzt sich aus der Arbeit und Miete der Liegenschaften zusammen.
*********iebe Paar
29 Beiträge
Ersparte Aufwendungen
Hallo Zusammen,

grundsätzlich gilt die vereinbarte Kündigungsfrist, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Allerdings können bei einem vorzeitigen Auszug tatsächlich so genannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden. Hierzu gehört neben den Futterkosten auch die "eingesparte" eigene Arbeitsleistung.

Sicherlich gibt es Fixkosten, wie Versicherungen etc. die durch den Auszug nicht eingespart werden. Wer es genauer berechnen oder wissen will: Betriebswirtschaftslehre, Modernes Management für Pferdebetriebe und Reitvereine Verlag Deutsche Reiterliche Vereinigung

Ich würde pauschal die Hälfte in Abzug bringen und mal sehen, ob der Inhaber die Pferdebox nach dem Auszug anderweitig belegt. In diesem Fall gibt es für den 2-ten Monat nichts mehr, falls er "Vollbelegung" hat.

Habe bisher keinen Stallinhaber gesehen, der dann tatsächlich Klage erhoben hätte.

In diesem Sinne einen schönen Sonntag.

Reiterliche Grüße
********2024 Mann
620 Beiträge
kündigung
Hallo,
also Futter für 2 Monate einladen und weg, läuft rechtlich als diebstall, und da wirst du auch nichts dagegeb machen können, würdest du da eine anzeige bekommen,
die vermutlich aber eingestellt werden würde..nur die folgen.......
denn verh#ält es sich so, das der besitzer ein "stinkstiefel" ist, kann er das in netten gespärchen "erwähnen" und so könnte es sein, das es schwer wird einen guten stall zu finden.
Geldgeilheit kommt meist bei den leuten durch, fakt ist aber, solange er sich an den vertrag hält, wirst du nichts dagegenmachen können.
erst wenn vertraglich zugesicherte leistungen wegfallen...dann hat er vertragsbruch begangen, was zu einer außerordentlichen künding veranlassen könnte.
aber im ernst, wenn es dir nicht um das geld geht, zahle und weg da. denke an das tier,
den es ist niemanls gut..... gute ernergie in ein schlechte sache zu stecken.
*****doo Paar
233 Beiträge
Auch wenn Du derzeit auf der anderen Seite stehst ist der theoretische Sinn von Mietverträgen inkl. Kündigungsfristen der, dass der Vermieter nahtlos ohne Leerlauf einen neuen Einsteller für seine Liegenschaften bekommt und somit keine finanziellen Einbußen hat
Dass dies nicht immer im gegenseitigen Einverständnis geschieht ist dann die Praxis.

Wenn die Kosten für Futter, Wasser, Arbeit und zusätzlichen Tätigkeiten explizit im Vertrag aufgelistet sind stehen die Chancen gut, diese bei vorzeitigem Auszug zum Abzug zu bringen, aber wie hhtyp schrieb ist das wohl der geringste Teil.
Ich persönlich habe hatte noch keinen Einstellvertrag mit expliziter Auflistung der Leistungen, was wohl daran liegt, dass wir nur in kleinen Privatställen waren.

Viele Grüße

R.
Ich hab mich jetzt mal durch verschiedene Gerichtsurteile gelesen. Ist ein schriftlicher Vertrag mit Kündigungsfristen vorhanden, muss die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist beiderseits eingehalten werden, es sei denn, es kommt wegen grober Fahrlässigkeit oder anderer gerechtfertigter Gründe zu einer fristlosen Kündigung (zu Kdg.-Fristen siehe auch Zitat ganz unten).

Ich würde auf jeden Fall versuchen mit dem Stallbetreiber eine entsprechende Einigung zu erzielen.

Da es sich bei Einstellerverträgen rechtlich gesehen nicht um reine Mietverträge (wie z. B. bei einem Wohnungs-Mietvertrag handelt), hat der Einsteller sehr wohl das Recht, sofern er sein Pferd bereits vorzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist anderweitig unterbringt, auf eine entsprechende Kürzung der monatlichen Einstellerkosten, nämlich für den Teil, für den keine Leistung mehr erbracht wird (siehe Stellungnahme Dr. S. Brückner in meinen vorherigen Post).

