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Nötige Bewilligungen für einen BDSM-Club

Nötige Bewilligungen für einen BDSM-Club
Liebe Juristengemeinde hier beim JC,

wir befassen uns derzeit mit dem Gedanken, einen lang gehegten Traum zu realisieren und einen BDSM-Club im Raum Stralsund / Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) zu eröffnen.

Da wir annehmen, dass es selbst für einen BDSM-Club (auch wenn er als Member-Club betrieben wird) Bewilligungen braucht, gelangen wir mit der Frage hier im Forum an Euch, ob jemand von Euch weis welche Bewilligungen dafür nötig sind und wo wir diese beantragen können?

Weiter stellt sich die Frage, ob es hier im JC bei den Juristen einen Juristen gibt, der uns bei unserem Vorhaben unterstützen kann und mit dem Thema BDSM etwas anfangen kann.

Wir freuen uns über Eure sachdienlichen Hinweise hier im Forum oder als PN


Mit lieben Grüssen aus Stralsund


Adamas & Educatores
Ich frag mich:
welcher Jurist kennt sich hier nicht aus *gruebel* *zwinker*

Ich glaub das geht schneller ))))
ohne das "juristische"..

In der Regel haben die Clubs eine völlig normale, vollständige Gaststättenkonzession und liegen ausserhalb eines Sperrgebietes, idealerweise in einem Industrie- oder Vollgewerbegebiet. Alles andere wird in der Konzession nicht erwähnt und ist auch nicht Gegenstand der Konzession.

Hürden kommen immer durch die sog. "stillen Tage" - einfach mal googeln
und durch den Einsatz von "Prostituierten", dann fällt man in eine andere Schiene und benötigt auch andere Voraussetzungen. z.B. Ort >80.000 Einwohner
Ungeachtet ...
... dessen, dass hier konkrete Beratungen nicht erfolgen, kann die Thematik ja generell und abstrakt erörtert werden.

Da im Club sicherlich Getränke und/oder ggf. auch Speisen verabreicht werden, dürfte, wie schon gesagt, eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.

Die Gaststättenerlaubnis wird für eine bestimmte Person (auch juristische) erteilt.
Weiterhin wird die Erlaubnis für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schank-, Speise-, Barbetrieb, Diskothek, Tanzcafé etc.) und für bestimmte Räume erteilt.

Eine Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,

dass der Antragsteller
*hand* die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere "dem Trunke ergeben ist" oder
befürchten lässt, dass er Unerfahrene, Leichtsinnige oder Willensschwache ausbeuten wird oder
*hand2* dem Alkoholmissbrauch, verbotenem Glücksspiel, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit Vorschub leisten wird oder
*hand3* die Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts, des Arbeits- oder Jugendschutzes nicht einhalten wird

Der Antragsteller muss also die Gewähr für die erforderliche Zuverlässigkeit bieten.
Wer ist der Kerl überhaupt, und
wieso gibt es eine Amtliche Regelung, das ein/e sub nicht einem Dom mit Namen Trunke ergeben sein darf ?
In HH
sind mindestens 2 Swingerclubs eingetragene Vereine. Und bei Vereinen gelten m.E. nach andere Regeln.

Kennt sich da jemand gut aus?
Mittlerweile ist das ...
... Gaststättenrecht Ländersache. Soweit die Länder jedoch nicht von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht haben, gilt das GastG fort. Hier wird zu den Vereinen geregelt:

§ 23 Vereine und Gesellschaften
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes über den Ausschank alkoholischer Getränke finden auch auf Vereine und Gesellschaften Anwendung, die kein Gewerbe betreiben; dies gilt nicht für den Ausschank an Arbeitnehmer dieser Vereine oder Gesellschaften.

(2) Werden in den Fällen des Absatzes 1 alkoholische Getränke in Räumen ausgeschenkt, die im Eigentum dieser Vereine oder Gesellschaften stehen oder ihnen mietweise, leihweise oder aus einem anderen Grunde überlassen
und nicht Teil eines Gaststättenbetriebes sind, so finden die Vorschriften dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 5, 6, 18, 22 sowie des § 28 Abs. 1 Nr. 2, 6, 11 und 12 und Absatz 2 Nr. 1 keine Anwendung. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, dass auch andere Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung finden, wenn durch den Ausschank alkoholischer Getränke
Gefahren für die Sittlichkeit oder für Leben oder Gesundheit der Gäste oder der Beschäftigten entstehen.

Es mögen zwar bei Vereinen speziellere Regeln gelten. Wenn Sie jedoch etwa Alkohol ausschenken, sind sie wieder "im Spiel."
Swingerclubs
schenken Alkohol aus, allerdings ist das bereits im Preis inbegriffen.

Vorschlag: Einen bestehenden Swingerclub anschreiben und fragen, wie die das gemacht haben.

Und schon mal einen Verein gründen.
**********annov Paar
1.492 Beiträge
So wie
ich (Herr Lucky) das mal gehört habe ist das mit dem Vereinen entstanden um den gesetzt (welches jetzt wohl veraltet ist) gerecht zu werden, das Prostitution verboten ist.

