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Grundsteuer neu

********hris Mann
912 Beiträge
Themenersteller 
Grundsteuer neu
Moin,

Mal eine Frage ins Rudel...

Die ersten Grundsteuern sind nun neu berechnet worden.

Was mich irritiert ist, dass man eine "Nettokaltmiete" für mein Haus festgelegt hat und auch eine Restnutzung.

Was in allen Jahren vorher nie der Fall gewesen ist.
Mir ist bewusst, dass es verschiedene Berechnungsarten, von Bundesland zu Bundesland gibt.

Weiß jemand, was dich der Gesetzesgeber dabei gedacht hat, also Nettokaltmiete und ND Rest?
****z35 Mann
1.291 Beiträge
Das soll den Wert der Immobilie widerspiegeln.....
*****een Mann
3.428 Beiträge
Und die Nettokaltmiete für die Grundsteuer Berechnung darf laut Finanzamt auch über dem Mietpreisspiegel und somit deutlich höher als die real rechtlich mögliche (gegenüber dem Mieter) liegen.
****z35 Mann
1.291 Beiträge
Ich würde ggfs. einen Steuerberater kontaktieren, um einen Einspruch prüfen zu lassen ....
*******umi Mann
598 Beiträge
einen Einspruch frühzeitig stellen dürfte sinnvoll sein.
Frist ist nicht so lange und wird schnell vergessen und dann ist es aktzepiert
Ich
*******itch
13.299 Beiträge
Zitat von *****een:
Und die Nettokaltmiete für die Grundsteuer Berechnung darf laut Finanzamt auch über dem Mietpreisspiegel und somit deutlich höher als die real rechtlich mögliche (gegenüber dem Mieter) liegen.
WTF? *oh*
Dann spielt es vermutlich auch keine Rolle wenn es für ein Haus ein eingetragenes kostenloses Wohnrecht gibt und man das als Eigentümer noch nicht mal betreten darf solange der Bewohner lebt?
*****een Mann
3.428 Beiträge
das war jedenfalls die antwort vom finanzamt berlin. dass sie eigene tabellen für die kaltmiete haben und der mietpreisspiegel da irrelevant ist *zwinker*
*****oyo Paar
1.491 Beiträge
Nettokaltmiete und Restnutzungsdauer stehen bei mir nicht drauf.
Bekomme gleich ordentlich Puls das nichtmal das bundesweit vergleichbar durchgeführt wird.
Bei uns (Sachsen) steht am Ende ein Steuermessbetrag aber wie hoch dann letztendlich die Grundsteuer wird. *nixweiss*
*******umi Mann
598 Beiträge
Zitat von *****oyo:
Bei uns (Sachsen) steht am Ende ein Steuermessbetrag aber wie hoch dann letztendlich die Grundsteuer wird. *nixweiss*
Das ist m.W. überall so.
*****t69 Paar
48 Beiträge
Jedenfalls gilt… erstmal Widerspruch einlegen …den Dreizeiler bekommt jeder zusammen ..auch ohne Steuerverräter ✊✊✊
********andy Frau
1.769 Beiträge
...wird bei uns (mehrfach jedenfalls ) abgelehnt in Bayern ohne datailierte Begründung.... nicht mal auf Grund von laufenden Verfahren....
****z35 Mann
1.291 Beiträge
Dann bleibt nur eine Klage .....
*******umi Mann
598 Beiträge
Zitat von ********andy:
...wird bei uns (mehrfach jedenfalls ) abgelehnt in Bayern ohne datailierte Begründung.... nicht mal auf Grund von laufenden Verfahren....
ist ja wenigstens bischen positiv.
ich kenne nur die Variante, daß FA'er auch auf mehrfachen Einspruch einfach nicht reagieren
****z35 Mann
1.291 Beiträge
Genau andersherum
****z35 Mann
1.291 Beiträge
Wenn das Finanzamt nicht reagiert, bleibt die Sache offen.
*******umi Mann
598 Beiträge
Kleiner Ratschlag noch nach Erhalt von Bescheiden der Finanzämter.
Diese dann auch inhaltlich prüfen, ob diese nicht verändert wurden.
Denn Finanzämter verändern die Grundlagen für die Berechnungen auch mal gerne und korrigieren diese dann vorsätzlich? mit falschen Zahlen.
Habe dazu viele Beispiele vorliegen.
Beispiel 1:
Wohngebäude in Außenlage mit mehreren Flurstücken, teils als Gartenland ausgewiesen und im Naturschutzgebiet liegend. Dem Finanzamt wurde richtig angegeben mit den offiziell angegeben Werten für Bauland und Gartenland für die Flurstücke im Naturschutzgebiet. Das Finanzamt hat die Werte „korrigiert“ und auch für die im Naturschutzgebiet liegenden Flurstücke die Werte für Bauland eingetragen mit Wertunterschied im 7–stelligen Bereich.
Beispiel 2:
Flurstück bebaut mit 3 Reihenhäusern. Dem Finanzamt richtig angegeben mit Flurstücksfläche verteilt auf die 3 Reihenhäuser zu je einen Drittel. Das Finanzamt hat die Werte „korrigiert“ und die gesamte Flurstücksfläche jedem der 3 Reihenhäuser erneut zugewiesen, also Grund und Boden verdreifacht.
Beispiel 3:
Einige Wohngebäude in Außenlage einer Stadt ohne Bebauungsplan wurde vom Gutachterausschuss ein recht niedriger Wert festgestellt, da dort kein Bauen dort möglich und nur für die bestehenden Gebäude Bestandsschutz gilt. Diese Gutachterdaten wurden so auch von den Eigentümer bei der Erklärung angegeben. Das Finanzamt hat die Werte mit Faktor 100 „korrigiert“, da sie die offiziellen Gutachterwerte der Stadt nicht akzeptiert und eigene Werte „erfindet“.
Mit Ausnahme eines Falles haben alle Finanzämter auf die teils mehrfachen Widersprüche nicht reagiert.
Also am besten alles prüfen, was kommt!
Die ganzen Veränderungen durch die Finanzämter zeigen übrigens auch, daß dort die gesamten Daten vorlagen (wenn dort auch teilweise verfälscht wurden) und der ganze riesige Aufwand mit den Erklärungen eigentlich nicht notwendig gewesen wäre. Die geäußerten Vermutungen, daß es nur um die Unterschrift der Eigentümer unter der Erklärung gegangen ist, können damit nicht wiederlegt werden.
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