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Finanzamt und Steuerbescheid

****65 Paar
12.217 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ********hris:
Moin,

Zunächst einmal ne kurze Klarstellung von @****65 .
Der Steuerberater ist der einzige Beruf, welcher dritte Personen vor dem Finanzamt vertreten darf. Der Titel ist geschützt.
-----

Da muss ich dir leider widersprechen, ein Anwalt für Steuerrecht darf das ebenfalls. Und in beiden Berufen gib es Nieten. Ich befinde mich im Endstadium meiner beruflichen Tätigkeit und habe so einige Erfahrungen mitnehmen dürfen. Bei manchen Kollegen und Steuerberatern löste es nur ein Kopfschütteln aus. Bei manchen aber auch absolute Verständnislosigkeit.
*****s42 Mann
11.846 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ********hris:
Der Steuerberater ist teuer und kann durchaus mehr kosten als eine Erstattung einspielt.
Wieso Erstattung?

Der Steuerberater rechnet sich auch dann, wenn man durch ihn weniger zahlen muss als ohne ihn. Eigentlich muss man die gesparten Stunden eigener Zeit, die man damit verbringt, wenn man es selbst macht, auch noch gehen rechnen.
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Neben Steuerberatern dürfen alle Rechtsanwälte, nicht nur Fachanwälte für Steuerrecht, vor dem Finanzamt vertreten, ausserdem z.B. Lohnsteuerhilfevereine, Notare, Hochschullehrer .... Sogar rein privat ist das möglich, es darf allerdings nicht gewerbsmäßig betrieben werden.
****86 Mann
168 Beiträge
Ok, um hier mal Erläuchtung rein zu bringen:
Unbeschränkt steuerlich beraten in Einzelfällen, dürfen in Deutschland zugelassene Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und deren zugelassene Gesellschaften.
Grundsätzlich haben Steuerberater die höchste Kompetenz steuerlich zu beraten....soweit Rechtsanwälte keine Fachanwälte für Steuerrecht sind ist das wie mit dem 3er Kfz-Führerschein....jeder mit so einem darf vom Gesetz her einen 7,5t LKW fahren, aber nicht jeder sollte es tun!

Ausschließlich bei Arbeitnehmern dürfen dazu noch Lohnsteuerhilfevereine beraten.
Dann dürfen noch beraten nahe Angehörige i.S.d. § 15 AO (darunter zählen z.B. nicht fester Freund oder Freundin), so lange die Beratung unentgeltlich ist.

Berät jemand steuerlich, dem das nicht gestattet ist, kann folgendes passieren:

Die von dieser Person erstellten und abgegebenen Steuererklärungen können als nichtig verworfen werden, hier Fallen dann auch z.B. horrende Verspätujgszuschläge an.

Ist ein Fehler passiert, haftet die Person unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen (und das ist auch nicht auffangbar, da keine Haftpflichtversicherung das abdeckt) und es kann pro Tat ein Ordnungsgeld bis zu 5.000€ fällig werden.

Sprich: wird man erwischt, ist man fett am Ar***

Ach ja: auch Finanzbeamte dürfen nicht steuerlich beraten.....tun sie es doch, riskieren sie nicht nur das oben genannte, sondern auch ihren Beamtenstatus.

Noch ein Hinweis:
Das Steuerberaterexamen gehört du den schwersten Berufsexamen der Welt. Wer das gepackt hat, hat etwas ernormes geleistet....aber auch aus eigener Erfahrung schützt dies nicht davor, dass man doch irgendwann abbaut oder einfach nicht dafür gemacht ist sebstständiger Steuerberater zu sein.
Die die aber gut sind, sind Götter in ihrem Feld! Und ja das kostet dann auch entsprechend!
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Viele Fallstricke, wie immer ....
****65 Paar
12.217 Beiträge
Gruppen-Mod 
Genau, aus diesem Grund nannte ich den Fachanwalt für Steuerrecht, denn die Anderen sollten lieber die Finger davon lassen, was die meisten ja auch tun.
**********tNord Frau
1.108 Beiträge
Zitat von ****86:
Ok, um hier mal Erläuchtung rein zu bringen:
Unbeschränkt steuerlich beraten in Einzelfällen, dürfen in Deutschland zugelassene Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und deren zugelassene Gesellschaften.
Grundsätzlich haben Steuerberater die höchste Kompetenz steuerlich zu beraten....soweit Rechtsanwälte keine Fachanwälte für Steuerrecht sind ist das wie mit dem 3er Kfz-Führerschein....jeder mit so einem darf vom Gesetz her einen 7,5t LKW fahren, aber nicht jeder sollte es tun!

