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Hauskauf- Fakten verschweigen

Hauskauf- Fakten verschweigen
Mal angenommen, jemand kauft durch Vermittlung eines Maklers eine Immobilie älteren Baujahrs.
Nach Abschluss des Notarvertrages und Bezug der Immobilie stellt sich bei Recherchen auf dem zuständigen zufällig Bauamt heraus, dass das Haus ein Fertighaus ist.
(Vor Grundbucheintrag bekommt man da keine Auskunft)
Dieser Zustand ist dem Makler nicht bekannt, und wird vom Verkäufer verschwiegen.
Schätzungen des Bauamts ergeben dann eine Übervorteilung von ca. 100T€.

Diese Tatsache ist durch einen Gutachter beim Kauf nicht ersichtlich gewesen und erst bei Renovierungsarbeiten als Mangel erkannt worden.

Wie wäre in so einem Fall die Rechtslage?
Ist der Makler in die Pflicht zu nehmen, da er das Objekt ohne gründliche Recherche angeboten hat?
Ist der Käufer zu gutgläubig und nun der Dumme?
Ist der Verkäufer haftbar zu machen, da er den Fakt arglistig verschwieg?
*********tion Frau
4.765 Beiträge
Kann nur aus persönlicher Erfahrung von den mir in einem vergleichbaren Fall gegebenen Hinweisen sprechen: wenn ein Gutachten vorgelegen hat, ist das nicht anfechtbar. Es sei denn, es ist nachweislich falsch. Der Nachweis ist von dem Kläger zu erbringen.

In wie weit diese Auskunft Rechtsbestand hat, kann ich nicht abschließend beurteilen.
Ohne Gutachten
nur durch Augenschein.

Mir gehts dabei um die Frage, ob der Verkäufer den Tatbestand beim Kauf bekannt geben muss, oder ob der Makler im Vorfeld seiner Offerte diese Fakten recherchieren muss.
Wir sind der Meinung das es sich hierbei um einen Mangel handelt den es wurde verschwiegen das es ein Fertighaus ist.

lg
******lau Mann
709 Beiträge
Die Bauweise "Fertighaus" ist nicht automatisch ein Mangel. Die meisten Fertighäuser sind in der Fertigungsqualität mit Massivhäusern vergleichbar, aufgrund der meist industriellen Fertigung in manchen Punkten sogar besser...
Soweit nicht konkete Mängel zu beklagen sind, macht das erstmal keinen Unterschied.
Die der angegebene Betrag der "Übervorteilung" zustande kommt, wäre erstmal zu klären...

Wenn der Makler nicht in der Anzeige Punkte angepriesen hatte, die nicht den Tatsachen entsprechen, dürfte er kaum zu greifen sein.

Wenn der Verkäufer selbst nicht wissentlich Unterlagen vorenthalten hatte, oder ihm bekannte Mängel verschweigt, ist er auch kaum Haftbar... wie schon gesagt, die Bauweise "Fertighaus" ist nicht automatisch ein Mangel.

Als versierter Käufer lasse ich mir vor dem Kauf eine Vollmacht geben, um z. B. beim Bauamt prüfen zu können, ob das Haus überhaupt in dieser Form genehmigt ist... oder ich nehme mir zur Besichtigung einen Sachverständigen mit der sowohl Mängel als auch solche konstruktiven Unterschiede feststellen sollte. was der Gutachter in Ihrem Fall geprüft hat, wäre auch zu klären...

Bei den meisten Fertighaus-Bauweisen, merkt man schon durch ein Klopfen an die Wand, ob dies eine Massivwand oder Trockenbau / andere Leichtbaukonstruktionen sind.
Sorry ich verstehe die Frage nicht wirklich.
Der Gutachter von Euch hat keine Mängel gefunden, der Makler hat laut eurem Posting nichts falsch gemacht?
Wo liegt wirklich das Problem?
Fertigbauweise ist eine legitime Bauweise und nicht schlechter wie Massivbau.
*********_2013 Mann
111 Beiträge
Fertigbauweise ist jetzt nichts so unübliches das man es unbedingt erwähnen muss. Wenn man unbedingt Wert darauf legt das es KEIN Fertighaus ist dann hätte man ja auch mal fragen können. Wenn natürlich behauptet wurde das es ein Massivhaus ist dann liegt eine Täuschung vor.

Was für ein Gutachten würde denn vor dem Kauf gemacht? Ein Wert-Gutachten oder ein Gutachten bezüglich der Bausubstanz/Baumängel.
**********96363 Paar
266 Beiträge
Juristisch ganz einfach...
......wenn es ein Exposè des Maklers gibt, hätte auf Fertigbau hingewiesen werden müssen, dasselbe gilt für ein Gutachten, das im Allgemeinen zwischen Massivhaus und Fertighaus zu Beginn in den "technischen Daten" unterscheidet..

Fertigbau ist zwar kein Mangel an sich, aber als wertbildende Eigenschaft zu benennen. Ähnlich wie bei der EU-Eigenschaft bei Fahrzeugen. Keine materielle Abzugsposition an sich, wohl aber zu offenbaren......

