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Sehr schnelle Erektion53
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brauche wirklich schnelle hilfe...

********e_nw Frau
771 Beiträge
Themenersteller 
brauche wirklich schnelle hilfe...
...bin gerade ein wenig vor den kopf gestoßen, da ich eine ladung zum strafantritt bekommen habe.

zur vorgeschichte:
mir wurde im letzten jahr der führerschein abgenommen, man hat mich mit alkohol am steuer erwischt. zu recht, kein thema!!
ich bin verurteilt worden zu 7 mon führerscheinentzug und 900€ geldstrafe.
die 7 monate sind schon lange rum, führerschein habe ich dennoch nicht wieder. egal!
letztens kam dann die zahlungsaufforderung über die 900€ plus gebühren von knapp 400€.

da ich nur einen 400€ job habe und den rest mit kindergeld, unterhalt und arge auffange, habe ich der staatsanwaltschaft ein angebot von 20€ mon gemacht, meine arge bescheid beigelegt.

zwei wochen später bekam ich eine ablehnung:

"...es wird ihnen mitgeteilt, dass bei der höhe der srtafe so geringe raten wie 20€ nicht in betracht kommen, da solche der vorgeschriebenen vollstreckung widersprechen."

es stand nicht dabei ob ich dagegen widerspruch einlegen konnte, oder ob ich ne gewisse frist für eine antwort hatte.
da ich aber wusste dass mein ex mann endlich zur unterhaltzahlung verurteilt wurde und ein neue arge-bescheid ausstand, habe ich diesen abgewartet und vorgestern ein neues angebot mit 40€ geschickt. leider zeitgleich, oder besser wohl zu spät, mit der ladung, die ich gestern im briefkasten hatte.

ich kann wohl, laut google, einen aufschub beantragen.
allerdings weiss ich nicht wirklich was dort reingehört.
habt ihr ein paar tips für mich???

danke für eure antworten!!
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
hmmm.. Rechtsberatung ist ziemlich
problematisch..

Tips hier sind sehr oft einfach nur falsch und ..

der Profi darf wegen des Rechtsberatungs-/ Rechtsdienstleistungsgesetzes an dieser Stelle wenig bis nichts sagen.. weil er sonst standesrechtliche Probleme bekommt..

kann nur sagen..
geh zum Anwalt Deines Vertrauens.. vielleicht bewaffnet mit einem Beratungsschein..
*zwinker*
Den gibts beim AG
Hier kann ...
... dir nicht geholfen werden.

Wäre ich in deiner Situation, würde ich zum zuständigen Amtsgericht gehen, erfragen, wo das Zimmer für Bertungshilfe ist, meine Einkommensunterlagen usw. mitführen, einen Beratungshilfeschein beantragen und schnell bei einem/er Fachwalt/Fachanwältin für Strafrecht - wegen der Dringlichkeit kurzfristig - einen Termin vereinbaren.

Dort könntest du dann deine Situation schildern und erfragen, wie man dir helfen kann.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
^5 @ caballito
meine Rede..

einen schönen Tag
@Attorney
Dito *wink*
********e_nw Frau
771 Beiträge
Themenersteller 
vielen dank...
...das ist ja schon mal was *zwinker*
ich werd mich schlau machen..
*********chen Paar
6.332 Beiträge
(wie von cabalito ja schon gepostet)
mit dem ganzen unterlagen incl. gehaltsbescheinigung nachweis über alg I oder alg II unterhaltsansprüchen usw.zur gerichtspflege/beratungshilfe gehn.

dort kannst du auch nachfragen ob die geldstrafe evtl. durch arbeitsstunden abtragbar ist.
lg jagstpaerchen (w)
*****itt Frau
1.394 Beiträge
"...es wird ihnen mitgeteilt, dass bei der höhe der strafe so geringe raten wie 20 € nicht in betracht kommen, da solche der vorgeschriebenen vollstreckung widersprechen."

