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Schriftlich vs Schriftform

********ight Frau
766 Beiträge
Themenersteller 
Schriftlich vs Schriftform
Hallo, bedeuten "schriftlich" und "Schriftform" das Gleiche? Die Infos im Netz sind widersprüchlich. Reicht bei "schriftlich" eine einfache E-Mail? *danke*
*******etY Mann
23 Beiträge
Nope... für "schriftlich" ist ne Mail, in der Regel, ausreichend. "Schriftform" erfordert Inhalt, Struktur und Prozedere.
********ight Frau
766 Beiträge
Themenersteller 
Steht irgendwo die Definition?
*******etY Mann
23 Beiträge
Diesbezüglich gibt´s sehr viele Definitionen. Ich weiß ja nicht, um was es sich konkret handelt. Zu genau fragen möchte ich hier jetzt aber auch nicht, denn.... "Anspruch hinsichtlich Verallgemeinerung".

Vorschlag... Stell´ dein Anliegen doch einfach mal "grob" und "allgemein" geschildert, also ohne konkret explizite Adressaten, hier rein.

Bin mir RECHT ( *gg* ) sicher, dass sich da ein paar Kommentare dazu ergeben werden.
****ot2 Mann
10.236 Beiträge
Zitat von ********ight:
Schriftlich vs Schriftform
Hallo, bedeuten "schriftlich" und "Schriftform" das Gleiche? Die Infos im Netz sind widersprüchlich. Reicht bei "schriftlich" eine einfache E-Mail? *danke*

Bei "schriftlich" reicht nicht immer eine einfache E-Mail. Manchmal wird eine https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Signatur verlangt.
********ight Frau
766 Beiträge
Themenersteller 
Naja, allgemein Verträge. Arbeitsvertrag, Verbrauchervertrag usw. Wenn man "Missstände" in schriftlicher Form angeben muss, also Ansprüche schriftlich gelten machen muss. Halt nicht "in Schriftform"
*******ion Frau
4.656 Beiträge
Zitat von ********ight:
Naja, allgemein Verträge. Arbeitsvertrag, Verbrauchervertrag usw. Wenn man "Missstände" in schriftlicher Form angeben muss, also Ansprüche schriftlich gelten machen muss. Halt nicht "in Schriftform"

In schriftlicher Form bedarf es einer Schriftform.

Per Mail teilweise anerkannt, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen : Lesebestätigung, digitaler Unterschrift etc

Per schriftlichem Papierformat und postalischem Nachweis das sicherste Mittel. Evtl per Boten und persönlicher Zustellung.
*****net Mann
1.102 Beiträge
"Schriftform" und „schriftlich“ bedeuten das Gleiche.
Im Unterschied dazu bedeutet „schriftlich“ hingegen nur, dass Schriftzeichen dauerhaft in einem Dokument wiedergegeben werden. Damit ist die schriftliche Darstellung also eine Voraussetzung für die Textform.
Die Schriftform ist ein gesetzliches Formerfordernis, wonach sie bestimmte Schriftstücke, Verträge oder Urkunden schriftlich abfassen müssen sowie das Schriftstück von beiden Vertragspartnern eigenhändig mit voller Namensunterschrift zu unterzeichnen ist.
*******etY Mann
23 Beiträge
"Schriftform" und „schriftlich“ bedeuten das Gleiche.
Im Unterschied dazu bedeutet „schriftlich“ hingegen nur, dass Schriftzeichen dauerhaft in einem Dokument wiedergegeben werden. Damit ist die schriftliche Darstellung also eine Voraussetzung für die Textform.
Die Schriftform ist ein gesetzliches Formerfordernis, wonach sie bestimmte Schriftstücke, Verträge oder Urkunden schriftlich abfassen müssen sowie das Schriftstück von beiden Vertragspartnern eigenhändig mit voller Namensunterschrift zu unterzeichnen ist.

Hat dem ihm sicher geholfen *g*
**********tlich Mann
251 Beiträge
Wir Juristen antworten auf eine solche Frage immer mit einem entschiedenen "Es kommt darauf an". Denn es kommt ganz oft auf den Kontext an, in dem man eine Frage sieht. Grundsätzlich gilt: Schriftlich ist nicht mündlich, es gibt also eine verkörperte Gedankenerklärung.

Anknüpfungspunkt für das Zivilrecht ist § 126 BGB. Der sagt ganz lapidar: "Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden." Urkunde meint dabei jede schriftliche Erklärung, also z.Bsp. eine Kündigung. Also vereinfacht: Blatt Papier mit Unterschrift. Daneben gibt es die elektronische Form - mit digitaler Signatur - und noch die Textform, als gespeichertes Dokument. In allen Fällen muss man sich klar machen, dass Sinn und Zweck der Regelungen Beweiszwecke sind - man soll später klar erkennen und nachvollziehen können, was wann von wem erklärt wurde. Der Gesetzgeber hat dann in einigen Gesetzen besondere Anforderungen an die Schriftform geregelt, etwa die notarielle Beurkundung ( § 311b BGB) oder auch die schriftliche Abfassung ganzer Verträge vorgeschrieben, (Nachweisgesetz bei Arbeitsverträgen). Man kann auch selbst in einem Vertrag regeln, welche Form der Schriftlichkeit vereinbart wird.

