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Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen
Hallo,

mein ehemaliger Vermieter fordert nach meinem Auszug Schönheitsreparaturen.

Es sollen alle Türen und Heißkörper lackiert werden.

Wie kann ich überprüfen, ob er zu dieser Forderung berechtigt ist?



LG
Julia
indem..
... Du dieses Forum nicht als kostenlose Rechtsberatung mißbrauchst, sondern Dich von einem Anwalt (natürlich gegen Bezahlung) beraten lässt!!!!
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
..in den Mietvertrag gucken, Mietdauer mit dem im Mietrecht und der Rechtsprechung definierten Zeiträumen vergleichen und tadah!!!!

Wie soll das jemand anders können, ohne die entsprechenden Unterlagen?
Keine Beschreibung angegeben.
*****ind Frau
10.064 Beiträge
öm ich hatte da letztens was gelesen,
muß mal sehen ob ich das noch finde und nicht im müll versenkt habe, aber es müßte das auch im netz zu finden sein...goolge schon gefragt ?

http://www.mieterbund.de/schoenheitsreparaturen.html
Keine Beschreibung angegeben.
*****ind Frau
10.064 Beiträge
von einem Anwalt (natürlich gegen Bezahlung) beraten lässt!!!!


wenn du bezüge vom amt bekommst kannst du einen beratungsbogen beim anwalt ausfüllen, die entsprechende unterlagen beifügen, der reicht es bei gerichtt ein und die entscheiden über deine kosten , entwerder garnichts oder 10€ so ist es bei mir *g*
das nennt man dann..
... Beratungshilfe. Vorausgesetzt, man bekommt mit der Beratungshilfe einen zeitnahen Termin beim Anwalt. Bei mir sind die Wartezeiten da doch etwas länger. Ich weiß aber immer jemanden, der weniger zu tun hat...
Habe gelesen, dass man bei Auszug nicht automatisch renovieren muss, weil Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters sind.
Nur bei einer wirksamen Klausel muss man als Mieter renovieren.

Wie sieht eine solche, wirksame Klausel aus?
*****s42 Mann
11.869 Beiträge
Gruppen-Mod 
@Julia_1978
Beachte bitte die Forenregeln.

Du wurdest ja schon darauf hingewiesen, dass wir hier keine kostenlose Rechtsberatung leisten dürfen und können und wollen.

Geh mit deinem Mietvertrag zum Mieterschutzbund oder einem Anwalt deines Vertrauens. Du findest auch im Netz viele Hinweise dazu, welche Klauseln zu Schönheitsreparaturen rechtens und welche eher fragwürdig sind.

Und für die Zukunft: Du kannst hier gern fiktive Fallkonstellationen posten, über die wir dann lustig diskutieren werden (manchmal auch sehr ernsthaft). Wenn du dich dabei von einem echten (eigenen) rechtlichen Problem leiten lässt, kann dir das niemand verübeln.

Aber keine Diskussion hier kann eine direkte rechtliche Beratung bei einem Anwalt ersetzen, sondern höchstens Infos und Hintergründe für ein anwaltliches Gespräch liefern.

Ich mach dann jetzt hier dicht.

Nachtrag:
Guckst du bitte auch hier Recht: Welche Renovierungen sind bei Auszug wirklich erforderlich? - vielleicht hilft es ja.
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