Hast du das mal nachgerechnet? 1.300 € in Raten von 20 € abzuzahlen dauert weit über 5 Jahre!
Ratenzahlungen werden nicht mehr bewilligt, wenn sie dazu führen, dass man die Geldstrafe nur noch „gemütlich abbezahlt“ und der eigentliche Strafcharakter verloren geht. Eine Strafe muss auch noch als solche empfunden werden, daher wird dort an die Bewilligung einer Ratenzahlung auch ein strengerer Maßstab gelegt als z. B. bei der Abzahlung einer Versandhausforderung.

Hast du überhaupt schon was bezahlt? Oft ist es so, dass die Leute Ratenzahlungsanträge stellen, aber nicht wenigstens schon mal eine Rate zahlen, und zwar auch, wenn die Ratenzahlung noch nicht bewilligt ist. Zumindest sieht man dann, dass ein Zahlungswille vorhanden ist und das Ganze nicht nur der Hinhaltung dienen soll.


es stand nicht dabei ob ich dagegen widerspruch einlegen konnte oder ob ich ne gewisse frist für eine antwort hatte.

Gegen die Ablehnung der Ratenzahlung kann man Einwendungen erheben, über die dann letztlich nach § 459 h StPO das Gericht entscheidet.

Wenn ich so einen Brief bekomme, kümmere ich mich sofort und nicht erst, wenn irgendeine evtl. vorhandene Frist fast abgelaufen ist. Auf jedem Behördenschreiben steht eine Telefonnummer und eine Anschrift. Wieso rufst du nicht einfach dort an oder gehst vorbei und fragst nach? *nixweiss*

Vor der Ladung zum Strafantritt müsstest du einen Beschluss über die Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe erhalten haben. Warum erschrickst du erst jetzt?


ich kann wohl, laut google, einen aufschub beantragen.
allerdings weiss ich nicht wirklich was dort reingehört.

Das ergibt sich aus §§ 459 f und 456 StPO. Da brauchst du aber wirklich SEHR, SEHR gute Gründe.

Und: Was soll ein Aufschub letztlich bringen? Du verzögerst das Ganze um ein paar Wochen, an den Tatsachen ändert sich allerdings nichts.


Wie viele Tage hast du denn bekommen?

Da es sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe handelt, könnte man sich überlegen, ob man die nicht wirklich einfach absitzt, danach ist die Geldstrafe nämlich erledigt und du musst nur noch die Kosten zahlen.

Evtl. gibt es auch die Möglichkeit, statt der Geldstrafe freie Arbeit zu leisten. Das geht nach Landesrecht – wie gesagt, ein Anruf bei der StA bringt wohl am meisten.
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
Ich stelle mal eine andere Frage:

Nähmen wir mal an dies wäre ein konstruierter Fall - da Kindergeld bezogen wird, stelle ich einfach mal in den Raum dass versorgungsbedürftige Kinder vorhanden sind- was würde mit diesen passieren? Was wenn niemand da ist der die Kinder beaufsichtigen kann/ Familie?

Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann ja sooo lange nicht dauern -
entzieht man dann wegen so einer "vergleichsweise" "Lapalie" dann einer Mutter das Sorge / Aufenthaltsbestimmungsrecht?


Was für Möglichkeiten gibt es?
*****itt Frau
1.394 Beiträge
Die Argumentation würde ja bedeuten, dass man an Frauen mit Kindern generell keine Haftstrafen vollziehen könnte.
Kinder können hier schon deswegen kein Grund sein, weil sich das gleiche Problem auch stellen würde, wenn die Frau ins Krankenhaus müsste.

Die Kinder werden untergebracht, bei Verwandten, Pflegefamilien oder notfalls im Heim. Im Idealfall gibt es in der JVA eine Mutter-Kind-Abteilung.
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
Das habe ich nicht behauptet dass an dann GENERELL keine Strafen vollziehen könnte.

Ich wage aber die These aufzustellen dass der Schaden der zB. durch Heimunterbringung entstehen kann - auch aus der wirtschaftlichen Seite - so ein Heimplatz kostet mal gut 3000 Euro im Monat - mitunter sehr viel mehr, weitaus höher ist - als wenn man in solchen Fällen dann und ich rede hier speziell von den Ersatzfreiheitsstrafen - zumindest erstmal die Chance bietet in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln.

