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Halteverbot mit Zusatz "Straßenreinigung"

******ion Frau
2.473 Beiträge
Themenersteller 
Halteverbot mit Zusatz "Straßenreinigung"
Hallo allerseits,
ich habe mal wieder einen Gedanken, der mich beschäftigt.

Diesmal geht es um die allseits beliebten Halteverbotsschilder. Genau genommen um ein Halteverbotsschild mit einer zeitlichen Begrenzung und einem Nutzungsgrund.

Zb Mo 8-12 Uhr Schneeräumung
Di 10-12 Uhr Straßenreinigung etc

gilt im ersten Fall das Schild auch im Sommer?
Wie sieht es im zweiten Fall aus, wenn alle Anwohner bestätigen können, dass Dienstags zu der angegebenen Zeit NIE die Straßenreinigung erfolgt sondern sogar an einem anderen Tag. Besteht das Haltverbot dann trotzdem Di zwischen 10 und 12?
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ******ion:
Zb Mo 8-12 Uhr Schneeräumung
Das gilt im Winter wie im Sommer und zwar immer dann wenn Schnee liegt.

Di 10-12 Uhr Straßenreinigung etc
Gilt grundsätzlich für die angegebenen Zeit, ungeachtet wann die Straße tatsächlich gereinigt wird
***xy Frau
4.597 Beiträge
Zitat von ******ion:
Halteverbot mit Zusatz "Straßenreinigung"
Hallo allerseits,
ich habe mal wieder einen Gedanken, der mich beschäftigt.

Diesmal geht es um die allseits beliebten Halteverbotsschilder. Genau genommen um ein Halteverbotsschild mit einer zeitlichen Begrenzung und einem Nutzungsgrund.

Zb Mo 8-12 Uhr Schneeräumung
Di 10-12 Uhr Straßenreinigung etc

gilt im ersten Fall das Schild auch im Sommer?
Wie sieht es im zweiten Fall aus, wenn alle Anwohner bestätigen können, dass Dienstags zu der angegebenen Zeit NIE die Straßenreinigung erfolgt sondern sogar an einem anderen Tag. Besteht das Haltverbot dann trotzdem Di zwischen 10 und 12?

Ich meine, daß beide Schilder so gelten, wie es da steht. Die Begründung gibt dem Kraftfahrer keinen Deutungsspielraum. Ebenso wie ein Unterschild "Schule" das Gebot oder Verbot nicht währed der (angenommenen) Schulferien aufhebt. Ein "30km/h" Schild mit dem Unterschild "Altenheim" gilt ja auch 24/7...und nicht nur in den Zeiten, wo vom Autofahrer angenommen wird, daß die Alten nicht im Bett sind *zwinker*

Trixy
******ion Frau
2.473 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****65:
Zb Mo 8-12 Uhr SchneeräumungDas gilt im Winter wie im Sommer und zwar immer dann wenn Schnee liegt.
Also ohne Schnee sowohl im Winter als auch Sommer nicht? *gruebel*
*********asmus Mann
2.157 Beiträge
Es zählt IMMER das was geschrieben steht...!!!
Hatte 2020 das gleiche Problem und habe gegen Knöllchen geklagt, weil gar nicht gereinigt wurde an dem Tag...
Dann wurden aus 15€ am Ende 250€...
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *********asmus:
Es zählt IMMER das was geschrieben steht...!!!
Hatte 2020 das gleiche Problem und habe gegen Knöllchen geklagt, weil gar nicht gereinigt wurde an dem Tag...
Dann wurden aus 15€ am Ende 250€...
Das liegt daran das es hier keinen Spielraum gibt, die Straße kann zu jeder Zeit gereinigt werden.

Bei der Schneeräumung ist es wie mit dem Glättegefahr Zeichen, es ist an eine ersichtlichen Voraussetzung gebunden. Heißt, im Sommer ist weder mit Glatteis noch mit Schnee zu rechnen somit gibt es da auch kein Knöllchen. Denn dann müsste es ohne Grund angezeigt werden z.B. Halteverbot Di von 10-12 Uhr.
****ggi Paar
517 Beiträge
Zusatzschilder mit mehr oder weniger fadenscheinigen oder echten Gründen spielen gar keine Rolle.
Das sind nur nette Hinweise, Ausreden,.....

Es gibt ein Grundsatzurteil, dass selbst erkennbar unsinnige Schilder Geltung haben.
Begründung war, man könne eventuell das Zutreffen ja nicht abschätzen.

Dem Richter würde ich gerne ein Schild Schneeketten vor dem Haus aufstellen und jeden Tag abkassieren.

