Ok, um hier mal Erläuchtung rein zu bringen:
Unbeschränkt steuerlich beraten in Einzelfällen, dürfen in Deutschland zugelassene Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und deren zugelassene Gesellschaften.
Grundsätzlich haben Steuerberater die höchste Kompetenz steuerlich zu beraten....soweit Rechtsanwälte keine Fachanwälte für Steuerrecht sind ist das wie mit dem 3er Kfz-Führerschein....jeder mit so einem darf vom Gesetz her einen 7,5t LKW fahren, aber nicht jeder sollte es tun!
Ausschließlich bei Arbeitnehmern dürfen dazu noch Lohnsteuerhilfevereine beraten.
Dann dürfen noch beraten nahe Angehörige i.S.d. § 15 AO (darunter zählen z.B. nicht fester Freund oder Freundin), so lange die Beratung unentgeltlich ist.
Berät jemand steuerlich, dem das nicht gestattet ist, kann folgendes passieren:
Die von dieser Person erstellten und abgegebenen Steuererklärungen können als nichtig verworfen werden, hier Fallen dann auch z.B. horrende Verspätujgszuschläge an.
Ist ein Fehler passiert, haftet die Person unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen (und das ist auch nicht auffangbar, da keine Haftpflichtversicherung das abdeckt) und es kann pro Tat ein Ordnungsgeld bis zu 5.000€ fällig werden.
Sprich: wird man erwischt, ist man fett am Ar***
Ach ja: auch Finanzbeamte dürfen nicht steuerlich beraten.....tun sie es doch, riskieren sie nicht nur das oben genannte, sondern auch ihren Beamtenstatus.
Noch ein Hinweis:
Das Steuerberaterexamen gehört du den schwersten Berufsexamen der Welt. Wer das gepackt hat, hat etwas ernormes geleistet....aber auch aus eigener Erfahrung schützt dies nicht davor, dass man doch irgendwann abbaut oder einfach nicht dafür gemacht ist sebstständiger Steuerberater zu sein.
Die die aber gut sind, sind Götter in ihrem Feld! Und ja das kostet dann auch entsprechend!