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Sozialversicherungsstatus

********andy Frau
1.772 Beiträge
Themenersteller 
Sozialversicherungsstatus
Hallo zusammen,

wir rätseln gerade und fragen uns:

Jemand ist freiwillig gesetztlich versichert (Über BMG)

Jetzt wird er arbeitslos - ist er nun über die Agentur weiterhin freiwillig gesetztlich oder pflichtversichert?

Wir diskutieren hier gerade und es kommen unterscheidliche Meinungen auf.... daher wären wir über Fundstellen dankbar.

Euch einen schönen Tag und genießt die Abkühlung!
*******mcat Mann
3.236 Beiträge
Wurden Beiträge zur AV bezahlt oder nur zur KV ? Und ggfs RV.

Ich frage deshalb zurück, weil ich auch so ein jemand wäre, aber nicht zur AV Beiträge zahle/zahlte.
********andy Frau
1.772 Beiträge
Themenersteller 
RV und AV normal Sozialversicherungspflichtig. Also kein GF/Beamter.

Nur über der BMG-Grenze und nicht privat sondern eben freiwillig gesetztlich versichert.
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Er würde pflichtversichert da das ALG unter JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Das gleiche würde auch passieren, wenn er im darauffolgenden Jahr ein geringeres Gehalt, unter der JAEG bezieht. Wenn er privat in einer Privatversicherung versichert wäre sieht das anders aus.
********andy Frau
1.772 Beiträge
Themenersteller 
Danke Dir @****65 - weißt du auch wo man dies nachlesen kann?
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Bei den Krankenversicherer ob privat oder gesetzlich ist dabei egal.
********andy Frau
1.772 Beiträge
Themenersteller 
@****65 leider nicht... wir haben da schon mehrfach nachgelesen... aber trotzdem vielen Dank für Deinen input *hutab*
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Vielleicht hilft euch das.

Wann muss ich in die freiwillige Krankenversicherung?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie ein Jahr lang regelmäßig mehr als 5.362,50 Euro pro Monat verdienen. Dieser Betrag ist die monatliche Versicherungspflichtgrenze für 2022.
Was zählt als Einkommen für die freiwillige Krankenversicherung?
Für 2022 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte rund 1.097 Euro. Ist Dein tatsächliches Einkommen geringer, stuft Dich die Krankenkasse so ein, als würdest Du 1.096,67 Euro pro Monat verdienen.
Wann ist man nicht mehr freiwillig versichert?
Pflichtversicherte. Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis zu 64.350 Euro brutto (monatlich 5362,50) – werden automatisch gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte seit dem 1. Januar 2019 zu gleichen Teilen.
*****net Mann
1.040 Beiträge
Gesetzliche Bestimmungen

Der Begriff „freiwillige Kranken­versicherung“ ist dem Sozialgesetzbuch (SGB) V entnommen. Er ist relevant, wenn entweder ein Versicherungsverhältnis bei einer Krankenkasse endet oder jemand, der nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist, sich bei der GKV versichern möchte. Im SGB V ist hier auch die Rede von einer sogenannten Versicherungs­berechtigung
*********love Paar
709 Beiträge
Unabhängig vom Status der freiwilligen Kranken-/Pflegeversicherung als Arbeitnehmer tritt beim Bezug von Leistungen der Arbeitsagentur eines gesetzlich Krankenversicherten Mitglieds die Versicherungspflicht nach § 5, Abs. 1 Nr.2 ein.

Rechtsgrundlage https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html


Liebe Grüße
lessonsinlove
******sky Paar
2.532 Beiträge
So weit mir bekannt, kann man freiwillig privat versichert bleiben, muss dann aber die Differenz zum Beitrag selber zahlen. Ob es da eine Altersgrenze gibt, ist mir nicht klar. Es gab da mal etwas von wegen, ab 55 kann man nicht mehr in die Ges.KK zurückwechseln. Ob das im Fall der Arbeitslosigkeit auch gilt, ist mir nicht bekannt.
Außerdem wird das Arbeitsamt versuchen, einen in die AOK zu packen, man kann aber die Gesetzliche KK frei wählen! Beim Antrag beachten. Das ist natürlich für das Arbeitsamt teurer.
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn man Leistungsbezieher von ALG 1 oder Angestellter unterhalb der BBG ist, kommt man automatisch in die GKV - unabhängig vom Alter.