Von einer Mutterkindabteilung für Mütter mit Kindern über 3 Jahren habe ich noch nie gehört.

Sicher steht die Mutter vor der gleichen Problematik wenn sie ins Krankenhaus muss - dennoch kann die Mutter aber im Krankenhaus ohne weiteres besucht werden - dies ist in einer JVA so nicht gegeben.
Die Psyche der Kinder bleibt hier weitgehen unbeachtet - diese ind dann aber u.U. die Insassen von morgen.

Die weitere Frage war ja, wie es sich hier mit dem Sorgerecht verhält- ich persönlich würde es als unverhältnissmäßig empfinden wenn einer Mutter tatsächlich das Sorgerecht entzogen werden würde, weil sie wegen einem unbezahlten Bußgeld/Strafe 2 Monate absitzen muss. Die Nachlässigkeit in ihren Geldangelegenheiten sind zwar nicht schön, schliesst aber meiner Meinung nicht aus, dass mit der Versorgung oder Erziehung der Kinder vorbildlich umgeht.
********e_nw Frau
771 Beiträge
Themenersteller 
Hast du das mal nachgerechnet? 1.300 € in Raten von 20 € abzuzahlen dauert weit über 5 Jahre!

natürlich habe ich das nachgerechnet und ich habe bei meinem antrag auf ratenzahlung gleichzeitig dargelegt dass dies nur eine anfängliche höhe der rate wäre, da ich in kürzester zeit aussicht auf eine vollzeitstelle habe.


Hast du überhaupt schon was bezahlt? Oft ist es so, dass die Leute Ratenzahlungsanträge stellen, aber nicht wenigstens schon mal eine Rate zahlen, und zwar auch, wenn die Ratenzahlung noch nicht bewilligt ist. Zumindest sieht man dann, dass ein Zahlungswille vorhanden ist und das Ganze nicht nur der Hinhaltung dienen soll.

Nein, habe ich nicht! ich habe die zahlungsaufforderung bekommen.
daraufhin habe ich sofort den antrag auf ratenzahlung gestellt.
ich wusste nicht dass mein einmahlzahlungen leisten kann. danke für den tip, dies werde ich sofort nachholen.


Wenn ich so einen Brief bekomme, kümmere ich mich sofort und nicht erst, wenn irgendeine evtl. vorhandene Frist fast abgelaufen ist. Auf jedem Behördenschreiben steht eine Telefonnummer und eine Anschrift. Wieso rufst du nicht einfach dort an oder gehst vorbei und fragst nach? *nixweiss*

ich habe mich nach der zahlungsaufforderung sofort gekümmert. als ich nach dem ablehnungbescheid der ratenzahlung dort angerufen habe, mitteilte das mein ex-mann vor ein paar tagen zu unterhaltsleistungen verurteilt wurde, ich aufgrund dessen auf einen neue berrechnung der arge warte, sagte man mir ich solle alles schriftlich machen.

Vor der Ladung zum Strafantritt müsstest du einen Beschluss über die Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe erhalten haben. Warum erschrickst du erst jetzt?

weil ich eben dieses NICHT bekommen habe.
die reihenfolge war: zahlungsaufforderung, antrag auf ratenzahlung, ablehnung, ladung zum strafantritt (oder 900€ innerhalb zwei wochen). mein zweiter, erhöter antrag auf ratenzahlung, hat sich mit der ladung überschnitten.


Und: Was soll ein Aufschub letztlich bringen? Du verzögerst das Ganze um ein paar Wochen, an den Tatsachen ändert sich allerdings nichts.

ich habe ja auch nicht gesagt dass ich etwas ändern möchte. ich will ja meine strafe bezahlen. aber so hätte, wenn mir vier monate zugesprochen werden, zumindest diese vier monate zeit das geld zu besorgen.

Wie viele Tage hast du denn bekommen?

30 tage

manchmal ist es nicht immer so wie es den anschein macht und ich wollte nicht auch noch die extra lange ausfürung schreiben *g*

einschreiben mit antrag auf aufschub ist eben per express raus. den tip mit der einmal zahlung werde ich sofort umsetzten und 200€ anweisen. mehr habe ich leider nicht und ich hoffe sie sehen dass ich mich nicht drücken will und gewähren mir diesen aufschub.

vielen dank für die mühe.
*****itt Frau
1.394 Beiträge
Von einer Mutterkindabteilung für Mütter mit Kindern über 3 Jahren habe ich noch nie gehört.

