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Mächtig gewaltig in der Pension

*******mcat Mann
3.236 Beiträge
Und im Gäste-Pool etwas Wasser ablassen, damit nicht so viel überschwappt.
Der Ideen sind da viele, was man alles für seine Gäste tun kann.

Und bei spontanen Besuchern mit großem Übergewicht hilft vielleicht schnell mal ein Stapel Bücher unterm Lattenrost .... *smile* - dann muss man die Leute nicht gleich wegschicken.
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von *******mcat:
Und bei spontanen Besuchern mit großem Übergewicht hilft vielleicht schnell mal ein Stapel Bücher unterm Lattenrost .... *smile* - dann muss man die Leute nicht gleich wegschicken.
Wenn dafür dann nur der Stuhl zusammenknickt, ist das ja halb so wild. Und das Stuhlbein, dass danach in der rechten Niere steckt - wofür hat man schließlich zwei *zwinker* *ggg* (also, Nieren).
*******mcat Mann
3.236 Beiträge
Mein Gott Leutz, was habt Ihr für Stühle !!

Nen ordentlichen Metallhandwerker beauftragt, der Euch was ordentliches zusammenschweißt.

Unter mir sind auch schon Stühle zusammengebrochen.
Und ich bin von besagter Gewichtsklasse sehr, sehr weit entfernt.

Seitdem kaufe ich nur noch Qualität.
Ich habe auch einen Bürostuhl seit ca 25 Jahren, der mal sehr, sehr teuer war. Dafür hält sowas ewig.
Aber das sind Preisklassenunterschiede gegenüber dem, was man alles so als "Bürostuhl" angeboten bekommt.

Ist bei Betten nicht anders.

Die Diskussion hier ist ja recht lustig und ich mache gerne mit.

Reden wir aber mal im Ernst:

Also professioneller "Stuhl- und Bett-Vermieter" würde ich alles minderwertige Gelumpe aus den vermieteten Zimmern entfernen und diese nur noch professionell ausstatten. Dann tritt im Schadensfall auch gewisse die Haftpflichtversicherung ein.

Ist genauso wie beim Autofahren - hat man irgend ein unzulässiges Teil eingebaut, ist die Betriebserlaubnis weg und die Versicherung verweigert die Schadensregulierung.

Im Tisch-Bett-Stuhl-Bereich ist das vielleicht nicht ganz so eindeutig.

Wenn ich unter die Bettmatratzen ein 50 cm hohes Betonfundament gießen lasse, wird das Tonnen aushalten - "auch dynamisch". Es wird nicht brechen - aber die Gemütlichkeit ist sehr begrenzt.

Also - kreativ sein bzw. zumindestens auf die sichere Seite gehen. Das sage ich so als "Laienpriester".

Je ordentlicher der gesunde Menschenverstand funktioniert und man selbst in die Verantwortung geht (auch kostenmäßig), desto weniger juristische Abwägungen benötigt man.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Vielleicht sollte man nur noch BDSM Zimmer vermieten, da kann man die Möbel entsprechend fertigen lassen und "schmerzhafte Unfälle" sind im Zimmerpreis inbegriffen *lach*
*******mcat Mann
3.236 Beiträge
Nur mal so ne Geschäftsidee ......
Warum nicht gleich in die AGB schreiben: Wir versichern ausdrücklich, dass "Tisch-Bett-Stuhl" unseres ausgesuchten BDSM-Inventars, wozu wir auch das komplette Mobiliar der gebuchten Zimmerkategorie rechnen, maximal bis 100 kg statisch, darüberhinaus nicht und schon gar nicht dynamisch belastbar ist.

Jegliche Benutzung mit einem Körpergewicht oberhalb der angegebenen Grenze geschieht auf eigene Gefahr.

Die Wahrscheinlichkeit eines Lustschmerz-Erlebnis steigt mit zunehmendem Körpergewicht, zunehmender Bewegung auf und im Mobiliar. Eine Garantie für ein erfüllendes Erlebnis kann aber nicht abgegeben werden.

Ein Erster-Hilfe-Kasten pro Person steht zur Verfügung. Jedes Zimmer verfügt über ein Notruf-Telefon zur nahegelegenen Rettungsleitstelle.

Jegliche weitergehenden Haftungsansprüche gegen den Beherbungsbetrieb sind kategorisch ausgeschlossen.

Material-Kosten und Entsorgungskosten sind im Zimmerpreis enthalten.

Wetten, dass sich dann jeder Gast überlegt, ob er bucht ?

