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Anfordern "Empfangsbekenntnis" durch Privatperson in Europa

*******mcat Mann
3.238 Beiträge
Themenersteller 
Anfordern "Empfangsbekenntnis" durch Privatperson in Europa
Interessante Frage, meine ich. Aber Googeln hat mir nicht wirklich weiter geholfen.

Deshalb frage ich mal hier.

Die Frage betraf kürzlich eine bestimmte Person "P" und ist bereits "abgehakt".

Die Frage an sich ist aber allgemeiner Natur und von allgemeinem Interesse. Und deshalb stelle ich das hier im Forum vor.

In Google finde ich den Begriff "Empfangsbekenntnis" zunächst ausschliesslich im Zusammenhang rechtsanwaltlicher Tätigkeit. Dass nämlich eine Rechtsanwaltskanzlei ein entgegengenommenes Schriftstück in einem Verfahren dann als "empfangen" mitzuteilen und zu bestätigen hat, wenn das Schriftstück vom Empfänger tatsächlich gelesen wurde und bei einem Verfahren auch die enthaltenen Termine vorgemerkt wurden.

Über private "Empfangsbekenntnisse" fand ich nichts - und schon gar nicht, wenn es um grenzüberschreitende Vorgänge innerhalb Europa geht.

Dabei sind von fast jedem Punkt in Deutschland die Entfernung zu einem nächsten benachbarten europäischen Staat wirklich nicht weit. Ein, zwei Stunden Fahrzeit so im Durchschnitt, um in Benelux, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Frankreich oder auch in der Schweiz zu sein.

Viele Menschen arbeiten und wohnen grenzüberschreitend - entsprechend kommt es auch zu grenzüberschreitenden Behördenvorgängen und auch Rechtsfällen. Sogenannte Grenzgänger-Verhältnisse betreffen beispielsweise Entfernungen bis 50 km.

Ein solches "europäisches Verhältnis" traf auch auf Person "P" zu - in 3 Ländern unterwegs.

In einer bestimmten Sache vertrat sich "P" selbst und ohne Rechtsanwalt vor einer deutschen Behörde. Diese Behörde hat von "P" 3 mögliche Kontaktadressen, nämlich einmal den Wohnsitz im europäischen Ausland, dann eine postempfangsberechtigte Person in Deutschland und noch eine Firmenanschrift in Deutschland, wo "P" Geschäftsführer ist.
Aber letzteres ist eben keine private Anschrift und es ging um private Angelegenheiten.

Postverkehr über die Grenzen: Man nennt es humoristisch oft "einen Brief aufgeben" - also im Doppelsinn des Wortes "aufgeben". Dass ein Brief jemanden im Ausland erreicht, ist nicht sicher. In einem spanischen Fall weiß ich, dass die dortige Post manches mal zu faul ist, Pakete und Päckchen und "dickere Kuverts "auf den Berg rauf zum Empfänger" zu bringen und deshalb einfach vernichtet.

In einem anderen Fall in Frankreich weiß ich, dass es bis zu 6 Wochen dauern kann, bis eine Post eintrifft.

Sogar innerhalb Deutschland habe ich es selbst einmal erlebt, dass die Deutsche Post zu Bearbeitung einer schlichten Postnachsendung für 1 Brief geschlagene 3 Monate benötigte. Andere Briefe werden einfach "irgendwo in der Nachbarschaft" eingeworfen. Also sozusagen "spanische Verhältnisse".

Da kann man es "P" nicht verdenken, nicht mehr auf die Postunternehmen zu vertrauen. Und den Behörden eigentlich auch nicht. Dennoch beharrt man behördlicherseits darauf und geht aber den Weg der "Empfangsbekenntnis".

Denn auch bei einem Einschreiben weiß nämlich niemand, ob es den Empfänger tatsächlich erreichte. Und europaweit mal eben durch Boten zustellen ? Naja ....

DE-Mail gibts natürlich auch - aber eben noch kein EU-Mail.
Und was macht Person "P", wenn sie an DE-Mail als Europäer/in gar nicht teilnehmen kann ?

Nun hatte die oben erwähnte Behörde natürlich den Wunsch festzustellen, ob ihr Schreiben die Person "P" überhaupt erreicht. Und sendet deshalb über 3 verschiedene Kanäle ihr Schreiben. Postempfangsvollmacht - keine Frage, gilt als zugegangen. Dann aber noch zweimal mit einer beigefügten Empfangsvollmachtanforderung im Inland UND im Ausland. Diese sollte "P" unterschrieben zurück senden.