Deshalb gilt: Grundsätzlich bedeutet schriftlich, dass eine Erklärung erkennbar jemandem zugeordnet werden kann, der das unterschrieben hat oder dem es in sonstiger Weise zugeordnet werden kann. Was im jeweiligen Zusammenhang gilt - bei Arbeitsverträgen, Verträgen im Internet, etc. - muss man im Einzelfall prüfen. Deshalb kann auch eine Kündigung per WhatsApp Nachricht rechtswirksam und ausnahmsweise eine mündliche Vereinbarung unbeachtlich sein (Arbeitsvertrag im Bereich der nachweispflilchtigen Regelungen, Datenschutzrecht, etc.).

Manchmal ist es dann doch etwas komplizierter als man meint.
*********Yung Mann
255 Beiträge
1. Schriftform:
Die Schriftform ist eine spezielle gesetzliche Anforderung, die in verschiedenen Rechtsbereichen und Vertragsarten vorgeschrieben sein kann. Sie bedeutet, dass bestimmte Dokumente oder Vereinbarungen schriftlich niedergelegt werden müssen, um rechtlich verbindlich zu sein. In der Regel sind für die Schriftform zusätzliche Anforderungen wie eine eigenhändige Unterschrift oder die Verwendung eines bestimmten Formulars erforderlich. Beispiele für Dokumente, die in Schriftform verlangt werden können, sind notarielle Urkunden, Arbeitsverträge, Kreditverträge und Testamente. Wenn die Schriftform nicht eingehalten wird, kann dies die Gültigkeit des betreffenden Dokuments oder der Vereinbarung beeinträchtigen.

2. Schriftlich:
"Schriftlich" ist ein allgemeinerer Begriff und bezieht sich auf alles, was in schriftlicher Form niedergelegt ist. Dies kann sowohl gedruckte Dokumente als auch handgeschriebene Notizen oder elektronische Texte wie E-Mails und Textnachrichten umfassen. Im Gegensatz zur Schriftform gibt es keine spezifischen gesetzlichen Anforderungen für die Verwendung des Begriffs "schriftlich". Schriftliche Dokumente sind oft zur Beweissicherung und Kommunikation von Informationen verwendet. Sie können rechtlich verbindlich sein, wenn die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, aber dies hängt von den jeweiligen Umständen und Gesetzen ab.

Insgesamt bezieht sich "Schriftform" auf eine spezielle Art der schriftlichen Dokumentation, die spezifischen rechtlichen Anforderungen unterliegt, während "schriftlich" allgemein auf schriftlich niedergelegte Informationen hinweist, ohne diese rechtlichen Vorgaben.
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
So sehe ich das auch.

Beispiel: "Die Protokollierung der Sitzungen hat schriftlich zu erfolgen" meint eben, dass ein Audio- oder Videomitschnitt nicht ausreichend ist.
In welcher konkreten Form das Protokoll jetzt abzufassen ist, bleibt aber weiterhin offen (handschriftlich, Maschine, mit oder ohne Unterschrift, ...).
Bei einer Schriftform für das Protokoll als Vorgabe müssten dagegen weitere inhaltliche wie auch formliche Vorgaben festgelegt werden
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nachttag:
Wenn im zweite Fall nichts weiter vorgegeben wird, bedeutet "Schriftform" nicht mehr als "schriftlich".

Wobei solche konkretisierenden Formvorgaben meiner Meinung nach nicht immer explizit ausgeführt sein müssen, sondern auch aus der üblichen Praxis ableiten können.

Wenn in einem Vertrag steht: "Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.", so dürfte klar sein, dass dazu auch die Zustimmung aller beteiligten Parteien durch datierte Unterschrift gehört (oder auch jedes weitere Formerfordernis des zugrundeliegenden Vertrages).
********ight Frau
766 Beiträge
Themenersteller 
Wie, bitteschön, sollen Nichtjuristen wissen, was sie tun sollen??? (Rhetorische Frage)
*****net Mann
1.102 Beiträge
@********ight müssen sie nicht.
Es bedurfte auch nicht der Überausführlichkeit der 3 Vorschreiber. Meine Kurzform (gut, bin ja auch "nur" Jurist mit 1. Staatsexamen) war, glaube ich, ausreichend.
Ich denke mal, selbst Laien hätten allein schon bei dem Wort "Schrift", das in beiWörtern vorkam, erkannt, dass hier etwas geschrieben werden muss...vor Internet und Digitalisierung auf Papier; heute geht es auch z.T. per Mail.
Und, abschließend, wenn sie etwas nicht wissen, können sie fragen, notfalls einen > Juristen 🤷🏽‍♂️😃
*******ion Frau
4.656 Beiträge
Nachlesen und nachfragen bei Fachpersonal😉


