Das hatten wir doch nun schon:
Schriftlich ist erst einmal "nicht mündlich" (und auch nicht in Form von Bildern oder so). Wobei mündlich hier weit zu fassen ist - auch eine Sprachmitteilung ist mündlich, auch wenn sie gespeichert wurde und originalgetreu wiedergegeben werden kann.
Danach gilt erst einmal jedes geschriebene Wort als schriftlich - egal auf welchen Medien gespeichert: Papier, Schiefertafel oder in einer Textdatei. Selbst ein Foto so eines geschriebenen Textes gilt allgemein als "schriftlich".
Das das zu unkonkret ist, wird in der Regel zusätzlich eine bestimmte Schriftform (handschriftlich, in deutscher Sprache, nichtdigital usw) festgelegt. Das kann dann so weit gehen, dass sogar die Art der Strukturierung vorgegeben wird (zum Beispiel durch ein vorgeschriebenes Formular). Alles das sind Schriftformen, man sollte also bei "in Schriftform einzureichen" auf jeden Fall schauen, wie diese Form genau auszusehen hat.
Nur "schriftlich" ist das allgemeiner.
Und ich denke, "schriftlich" hat auch weniger den Hintergrund der Nachweisbarkeit (die wäre bei einer Ton- oder Ton-Bild-Aufzeichnung genau so gegeben, Fälschungen sind immer möglich), sondern dass schnell etwas im Affekt dahingesagt ist.
Wenn man es aufschreiben muss (egal wo und wie), denkt man mindestens noch einmal über den Inhalt nach 😉