Nötige Bewilligungen für einen BDSM-Club
Liebe Juristengemeinde hier beim JC,wir befassen uns derzeit mit dem Gedanken, einen lang gehegten Traum zu realisieren und einen BDSM-Club im Raum Stralsund / Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) zu eröffnen.
Da wir annehmen, dass es selbst für einen BDSM-Club (auch wenn er als Member-Club betrieben wird) Bewilligungen braucht, gelangen wir mit der Frage hier im Forum an Euch, ob jemand von Euch weis welche Bewilligungen dafür nötig sind und wo wir diese beantragen können?
Weiter stellt sich die Frage, ob es hier im JC bei den Juristen einen Juristen gibt, der uns bei unserem Vorhaben unterstützen kann und mit dem Thema BDSM etwas anfangen kann.
Wir freuen uns über Eure sachdienlichen Hinweise hier im Forum oder als PN
Mit lieben Grüssen aus Stralsund
Adamas & Educatores