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Spass muss sein...

********hris Mann
912 Beiträge
Themenersteller 
Spass muss sein...
Moin...

... Ewigkeiten hier schon Mitglied..
Und nun muss es raus....

was sind wir doch für ein eingestaubter, trockener Haufen...

... Kein Bild...
... Kein *date*..


Dabei sind die Bucheinbände so sexy....

Und die Zitate HGB in Verbindung mit BGB... Da hätten wir doch das Date....

Nur Mal so ein offtopic Gedankengang...
******sky Paar
2.532 Beiträge
Prima, wir führen endlich regionale BGB Stammtische ein! *dafuer* *lach*
*******mcat Mann
3.242 Beiträge
Wir brauchen einen Vorsitzenden, zwei Beisitzende (oder -schlafende), eine Tagesordnung, einen Schriftführer und einen Staatsanwalt sowie mindesten einen Angeklagten. Sonst wird das nichts mit dem humorvollen Juristenstammtisch.

Für das geistige Wohl hat natürlich jeder selbst zu sorgen.

Wer von weiter weg anreist, kann auf dem entsprechenden Formular einen Zuschuss beantragen. Irgendwo, es gibt ja sowieso nix.

Minderbemittelte dürfen einen Bewirtungskostenzuschussantrag stellen (beim Gastwirt einzureichen).
Vielleicht springt ein Freibier raus.

Witze sind durchzunummerieren und vor der Sitzung vom Vorsitzenden genehmigen zu lassen.
Dieser überwacht auch die Promillegrenze ! Sowie die Einhaltung der Sperrstunde.

Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen (Nebenzimmerpflicht !).

Handies sind auszuschalten.

Beim Zutritt findet eine Leibesvisitation durch die nette Bedienung statt - nur ausdrücklich zugelassene Waffen dürfen bei Vorlage eines Waffenscheines mitgeführt werden.

Auf eine fröhliche Diskussion und Auslegung der Gesetze.
********hris Mann
912 Beiträge
Themenersteller 
Schön das ihr das mittragt, obwohl ich den 1. April verpasst habe
*******mcat Mann
3.242 Beiträge
Ja, das am 1.April.

Alle Geladenen wurden ausgeladen (d.h. abgeladen) und umgeladen bzw neu geladen. Die nächste Sitzung findet im Mai statt, genauer Termin wird noch bekannt gegeben.

Es dürfen dann nur Geladene erscheinen. Sich selbst zu laden ist natürlich auch möglich. Ladungen Dritter und weiterer sind jedoch nur durch den Ladenden (ein vom Vorsitzenden zu bestimmenden Beisitzer) oder durch den Vorsitzenden selbst möglich.

Bei selbstvorgenommenen Entladungen sind diese zu melden, damit genügend Ersatzladungen vorgenommen werden können, um eine ausreichende Teilnahme an der Sitzung zu gewährleisten.

Nachdem nun bereits der 1.Mai ladungsfrei verstrichen ist, müssen rechtzeitig Ladungen auf dem Postweg versendet werden.

Der Vorsitzende @********hris muss vorab eine konstitutionelle (oder so ähnliche) Sitzung einberufen und das Gremium bestimmen. Die einschlägigen §§ des Vereinsrechts nach BGB sind einzuhalten.

Bitte geben Sie das in den Schreibsaal, die Damen mögen das tippen und vervielfältigen und versenden .....
Beauty's favourite @Argunar (2013)
******ool Frau
31.183 Beiträge
Bitte geben Sie das in den Schreibsaal, die Damen mögen das tippen und vervielfältigen und versenden

Ham Se Ihnen ins letzte Jahrhundert verlaufen?
*******mcat Mann
3.242 Beiträge
Ham Se Ihnen ins letzte Jahrhundert verlaufen?

Genauso, ich stamme noch aus dieser Zeit und habe das genauso erlebt *zwinker*

Und das Thema mit dem "Laden" stammt aus dem Juristen-Dauerbrenner-Kalauer "die Zeugin hat inzwischen entbunden und kann erneut geladen werden."
*********dev75 Mann
165 Beiträge
So in etwa wie der Verurteilte der darum bittet seine Geldstrafe in Ratten bezahlen zu dürfen....
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