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Vereinssatzung Mitgliedsbeiträge

***xy Frau
4.605 Beiträge
Zitat von ****z35:
Die Insolvenz ist allgemeines Lebensrisiko. Und wenn der Verein wirklich wichtig ist, wird ihn schon jemand stützen ....

Oder es wird ein neuer Verein gegründet ... oder der Beitrag so festgesetzt, dass die Rückzahlungen gedeckt sind .... oder ....

Eine Haftung des Vorstandes kommt hier grundsätzlich in Frage, weil der Vorstand des versäumt hat, die Beitragsfestsetzung jeweils auf die Tagesordnung zu setzen. Ob diese Pflichtverletzung allerdings vorwerfbar ist?

Ich weiß schon, warum ich in keinem Verein, der mehr als 3 Mitglieder hat, welche den Vorstand ausmachen, einen Vorstandsposten übernehme *lol*
*******mcat Mann
3.245 Beiträge
... und dann wäre da im Streitfalle noch der "Gegen-Vorwurf" an die überaus satzungstreuen Mitglieder, warum denen das nicht schon früher eingefallen ist. Sie hätten ja ab 2018 bei den Überweisungen (oder auch "jederzeit einfach so") schreiben können: "Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung etwaiger zu viel bezahlter Beträge".
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ganz spitzfindig könnte man ja argumentieren: "Durch das Zahlen des einmalig beschlossenen Beitrages über Jahre hinweg weiter haben die Mitglieder durch schlüssiges Handeln diesen Beitrag auch für die nachfolgenden Jahre beschlossen." *zwinker*
*******mcat Mann
3.245 Beiträge
@*****s42 - das sehe ich minimal anders: Nicht die Mitglieder haben das beschlossen, sondern der Vorstand hat es akzeptiert.

Ob nämlich die Mitglieder überhaupt durch Nicht-Handeln beschlussfähig waren und somit auch etwas beschlossen haben, ist ja dadurch noch nicht erkennbar. Dies wäre - jawoll - eine weitere juristische Spitzfindigkeit, die irgendwer behaupten könnte so rein ins Blaue hinein. Und dann kommt wieder ein anderer und beginnt "trefflich zu streiten".

Fest steht - zumindestens nach bisherigem Kenntnisstand insbesondere durch Angaben des TE - dass in einem solchen angenommenen Streitfalle, "alles offen ist". Was ein (fiktives) Gericht urteilen würde, steht in den Sternen.

Wir alle hier tragen Puzzleteile zusammen, wie es sich eines Tages ereignen könnte, würde jemand in der Angelegenheit irgendwie agieren. Insbesondere, ein Gericht anrufen.

Vor allem kennen wir den ganzen Rest einer solcherart gestalteten Satzung überhaupt nicht. Womöglich steht da irgendwo doch noch weitaus mehr, zum Beispiel zu den Versammlungen und was geschieht, wenn dort zu einem Sachverhalt nichts (Neues) beschlossen wird.

Dass die Mitgliederversammlung jährlich etwas beschließt, heißt ja nichts darüber was geschieht, falls sie dies gerade eben nicht tut.

