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Anfordern "Empfangsbekenntnis" durch Privatperson in Europa

*******mcat Mann
3.245 Beiträge
Themenersteller 
Anfordern "Empfangsbekenntnis" durch Privatperson in Europa
Interessante Frage, meine ich. Aber Googeln hat mir nicht wirklich weiter geholfen.

Deshalb frage ich mal hier.

Die Frage betraf kürzlich eine bestimmte Person "P" und ist bereits "abgehakt".

Die Frage an sich ist aber allgemeiner Natur und von allgemeinem Interesse. Und deshalb stelle ich das hier im Forum vor.

In Google finde ich den Begriff "Empfangsbekenntnis" zunächst ausschliesslich im Zusammenhang rechtsanwaltlicher Tätigkeit. Dass nämlich eine Rechtsanwaltskanzlei ein entgegengenommenes Schriftstück in einem Verfahren dann als "empfangen" mitzuteilen und zu bestätigen hat, wenn das Schriftstück vom Empfänger tatsächlich gelesen wurde und bei einem Verfahren auch die enthaltenen Termine vorgemerkt wurden.

Über private "Empfangsbekenntnisse" fand ich nichts - und schon gar nicht, wenn es um grenzüberschreitende Vorgänge innerhalb Europa geht.

Dabei sind von fast jedem Punkt in Deutschland die Entfernung zu einem nächsten benachbarten europäischen Staat wirklich nicht weit. Ein, zwei Stunden Fahrzeit so im Durchschnitt, um in Benelux, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Frankreich oder auch in der Schweiz zu sein.

Viele Menschen arbeiten und wohnen grenzüberschreitend - entsprechend kommt es auch zu grenzüberschreitenden Behördenvorgängen und auch Rechtsfällen. Sogenannte Grenzgänger-Verhältnisse betreffen beispielsweise Entfernungen bis 50 km.

Ein solches "europäisches Verhältnis" traf auch auf Person "P" zu - in 3 Ländern unterwegs.

In einer bestimmten Sache vertrat sich "P" selbst und ohne Rechtsanwalt vor einer deutschen Behörde. Diese Behörde hat von "P" 3 mögliche Kontaktadressen, nämlich einmal den Wohnsitz im europäischen Ausland, dann eine postempfangsberechtigte Person in Deutschland und noch eine Firmenanschrift in Deutschland, wo "P" Geschäftsführer ist.
Aber letzteres ist eben keine private Anschrift und es ging um private Angelegenheiten.

Postverkehr über die Grenzen: Man nennt es humoristisch oft "einen Brief aufgeben" - also im Doppelsinn des Wortes "aufgeben". Dass ein Brief jemanden im Ausland erreicht, ist nicht sicher. In einem spanischen Fall weiß ich, dass die dortige Post manches mal zu faul ist, Pakete und Päckchen und "dickere Kuverts "auf den Berg rauf zum Empfänger" zu bringen und deshalb einfach vernichtet.

In einem anderen Fall in Frankreich weiß ich, dass es bis zu 6 Wochen dauern kann, bis eine Post eintrifft.

Sogar innerhalb Deutschland habe ich es selbst einmal erlebt, dass die Deutsche Post zu Bearbeitung einer schlichten Postnachsendung für 1 Brief geschlagene 3 Monate benötigte. Andere Briefe werden einfach "irgendwo in der Nachbarschaft" eingeworfen. Also sozusagen "spanische Verhältnisse".

Da kann man es "P" nicht verdenken, nicht mehr auf die Postunternehmen zu vertrauen. Und den Behörden eigentlich auch nicht. Dennoch beharrt man behördlicherseits darauf und geht aber den Weg der "Empfangsbekenntnis".

Denn auch bei einem Einschreiben weiß nämlich niemand, ob es den Empfänger tatsächlich erreichte. Und europaweit mal eben durch Boten zustellen ? Naja ....

