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Hund und Katz - Tierhalterhaftung?

Hund und Katz - Tierhalterhaftung?
In einem locker bebauten Gebiet ,Grundstücksgrößen mit mehr als 2000 qm aber alle Eingefriedet .Stoßen die Grunfstücke von Maier ist Jäger mit Hund Fiffi (Jagdterrier ) ,Huber mit Gartenteich , Volljere (Vögelhaus) und teilautomatischer Bewässerun für Rasen , Pflanzen und das Grundstück Bauer Besitzer eines freilaufendes Katers (Katze) , der eigentlich die Gundstücke von Maier und Huber nicht aufsucht . Nun folgender Fall ,der Kater schleicht an die Abgrenzung von Hubers Gartenteich ,die Bewässerung der Pflanzen beginnt zu spritzen ,der Kater sprinngt um vor dem nasswerden zu flüchten über den Zaun auf Maiers Grundstück . Dort nimmt Ihn Fiffi freudig in Empfang und verletzt den Kater erheblich so das Tierarzt kosten nicht in unerheblichen Umfang entstehen . Wer hat für die Kosten aufzukommen ?
*****e_3 Frau
2.065 Beiträge
Ich würde vermuten:
Der (hoffentlich) versicherte Hundehalter, da Katzen Freigänger sein DÜRFEN.

ABER: Sicher bin ich da nicht. Bei unserem Hund würde die Katze auch sicher gewinnen, FALLS es überhaupt zum Kampf käme.

*zwinker*
*********_2013 Mann
111 Beiträge
Klar denkt man als erstes daran das der Hundehalter ja versichert ist und es daher ja nicht so schlimm ist, Versicherungsfall halt. Aber wer sine Katze frei rumlaufen läst muss mit dem Risiko rechnen das ihr auch etwas passieren kann.

Stichwort: Eigenverantwortliches Risiko

Ich kann nicht erwarten das jemand auf seinem Grundstück Bedingungen schafft die eine gefärdung meiner Katze verhindern.

Kausal betrachtet ... hätte ich die Katze nicht raus gelassen wäre ihr auch nichts passiert.
***zu Paar
1.014 Beiträge
Wenn die Katze mein Grundstück betritt, (was oft genug der Fall ist bei unseren Nachbarkatzen) und mein Hund sie erwischt, kann ich doch nicht dafür verantwortlich gemacht werden! Ich habe mein Grundstück ordnungsgemäß eingezäunt.
Ich muss ja auch darauf achten, dass mein Hund nicht auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht, denn dann muss ich als Hundehalter auch dafür aufkommen. Also ist wohl der Katzenbesitzer in der Zahlungspflicht für sein Tier, wenn es verletzt wird.

LG Yazzu (W)
*********_2013 Mann
111 Beiträge
man ist ja auch nur verpflichtet dafür zu sorgen das der Hund nicht das Grundstück verlassen kann und nicht das keine anderen Tiere das Grundstück betreten können.

