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Schöffentätigkeit

Beauty's favourite @Argunar (2013)
******ool Frau
31.182 Beiträge
Themenersteller 
Schöffentätigkeit
Diese Frage stelle ich konkret und nicht fiktiv.

Aktuell werden Anzeigen geschaltet, in denen Interessierte zur Bewerbung für eine Tätigkeit als Schöffen aufgefordert werden.

Darin wird die Tätigkeit auch sehr konkret beschrieben und wer warum geeignet sein könnte.

Ich bin absolute Laiin im Strafrecht und hatte nur Grundkurse in verschiedenen Rechtsgebieten, die mit meinem Beruf zu tun hatten.

Grundsätzlich finde ich aber alles, was mit Jura zu tun hat „spannend“ (ja *roll* ruhig die Augen)

Bevor ich aber meiner Faszination erliege und mich als eine der „zwölf Geschworenen“ (ja ich kenne den Unterschied zwischen Angloamerikanischem und deutschen Recht *mrgreen*) erliege, veranstalte ich hier mal als Trockenübung ein Brain storming zum Thema.

• wer hat Erfahrung/Meinungen dazu?

*knicks*

Bjutifool
*******ion Frau
4.656 Beiträge
man muss keine Grunderfahrungen dafür haben, außer im Jugendstrafrecht.

einfach bewerben und fertig, hab ich auch getan
********andy Frau
1.772 Beiträge
... bei uns werden auch Jungendschöffen ausgeschrieben.. und auch dort soll man keine Erfahrung benötigen... außer eben Erfahrung mit Jugendlichen... aber nicht mit dem Jugend-Strafrecht...

Schön wäre es, wenn sich ggf. bereits Schöffen Erfahrene melden würden?

@******ool danke für das Thema!
Beauty's favourite @Argunar (2013)
******ool Frau
31.182 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******ion:
man muss keine Grunderfahrungen dafür haben, außer im Jugendstrafrecht.

einfach bewerben und fertig, hab ich auch getan

*danke*

Allerdings hatte ich auf ausführlichere Informationen und Erfahrungen gehofft *liebguck*

bei uns werden auch Jungendschöffen ausgeschrieben.. und auch dort soll man keine Erfahrung benötigen... außer eben Erfahrung mit Jugendlichen... aber nicht mit dem Jugend-Strafrecht.

@********andy
Das ist hier auch so
In 2023 wird für die Zeit 2024-28 gesucht - keine Ahnung, ob das im gesamten Bundesgebiet jetzt stattfindet.

Beim Jugendstrafgericht habe ich mich - trotz eigener Kinder und Kontakten zu Jugendlichen allerdings gefragt, ob das in meinem Alter nicht schon zu weit von meiner Lebenswirklichkeit entfernt sein könnte.
*********vibus Mann
944 Beiträge
Die Idee, die hinter der Einbeziehung von Schöffen oder Laienrichtern in die Justiz steht, ist nach meiner Kenntnis, das Rechtsgefühl der Allgemeinheit, des "gemeinen Volks", zu berücksichtigen. Insofern scheinen mir tiefere Rechtskenntnisse und geschultes rechtliches Denken eher nicht "im Sinne des Erfinders". Eine solide Allgemeinbildung, Interesse an Staat und Gesellschaft und eine klare Werteskala, die mit unserer Verfassung vereinbar ist, sind meines Erachtens wichtigere Eigenschaften.
*******elt Frau
1.155 Beiträge
@******ool
Ich bin Schöffin und DU stellst die Meinung der Allgemeinheit dar, also bewirb dich, ist total spannend *zwinker*
*******ion Frau
4.656 Beiträge
Zitat von ******ool:
Zitat von *******ion:
man muss keine Grunderfahrungen dafür haben, außer im Jugendstrafrecht.

einfach bewerben und fertig, hab ich auch getan

*danke*

Allerdings hatte ich auf ausführlichere Informationen und Erfahrungen gehofft *liebguck*

bei uns werden auch Jungendschöffen ausgeschrieben.. und auch dort soll man keine Erfahrung benötigen... außer eben Erfahrung mit Jugendlichen... aber nicht mit dem Jugend-Strafrecht.

@********andy
Das ist hier auch so
In 2023 wird für die Zeit 2024-28 gesucht - keine Ahnung, ob das im gesamten Bundesgebiet jetzt stattfindet.

Beim Jugendstrafgericht habe ich mich - trotz eigener Kinder und Kontakten zu Jugendlichen allerdings gefragt, ob das in meinem Alter nicht schon zu weit von meiner Lebenswirklichkeit entfernt sein könnte.

was für Erfahrungen und Informationen möchtest Du?!

ich komme aus der besonderen Gerichtsbarkeit und habe Laienschöffen betreut, du musst keine juristischen Vorerfahrungen haben, weil Du dass gemeine Volk abbilden sollst. Du sitzt bei den Verhandlungen und beräts mit deiner Lebenserfahrung/Meinung den vors. RichterIn, aufgrund der Sachlage und Verhandlungen, fertig.

... beim Jugendgericht ist die Erfahrung mit Jugendlichen gefragt (eigene Kinder, Beruf oder Ehrenamt mit Kindern/Jugendlichen) nicht dein Lebensalter.

Dafür bekommst du noch eine Entschädigung, fertig.

Was willst du noch wissen?!
Beauty's favourite @Argunar (2013)
******ool Frau
31.182 Beiträge
Themenersteller 
Ich danke euch aufrichtig für eure Erklärung zu den Sachfragen.