Gibts auch nicht, es wurde aber nirgends erwähnt, wie alt die Kinder sind.


zumindest erstmal die Chance bietet in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln.

Das mit der freien Arbeit ist auch so ’ne Sache. Zum einen gibt es da nicht unbegrenzt Stellen und zum anderen kommen einige dann mit der nächsten Ausrede: Sie würde ja gerne, wissen aber leider nicht, wo sie währenddessen die Kinder unterbringen sollen... *roll*


ich persönlich würde es als unverhältnismäßig empfinden wenn einer Mutter tatsächlich das Sorgerecht entzogen werden würde

Wieso sollte das passieren? Kein Mensch käme auf die Idee, so eine krasse Maßnahme überhaupt in Erwägung zu ziehen, wenn es sonst keine Anhaltspunkte gibt. Es gibt keinen zwingenden Zusammenhang zwischen einer Haftstrafe und einem Sorgerechtsentzug.
Die Frage war nur, wo die Kinder vorübergehend wohnen, das kann man mit dem Jugendamt klären.


und ich habe bei meinem antrag auf ratenzahlung gleichzeitig dargelegt dass dies nur eine anfängliche höhe der rate wäre, da ich in kürzester zeit aussicht auf eine vollzeitstelle habe.

Das Problem daran ist, dass man von solchen Aussichten recht oft hört. Momentan sind nur 20 € drin, aber die Erbtante liegt schon im Sterben und der Lottogewinn lässt auch nicht mehr lange auf sich warten.
Mag sein, dass das bei dem ein oder anderen tatsächlich zutrifft, aber meist sind die Leute im Erfinden von Ausreden ziemlich gut, wenn man ihnen ans Vermögen will. Hoffnungen auf einen bevorstehenden Geldsegen nutzen da nichts, die Zahlung von 200 € schon eher. Das Ganze ist immer Ermessenssache und eine Frage, wie glaubwürdig die Gründe sind. Ein Urteil über Unterhaltszahlungen ist ja gut und schön, aber Geld hast du damit noch lange nicht in absehbarer Zeit in der Hand. Wenn du Pech hast, musst du selbst vollstrecken und das kann dauern.


ich wusste nicht, dass man einmalzahlungen leisten kann.

Das kommt jetzt sicher ganz böse, ist aber nicht so gemeint und wahrscheinlich trifft es auf dich persönlich nicht zu: Aber das ist immer DIE Ausrede schlechthin.
Wenn ich jemandem was schulde, warum sollte es verboten sein, zumindest schon mal einen Teil davon zu bezahlen? Warum sollte ich eine Erlaubnis brauchen, um meiner ohnehin bestehenden Zahlungspflicht zumindest teilweise nachzukommen? Welche negativen Folgen sollten eintreten, wenn ich versuche, den Forderungsstand zu reduzieren? Eine Vorfälligkeitsentschädigung kennt die Justiz jedenfalls nicht. *zwinker*


weil ich eben dieses NICHT bekommen habe.

Ok, kann sein, dass die im Strafbefehl oder Urteil festgelegte Anzahl an Tagessätzen schon reicht, um die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe einzuleiten.
Ich stelle fest, dass man in NRW da wohl recht flott ist. Im Normalfall gibt es erstmal eine Mahnung, evtl. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, vielleicht auch noch eine extra Warnung, dass jetzt Haft droht.

Aber 200 € zahlen ist ja schon mal was; schick den Überweisungsbeleg am besten noch hinterher und höchstwahrscheinlich wirst du nun nicht gleich verhaftet werden, das wäre dann doch irgendwie unverhältnismäßig.
Vielleicht
wäre es noch ein Weg, sich telefonisch /schriftlich an den Justizsenator zu wenden - zwar wirst Du vermutlich bei seinem persönlichen Referenten (m/w) "landen", aber vielleicht läßt sich über diesen zur Fachbehörde weitergeleitet eine Regelung erreichen.