Anders sieht es bei Rentenbezug aus - da bleibt man in der PKV, wenn man vorher auch dort war.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Zitat von *****s42:
Wenn man Leistungsbezieher von ALG 1 oder Angestellter unterhalb der BBG ist, kommt man automatisch in die GKV - unabhängig vom Alter.

Dann hat sich das geändert. Meine Infos sind auch schon etwas älter. Da wurden Anträge auch noch nicht auf Fluren besprochen, unter der Aufsicht von Sicherheitspersonal und dann die Annahme verweigert. So geschehen in Düren. Es sind echt schlimme Zeiten geworden.
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *****s42:
Wenn man Leistungsbezieher von ALG 1 oder Angestellter unterhalb der BBG ist, kommt man automatisch in die GKV - unabhängig vom Alter.

Anders sieht es bei Rentenbezug aus - da bleibt man in der PKV, wenn man vorher auch dort war.

Das stimmt so nicht, da spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Hat er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, besteht z.B. keine Möglichkeit mehr in die GKV zurück zu gelangen. Dann gibt es die 7/10 Reglung, einen Unterschied ob selbstständig oder angestellt usw. Wie ihr seht gibt es da eine ganze Reihe von Faktoren und kann so einfach nicht beantwortet werden.

Noch was zum Thema freiwillig Krankenversichert, in Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht .
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Freiwillig bedeutet in dem Fall ja nur, dass eine Mitgliedschaft in der GKV besteht, obwohl eine PKV möglich wäre ....
******sky Paar
2.532 Beiträge
*offtopic* Aber zum Nachdenken.
Zitat von ****65:
Noch was zum Thema freiwillig Krankenversichert, in Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht .
Man rechnet mit 60.000 - 100.000 Menschen, in Deutschland, die trotzdem nicht krankenversichert sind. *zwinker*
*********love Paar
709 Beiträge
Zitat von ******sky:
So weit mir bekannt, kann man freiwillig privat versichert bleiben, muss dann aber die Differenz zum Beitrag selber zahlen

Nein, bei einem GKV-Versicherten tritt ein Pflichtversicherungstatbestand ein. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist für Personenkreise möglich, die in den letzten fünf Jahren vor dem ALG-Bezug privat versichert waren. Die Befreiung wirkt dann für die Zeit des ALG-Bezugs.

Wechsel in die GKV: Bei Arbeitnehmern ist die Altersgrenze 55.Lj relevant, bei Rentnern der Nachweis der 9/10-Regelung. Im Hinblick auf die Eingangsfrage ein eigenständiges Thema.

Liebe Grüße
lessonsinlove
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****65:
Hat er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, besteht z.B. keine Möglichkeit mehr in die GKV zurück zu gelangen.
Das war nicht Ausgangspunkt, sondern dass jemand aufgrund seines Einkommens als Angestellter freiwillig in der GKV versichert ist (oder dann auch in die PKV wechselt).

Die Pflicht zur GKV ist eben ab der Bemessungsgrenze aufgehoben, so dass man sich selbst kümmern muss, wo man versichert ist: GKV oder PKV. Eines von beidem muss man - insofern gibt es eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Selbst als Selbständiger oder Hausmann/-frau muss man krankenversichert sein - ob in einer PKV oder GKV, ist da erst einmal nebensächlich. Versichert man sich nicht (und ist auch nicht mitversichert in der Familienversicherung der GKV), nimmt einen die AOK auf und berechnet die Beiträge auch rückwirkend nach.

Liegt man mit seinem Einkommen unter der Bemessungsgrenze (als Arbeitnehmer), so ist man in der GKV pflichtversichert - das ist aber etwas anderes als die allgemeine Krankenversicherungspflicht.

Aus dieser GKV-Pflicht kann man sich befreien lassen, wenn die Wahlfreiheit zwischen GKV oder PKV endet (also z.B. das Einkommen unter die Bemessungsgrenze fällt). Das macht unter Umständen Sinn, wenn man weiter in der PKV versichert bleiben möchte (weil man damit rechnet, ohnehin bald wieder mehr zu verdienen). Sonst müsste man dort einen Neuvertrag abschließen oder die Zeit bis dahin mit einer Anwartschaftsversicherung überbrücken - beides kann teuer werden. *zwinker*

Davon war aber bei der Fragestellung nicht auszugehen.

Generell gilt: Wer als Arbeitnehmer unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist in der GKV pflichtversichert.

Wer sich dann aufgrund besonderer Umstände davon befreien lässt, hat bewusst für sich einen anderen Weg gewählt - und dann wird der Rückweg nicht mehr so einfach. Das ist wahr.
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