*roseschenk*

Ich nehme an, für mich liegt die Entscheidung darin, ob ich es mir zutraue
****z35 Mann
1.293 Beiträge
*ja*

Du musst es Dir selbst zutrauen. Bei juristischen Fragestellungen und Problemen erläutern die Berufsrichter den Schöffen in aller Regel die Rechtslage, und wie sie im konkreten Fall aussieht. Die Schöffen können die Berufsrichter allerdings überstimmen, auch wenn ihre Tätigkeit in aller Regel das Volksempfinden bei der Strafzumessung widerspiegelt.
*******ion Frau
4.656 Beiträge
Zitat von ****z35:
*ja*

Du musst es Dir selbst zutrauen. Bei juristischen Fragestellungen und Problemen erläutern die Berufsrichter den Schöffen in aller Regel die Rechtslage, und wie sie im konkreten Fall aussieht. Die Schöffen können die Berufsrichter allerdings überstimmen, auch wenn ihre Tätigkeit in aller Regel das Volksempfinden bei der Strafzumessung widerspiegelt.

überstimmen ist nicht möglich 😉
******kel Frau
3.577 Beiträge
Na klar ist überstimmen möglich ...
******kel Frau
3.577 Beiträge
Die Schöffen sind an der Urteilsfindung beteiligt und haben genau das gleiche Stimmrecht wie der Vorsitzende. Im Regelfall ist es ein Berufsrichter ( Vorsitzende) und zwei Schöffen .
*******ion Frau
4.656 Beiträge
ja, aber dennoch ist kein Überstimmen möglich.

sie stimmen über den Sachverhalt, die Schuld und über das Strafmaß ab, jedoch geltendes Recht spricht hier nur der BerufsrichterIn aus .... dieser gibt dies auch vor, er hat es ja mithin studiert *haumichwech*
*******ion Frau
4.656 Beiträge
Zitat von ******kel:
Na klar ist überstimmen möglich ...

*nein*
******kel Frau
3.577 Beiträge
Du liegst falsch ...überstimmen ist möglich.
******kel Frau
3.577 Beiträge
Alle haben das gleiche Stimmrecht .es kann also auch 2:1 gegen den Richter gestimmt werden
*******ion Frau
4.656 Beiträge
*nope*.... *zumthema*
******kel Frau
3.577 Beiträge
Doch . Kann man an vielen verschiedenen Stellen nachlesen...
*******ion Frau
4.656 Beiträge
googeln.... ein schlechter Wegbegleiter....
******kel Frau
3.577 Beiträge
Oft , aber nicht immer ...
*********lerin Frau
2.018 Beiträge
sie stimmen über den Sachverhalt, die Schuld und über das Strafmaß ab, jedoch geltendes Recht spricht hier nur der BerufsrichterIn aus .... dieser gibt dies auch vor, er hat es ja mithin studiert

Das geltende Recht kann kein Richter überstimmen oder vorgeben, weder Berufsrichter noch Schöffe.
Gesetze werden von der Gesetzgebung gemacht. Und von Richtern angewendet und wo notwendig ausgelegt.
Das heißt, im Gesetz steht, welche Handlungen überhaupt strafbar sind und wie hoch das Strafmaß maximal und minimal sein darf. In diesem Rahmen befinden die Richter dann über die Schuldigkeit und das konkrete Strafmaß im vorliegenden Fall.
Und man kann auf unterschiedlichen offiziellen Websites nachlesen, dass üblicherweise ein Berufsrichter und 2 Schöffen zusammen richten und dabei jede Person gleiches Stimmrecht hat. (Der Berufsrichter erklärt nur bei Bedarf die geltenden und anzuwendenden Gesetze.) Daher halte ich das schon für glaubhaft. *zwinker*
*******ion Frau
4.656 Beiträge
Zitat von *********lerin:
sie stimmen über den Sachverhalt, die Schuld und über das Strafmaß ab, jedoch geltendes Recht spricht hier nur der BerufsrichterIn aus .... dieser gibt dies auch vor, er hat es ja mithin studiert

... Der Berufsrichter erklärt nur bei Bedarf die geltenden und anzuwendenden Gesetze....

... Der Berufsrichter wendet das geltende Recht zu 100% an und gibt hier die Richtung vor.... Die Schöffen können ihre Einwände mitteilen und/oder dem Vortrag des Berufsrichters folgen. Ob und was dann in die Urteilsfindung/Strafmaß etc. einfließt, obliegt dem Berufsrichter....

Was im Besprechungszimmer passiert, ist in keinem ergoogelten Eintrag zu finden, auch nicht, wie Interna ablaufen!!

[ @**l Ich bitte von PNs zu diesem Thema mit Vorhaltungen/Beleidigungen an mich abzusehen. Meine berufliche Praxis zu diesem Thema ist zu 100% eine Andere, als die hier wehement Behauptete!! ]
*********lerin Frau
2.018 Beiträge
@*******ion

Wenn das so ist, wie du schreibst, und in der Praxis die Schöffen ihr gesetzlich verankertes gleiches Stimmrecht nicht ausüben dürfen, ist das in meinen Augen ein Skandal, der öffentlich gemacht werden sollte.
*******ion Frau
4.656 Beiträge
Zitat von *********lerin:
@*******ion

Wenn das so ist, wie du schreibst, und in der Praxis die Schöffen ihr gesetzlich verankertes gleiches Stimmrecht nicht ausüben dürfen, ist das in meinen Augen ein Skandal, der öffentlich gemacht werden sollte.

... Wo steht, dass sie ihr Stimmrecht nicht ausüben dürfen?! ...
******kel Frau
3.577 Beiträge
Wenn das allein dem Berufsrichter obliegen würde ...wären Schöffen überflüssig...
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