Nur mal so ne Geschäftsidee ......



(Und dann das Zimmer mit Sperrmüll möblieren).
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von *******mcat:
... Wetten, dass sich dann jeder Gast überlegt, ob er bucht ?

Nur mal so ne Geschäftsidee ......
Du vermietest nicht selbst, oder?

Sonst wüsstest du, dass man bei durchschnittlicher Kundschaft und durchschnittlichen Preisen auch nur durchschnittliche (also "normale") Ausstattung vorhalten kann / darf. Es wird auch normal schon genügend kaputt gemacht, bei der Abreise verschwiegen und der nächste Gast weist dann natürlich jegliche Schuld von sich. Oder war es doch der neue Gast? Oder der vor dem vorhergehenden?
Du kannst beim Reinigen alles gar nicht so detailliert überprüfen, dass dir jeder Defekt dabei auffällt.

Da bist du dann froh, dass es nicht das teure Stück war, dass du dann letztlich auf eigene Kosten ersetzen musst.

Wenn du aber mit "normalen" Möbeln ausstattest, bist du schnell bei vom Hersteller angegebenen Belastungsgrenzen um die 100-120 kg.

Zitat von *******mcat:
Warum nicht gleich in die AGB schreiben: Wir versichern ausdrücklich, dass "Tisch-Bett-Stuhl" ...
Jegliche weitergehenden Haftungsansprüche gegen den Beherbungsbetrieb sind kategorisch ausgeschlossen.
Juristisch ganz blöde Idee, würde ich sagen.

Denn du gibst damit ja zu, dass du um die mögliche Verletzungsgefahr wusstest, den Gast aber trotzdem diese Zimmer hast nutzen lassen. Da dürfte so ein in den AGB enthaltener genereller Haftungsausschluss nicht mal das Papier wert sein, auf dem er gedruckt wurde. Wahrscheinlich noch nicht einmal den Toner *zwinker*
******sky Paar
2.532 Beiträge
Zitat von *******mcat:
Jegliche Benutzung mit einem Körpergewicht oberhalb der angegebenen Grenze geschieht auf eigene Gefahr.

Das dürfte rechtlich gesehen der Knackpunkt sein, da Dir bewusst ist, das die Mieter das Mobiliar trotzdem benutzen *gruebel*
*******mcat Mann
3.236 Beiträge
@******sky - jetzt kommen wir "wieder zurück auf den Pfad der Tugend", nämlich zu juristischen Diskussionen im Sinne der Gruppe und zum Thema des TE. Die Missachtung der Hausordnung - im weitesten Sinne der AGB - durch den Gast. Und nun soll auch noch der Lieferant/Gastgeber dafür verantwortlich sein, wenn die "Gebrauchsanweisung" oder "Hausordnung" sträflich missachtet wird ?

Schreibt vielleicht ein chinesischer Lieferant von Elektronikgeräten in den Begleitzettel der Warenlieferung rein:

Achtung - bitte halten Plastiktüte von Haustiele und Kleinkindel weg, besteht Gefahl von Elsticken bei Ziehen übel Kopf. Und auch Achtung bei Velschlucken von Kleinteile.

Und weiss er genau, dass irgendein Döskopp das nicht beachtet und an Fastnacht eine Plastiktüte übern Kopf zieht um Monster zu spielen ? Und am nächsten Morgen liegt einer erstickt im Hinterhof neben der Mülltonne ? Haftet jetzt die Mafia oder der chinesische Lieferant für die missbräuchliche Benutzung der Plastiktüte ?

Haftet der Gastwirt, wenn er ein Schild ans Bett nagelt "Achtung, nur bis 100 kg" und "Beim Poppen bitte einen Stapel Bücher drunter positionieren" ?
Wenn dann die Gäste nach dem Einchecken es so eilig haben, dass sie unter Missachtung des Warnschildes sofort ein kleines FI****rchen auf dem Bett machen und natürlich das Bett daraufhin zusammenkracht. Der Ehemann quetscht sich den Schniedel und klagt anschliessend auf "Schadenersatz" gegen den Gastwirt. Er will "einen Neuen" und auch noch Schmerzensgeld.