Wie hoch allerdings der Wertunterschied ausfällt, müsste dann gutachterlich geklärt werden - es sei denn, man will den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung generell anfechten. Liegt der Wertunterschied wirklich bei einer 6-stelligen Summe, dürfte die arglistige Täuschung naheliegen.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
;-)
sagte der TE ja schon oben ....

kein Gutachter, nur Augenschein ....

und offensichtlich keinerlei zugesicherte Eigenschaft, die vielleicht geholfen hätte ....

im übrigen hat der Makler nur die Pflicht zu vermitteln, und den Nachweis zu führen, es sei denn ... er hat in einem Prospekt falsches ausgesagt .... oder eben nicht erwähnt....

abschließend: Wieder einmal der Versuch hier, solide anwaltliche Beratung zu ersparen ....
die hätte VOR DEM KAUF , gut investiert, helfen können.... jedenfalls Klarheit geschaffen .... ebenso wie ein evtl. richtig erstelltes Gutachten, nicht nur Augenschein, ...
dann hätte das entweder Klarheit gebracht oder eine Haftung für ein unprofessionell erstelltes Gutachten

lach.... gerade kam der Post von Neugierig dazu ..... dem ich voll zustimme
*****ann Paar
57 Beiträge
Wertunterschied ist simpel in der ImmoWertV werden üblicherweise Massivbauten mit 80 bis 100 Jahren Lebenserwartung taxiert, in den 80er wurde ein Fertighaus nur finanziert wenn der Hersteller auf einer Liste geprüfter Qualität stand, da wurden Fertighäuser mit 30 Jahren angesetzt Aufgrund mangelnder Erfahrungen, heute werden Fertighäuser mit einer Lebenserwartung von 50 bis 60 Jahren Lebenserwartung in der Verkehrswertermittlung bemessen.

Das der Makler eine Hinweispflicht auf Massiv/ Fertighaus hat, hast du hierzu eine Quellenangabe? Bei Mängel ja, nur ob ein Fertighaus ein Mangel ist tja darüber läßt sich wirklich streiten *zwinker*
*********_2013 Mann
111 Beiträge
ups...
hab das mit dem Gutachter falsch gelesen....

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann würde ich schon fast sagen "gekauft wie gesehen".
Und das mehr bezahlt wurde als das Ganze wert ist.... selber Schuld .... Vertragsfreiheit .... Angebot, Besichtigung, Kauf ....

Wenn man dem Makler ausdrücklich sagt das man kein Fertighaus will dann muss er sich auch entsprechend darum kümmern und man kann davon ausgehen das die angebotene Immobilie auch den Voraussetzungen entspricht.

Ansonsten kann ich mich da nur widerholen: " Man hätte ja mal fragen können"
Material
Es wird doch jemand vor dem Kauf eines Hauses fragen mit welchen Material gebaut wurde ? Ob Ziegel ,Holz ,Beton oder sonstiges , Fertigbauweisen sind in den verschiedensten Materialien möglich und ob schlechter es ist ?Ich Glaube keine Frage ,es ist immer eine Sache wie gut ist der Erbauer .
so Einfach ist das...
nicht...
Wir hatten auch die Möglichkeit in Betracht gezogen ein Haus zu kaufen u. haben uns in unserem Bereich umgeschaut. Es sind fast alles Fertighäuser, die zum Verkauf stehen von günstig bis noch günstiger. Diese Häuser stehen teilweise schon Jahre zum Verkauf, keiner will sie. Warum? Trotz Bescheinigung das keine Schadstoffe beim Bau verwendet wurden, also Trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung, sind ein Großteil dieser Häuser Asbestbelastet. Dazu muß ich natürlich sagen. diese Häuser sind 20 Jahre alt u. älter....
Auf Nachfrage bei einem Gutachter (Freund eines Freundes) sagte dieser: HÄNDE WEG!!!!
Also, ich würde mich schon betrogen fühlen, wenn statt Massivbau mir ein Fertighaus untergejubelt wird...

Lg.
******lau Mann
709 Beiträge
... es gibt aber auch asbestbelastete Massivhäuser, z. B. in sog. Eternit verkleideten Fassaden, verschiedenen Dämmstoffen usw...
kann natürlich sein, das ein regional ansässiger eher nachlässiger Unternehmer da besondere Häufungen verursacht hatte...
Unbedenklichkeitsbescheinigung...
es war mir nur wichtig, auf die Problematik von Fertighäusern, um die geht es ja in diesem Thread, hinzuweisen. Explezit auf die Baujahre der 70 u. 80er jahre. Aufmerksam wurden wir durch den Preis, aber auch durch die Informtion über einen Vorfall in der Nähe. Ein Paar mit Kindern hat sich so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Besitzer zeigen lassen, das Haus gekauft u. sind eingezogen. Die Kinder wurden krank, darauf haben sie sich auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lassen. Schwerbelastung durch Asbest. Der Prozess läuft, glaube ich, noch...
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