Da "P" auf ihren Fahrten sowieso öfters am Ort der Behörde vorbei kommt, hat sie diese Bekenntnisse der Behörde unterschrieben in den Nachtbriefkasten geworfen. Wie soll "P" denn sonst wissen, ob ihre postalische Rücksendung der Empfangsbekenntnisse wiederum überhaupt in Deutschland zugestellt werden ?

Ihr merkt schon, das Gedankenspiel kann beliebig kompliziert werden.

Email mit einer Lesebsetätigungsanforderung könnte sooooo einfach sein, wird aber von vielen Behörden verweigert.

Nach dieser langen Einleitung meine kurze Frage:

Nach diesen beschriebenen Informationen komme ich selbst soeben auf den Gedanken wie es wäre, eben auch vom Mittel der Anforderung eines Empfangsbekenntnisses Gebrauch zu machen. Bei einer (ganz anderen) Behörde. Einfach mal so, weil man nämlich bei denen die Korrespondenz Email verweigert.

Also ==>> Kann das jemand als Privatperson gegenüber einer Behörde machen ?
Oder steht dieses Mittel nur Rechtsanwälten und Behörden zu ?
*******ben Mann
3.280 Beiträge
warum zweimal hier in der Gruppe eingestellt?
*******mcat Mann
3.238 Beiträge
Themenersteller 
@**d - bitte im Hauptbereich löschen - das war selbstverständlich ein Versehen aufgrund des "hakelnden Internetzuganges" - der ist noch nach dem Standard 1,5 G.
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ist schon passiert.

Ich kann deinen Wunsch nachvollziehen - ich habe auch schon erlebt: Wenn das Amt was verschlampt, behaupten sie, nie etwas bekommen zu haben. Selbst bei Einschreiben streiten sie noch ab. Oder bei einer ordnungsgemäß adressierten E-Mail oder einem Fax (mit Faxprotokoll über ordnungsgemäße Sendung).

Mir hat ein geldverwaltendes Amt mal gesagt: Nein, sie bekommen keine Empfangsbescheinigung, sie haben ja eh eine Bringeschuld. Sie haben als Quittung dann den Bescheid, den wir ausstellen.

Zum Glück kann man dort inzwischen das meiste auf elektronischem Weg einreichen und bekommt dafür eine automatische Eingangsbestätigung. Einige Ämter (warum eigentlich nicht alle?) sind auch im elektronischen Gerichtsbriefkasten gelistet (inzwischen heißt der wohl "Governikus Communicator").
*******mcat Mann
3.238 Beiträge
Themenersteller 
@*****s42 - danke erstmal - und soweit ich weiß, steht der elektronische Gerichtsbriefkasten den "teilnehmenden Rechtsanwalskanzleien" zur Verfügung.

By the way: Ein mir gut bekannter Rechtsanwalt hatte sich mal so über ein Gericht geärgert, welche den elektronischen Weg nicht angeboten hat, das er eine 3-fach einzureichende Klage tatsächlich 3 mal per Fax gesendet hat. Inklusiver aller umfangreicher Anlagen.

Das waren dann ca. 3 mal 1.000 (eintausend) Seiten. Nachts vor 24 Uhr rausgejagt.

Möchte nicht wissen, wie die Justizangestellten am nächsten Morgen geschaut haben, als sie dreitausend Fax-Seiten vor dem überquellenden Faxgerät aufsammeln und neu ordnen mußten ...

Aber diese Anekdote nur nebenbei.

Zurück zum Thema "Empfangsbekenntnis" durch eine Behörde bei Anforderung durch eine Privatperson, die sich selbst vertritt (was ja meistens der Fall ist).
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hm, ich bin kein Anwalt, arbeite in keiner Kanzlei und habe den elektronischen Gerichtsbriefkasten auch schon öfters genutzt.
Als Privatperson, mit Empfangsbestätigung.
*********nd76 Mann
10 Beiträge
Zur Ausgangsfrage:
Das Empfangsbekenntnis ist anwaltsbezogen. Gegenüber Anwälten geben Behörden und Gerichte auch kein EB ab. Anwälte sind indes berufsrechtlich zur Abgabe des EBs verpflichtet.
*******mcat Mann
3.238 Beiträge
Themenersteller 
Aufgrund dieses Hinweises von @*********nd76 : Was könnte der Grund sein, dass Privatperson "P" in zwei Aufenthaltsländern zur Abgabe einer Empfangsbekenntnis gebeten bzw. aufgefordert wird ? Privatperson "P" ist kein Anwalt.
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