Bei Einstellerverträgen handelt es sich nicht um Mietverträge im eigentlichen Sinn. Rechtlich gesehen, handelt es sich bei ihnen meist um so genannte Verwahrungsverträge: Nach Paragraf 688 des Bürgerlichen Gesetzbuches übernimmt der Stallbetreiber "die Obhut über einen in Verwahrung genommenen Gegenstand", sobald er nicht nur den Offenstallplatz oder die Box zur Verfügung stellt, sondern darüber hinausgehende Aufgaben erfüllt.
Heute, wo die meisten Betriebe eine Rundumversorgung anbieten, trifft das in der Mehrzahl der Fälle zu. Die Verträge, die diese Betriebe mit den Einstellern abschließen, sind im rechtlichen Sinn zwangsläufig Verwahrungsverträge - selbst dann, wenn "Mietvertrag" oder etwas anderes darüber steht. Denn es kommt nicht auf die Überschrift, sondern ausschließlich auf den Inhalt der Vertrages an.

Quelle: siehe oben Dr. Sascha Brückner
http://www.pferde-wkw.de/for … rhalten/1755-stallkuendigung


Kündigungsfristen beim Einstellervertrag

Immer wieder stellt sich bei den Pensionsstallbetreibern und Einstellern die Frage, welche Kündigungsfristen bei Beendigung der Unterstellung einzuhalten sind. Grundsätzlich gilt das vertraglich vereinbarte. Erfreulicher Weise werden mittlerweile oftmals schriftliche Einstallverträge abgeschlossen. In diesen findet sich dann meist auch eine Vereinbarung über die Kündigungsfrist. Wenn diese nicht unangemessen lang ist, ist eine solche Vereinbarung wirksam.

Es kommt jedoch immernoch vor, dass die Einstellung ganz unbürokratisch mündlich erfolgt. Hier vereinbaren die Parteien meist lediglich den Preis der Einstellung sowie den Umfang der von dem Stallbetreiber zu erbringenden Leistung. Will man mit seinem Pferd dann ausziehen, kommt es oft zu Streitigkeiten, wie viel Boxenmiete denn nun noch zu zahlen sei.

Das OLG Celle hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 04.01.2011 (Az: 12 U 91/10) klargestellt, dass es sich bei einem Einstellvertrag grundsätzlich um einen gemischten Vertrag handelt. Dieser beinhaltet zugleich mietvertagliche, kaufvertragliche, dienstleistungs- und verwahrungsvertragliche Elemente. Gleichwohl könne der Vertrag nicht nach belieben in diese Teile aufgespalten werden. Vielmehr sei der Vertragstypus einschlägig, der den Hauptteil der vertraglichen Leistung ausmacht. Das OLG Celle sieht die Hauptleistungspflicht in der Verwahrung. Demzufolge sind die Regelungen der §§ 688 ff BGB anzuwenden.

Für die Frage der Kündigungsfrist bedeutet dies folgendes: Gemäß § 695 BGB kann das Pferd jederzeit zurückgefordert werden. Kündigungsfristen existieren nicht. Somit dürften auch keine weiteren Boxenmieten anfallen, da meist nicht eine bestimmte Zeit für die Unterstellung des Pferdes vereinbart worden sein dürfte.

Weitere Auswirkung hat die Qualifizierung des Vertrages auch auf die Frage, ob ein Pfandrecht des Stallbetreibers an dem Pferd und dessen Zubehör besteht oder nicht. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht sowohl im Falle eines Mietrechts als auch bei einem Verwahrungsvertrag. Die Regelungen des Mietrechts sind jedoch weitreichender. Hier hat der Vermieter nicht nur ein Zurückbehaltungsrecht. Er kann statt dessen die einbehaltenen Sachen sogar verwerten, indem er sie in einer öffentlichen Versteigerung versteigern lässt. Diese Möglichkeit besteht bei einem Verwahrungsvertrag nicht.

Daher folgender Tipp vom Anwalt: Schließen sie schriftliche Einstellerverträge ab. Hierin ist meist eine Kündigungsfrist vereinbart. Diese muss den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Gleichzeitig sollte sich der Stallbetreiber sicherheitshalber ein Pfandrecht an dem Tier und dem Zubehör für den Fall der Nichzahlung des geschuldeten Geldbetrages einräumen lassen, so dass er zumindest die Möglichkeit hat, ausstehende Stallmieten ersetzt zu bekommen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Allerdings ist bei der Verwertung auf die Eigentumsrechte an dem Pferd zu achten.

Quelle http://www.pferderecht-einfa … sten-beim-einstellervertrag/

*********iebe Paar
29 Beiträge
Der Dr. und das liebe Vieh ;-)
Der Kollege Brückner hat wenigstens gleich ein paar Tipps für die Stallbetreiber mit dabei (Vermieterpfandrecht *g* )

Vorliegend gilt vereinbarte Frist, aber ersparte Aufwendungen in Abzug bringen.

@ L_Etoile: Ich bin immer wieder beeindruckt über ordentliche Recherche mit Quellenangabe... und das meine ich wirklich so *g* *top*

Eine schöne Woche noch *sonne*
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