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Defekter Wärmemengenzähler?

*******ueen Frau
17.868 Beiträge
Themenersteller 
Defekter Wärmemengenzähler?
Nehmen wir einmal an, Frau Happy wohnt seit 8 Jahren in der selben Wohnung. Ihre Lebensumstände wären stabil und es gäbe keine Ausschläge nach oben oder unten in der Lebensführung.

Nehmen wir weiterhin an, dass die neue Umlagenabrechnung plötzlich um 4000 KwH höher ist, als all die Jahre vorher. Was ihr eine saftige Nachzahlung beschert, obwohl sie immer kleine Rückzahlungen hatte.

Frau Happy ist damit nicht einverstanden und ließe die Rechnung fachgerecht prüfen. Diese Fachstelle würde ihr bestätigen, dass die die Zahlung, zumindest rein rechnerisch, korrekt ist. Eine Fehlerquelle beim Messen hat Frau Happy durch diverse Tests ausgeschlossen und ein Zwangsumlauf (z.B. durch eine Ringleitung) wäre ausgeschlossen.

Wenn Frau Happy nun vermuten würde, dass der Zähler defekt ist und eine Prüfung des selben veranlasst, wer wäre für die Kosten zuständig?

Und welche Ursachen könnte der hohe Mehrverbrauch noch haben, obwohl Frau Happy im November und Dezember für insgesamt 25 Tage gar nicht daheim gewesen wäre und die Heizungen nur auf Frostschutz gestanden hätten?
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der erste Ansprechpartner wäre hier der Vermieter, der wird i.d.R. das Unternehmen informieren, das die Zähler abliest und die Abrechnungen erstellt. Dieses sollte dann prüfen ob der Zähler defekt ist oder ein Abrechnungsfehler vorliegt. Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass sich der Verbrauch innerhalb eines Jahres dermaßen erhöht, wird man sich auf den Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre einigen, schon deshalb weil ein Rechtsstreit für den Vermieter wenig Erfolgversprechend ist.
*******ueen Frau
17.868 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****65:
Der erste Ansprechpartner wäre hier der Vermieter, der wird i.d.R. das Unternehmen informieren, das die Zähler abliest und die Abrechnungen erstellt. Dieses sollte dann prüfen ob der Zähler defekt ist oder ein Abrechnungsfehler vorliegt.

Diese Vorgehensweise ist Fr. Happy vermutlich klar *g*

Zitat von *******ueen:
Wenn Frau Happy nun vermuten würde, dass der Zähler defekt ist und eine Prüfung des selben veranlasst, wer wäre für die Kosten zuständig?

*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Das Risiko ist verteilt .... der Verbrauch liegt zuerst einmal beim Mieter als Verbraucher und der muss beweisen, dass ein Fehler vorliegt ...
Hatte in der Praxis den Fall eines überdimensionalen Wasserverbrauchs ... über 10 Badewannen pro Tag ... Wasserwerke haben nachgewiesen, dass der Zähler in Ordnung war .... Lecks wurden keine gefunden .... Mieter musste löhnen
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *****ney:
Das Risiko ist verteilt .... der Verbrauch liegt zuerst einmal beim Mieter als Verbraucher und der muss beweisen, dass ein Fehler vorliegt ...
Hatte in der Praxis den Fall eines überdimensionalen Wasserverbrauchs ... über 10 Badewannen pro Tag ... Wasserwerke haben nachgewiesen, dass der Zähler in Ordnung war .... Lecks wurden keine gefunden .... Mieter musste löhnen

Das ist dann so, wenn nicht nachgewiesen werden konnte das ein Fehler vorlag. Allerdings gibt es auch Einigungen wie von mir geschildert.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Eine Einigung ist immer möglich.... aber da müssen dann halt beide ... Mieter und Vermieter - mitspielen
*******ueen Frau
17.868 Beiträge
Themenersteller 
Mit dem Mittelwert der letzten 3 Jahre wäre Fr. Happy einverstanden, denn das entspräche ja dem Üblichen.
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Die Frage ist ja erstmal, wie ist der erhöhte Verbrauch zustande gekommen? Wenn kein Fehler bei der Messung oder Abrechnung vorliegt, ist es so wie Attorney es schon beschrieben hat...Sie muss dann löhnen.

Hatte mal einen Fall da war der Stromverbrauch plötzlich extrem erhöht. Der Zähler war OK und ein mehr Verbrauch durch den Mieter auch nicht ersichtlich, auch er musste Zahlen. Erst als sein Nachbar neben ihm ausgezogen ist, wurde festgestellt, dass er seine Leitung angezapft hatte.
*******ueen Frau
17.868 Beiträge
Themenersteller 
Danke @****65

Leider wurde ein Fremdanzapfen (Zwangsumlauf durch Ringleitung) ausgeschlossen. Der Zähler mißt nur ihren Verbrauch.

Allerdings wurde im Sommer diverse Male das Wasser abgestellt, einige Fallrohre erneuert, und irgendetwas an der Heizungsanlage verändert. Das Wasser kommt jetzt mit deutlich höherem Druck aus der Leitung und ist wesentlich heißer.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Dann wird wohl nur die Technik in Form von einzeln gemessenen Abnehmern helfen können, um den Mehrverbrauch lokalisieren zu können ... das ist, wie bereits gesagt, leider wohl zuerst Mal Mietersache ... je nach Ergebnis, d.h. Ursache, können die Kosten evtl. später dem Vermieter in Rechnung gestellt werden ... Stichworte sind 'normale Abnutzung' (durch Mietpreis abgegolten) oder fehlerhafter Mehrverbrauch ( dann evtl. Mietersache) .... Frage: aus wessen Sphäre rührt der Schaden ?
Schönen Nachmittag ☕
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