Alternativ bliebe eventuell auch noch der Weg zum Petitionsausschuß, mit der Bitte um Zuwarten mit dem Strafantritt.

Zuerst gilt aber: Solche Möglichkeiten fallen bei Juristen wohl in die Kategorie "formlos, fristlos ... fruchtlos" - letzteres aber eben nicht unbedingt.

Wenn alle "Stricke reißen" - Kind mitnehmen zum Strafantritt und schauen, was auf Dich zukommt - sie können Dir Dein Kind ja schlecht wegnehmen zwecks Strafantritt - hier wird hoffentlich die Strafvollzugsbehörde ein vorläufiges Einsehen haben.

Viel Erfolg - am weitesten kommst Du jetzt sicherlich mit den sprichwörtlich "offenen Karten"; viel Erfolg *top*
*****itt Frau
1.394 Beiträge
Justizsenator, Petitionsausschuß

Am besten aus jeder Mücke einen Elefanten machen und die Justiz wegen einer ganz alltäglichen Geldstrafe und einem Fall, wie er bei jeder StA ständig vorkommt bis ganz oben hin beschäftigen. Wir haben ja genug Steuergelder übrig, bei denen wir nicht wissen, wohin damit.

Das sind genau die Maßnahmen, die unternommen werden, weil man gerade mal keinen Bock zum Zahlen hat. Für alles andere gibt es die ganz normal vorgesehenen Rechtsmittel.


Kind mitnehmen zum Strafantritt und schauen, was auf Dich zukommt.

Ganz einfach: Es gibt dort mehrere Sozialarbeiter, die sich kümmern werden, das Kind ordentlich unterzubringen. Als Erpressungsversuch ist das jedenfalls ungeeignet und DA sollte sich die Mutter dann mal überlegen, ob das so gut für das Kind sein kann. *aua*
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
@bellini
Ich weiß ja nicht ob du meine Posts nicht richtig liest, sie falsch interpretierst, du im Zeitdruck bist oder was auch immer....

aber

Wieso sollte das passieren? Kein Mensch käme auf die Idee, so eine krasse Maßnahme überhaupt in Erwägung zu ziehen, wenn es sonst keine Anhaltspunkte gibt. Es gibt keinen zwingenden Zusammenhang zwischen einer Haftstrafe und einem Sorgerechtsentzug.
Die Frage war nur, wo die Kinder vorübergehend wohnen, das kann man mit dem Jugendamt klären.

Nein die Frage habe ich auch gestellt:

Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann ja sooo lange nicht dauern -
entzieht man dann wegen so einer "vergleichsweise" "Lapalie" dann einer Mutter das Sorge / Aufenthaltsbestimmungsrecht?

*****itt Frau
1.394 Beiträge
Meine Antwort auf genau deine Frage hast du doch eben gerade selbst zitiert. Nochmal anders formuliert: Nein, es gibt keinen Grund für einen Sorgerechtsentzug, allein nur weil jemand in Haft muss.

Meine Gegenfrage war, wie man überhaupt auf diesen Zusammenhang kommt? Auf was genau willst du hinaus?

Ich glaube, du verwechselst Sorgerechtsentzug mit irgendwelchen vorübergehenden Maßnahmen des Jugendamtes durch öffentliche Hilfen nach dem SGB.
Die zeitweise Unterbringung während der Haftzeit etwa in einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII zieht eben gerade nicht zwingend einen völligen Entzug der eSo nach sich. Allenfalls kann der Pflegende Vertreter des eSo-Berechtigen sein (§ 1688 I BGB) bzw. kann man Teile der eSo vorübergehend übertragen (§ 1630 III BGB), was aber wegen 30 Tagen wohl kaum notwendig sein wird.
Ein kompletter Entzug der eSo ist so gravierend, dass er an viel höhere Voraussetzungen geknüpft ist, als "nur" eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen eines Verkehrsdeliktes. Der Gedanke an einen eSo-Entzug ist hier so absurd, dass ich mich eben gefragt habe, wie man überhaupt auf diesen Gedanken kommt.