Wie war das:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
********ight Frau
766 Beiträge
Themenersteller 
Das etwas geschrieben werden muss, ist logisch. Aber die Unterschrift auf Papier macht ja den Unterschied. Es sollte nicht sein, dass "normale" Menschen Juristen fragen müssen, was in ihrem Fall notwendig ist. Erst recht nicht heutzutage mit den digitalen Medien.
*****net Mann
1.102 Beiträge
Das ist richtig. Es wurde, wenn die Unterschrift erforderlich war, aber immer darauf hingewiesen; meist mit dem Zusatz..."an den mit einem X markierten Stellen bitte unterschreiben..."
Dann gibt es noch Unterschriften, wo sowohl Vor- und Zunamen vonnöten sind; andere, wo nur der Nachname genügt und wenige, wo eine Paraphe/Kürzel ausreichend ist
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Kurz:
schriftlich: irgendwie geschrieben, eine mündliche Mitteilung reicht nicht

Schriftform: schriftlich, wobei aber weitere Formvorschriften gelten können (diese müssen dann auch mitgeteilt werden, was auf unterschiedlichste Art erfolgen kann).

Mit "Schriftform" selbst ist also noch keine konkrete Form der schriftlichen Dokumentation vorgegeben, aber es ist ein Hinweis darauf, dass "irgendwie geschrieben" nicht ausreichend ist. Da muss man sich dann eben erkundigen.
*******etY Mann
23 Beiträge
Ich denke auch, dass im konkreten Fall immer der entsprechende Fachanwalt die richtige Ansprechstation ist.

Mein Tip an der Stelle...

Lieber "Fachkanzlei - dritte Reihe" als "motivierter Solo-Krieger" *zwinker*
*******i123 Mann
3.336 Beiträge
Hallo Gemeinde, mittlerweile werde einfache Rechtsgeschäfte z. B. Wohnungskündigungen vom Vertragsgegenüber anerkannt.

Dennoch lasse ich mir generell schriftliche Ausfertigungen der Verträge in allen Belangen zukommen.

Alte Schule!
********hris Mann
912 Beiträge
Moin,
die Diskussion zeigt auf, wie weit gefächert Schriftlich und Schriftform zu definieren sind.

Als Praktiker muss ich dazu sagen, dass einige Unternehmen deutliche Unterschiede machen in welcher schriftlichen Form Verträge geschlossen und gekündigt werden können. Nicht selten versteckt sich diese Formalien im Kleingedruckten.

Und ja, Unwissende sollen bewusst aufs Glatteis geführt werden.
Zu allem Überfluss akzeptieren einige die Schriftform nur postalisch oder via Fax.

Insofern, bei zweifeln oder wenn es teuer werden könnte, lohnt sich der Weg zum Anwalt.
*********derE Mann
117 Beiträge
Schriftlich/Schriftform? Telefax, Email? Das sind alte, ausgetretene Pfade. Schriftlich/Schriftform ist nur dann gegeben, wenn es sich um ein Blatt Papier mit einer Originalunterschrift handelt. Kopie, Email, Telefax, WhatsApp etc. sind nicht schriftlich. Auch eine „qualifizierte elektronische Signatur“ ist nicht „schriftlich“.
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das hatten wir doch nun schon:

Schriftlich ist erst einmal "nicht mündlich" (und auch nicht in Form von Bildern oder so). Wobei mündlich hier weit zu fassen ist - auch eine Sprachmitteilung ist mündlich, auch wenn sie gespeichert wurde und originalgetreu wiedergegeben werden kann.
Danach gilt erst einmal jedes geschriebene Wort als schriftlich - egal auf welchen Medien gespeichert: Papier, Schiefertafel oder in einer Textdatei. Selbst ein Foto so eines geschriebenen Textes gilt allgemein als "schriftlich".
Das das zu unkonkret ist, wird in der Regel zusätzlich eine bestimmte Schriftform (handschriftlich, in deutscher Sprache, nichtdigital usw) festgelegt. Das kann dann so weit gehen, dass sogar die Art der Strukturierung vorgegeben wird (zum Beispiel durch ein vorgeschriebenes Formular). Alles das sind Schriftformen, man sollte also bei "in Schriftform einzureichen" auf jeden Fall schauen, wie diese Form genau auszusehen hat.

Nur "schriftlich" ist das allgemeiner.

Und ich denke, "schriftlich" hat auch weniger den Hintergrund der Nachweisbarkeit (die wäre bei einer Ton- oder Ton-Bild-Aufzeichnung genau so gegeben, Fälschungen sind immer möglich), sondern dass schnell etwas im Affekt dahingesagt ist.
Wenn man es aufschreiben muss (egal wo und wie), denkt man mindestens noch einmal über den Inhalt nach 😉
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo,

heute habe ich eine weitere Version gelesen:
" ... indem Sie innerhalb
von vier Wochen nach Zugang dieses Schreibens in Textform gegenüber der DB Fernverkehr AG (z. B. über das Kündigungsformular) kündigen." (Sonderkündigungsrecht für Bahn Card)

Offenbar wird hier kein physisches Schriftstück erwartet, denn das Kündigungsformular gibt es online.
Wäre hier nicht auch ein gesprochener Text möglich (z.B. Sprachdatei per E-Mail oder Text auf einem Anrufbeantworter der DB)? 😉
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