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Wohngeld Antrag

******lou Frau
3.200 Beiträge
Themenersteller 
Wohngeld Antrag
Herr x hat Ende November 18 den Antrag auf Wohngeld gestellt und die Unterlagen nachgereicht, die gefehlt haben. Nun ist nach 3 Monaten immer noch kein Bescheid eingegangen. Herr x liest im Internet immer, dass die Bearbeitung binnen 8 Wochen fällig ist
********Herz Frau
36.483 Beiträge
Hat Herr X mal bei der Wohngeldstelle angerufen und nachgefragt?
*******ion Frau
4.671 Beiträge
wann hat Herr X die Unterlagen nachgereicht ?

Erst ab da gelten die 8 Wochen, vorher wird da nix angefasst !
******lou Frau
3.200 Beiträge
Themenersteller 
Anfang Januar war das. Telefonisch kam er nicht durch
*******ion Frau
4.671 Beiträge
Zitat von ******lou:
Anfang Januar war das. Telefonisch kam er nicht durch

... Das dauert und wird im übrigen dann ab Antragstellung nachgezahlt, wenn bewilligt wird... Also abwarten angesagt.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Ab Eingang der letzten Unterlage, die benötigt wird, liegt Entscheidungsreife vor.
Drei Monate später wäre schon eine Untätigkeitsklage gerechtfertigt.
Ich würde mit Hinweis darauf unter Fristsetzung vom 14 Tagen nach dem Bearbeitungsstand fragen. Wenn dann nichts passiert ab zum Amtsgericht, einen Beratungshilfeschein beantragen und damit zum Anwalt.
*******ion Frau
4.671 Beiträge
Zitat von **********ker79:
Ab Eingang der letzten Unterlage, die benötigt wird, liegt Entscheidungsreife vor.
Drei Monate später wäre schon eine Untätigkeitsklage gerechtfertigt.
Ich würde mit Hinweis darauf unter Fristsetzung vom 14 Tagen nach dem Bearbeitungsstand fragen. Wenn dann nichts passiert ab zum Amtsgericht, einen Beratungshilfeschein beantragen und damit zum Anwalt.

Eine Untätigkeitsklage ist nur gerechtfertigt, wenn ein zureichender Grund vorliegt.
Kann hier durch Kranken- und Urlaubsstand schon ausgehebelt werden und weitaus länger dauern *zwinker*

3 Monate sind hier in dem Fall noch nicht verstrichen. Zudem kann der Antragsteller auch telefonisch nachfragen und sollte etwas hartnäckiger sein.


Im Übrigen, wenn JEDER nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreicht, kommt die Verwaltung nie zu Potte *wua* *ironie* *sarkasmus*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Eine Untätigkeitsklage ist nur gerechtfertigt, wenn ein zureichender Grund vorliegt.
Kann hier durch Kranken- und Urlaubsstand schon ausgehebelt werden und weitaus länger dauern

Andersrum wird ein Schuh draus, wenn kein zureichender Grund für die lange Bearbeitung vorliegt. Krankenstand und Urlaub sind aber regelmäßig keine Gründe, denn es obliegt der Behörde, den geregelten Ablauf sicher zu stellen.
Es bleibt ja auch jedem unbenommen, hinterher zu telefonieren. Nur sollte man, um seine Recht zu sichern, parallel den schriftlichen Weg unter angemessener Fristsetzung wählen.

Im Übrigen, wenn JEDER nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreicht, kommt die Verwaltung nie zu Potte

Ironie hin oder her: Jeder sollte das tatsächlich tun. Nur so wird dauerhaft sichergestellt, dass auch ausreichend Personal vorgehalten wird. Ich weiß, dass in vielen Kommunen immer noch alter Muff und Amtsschimmel vorherrscht, aber z.B. arbeiten die meisten Mitarbeiter der Leistungsabteilungen der Jobcenter am absoluten Limit.
*******mcat Mann
3.246 Beiträge
man muss ja nicht sofort wegen Untätigkeit klagen
In einer ähnlichen Angelegenheit machte ich die Erfahrung, dass nach monatelanger Untätigkeit einer dem Amtsgericht beigeordneten Stelle und nicht beantworteter Erinnerung die dann ausgesprochene förmliche Beschwerde bei der Leitung des Gerichtes mit Aufforderung zur Abhilfe unter Fristsetzung und gleichzeitiger Ankündigung (das Wort "Drohung" sollte vermieden werden), dass anderenfalls Untätigkeitsklage erhoben werden würde, zur SOFORTIGEN Beantwortung durch die Amtsleitung selbst führte.

(Habe ich ganz früher auch schon mal ähnlich bei einem deutschen Finanzamt gemacht).

Die Erläuterung und Begründung kam, dass ein Personalwechsel stattgefunden habe. Und dass die Angelegenheit nun bevorzugt bearbeitet würde.

Und das wurde sie dann auch. Im später nachfolgenden persönlichen Termin waren alle sehr freundlich mit einander und vor allem mit mir. Die Sache wurde korrekt erledigt.

Klagen kostet viel - auch eigene - Zeit. Unmissverständlich klar stellen, was man tun wird falls nicht endlich was geschieht, führt häufig auch zum Ziel. Und lässt den Beteiligten die Gelegenheit, das Gesicht zu wahren.

Je sachlicher und kürzer und begründeter die eigenen Schriftsätze sind, desto aussichtsreicher sind sie. Es kommt - bei allem Verständnis auch für die "Dritte Seite", nämlich dem Personal der Judikative - erstmal darauf an, menschlich zu bleiben. Und trotzdem Klartext zureden. In meinem Fall führte zum Erfolg, dass die Leute vom Gericht mein berechtigtes Anliegen dann auch verstanden und ihren Job machten. Ich bekam den Respekt, der mir zustand.

Gerade bei Wohngeldanträgen stehen Untätigkeitsklagen häufig im Raum. Es erstmal mit einer Klartext-Beschwerde gerichtet an "ganz oben" zu versuchen, würde ich aufgrund eigener Erfahrungen, empfehlen.

Zusammengefasst Klartext und kurz:
Bezugnahme - Antrag vom ....
Aufzählung - nachgefragt am, geschrieben am, gemailt am, telefoniert am - jeweils Datum und Kopie bzw. Gesprächsnotiz beigefügt (wer schreibt der bleibt).
Leider nix passiert. Oder z.B. "wurde ich lediglich vertröstet und hingehalten - mein Antrag wurde aber nicht bearbeitet".
Somit: Hiermit beschwere ich mich, setze letztmals Frist bis zum (Datum 14 Tage) - bei ergebnislos verstreichender Frist werde ich umgehend wegen Untätigkeit klagen.

Einschreiben-Rückschein PLUS persönlich nochmal beim Amt einwerfen=Botenzustellung mit Zeugen.
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