Das eigentliche Thema hier war aber Geldstrafenvollstreckung und nicht Familienrecht und schon gar nicht, wie man Kinder einsetzen könnte, um eine Haftstrafe zu umgehen.
bellini
Deine Auffassung halte ich für nicht sachgerecht,

So wie ich den Fall verstehe, wird hier ein wirtschaftlich nicht entsprechend leistungsfähiger Straftäter zur Zahlung angehalten und Ersatzfreiheitsstrafe verhängt.
Ich habe den Eindruck, daß hier im "Massengeschäft" der Justiz ein Fehler geschehen ist - das kommt vor, wir alle sind Menschen, fehlbar.

Die von mir vorgeschlagenen Möglichkeiten eignen sich dazu, auf eine konkrete Einzelfallprüfung hinzuwirken. Es gibt in einigen Bundesländern beispielsweise unter dem Motto "Sitzen statt Schwitzen" die Möglichkeit, in solchen Fällen gemeinnützige Arbeit zu leisten.
******n01 Frau
1.182 Beiträge
Ungewöhnlich finde ich das Vorgehen, der Justiz schon.

Ich hatte schon einige Betreute, die in Strafverfahren verurteilt worden sind. Bisher war es aber nie ein Problem, selbst sehr geringe Raten, zu vereinbaren. In einem Fall wurden mir die Tagessätze sogar auf 5,- € herab gesetzt.


lg finchen
*****itt Frau
1.394 Beiträge
ein wirtschaftlich nicht entsprechend leistungsfähiger Straftäter

Nein, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist in der Höhe des Tagessatzes bereits berücksichtigt.
Wenn sie der Meinung gewesen wäre, dass der Tagessatz im Verhältnis zum Einkommen zu hoch bemessen wurde, hätte sie gegen das Urteil Berufung oder gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen müssen.

Wie bereits erwähnt, muss auch im Fall einer Ratenzahlung der Strafcharakter erhalten bleiben, also die monatliche Belastung durch die Rate auch noch deutlich spürbar sein, sonst wäre es eben keine Strafe mehr.

Deswegen werden solche Forderungen generell anders behandelt, als welche aus einem Schuldrechtsverhältnis. Man kann z. B. erweitert in Einkommen pfänden und sie würden im Insolvenzverfahren nicht unter die Restschuldbefreiung fallen.
Im Prinzip kann man das mit einer Unterhaltsforderung vergleichen.

Es geht einfach darum, dass eine Strafe auch noch als Strafe empfunden wird.
Und das bedeutet eben mehr, als einfach nur Schulden abzuzahlen mit einer Ratenhöhe, die man noch verschmerzen kann. Die Raten müssen so bemessen sein, dass es im Alltag wirklich deutlich wird, weil eben das die Strafe ist.
Die "Rechtsmittel"-Einlegung
wäre sicherlich empfehlenswert gewesen, wenn die Ratenhöhe unzutreffend ermittelt wurde. Aber dafür dürfte es jetzt wohl zu spät sein (Rechtskraft).

Daß in der Praxis die Ratenhöhe nicht immer zutreffend ermittelt wird, kommt vor, und sei es auch nur, weil sich der Betroffene nicht dazu einläßt und er einfach geschätzt wird. Natürlich ist er dann zunächst einmal selbst daran "schuld" - zumal dann, wenn er die Entscheidung in Rechtskraft erwachsen läßt.

Aber es geht jetzt doch darum, wie aus dem Dilemma wieder herauskommen ... und da sollte es möglich sein, einen Haftantritt zu vermeiden, ob durch Ratenzahlungen, gemeinnützige Arbeit oder andere geeignete Maßnahmen - im Benehmen mit der betreffenden Justizbehörde.
chaos_fee
viele gute hinweise wurden hier erwähnt.
jetzt mal was anderes.
du möchtest doch die nächsten jahre unbeschwert leben können.oder?
eine haft wird dokumentiert.auch in datenbanken der polizei.usw.
mal meine frage möchtest du dies????
es gibt vermieter z.b. die schufa und vollstreckungsanfragen stellen oder sogar anfragen bezüglich haft...........
(keine wohnung,kein versandkauf oder andere verträge)
willst du sowas???das wäre mir zu peinlich.das hängt die jahre noch nach.da kann man sich immer wieder rausreden wie man möchte.aber alles wird dokumentiert.überlege dir also genau was du demnächst machst.
das sind mal so dinge aus der praxis..........

