Worum geht es hier eigentlich?
Ein Verein hat in einer Satzung geschlampt und ist vermutlich davon ausgegangen, dass ohne Neufestlegung eben der alte weiter gilt (was aber so nicht geschrieben steht). Es ist aber kaum anzunehmen, dass der Verein keine Beiträge mehr brauchte.
Und nun sind spitzfindige Mitglieder des Vereins auf den Trichter gekommen, man könne sich die Beiträge der letzten Jahre ja zurückholen - was formal sicherlich möglich sein könnte.
Hab ich das bis hier richtig verstanden? Ich denke schon.
Ich versetze mich jetzt Mal in den Vorstand, der in der Regel solche Vereine mehr aus Liebe zum Vereinszweck und mit einer gewissen Portion Idealismus führt als wegen hoher Vorstandsgehälter, die mit überhöhten Beiträgen aus den Mitgliedern gesaugt werden.
Ich kenne den Verein nicht, gehe aber mal davon aus, das er eher wie oben beschrieben funktioniert.
Da gibt es also Mitglieder, die aufgrund eines formalen Fehlers meinen, den Verein finanziell kräftig erleichtern zu können. Also letztlich sich selbst.
Da würde ich im Vorstand anregen, diese "unglückliche Formulierung" in der Satzung klar in der nächsten Mitgliederversammlung anzusprechen, dann (um alles rechtlich sauber zu machen) einen einmaligen Jahresbeitrag für 2023 in Höhe von sechs alten Beiträgen festzusetzen und gleichzeitig für die Folgejahre wieder einen Beitrag in "normaler" Höhe (verbunden mit einer Satzungsänderung, dass Beiträge fortgelten, bis sie durch MV-Beschluss geändert werden).
Natürlich werden Zahlungen, die bereits in den letzten 5 Jahren erfolgten, auf den Beitrag für 2023 angerechnet.
Wer dieser Regelung als Mitglied nicht zustimmt, kann sich natürlich die "zu Unrecht" erhobenen Beiträge der letzten drei Jahre zurückfordern - an besten gleich verbunden mit einer Austrittserklärung, weil der Verein auf solche Mitglieder auch verzichten kann.
Und Mal ehrlich - sollte die Mehrheit der Mitglieder nicht zustimmen, dann sollte der Verein seine Existenzberechtigung hinterfragen