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Fremdwörterlexikon "Recht"

Fremdwörterlexikon "Recht"
Hallo Ihr Lieben da draußen.

Einige spezielle Begriffe und Fremdwörter die hier genutzt werden sind uns vollkommen unbekannt.
Wir denken, dass dies dem einen oder anderen ebenso geht und haben uns daher überlegt diesen Thread hier zu öffnen.

So ist z.B. in dem Thema Verkehrssicherungspflicht der Ausdruck "Pönologie" gefallen.

*hae* Keine Ahnung was das bedeutet.

Dumm wie wir geboren wurden, haben wir sofort das Fremdwörterlexikon zur Hand genommen und nichts gefunden.

Gott sei Dank, gibt es ja das große Internet in dem wir auch bei Wikipedia fündig wurden.

Pönologie
Die Pönologie (lat. poena: „Pein, Buße, Strafe“) ist die Wissenschaft von den Strafen und Sanktionen.
Den Kern der Pönologie bildet die Erforschung von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln.
Pönologie im engeren Sinne kann also mit der Gefängnisforschung gleichgesetzt werden.
Das zentrale Forschungsproblem der Pönologie ist das grundlegende Dilemma des Strafvollzuges: Einerseits soll die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern geschützt werden (Sicherheitsaspekt) andererseits sollen die Inhaftierten resozialisiert werden.
Das zweite Ziel verlangt jedoch eine Einübung in soziale Verhaltensweisen, die im Strafvollzug im Rahmen der Prisonisierung gerade verlernt werden.

Jetzt sind wir aber so richtig erleichtert, dass wir nun eine weitere Nacht für andere Dinge als zum Grübeln haben.

Jochen *holmes*
Natürlich ...
... gibt es Begriffe, mit denen der juristische Laie manchmal wenig anfangen kann und mit denen für den Spezialisten alles gesagt ist. Manchmal haben die Begriffe in unterschiedlichen Rechtsmaterien sogar einen anderen Inhalt und/oder Hintergrund. Dann müssen sich auch die Juristen untereinander Klarheit verschaffen, wie der Begriff konkret verstanden werden soll.

Dies ist doch kein Beinbruch. Immerhin soll hier nett miteinander diskutiert werden und es kostet auch nichts, etwas zu erfragen ...

LG
Cabal
für viele laien die mit recht und gesetzen nichts am hut haben,ist es eher uninteressant womit sich die judikative und exekutive rumschlägte.und wenn es nur um verbale wortführungen geht.*gg*
auf die legislative geh ich hier mal nicht ein....
die meisten arbeiten eh mit abkürzungen und zwischen den zeilen lesend.ha ha.
Hallo
natürlich habt Ihr recht mit Euren Beiträgen.
Wir wollten mit diesem Thema nicht die Schulbankdrücker schlechthin werden sondern einen Thread eröffnen in dem Fragen zu Begriffen gestellt und fachlich erklärt werden können *hae*

Frei nach dem Motto:
wer, wie, was - wieso, weshalb, warum - wer nicht fragt bleibt dumm *grins*

Jochen *feuerwehr*
ich habe paar wörter.das weiß kaum einer auseinanderzuhalten.*gg*

dienstaufsichtsbeschwerde:das wird klar noch einmal geteilt.das weiß von den laien kaum einer.da wird immer gern alles zusammengeschmissen oder verwechselt.

dies unterteilt sich in sachliche dienstaufsichtsbeschwerde
und in
fachliche dienstaufsichtsbeschwerde.
die namenzuweisungen muß ich jetzt nicht erörtern.lach.
???
dies unterteilt sich in sachliche dienstaufsichtsbeschwerde
und in
fachliche dienstaufsichtsbeschwerde.
die namenzuweisungen muß ich jetzt nicht erörtern.lach.


doch oder sollen wir Dumm sterben ? *ggg*
he he he
die eine dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen die person.(frech geworden,unhöflich,vorlaut usw.)
die andere dienstaufsichtsbescherde gegen die maßnahme.(falsches knöllchen,zu unrecht erhaltenes bußgeld usw.)
siehste es geht doch *haumichwech*
ich lass gern die leute mal raten und selber forschen.*gg*
dann prägt man es sich besser ein.ha ha
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