Der Hundehalter hat sich keinerlei Pflichtversäumnisse zuschulden kommen lassen, weder vorsätzlich noch fahrlässig. Weshalb sollte er dann haftbar sein?
Würde mein Fifi Nachbars dicken roten Kater erwischen, mit ihm spielen und ihn dann wieder ausspucken, würde ich in der Versicherungspolice nachsehen, ob dieser Schadensfall grundsätzlich abgedeckt ist und dann die Versicherung anrufen, um Details zu klären. Ist das nicht der Fall, würde ich den Nachbarn eine Beteilung an den Kosten anbieten. Aus Gründen der guten Nachbarschaft.
**********fekte Paar
131 Beiträge
auch wenn sich das fast wie gute Satire liest...
wüßte ich weder etwas von einer Vorschrift, gegen automatisch auslösende Systeme zur Bewässerung des eigenen Gartens (wobei ich den Zusammenhang zwischen erkannter Bewegung und dann notwendigem Spenden von Feuchte hier noch nicht erkannt habe, es sei denn, herabfallende Blätter werden erkannt *grins*) noch, weshalb ein Grundstück mehr als üblich einzufrieden wäre (z. B. durch einen Zaun, über dessen minimale und maximale Höhe es Vorschriften in den Gemeindesatzungen gibt, auch wenn diese z. T. vor 1900 datieren), weil andere in der Umgebung *katze* halten.
Noch müßte man den eigenen Hund auf dem eigenen - umzäunten - Grundstück anleinen (wo, wenn nicht da, könnte er denn dann frei laufen?).
Zu solchen Themen (wenn auch ohne Bewässerungsanlage *g*, die mir hier, da ihr zweckgemäßer Betrieb sicher statthaft war, nicht relevant erscheint) gibt es reichlich Rechtssprechung.
Auch wenn hier die nachbarschaftliche Einigung sicher den Frieden besser erhielte, als ein Rechtsstreit (egal wie er ausgeht).
Evtl. könnte man nochmals prüfen, ob die Begegung evtl. auch im (vielleicht nicht umzäunten?) Vorgarten hätte stattfinden können.... *zwinker*
dankeschön
für die nette aufnahme in diese gruppe!

...und wieder ein weiterer rechtsanwalt in dieser gruppe ( 25 jahre RA in HH) *freu2*

und sachverständiger für immobilienbewertungen und bauschäden...

lg
Es wahr halt einfach die Zeit um die Bewasserung einzuschalten , hat nichts mit Bewegungsmeldern zu tuen .
Fiffis Versicherung weigert sich zu bezahlen ,was dem Eigentümer nur Recht ist und er sich im stillen Kämmerchn köstlich freut das der streunende Kater eine richtig gute Abreibung bekam .
Ich
*******itch
13.333 Beiträge
Ansich unterliegt man ja als Hundehalter der Gefährdungshaftung nach §833 BGB und haftet daher so gut wie immer.....
Von daher könnte ich mir eine (Mit-)haftung sehr gut vorstellen.....
*********_2013 Mann
111 Beiträge
§ 833
...Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist....

...Maier ist Jäger mit Hund Fiffi (Jagdterrier )...


...und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

...der Kater sprinngt um vor dem nasswerden zu flüchten über den Zaun auf Maiers Grundstück .

Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt sollte genügegetan sein wenn das Grundstück, auf dem sich der Hund aufhält, eingezäunt ist.

Ich würde daher auch anhand §833 eine Ersatzpflicht verneinen.
*****s42 Mann
11.869 Beiträge
Gruppen-Mod 
Rechtlich ist das Thema sicher interessant, praktisch verliert es spätestens dann an Bedeutung, wenn für Fiffi eine Haftpflichtversicherung besteht. Diese ist nicht nur dazu da, gerechtfertigte Haftpflichtansprüche zu befriedigen, sonder auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren. In diesem Bereich ist sie also gleichzeitig eine Art Rechtschutzversicherung.

Ansonsten ist das mit der Gefährdungshaftung m.E. schon richtig, solange es sich nicht um ein "gewerblich genutztes" Haustier handelt, dass den Schaden verursacht hat.
Jäger
Der Halter von Fiffi ist Freizeitjäger mit eigner Jagt (Eigenjagt ) Aber sein Einkommenbestreitet Er mit Anderertätigkeit .Versicherungs-technisch ist er eigentlich sehr gut bedient .
Ich
*******itch
13.333 Beiträge
Ein Jagdhund ist allerdings nicht unbedingt ein Tier, "das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist." Das kann bei einem Berufsjäger zutreffen - muß es aber nicht - und bei einem Jäger, der seinen Lebensunterhalt anderweitig bestreitet trifft es wohl ohnehin nicht zu...
Üblicherweise sind damit Schäferhunde und Wachhunde gemeint....

Deswegen müssen Jagdhunde auch nicht von der Hundesteuer befreit werden....
http://www.amt-buetzow-land. … b_b28__32_bv_m_16_2011_2.pdf
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