Ausschließlich bei Arbeitnehmern dürfen dazu noch Lohnsteuerhilfevereine beraten.
Dann dürfen noch beraten nahe Angehörige i.S.d. § 15 AO (darunter zählen z.B. nicht fester Freund oder Freundin), so lange die Beratung unentgeltlich ist.

Berät jemand steuerlich, dem das nicht gestattet ist, kann folgendes passieren:

Die von dieser Person erstellten und abgegebenen Steuererklärungen können als nichtig verworfen werden, hier Fallen dann auch z.B. horrende Verspätujgszuschläge an.

Ist ein Fehler passiert, haftet die Person unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen (und das ist auch nicht auffangbar, da keine Haftpflichtversicherung das abdeckt) und es kann pro Tat ein Ordnungsgeld bis zu 5.000€ fällig werden.

Sprich: wird man erwischt, ist man fett am Ar***

Ach ja: auch Finanzbeamte dürfen nicht steuerlich beraten.....tun sie es doch, riskieren sie nicht nur das oben genannte, sondern auch ihren Beamtenstatus.

Noch ein Hinweis:
Das Steuerberaterexamen gehört du den schwersten Berufsexamen der Welt. Wer das gepackt hat, hat etwas ernormes geleistet....aber auch aus eigener Erfahrung schützt dies nicht davor, dass man doch irgendwann abbaut oder einfach nicht dafür gemacht ist sebstständiger Steuerberater zu sein.
Die die aber gut sind, sind Götter in ihrem Feld! Und ja das kostet dann auch entsprechend!

Endlich mal eine vernünftige und korrekte Antwort.
********hris Mann
912 Beiträge
@****86 ,

Merci für diese Ausführung....
Zu `§15AO nachstehend heißt wirklich engster Verwandtenkreis. Onkel berät Neffe gehört nicht dazu, ich spreche aus Erfahrung *lach*.

Betreffend deiner Aussage, dass man selbst als Steuerberater nicht langwierig als selbständiger arbeiten kann.

Bereits vor 20 Jahren hieß es schon, bestehst Du den Steuerberater nache dich nie selbst selbstständig, sondern nur in einer Partnerschaft um das Wissen nach Fachgebieten aufzusplitten.
*******ueen Frau
17.870 Beiträge
Ich hab meine Steuer für 2021 am 14. Februar abgegeben. Online via Elster...

wir schauen mal, wer sein Geld schneller hat *lol* @*******ude
*******ueen Frau
17.870 Beiträge
Selbst auf die Gefahr hinweg....
dass mich @*******ude lyncht...

Ich hatte heute eine Email vom Finanzamt .. meine Steuer steht zum Abholen bereit. Abgegeben am 14.2.23

Das Geld ist noch nicht auf dem Konto.

Bin selber maximal erstaunt über diese Geschwindigkeit. Hatte ich noch nie, dass die Steuer innerhalb so kurzer Zeit bearbeitet war. *nixweiss*
*******ude Mann
88 Beiträge
Themenersteller 
Nun,
was lange währt, ......!
Am Samstag kam endlich der Bescheid nach einem nochmaligen Anruf beim FA.
Durch die 4 monatige Verzögerung nach der Einreichung sind zumindest die Zinsen angewachsen und ich bekomme mehr Rückerstattung als Elster bzw. mein Programm errechnete. 😁
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