Ich weiß nicht, ich weiß nicht, was der Richter da entscheiden wird. Beim Bayrisch Königlichen Amtsgericht hätte der Richter vielleicht entschieden: "Jo mei, dann wärns halt zum - nasiewissenschon - auf den Bettvorleger gegangen."
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Das Problem (zumindest nach deutscher Rechtsprechung und meiner bisherigen Erfahrung) ist:

Wenn ich um eine Gefahr weiß, diese Gefahr aber nicht abwende und dazu noch in einer Art Garantenstellung gegenüber dem anderen bin, dann hafte ich für eventuelle Schäden. Da hilft auch keine unterschriebene Haftungsausschlusserklärung (und genau das habe ich oben angesprochen: "Jegliche weitergehenden Haftungsansprüche gegen den Beherbungsbetrieb sind kategorisch ausgeschlossen.").

Damit unterstreiche ich ja nur, dass ich um die Gefahr wusste - aber statt sie einzudämmen oder zu verringern lieber einen Haftungsausschluss vereinbare.

Warnhinweise auf Gefahren, die nicht mit einfachen mitteln vermeidbar sind, stehen auf einem anderen Blatt (Beispiel mit den Plastetüten).
Vergleichbar wäre hier (Chinesischer Hersteller): "Da wir keine Ahnung haben, wie man einen Schutzleiter korrekt anschließt, lassen wir ihn einfach weg. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Gerät keinen Schutzleiter hat und das Gehäuse deshalb bei einem Defekt unter Spannung stehen kann. Bitte achten Sie darauf, wir übernehmen keine Haftung."

Als Hersteller, Vermieter, Dienstleister habe ich gegenüber dem Kunden immer eine Garantenstellung und hafte für Schäden, die ihm dadurch entstehen, dass ich nicht die notwendige Sorgfalt haben walten lassen. Da kann ich mich auch mit keinen AGB-Klauseln davon stehlen.
*******mcat Mann
3.236 Beiträge
@*****s42 - Du schreibst von Gefahren und fiktiven Gefahren. Zum Beispiel das Weglassen eines Schutzleiters, der zur allfälligen Gefahrminderung bei allfälligen Defekten dient. Das Weglassen entspricht nicht den genau deshalb erlassenen Vorschriften und Richtlinien der Elektrobranche.

Ich halte entgegen:

Das Bett stellt für Normalpersonen unter Normalbelastung ÜBERHAUPT keine Gefahr dar.
Hier geht es nicht um drohende Gefahren "jederzeit für jeden" sondern nur um drohendes Versagen und indirekt dadurch eine Gefahr, wenn man die angegebenen Einsatzgrenzen verlässt.

Ein KFZ-Anhänger, der nur bis 750 kg beladen werden darf, wird möglicherweise ausfallen und mitten auf der Straße kapputt gehen und liegenbleiben, wenn ich 1750 kg Ladung drauf packen.

Der Lieferant ist keineswegs in der Haftung weil er weiß, dass viele Benutzer "sowas machen" und den Defekt riskieren.

Juristisch relevant beim Bettenbeispiel ist also die Definition: Was ist "Normalperson" und was ist "Normalbelastung". Und: Hat der Inverkehrbringer ausreichend darauf hingewiesen ? Kontte der Benutzer rechtzeitig von der Benutzung davon ausreichend Kenntnis nehmen. (*)

Womit wir in etwa wieder beim Ausgangsthema wären.

Ich enthalte mich jetzt mal weiterer Scherze und warte, ob neben der Hinweise auf die Normenbegriffe beim Testen von Betten auch noch Informationen kommen über "Normalität" in Deutschland und Mitteleuropa.



Anmerkung (*): Bei einem "Late-Walk-In" ins Hotel durch einen schwergewichtigen, stark betrunkenen Gast müsste der Nachtportier an der Rezeption erkennen, dass man diesem Gast nicht das Zimmer mit dem Bett geben darf, welches nur für 100 kg zugelassen ist. Es ist davon auszugehen, dass genau dieser Gast "nicht rechtzeitig und nicht ausreichend" von der Gefahrenwarnung Kenntnis nehmen kann. Bzw in der Lage ist, das gedanklich umzusetzen. Hier greift meiner Meinung nach eine Sorgfaltspflicht des Beherbungsbetriebes, welche über das Anbringen von Warnschildern und Texthinweisen in der Hausordnung bzw der Buchungsbestätigung hinaus geht.
Ich
*******itch
13.299 Beiträge
Zitat von *******mcat:
Anmerkung (*): Bei einem "Late-Walk-In" ins Hotel durch einen schwergewichtigen, stark betrunkenen Gast müsste der Nachtportier an der Rezeption erkennen, dass man diesem Gast nicht das Zimmer mit dem Bett geben darf, welches nur für 100 kg zugelassen ist.
Hmm, es gibt ja mittlerweile auch viele Hotels, die einen Self-Check-In anbieten - da ist gar kein Portier vorhanden...
Ich glaube nicht, daß man erwarten kann, daß diese Automaten auch noch einen Alkoholtest durchführen und den Gast wiegen *rotfl*
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von *******mcat:
Juristisch relevant beim Bettenbeispiel ist also die Definition: Was ist "Normalperson" und was ist "Normalbelastung". Und: Hat der Inverkehrbringer ausreichend darauf hingewiesen ? Kontte der Benutzer rechtzeitig von der Benutzung davon ausreichend Kenntnis nehmen. (*)
Genau das ist das Kernthema.

