Wir brauchen einen Vorsitzenden, zwei Beisitzende (oder -schlafende), eine Tagesordnung, einen Schriftführer und einen Staatsanwalt sowie mindesten einen Angeklagten. Sonst wird das nichts mit dem humorvollen Juristenstammtisch.
Für das geistige Wohl hat natürlich jeder selbst zu sorgen.
Wer von weiter weg anreist, kann auf dem entsprechenden Formular einen Zuschuss beantragen. Irgendwo, es gibt ja sowieso nix.
Minderbemittelte dürfen einen Bewirtungskostenzuschussantrag stellen (beim Gastwirt einzureichen).
Vielleicht springt ein Freibier raus.
Witze sind durchzunummerieren und vor der Sitzung vom Vorsitzenden genehmigen zu lassen.
Dieser überwacht auch die Promillegrenze ! Sowie die Einhaltung der Sperrstunde.
Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen (Nebenzimmerpflicht !).
Handies sind auszuschalten.
Beim Zutritt findet eine Leibesvisitation durch die nette Bedienung statt - nur ausdrücklich zugelassene Waffen dürfen bei Vorlage eines Waffenscheines mitgeführt werden.
Auf eine fröhliche Diskussion und Auslegung der Gesetze.