Kleiner Ratschlag noch nach Erhalt von Bescheiden der Finanzämter.
Diese dann auch inhaltlich prüfen, ob diese nicht verändert wurden.
Denn Finanzämter verändern die Grundlagen für die Berechnungen auch mal gerne und korrigieren diese dann vorsätzlich? mit falschen Zahlen.
Habe dazu viele Beispiele vorliegen.
Beispiel 1:
Wohngebäude in Außenlage mit mehreren Flurstücken, teils als Gartenland ausgewiesen und im Naturschutzgebiet liegend. Dem Finanzamt wurde richtig angegeben mit den offiziell angegeben Werten für Bauland und Gartenland für die Flurstücke im Naturschutzgebiet. Das Finanzamt hat die Werte „korrigiert“ und auch für die im Naturschutzgebiet liegenden Flurstücke die Werte für Bauland eingetragen mit Wertunterschied im 7–stelligen Bereich.
Beispiel 2:
Flurstück bebaut mit 3 Reihenhäusern. Dem Finanzamt richtig angegeben mit Flurstücksfläche verteilt auf die 3 Reihenhäuser zu je einen Drittel. Das Finanzamt hat die Werte „korrigiert“ und die gesamte Flurstücksfläche jedem der 3 Reihenhäuser erneut zugewiesen, also Grund und Boden verdreifacht.
Beispiel 3:
Einige Wohngebäude in Außenlage einer Stadt ohne Bebauungsplan wurde vom Gutachterausschuss ein recht niedriger Wert festgestellt, da dort kein Bauen dort möglich und nur für die bestehenden Gebäude Bestandsschutz gilt. Diese Gutachterdaten wurden so auch von den Eigentümer bei der Erklärung angegeben. Das Finanzamt hat die Werte mit Faktor 100 „korrigiert“, da sie die offiziellen Gutachterwerte der Stadt nicht akzeptiert und eigene Werte „erfindet“.
Mit Ausnahme eines Falles haben alle Finanzämter auf die teils mehrfachen Widersprüche nicht reagiert.
Also am besten alles prüfen, was kommt!
Die ganzen Veränderungen durch die Finanzämter zeigen übrigens auch, daß dort die gesamten Daten vorlagen (wenn dort auch teilweise verfälscht wurden) und der ganze riesige Aufwand mit den Erklärungen eigentlich nicht notwendig gewesen wäre. Die geäußerten Vermutungen, daß es nur um die Unterschrift der Eigentümer unter der Erklärung gegangen ist, können damit nicht wiederlegt werden.