Aber wozu hier fragen wenn es doch ein Gewerbeamt in jeder Stadt/Gemeinde gibt? Den die Auflagen können nicht nur in den Bundesländern sondern auch von Stadt zu Stadt bzw. Gemeinde unterschiedlich sein! Gaststättenkosesion und abnahme durch das Gesundheitsamt/ mit regelmäßiger überprüfung wird erforderlich sein! Einhaltung Brandschutzbestimmungen/ Lärmschutzverordnung evt. müssen Parkflächen extra gestellt werden, Toiletten Anzahl kann eine Rolle spielen, evt müssen die "Spielgeräte" vom Sachverständigen abgenommen werden. usw....................
Wie gesagt zuständiges Gewerbeamt mal nachfragen hilft am schnellsten!

HAbe aber ein Club hier im Joy gefunden der auf Vereinsbasis ist: http://www.club-atemlos.com/cms/
******lau Mann
709 Beiträge
Baurecht nicht vergessen
Neben den gaststättenrechtlichen Voraussetzungen müssen auch die baurechtlichen Aspekte beachtet werden.

Baugenehmigng:
Je nachdem ob es eben öffentlich oder nur für Mitglieder geplant ist, muss die Baugenehmigung dem entsprechen. (Gaststätte mit Vergnügungsbereich, Vereinsheim usw) In der Betriebsbeschreibung sollte dann auch die geplante Nutzng konkret beschrieben werden, nicht das es z. B. nach Nachbarbeschwerden Ärger gibt.
In diesem Zuge ist dann auch die Umgebung relevant, da eben in verschiedenen Gebieten (insbesondere Wohngebiete) Gaststätten oder Vergnügungsstätten nicht zulässig sind.

Brandschutz:
Für Lagerräume gelten andere brandschutztechnische Anforderungen wie an Aufenthaltsräume. Gerade bei der Umnutzung von Kellern ist dies oft ein Problem, wenn z. B. der 2. Rettungsweg fehlt. Dadurch sind oft Umbauten erforderlich, die auf den ersten Blick nicht eingeplant waren.
Für den Bauantrag und ggf erforderliche weitere Nachweise benötigen Sie i.d.R. einen Fachmann (sog. Bauvorlageberechtigten z. B. Architekt) der dann auch die Details vor Ort klären kann.

Schallschutz
gerade auch um die Nachbarn nicht unnötig zu belästigen (gerade im BDSM-Bereich) sollte die Location entsprechend ausgestattet sein.

Statik
Gerade auch Konstruktionen, an denen besondere Lasten befestigt werden (Hängebondage usw), sollte ein Statiker mit beurteilen. In manchen Baustoffen halten Dübel nicht so gut wie in anderen, und manche Bauteile (z. B. abgehängte Decken) halten halt höchstens ne Lampe.
**********annov Paar
1.492 Beiträge
Das Gesetz
hieß oder heißt: zur Beihilfe der unsitlichkeit Vorschub zu leisten!

In Niedersachsen darf ein Verein ohne Schankkonsession seinen Mitgliedern an Vereinsabenden und bei Veranstalltungen des Vereins alkohilsche und nichtalkoholische Getränke ausschänken! Und bei Veranstalltungen wie Tag der öffenen Tür auch an Nichtmitglieder hier gibt es aber beschränkung wie oft im Jahr.
Eine Gemeinnützigkiet dürfte aber nicht vorliegen.

Ja ein Verein darf auch Angestelle haben. Gründung mit mindest Gründerzahl dann Vorstandswahlen und dann kann der Vorstand entscheiden ob er den Geschäftsbetrieb an einen Angestellten abtritt! Im FKK Verein Hannover (BffL) ist es auch so! Der Vorstand aber haftet auch mit seinem Privatvermögen für den Verein, sollte dies nicht reichen dann auch die Mitglieder! Siehe Vereinsrecht bei google!

Ja 24 Stunden Mitgliedschaften können teuer werden!

Achso ja und der Verein muß vom Notar beim zuständigen Amtsgericht mit Satzung eingetragen werden! Dieser wird die Satzung auch zur Not gerne mal überprüfen ob diese dann so Rechtskonform ist! Den Juristen meines Vertrauens würde ich dann evt schon vorher mit ins Boot nehmen!
Parkplätze?
wohl nicht zu vergessen- eine GmbH muss in HH welche vorweisen, prüfen tut das Bauamt.
In der Regel haben die Clubs eine völlig normale, vollständige Gaststättenkonzession und liegen ausserhalb eines Sperrgebietes, idealerweise in einem Industrie- oder Vollgewerbegebiet.

Das mit der Lage und den in einem späteren Posting genannten Parkplätzen bezweifle ich stark.

Vor einigen Jahren hat direkt in meinem Wohngebiet, 10 Meter von meiner Haustür entfernt, einer der größten Swingerclubs der Stadt aufgemacht.
Parkplätze: null.
Dafür rund um die Uhr spielende Kinder.

Da fragt man sich schon, ob's nicht diskretere Orte gibt...
**********annov Paar
1.492 Beiträge
Man
beachte immer die Bundesländer!!! *bw* ist nicht *hamburg*
Ja selbst in den Bundesländern kann es durch Gemeindesatzungen in den Regionen unterschiedlich sein.
Parkplätze: null.


Du meinst wohl, Du hast keine Parkplätze gesehen? Gemeinden und Städte verkaufen gegen Gebühr "virtuelle" Parkräume. Da ist dann irgenwo der Parkplatz auch für Dein Unternehmen ausgewiesen - muss ja nicht in Fußreichtweite zu dem Unternehmen sein *zwinker* - man kann auch mit sowas Gebühren kassieren
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