Der Hund geht täglich kac.... - und an manchen Tagen halt auch nicht.
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******mcat:
Ob nämlich die Mitglieder überhaupt durch Nicht-Handeln beschlussfähig waren und somit auch etwas beschlossen haben, ist ja dadurch noch nicht erkennbar
Sie waren doch aktiv und haben gehandelt - sie haben (fast?) alle wieder den Beitrag gezahlt - ohne wenn und aber *zwinker*
****z35 Mann
1.294 Beiträge
In Unkenntnis der Rechtslage .....
*******mcat Mann
3.245 Beiträge
...... oder aus anderen Gründen, Euer Ehren. Vielleicht wussten sie ja doch (bis auf zwei von hundert), was sie getan haben ? Wer weiß, Euer Ehren *zwinker*
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****z35:
In Unkenntnis der Rechtslage .....
Du unterstellst damit, dass die Mitglieder die eigene Satzung nicht kannten? *zwinker*
*******mcat Mann
3.245 Beiträge
Wer kennt schon alle seine Verträge und Satzungen ? *zwinker*
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******mcat:
Wer kennt schon alle seine Verträge und Satzungen ?
Mag sein - aber Unwissen schützt vor Schaden nicht. Vor allem dann nicht, wenn man es hätte wissen können, also der entsprechende Text zur Kenntnisnahme verfügbar war.
****z35 Mann
1.294 Beiträge
In den meisten Vereinen kennt nicht mal der Vorstand die Satzung ...
*******ude Mann
88 Beiträge
Themenersteller 
Das stimmt leider!
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****z35:
In den meisten Vereinen kennt nicht mal der Vorstand die Satzung ...
Das kann man doch aber nicht für die Rechtsprechung zugrunde legen. Sonst könnte ich nach einem Blitzerfoto ja auch sagen: "Führerschein hab ich vor x Jahren gemacht - woher soll ich jetzt noch wissen, ob die 60 in dem roten Kreis jetzt Höchst- oder Mindestgeschwindigkeit bedeutet." und wäre damit entlastet? *zwinker*
****z35 Mann
1.294 Beiträge
Das hilft eher nicht, da hast Du recht. Trotzdem hat kaum jemand Ahnung davon, was in der Satzung steht.
*******mcat Mann
3.245 Beiträge
Fragen wir doch mal den TE ?
****65 Paar
12.219 Beiträge
Gruppen-Mod 
*modda* Bitte haltet es Allgemein, ich möchte das Thema ungern schließen
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****65:
Bitte haltet es Allgemein, ich möchte das Thema ungern schließen
Da achte ich schon mit drauf - trotzdem danke für die Erinnerung *ja*

Ich denke mal, dass es letztlich auf kleinste Formulierungen ankommen kann - und das überall in der Satzung.

Speziell zu: "Die Beiträge werden jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt."
Da steht nicht, dass die jährlich NEU festgesetzt werden. Allein dies kann schon die Vermutung nähren, dass bei fehlender Neufestsetzung der alte Beitrag weiter gilt.

Entsprechendes kann auch noch an anderer Stelle in den Festlegungen zum Verein festgehalten sein. Zum Beispiel das Fortlaufen der Gültigkeit älterer Beschlüsse, so lange zu dem Sachverhalt kein neuer Beschluss gefasst wurde und der Beschluss keine klare zeitliche Abgrenzung enthält. Womit auch der letzte Beitragsbeschluss zu betrachten wäre - wurde dort ausdrücklich festgelegt, dass der Beitrag ausschließlich für das entsprechende Jahr sein soll? Oder ist der Beschluss diesbezüglich offen?

Wobei ich abschließend immer noch der Auffassung bin:
Mitglieder, die dem eigenen Verein mit derartigen Spitzfindigkeiten ans Bein pinkeln wollen, sollten einem Verein für die Zukunft fern bleiben. Zur Not auch mit Nachdruck aus dem Verein selbst.

Es handelt sich hier um eine unsaubere Formulierung in der Satzung, die so sicher nicht gewollt war (oder vielleicht auch gar nicht so im Bewusstsein des (vielleicht neuen?) Vorstands. So etwas kann man intern sauber klären, notfalls mit einem rückwärts gerichteten Beschluss - also dass die Mitgliederversammlung nachträglich bestätigt, dass die gezahlten Beiträge der letzten Jahre zu Recht erhoben wurden und alle Mitglieder auf eine Rückforderung verzichten.
Für Mitglieder, die ggf. noch offene "unrechtmäßig geforderte" Beiträge haben, kann ggf. eine individuelle Sonderregelung gefunden werden.

Und wer sich mit so einer internen Lösung nicht anfreunden kann, soll bleiben, wo der Pfeffer wächst (zumindest wäre das meine Empfehlung, wenn ich im Vorstand wäre - und ich denke, die Mehrheit der Mitglieder würde dem zustimmen, oder es ist ein Scheiß-Verein *zwinker* ).
****z35 Mann
1.294 Beiträge
Praktisch lassen sich sicher Lösungen finden, aber das ist hier ja eine Gruppe für Rechtsfragen, nicht für praktische Lösungen.
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Oft ist aber die praktische Lösung die effektivere *zwinker*
Und so lange niemand gegen so eine praktische Lösung meutert, ist sie auch die bessere.

Außer vielleicht für die involvierten Juristen *ggg*
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ihr kennt das ja:

Treffen sich zwei Anwälte. Fragt der eine: "Na, wie gehts?"
Darauf der andere: "Schlecht, ich kann nicht klagen."
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