Bzw: Muss ein Hotel bzw. eine Pension darauf hinweisen, dass das Mobiliar nur für "normale" Belastung ausgelegt ist bzw. was ist in diesem Sinne "normal".

Dennoch ist es so: Wenn ich auf eine Belastungsgrenze hinweise, die Nutzung darüber hinaus aber nicht untersage (wie in deinem hoffentlich spaßig gemeinten Beitrag oben), sondern nur in den AGB darauf hinweise: "Wir haben Sie gewarnt - wenn sie es trotzdem machen, sind wir nicht Schuld", so wird das einen Richter kaum überzeugen.

Anders ist es, wenn ich die Nutzung unter solchen Bedingungen klar und eindeutlig verbiete. Wenn ein Gast sich dann über das Verbot hinweg setzt, hafte ich als Hotelbetreiber nicht. Da brauche ich dann aber auch keinen Haftungsausschluss dafür in meinen AGB.

Fazit:
Wenn ich als (gewerblicher) Gastgeber erkenne, dass ein Gast offensichtlich die "normale" Belastungsgrenze des Mobiliars überschreitet, muss ich diesen Gast von der Benutzung des Mobiliars ausschließen (oder ihm alternatives Mobiliar anbieten, was aber in der Regel nicht möglich sein wird) - also ihn wieder nach Hause schicken.

Wie sieht das da eigentlich mit der Haftung im Privaten aus?
Mich besucht ein Kollege privat, der deutlich übergewichtig ist, und setzt sich auf meinen Küchenstuhl. Ich habe da gar nicht mehr dran gedacht, dass damals auf der Verpackung stand: max. 100 kg. Und nun ist der Stuhl zerbrochen und sein Beckenknochen auch *oh*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Zitat von *****s42:
Damit unterstreiche ich ja nur, dass ich um die Gefahr wusste - aber statt sie einzudämmen oder zu verringern lieber einen Haftungsausschluss vereinbare.

Es ist durchaus möglich und auch üblich, die Haftung für nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auszuschließen. Wenn ich weiß, dass meine Betten nur bis 120kg halten und das zB in die Gästeinfo aufnehme, steht einem darüber hinausgehenden Haftungsausschluss nichts entgegen. Sonst müsste man ja jedes Zimmer mit Betonfundamenten ausstatten.
All das geht auch mit Nachtportier oder self Check-in.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Zitat von *****s42:
Mich besucht ein Kollege privat, der deutlich übergewichtig ist, und setzt sich auf meinen Küchenstuhl. Ich habe da gar nicht mehr dran gedacht, dass damals auf der Verpackung stand: max. 100 kg. Und nun ist der Stuhl zerbrochen und sein Beckenknochen auch

In diesem Kontext ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsverpflichtung (zB außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) vorliegt.
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von **********ker79:
Es ist durchaus möglich und auch üblich, die Haftung für nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auszuschließen.
Ja, aber nicht so:
Zitat von *******mcat:
Warum nicht gleich in die AGB schreiben: Wir versichern ausdrücklich, dass "Tisch-Bett-Stuhl" unseres ausgesuchten [...]Inventars, wozu wir auch das komplette Mobiliar der gebuchten Zimmerkategorie rechnen, maximal bis 100 kg statisch, darüberhinaus nicht und schon gar nicht dynamisch belastbar ist.
Jegliche Benutzung mit einem Körpergewicht oberhalb der angegebenen Grenze geschieht auf eigene Gefahr.
[... - satirischen Teil mal gelöscht - ...]
Jegliche weitergehenden Haftungsansprüche gegen den Beherbungsbetrieb sind kategorisch ausgeschlossen.
DAS dürfte nach hinten losgehen *zwinker*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Ein Haftungsausschluss für nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch kann man durchaus auch in die AGB aufnehmen.
Der entsprechende Passus müsste dann einer Kontrolle standhalten.
Eine Belastbarkeit bis maximal 100kg wäre möglicherweise überraschend und nicht im Rahmen dessen, was üblicherweise erwartet werden kann. Aber grundsätzlich spricht auch da nix gegen. Normalen Gebrauch kann man bei einem Mietvertrag mMn grundsätzlich nicht ausschließen. Das müsste dann schon individalvertraglich geregelt werden.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Bedarf es der Aufnahme in die AGB ? Wir hatten ja ein Beispiel mit Anhänger, aber da gibt es immer ein Typenschild mit den Angaben für den Gebrauch und in jedem Aufzug ist es genau so. Maximal 5 Personen (375 kg). Ich fände es jetzt sehr interessant, Stühle, Tische und Betten im öffentlichen Bereich, mit ähnlichen Schildern zu versehen. Auf jeden Fall hat unser Esstisch damals die 140 kg als dynamische Last nicht gehalten *lach* Das hätte ich von einem Tisch für 8-10 Personen schon erwartet. Vielleicht war ja auch die Belastung zu einseitig/punktuell. *rotfl* Wir haben dann ohne Reklamation einen neuen gekauft.

