man muss ja nicht sofort wegen Untätigkeit klagen
In einer ähnlichen Angelegenheit machte ich die Erfahrung, dass nach monatelanger Untätigkeit einer dem Amtsgericht beigeordneten Stelle und nicht beantworteter Erinnerung die dann ausgesprochene förmliche Beschwerde bei der Leitung des Gerichtes mit Aufforderung zur Abhilfe unter Fristsetzung und gleichzeitiger Ankündigung (das Wort "Drohung" sollte vermieden werden), dass anderenfalls Untätigkeitsklage erhoben werden würde, zur SOFORTIGEN Beantwortung durch die Amtsleitung selbst führte.
(Habe ich ganz früher auch schon mal ähnlich bei einem deutschen Finanzamt gemacht).
Die Erläuterung und Begründung kam, dass ein Personalwechsel stattgefunden habe. Und dass die Angelegenheit nun bevorzugt bearbeitet würde.
Und das wurde sie dann auch. Im später nachfolgenden persönlichen Termin waren alle sehr freundlich mit einander und vor allem mit mir. Die Sache wurde korrekt erledigt.
Klagen kostet viel - auch eigene - Zeit. Unmissverständlich klar stellen, was man tun wird falls nicht endlich was geschieht, führt häufig auch zum Ziel. Und lässt den Beteiligten die Gelegenheit, das Gesicht zu wahren.
Je sachlicher und kürzer und begründeter die eigenen Schriftsätze sind, desto aussichtsreicher sind sie. Es kommt - bei allem Verständnis auch für die "Dritte Seite", nämlich dem Personal der Judikative - erstmal darauf an, menschlich zu bleiben. Und trotzdem Klartext zureden. In meinem Fall führte zum Erfolg, dass die Leute vom Gericht mein berechtigtes Anliegen dann auch verstanden und ihren Job machten. Ich bekam den Respekt, der mir zustand.
Gerade bei Wohngeldanträgen stehen Untätigkeitsklagen häufig im Raum. Es erstmal mit einer Klartext-Beschwerde gerichtet an "ganz oben" zu versuchen, würde ich aufgrund eigener Erfahrungen, empfehlen.
Zusammengefasst Klartext und kurz:
Bezugnahme - Antrag vom ....
Aufzählung - nachgefragt am, geschrieben am, gemailt am, telefoniert am - jeweils Datum und Kopie bzw. Gesprächsnotiz beigefügt (wer schreibt der bleibt).
Leider nix passiert. Oder z.B. "wurde ich lediglich vertröstet und hingehalten - mein Antrag wurde aber nicht bearbeitet".
Somit: Hiermit beschwere ich mich, setze letztmals Frist bis zum (Datum 14 Tage) - bei ergebnislos verstreichender Frist werde ich umgehend wegen Untätigkeit klagen.
Einschreiben-Rückschein PLUS persönlich nochmal beim Amt einwerfen=Botenzustellung mit Zeugen.