DE-Mail gibts natürlich auch - aber eben noch kein EU-Mail.
Und was macht Person "P", wenn sie an DE-Mail als Europäer/in gar nicht teilnehmen kann ?

Nun hatte die oben erwähnte Behörde natürlich den Wunsch festzustellen, ob ihr Schreiben die Person "P" überhaupt erreicht. Und sendet deshalb über 3 verschiedene Kanäle ihr Schreiben. Postempfangsvollmacht - keine Frage, gilt als zugegangen. Dann aber noch zweimal mit einer beigefügten Empfangsvollmachtanforderung im Inland UND im Ausland. Diese sollte "P" unterschrieben zurück senden.

Da "P" auf ihren Fahrten sowieso öfters am Ort der Behörde vorbei kommt, hat sie diese Bekenntnisse der Behörde unterschrieben in den Nachtbriefkasten geworfen. Wie soll "P" denn sonst wissen, ob ihre postalische Rücksendung der Empfangsbekenntnisse wiederum überhaupt in Deutschland zugestellt werden ?

Ihr merkt schon, das Gedankenspiel kann beliebig kompliziert werden.

Email mit einer Lesebsetätigungsanforderung könnte sooooo einfach sein, wird aber von vielen Behörden verweigert.

Nach dieser langen Einleitung meine kurze Frage:

Nach diesen beschriebenen Informationen komme ich selbst soeben auf den Gedanken wie es wäre, eben auch vom Mittel der Anforderung eines Empfangsbekenntnisses Gebrauch zu machen. Bei einer (ganz anderen) Behörde. Einfach mal so, weil man nämlich bei denen die Korrespondenz Email verweigert.

Also ==>> Kann das jemand als Privatperson gegenüber einer Behörde machen ?
Oder steht dieses Mittel nur Rechtsanwälten und Behörden zu ?
*******mcat Mann
3.245 Beiträge
Themenersteller 
@**d - bitte den Beitrag im Hauptbereich entfernen; versehentlich doppelt eingestellt - steht unter "konkrete Themen"
********hris Mann
912 Beiträge
Moin,

Du kannst in ganz Europa einschreiben mit Rückschein versenden. So hast Du stets die Kontrolle, dass die Sendung aucj beim Empfänger oder einer von ihr autorisierten Person angekommen ist.

Zum Bürger, in Deutschland gibt es keine Pflicht, Briefkasten oder Klingel zu haben, jedoch die Pflicht einer Meldeadresse, so dass derjenige von der Polizei, den Gerichten kontaktiert werden kann.
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Du kannst in ganz Europa einschreiben mit Rückschein versenden. So hast Du stets die Kontrolle, dass die Sendung aucj beim Empfänger oder einer von ihr autorisierten Person angekommen ist.
Dann hast du einen Nachweis darüber, dass dort eine Sendung von dir eingegangen ist, aber keinen Nachweis über die Art und den Umfang des Inhalts - da ist ein Fax ja schon aussagekräftiger und beim elektronischen Briefverkehr kann sogar ein Hash-Wert über die Nachricht ermittelt werden, durch den der Inhalt abgesichert ist (Integrität der Daten).
Bei einem Brief gibt es das nicht. Da helfen eventuell Zeugen, die den Inhalt beim Absenden bestätigen können - aber mehr auch nicht.
********hris Mann
912 Beiträge
@*****s42 ,

Aber ein fax ist immer noch kein amtliches Dokument!
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ja, aber es gibt mit dem Sendeprotokoll ein gutes Indiz über den Umfang des Inhalts.

Ansonsten muss es auch kein "amtliches Dokument" mehr werden *zwinker*
Da gibt es bessere Alternativen wie z.B. elektronisch signierte Dokumente, bei denen sogar der Übertragungsweg vom Sender bis zum Empfänger sekundengenau dokumentiert werden kann.

Dauert halt nur, bis so etwas in den Amtstuben ankommt *ggg*
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