Übrigens, der oben mehrfach erwähnte Chinamann wird nicht haften, sondern der Importeur! Nur mal zu Klarstellung.
*******mcat Mann
3.236 Beiträge
@******sky - o.k. 5 Personen in einen Fahrstuhl, 140 kg dynamisch auf einen Esstisch, der für statisch 10 Essgedecke und nen Rindsrollbraten mit Soße und Nudeln ausgelegt ist. Maximal noch Ellbogenaufstützen, was man ja eigentlich bereits aus solchen Gründen sowieso nicht machen soll (sagten mir die Eltern damals "Bub, nimm die Ellbogen vom Tisch, sonst passiert was").

Macht nur weiter so, dann habt Ihr die Wohnung bald zu Kleinholz zerlegt. Das erinnert an den Film "Mr. & Mrs. Smith".
********hris Mann
912 Beiträge
Moin,

Also ich selbst gehöre zu jener Gruppe, wo der Bmi ein wenig sehr aus dem Rahmen läuft.

Und nein, ich esse nicht Fastfoid, trinke nicht literweise Coke und enrspreche weiteren typischen Vorurteilen betreffend der Dicke.

Aber ich habe aufgrund meiner Fülle eine gewisse Sorgfaltspflicht, da ich mir bewußt bin, nicht jedzs Möbelstück ist für mein Gewicht ausgelegt.
Ich meide z. Bsp Korbflechtstühle, da ich nicht mutwillig zerstören mochte und letzlich auch aus Eigenschutz, da ich mich nicht verletzen möchte.

Durch Beobachtung ist mir aber aufgefallen, dass im Zuge des Preisdrucks in der Produktion, viele Unternehmen eine maximale gewichtsbelastung von 120kg fur sich festlegen. Spart einfach Material.

Zum Fall der Pension, mit dem Ausschluß von "Dicken".
Dieser Fall ist real und wurde von einer Pension an der Nordseeküste tatsächlich mit den filigranen Möbelstücken offiziell begründet.

Der NDR hat die Besitzerin interviewt und dabei erklärte die Dame, sie würde sich mit ihrer Design-Pension bon den anderen Mitbewerbern abheben wollen. Design wäre nun mal nicht für dicke Menschen ausgelegt, sondern. Eine filigrane Kunst.
Ferner wäre es aus ihrer Sicht keine Form der Diskriminierung, da sich diese Ducken. Menschen einfach nur gehen lassen würden.
Wer an Übergewicht leiden würde müsse hzlt einen srikten Diatpkan leben, Selbstbeherrschung haben und zuf vieles was Spaß bedeutet schlicht und einfach verzichten. Es würde keinen einzigen Grund geben, warum man dick sein müsste, imlerhin würde sie sich auch stets an strikte Regeln halten und wüsste daher wovon sue sprechen würde .

Das was bei mir als Hörer angekommen ist, aufgrund von Tonlage, Betonung und Wortwahl ust allerdings, dass diese Person, mit absoluten Härte gegenüber sich selbst, dem "gesellschaftlichen Schönheitsideale Frau" hinterher Jagd, obgleich dieses von ihr wahrscheinlich nie zu erreichen war und wird.
Und dieser Frust ist nun in Verbitterung und tiefer Abneigung gegen Jene umgeschlagen , welche halt trotz abweichendem Schönheitsideale Spaß am Leben haben.

Gruß
Chris
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