Ist eben Deutschland....
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Möchte bitte das Aktenzeichen, das interessiert mich sehr
*****t69 Paar
48 Beiträge
...für mich stellt sich die Frage in diesem Zusammenhang....
besteht eine Möglichkeit hiergegen vorzugehen, damit diese Schilder wieder entfernt werden.
Verwaltungsrecht?
in Bamberg wurde mal erfolgreich gegen aus Aufstellen von 30 km Schilder geklagt; danach galt wieder 50 *freu2*
****z35 Mann
1.290 Beiträge
Gegen eine solche sogenannte Allgemeinverfügung sind Rechtsmittel gegeben. Die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht ist möglich.
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****65:
Bei der Schneeräumung ist es wie mit dem Glättegefahr Zeichen, es ist an eine ersichtlichen Voraussetzung gebunden. Heißt, im Sommer ist weder mit Glatteis noch mit Schnee zu rechnen somit gibt es da auch kein Knöllchen. Denn dann müsste es ohne Grund angezeigt werden z.B. Halteverbot Di von 10-12 Uhr.
Nun, es kann auch im August in Deutschland schneien - kommt gar nicht so selten vor (OK, nur in entsprechenden Höhenlagen).

Aber wie schon geschrieben: Tempo 30 mit der Zusatzinfo "Schule" gilt auch in den Ferien.

ISSO, man kann sich ja einfach dran halten. Oder man riskiert das Knöllchen und zahlt dann zähneknirschend. Ist ja nicht soo teuer, und ein Rechtsstreit dagegen mit eher ungewissem Ausgang lohnt da nicht wirklich.
Meine Meinung *g*
*********2003 Mann
400 Beiträge
Mein Vorschlag:
Erstmal die zuständige Gemeinde (die sind in der Regel dafür zuständig!) anschreiben und um schriftliche Aufklärung bitten. In der Regel werden die Schilder noch vor der Antwort abgebaut!
Und mal den Grundsatz des Verwaltungshandelns mit reinschreiben:
"Angemessen ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt." - was hier wohl nicht der Fall sein sollte!!
****ggi Paar
517 Beiträge
Das mit dem Grundsatz klingt super.

Realität : wie viele Tote und Verletzte gab es die letzten 25 Jahre durch Brände in Fernsehtürmen.
Richtig: keine.
Dennoch wurde der Stuttgarter Fernsehturm für Jahre geschlossen und mit Millionenkosten noch sicherere Kabel erstellt und eingebaut.

Ähnliche Bsp kenne ich zu Hauf.
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****ggi:
Realität : wie viele Tote und Verletzte gab es die letzten 25 Jahre durch Brände in Fernsehtürmen.
Richtig: keine.
Dennoch wurde der Stuttgarter Fernsehturm für Jahre geschlossen und mit Millionenkosten noch sicherere Kabel erstellt und eingebaut.
Jetzt werden wir OT - aber vielleicht liegt die Sicherheit daran, dass eben unsere Normen dafür auch sehr hoch sind. Nur so zum Nachdenken *zwinker*
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *********2003:
"Angemessen ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt."
Das ändert aber nichts daran, dass auch eine nicht angemessene erscheinende Maßnahme erst einmal zu befolgen bzw. zu dulden ist. Zumindest so lange, bis ein Gericht anderes anordnet - und sei es nur einmal vorläufig.
*********s_65 Mann
531 Beiträge
Was die Zusatzschilder angeht, so "kommt's drauf an"... *zwinker*

Sollte da noch ein Gefahrenschild "baulich mit dranmontiert sein" an eine Geschwindigkeitbeschränkung o.ä. , so gilt die Einschränkung NUR wenn die Gefahr auch besteht! - So habe ich es mal gelernt... *zwinker*

Sollte also "Vorsicht Kinder" mit dem Zusatz "Schule" und dem Schild "30" an einer Halterung montiert sein, so würde ich sagen, daß man in den Ferien schneller fahren darf... - und der Richter sollte das auch sagen, wenn er aufgepaßt hat... *zwinker*

Man sieht solche Kombinationen oft in Verbindung mit Nässe wo eben Aquaplaning vermieden werden soll...
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *********s_65:
Was die Zusatzschilder angeht, so "kommt's drauf an"... *zwinker*

Sollte da noch ein Gefahrenschild "baulich mit dranmontiert sein" an eine Geschwindigkeitbeschränkung o.ä. , so gilt die Einschränkung NUR wenn die Gefahr auch besteht! - So habe ich es mal gelernt... *zwinker*

Sollte also "Vorsicht Kinder" mit dem Zusatz "Schule" und dem Schild "30" an einer Halterung montiert sein, so würde ich sagen, daß man in den Ferien schneller fahren darf... - und der Richter sollte das auch sagen, wenn er aufgepaßt hat... *zwinker*