alles hat folgen bedenke dies.also mir wäre es unangenehm wenn ich wüßte,meine mutter war in haft.aber das nur nebenbei.
********e_nw Frau
771 Beiträge
Themenersteller 
@**se ?????
dein post ist überflüssig. und das mein ich jetzt nicht böse ö.ä.
ich glaube es steht außer frage, dass mir dies furchbar unangenhem ist und wäre. deswegen ja auch meine fred eröffnung.
natürlich will ich soetwas nicht.
und ich habe es mit sicherheit auch nicht darauf angelegt dass ich in haft gehen sollte. noch mal. ich habe eine strafe bekommen (führerscheinentzug und geldstrafe), die ich auch leisten wollte und will, habe ratenzahlung angeboten, diese wurde abgelehnt und ich bekam daraufhin direkt die ladung zum strafantritt.

@**l
vielen dank für eure ganzen meinungen und ratschläge.
wie ich schon geschrieben habe, hatte ich direkt einen antrag auf vollzugsaufschub gestellt. zeitgleich habe ich mit meiner familie gesprochen und musste feststellen, dass wenn es hart auf hart kommt, blut doch dicker als wasser ist. ich habe am DO noch 250€ überwiesen, den rest haben sie zusammengelegt und ich kann am montag meine komplette strafe bezahlen. mein antrag ist damit wohl hinfällig, aber lieber doppelt als gar nichts machen, hab ich hier im fred gelernt *g*

in diesem sinne,
nochmal danke an alle!

lg
kiki
*****s42 Mann
11.856 Beiträge
Gruppen-Mod 
Verhältnismäßigkeit
Alles Wesentliche zur weiteren möglichen Vorgehensweise wurde ja schon geschrieben und wird wohl auch schon umgesetzt.

Aber es kam ein neues Thema mit auf:
So wie ich den Fall verstehe, wird hier ein wirtschaftlich nicht entsprechend leistungsfähiger Straftäter zur Zahlung angehalten und Ersatzfreiheitsstrafe verhängt.
Ich habe den Eindruck, daß hier im "Massengeschäft" der Justiz ein Fehler geschehen ist - das kommt vor, wir alle sind Menschen, fehlbar.
Es ist nicht die Aufgabe der Justiz, mit Geldstrafen das Staatssäckel zu füllen. auch wenn es öfter so herüber kommt (insbesondere wenn man über Soll-Vorgaben von Politessen usw. liest). Eine Strafe dient aber der Ahnung einer Fehlhandlung, um dem Täter sein Fehlverhalten zu verdeutlichen und eine Wiederholungstat möglichst zu verhindern (weshalb Strafen allein für Täter, die ihre Handlungen nicht richtig einordnen können, umstritten sind).
Letztlich kann eine Strafe auch für den Staat sehr teuer sein - jede jahrelange Freiheitsstrafe ist z.B. immer teurer als die Hinrichtung. Dennoch hoffe ich mal, dass wir aus Kostengründen für keine Straftat wieder die Todesstrafe einführen. *zwinker*

LG Maxx
Bitte beachten
@*****s42 hat zutreffend darauf hingewiesen, dass hier eine neue Thematik aufkam, wie oftmals bei Diskussionen.

Die te hat sich vorab bedankt und was sie betrifft, ist das Thema abgeschlossen. Daher bitte ich zu beachten, dass ihr Euch insoweit mit kritischen Anmerkungen, ob positiv oder negativ, in Zurückhaltung übt. Ansonsten müsste die Diskussion hier geschlossen werden.

Wer also Lust verspürt, kann ansonsten über Sinn und Unsinn, Zweck oder Zwecklosigkeit von Strafen gern weiter diskutieren.

Aus diesem Grund habe ich das Thema auch in den Bereich Diskussionen verschoben.

Einen schönen Restsonntag wünscht

Cabal
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