Man sieht solche Kombinationen oft in Verbindung mit Nässe wo eben Aquaplaning vermieden werden soll...
Also das ist ja nun total an der Realität vorbei.
****z35 Mann
1.290 Beiträge
Solche Zusatzschilder dienen lediglich der Information, auf welche Gefahr sich der Autofahrer einstellen muss. Entscheidend ist, was angeordnet wird, und nicht warum.
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zusatzschilder an Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen der Information (z.B. Kurve oder Schule - macht ja beides Sinn, weil man weiß, auf welche Gefahren man sich einstellen sollte, während man langsamer fährt).
Zum Anderen können sie auch die Geschwindigkeitsbeschränkung eingrenzen - zum Beispiel für die nächsten 200 m oder zeitlich (Tage und/oder Stunden). Wobei "an Werktagen" den Samstag mit einschließt *zwinker*

Übrigens gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung zusammen mit einem allgemeinen Gefahrenschild darunter (Baustelle, Kurve, Kreuzung, unebene Fahrbahn, ...) am selben Mast (!) bis hinter diese Gefahrenstelle, so das Ende eindeutig erkennbar ist. Es muss dort nicht zwingend aufgehoben werden. Häufig bei engen Kurven so, mitunter auch bei Kreuzungen.

Zeitliche Begrenzungen wie "Mo-Fr" gelten übrigens auch an Feiertagen, die auf einen dieser Wochentage fallen (z.B. Karfreitag). Selbst vor einer Schule.
*********s_65 Mann
531 Beiträge
@****65 : Das verstehe ich jetzt nicht was Ihr da mit Realität meint... - jedenfalls ist es gültiges Recht...

@****z35 : Vermute mal das bezog sich auf die Infoschilder im Eingangspost... und nicht wenn noch Gefahrenschilder dabei...

@*****s42 : Meine Rede!
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nein, dann hast du mich missverstanden.

Wenn darunter das Zusatschild "Schule" ist, heißt das noch lange nicht, dass man an Wochenenden oder Feiertagen oder Ferien schneller fahren darf. Weil die Schule immer da ist.

Beim Zusatzschild "Bei Regen" gilt das Verbot nur bei und nach Regen (also so lange die Fahrbahn noch zumindest teilweise nass ist).

Bei Halteverbot mit dem Zusatz "Di +Do 8:00 - 12:00, Straßenreinigung" gilt das Halteverbot immer für diese Zeit - egal ob da jemals die Straße gereinigt wurde oder wird und auch dann noch weiter, wenn die Kehrmaschine ja gerade ihre Arbeit getan hat.
****z35 Mann
1.290 Beiträge
Sorbas hat das gut und richtig zusammengefaßt. Es kommt nicht drauf an, warum das Verbot ausgesprochen wurde, sondern wie es ausgesprochen ist.
*********2003 Mann
400 Beiträge
Zitat von *****s42:
Zitat von *********2003:
"Angemessen ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt."
Das ändert aber nichts daran, dass auch eine nicht angemessene erscheinende Maßnahme erst einmal zu befolgen bzw. zu dulden ist. Zumindest so lange, bis ein Gericht anderes anordnet - und sei es nur einmal vorläufig.

Mein Hinweis respektiert das ja umfänglich! *zwinker*
Er sollte nur so verstanden sein, dass es oftmals gar nicht notwendig ist, ein Gericht zu bemühen!
********hris Mann
912 Beiträge
Moin,

Mal wieder die Tücken der StVo gefunden?

Zum Schneeräumen.....

Grundsätzlich ist dort Parkverbot wenn geräumt werden muß. Das kann unter Umständen dann auch im Sommer sein, wenn es Wetterphänomene gibt und im July ein extremer Hagelschauer kommt.
Heißt wer da parkt muss sicher sein, dass kein Niederschlag in "Eisform" kommt.

Zu Straßenreinigung/Müllabfuhr.

Das Schild ist zeitlich bindend ohne dass auf die tatsächliche Begebenheit Rücksicht genommen wird.
Und wäre in dieser Stadt, in welcher dich dieses Schild befindet, am Dienstag ein amtlicher Feiertag, dürfte man dort trotzdem nicht stehen.


!!! SCHULE !!!

Ich bin ein wenig verärgert über die Naivität, welche hier einige User an den Tag legen.

Richtig ist, dass eine Schule zur Ausbildung von Kindern dient. Diese Ausbildung kann je nach Art der Schule von 7:00 morgens bis 17:00 abends gehen.

Und Ferien heißt auch, der Ausbildungsbetrieb ruht

ABER, Schulen erfüllen in der heutigen Zeit noch viel, viel mehr Funktionen, welche die Schule an sich bietet oder von Einrichtungen die auf /in der 🏫 untergebracht sind und welche auch dann vorhanden sind, wenn es eigentlich heißt "Ferien".

Schulen bieten Basketball und Bolzplätze, welche von Kindern in der Freizeit genutzt werden.
Kitas und Horte sind dort untergebracht...
Sporthallen von Schulen werden für den Vereinssport genutzt und häufig nutzen auch Ferienprogramme die Einrichtungen der Schule.

Also bitte,auch zu Ferienzeiten sowie eigentlich immer Schule =maximal 30 und bremsbereit!
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