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Balkontür schließt nicht

*********ious Frau
111 Beiträge
Themenersteller 
Balkontür schließt nicht
Hallo..

Wie ich heut feststellen mußte geht meine Balkontür nicht mehr zu.

Sie geht nur noch auf Kipp, beim komplett öffnen hängt sich der obere Teil aus, zu schließen ist sie selbst mit allen möglichen Tricks nicht mehr.
Ich rief den Hausmeister an der sich das auch anschaute und meinte da die Hausverwaltung einen eigenen Tischler hat, der aber nur wochentags erreichbar ist und in ganz Schleswig-Holstein eingesetz wird kann er wohl vor Dienstag oder Mittwoch nicht helfen. Mir ist fast der Kragen geplatzt! Es ist kalt, hier wo ich wohne stürmt es leicht und soll auch nicht besser werden und ich sitz hier mit ner offenen Tür..mal abgesehn davon das ich morgen auch wieder arbeiten muß und ich sicher nicht die Wohnung verlasse, wenn die Tür offen steht..falls etwas passiert wird sich meine Versicherung nämlich fein raushalten, da ich ja den Zugang zur Wohnung so schön einfach gestaltet hab hmpf

Also meine Lieben - mal abgekürzt:

• hat jemand von euch eine Ahnung wie es bei so einem Notfall aussieht? muß ich mir das gefallen lassen? (ewig warten, keine kurzfristige Lösung)

• zudem hat der HM angekündigt ich müßte sowieso 75 Euro übernehmen bei den Kosten..würd angeblich so in den neuen Mietverträgen stehen (den ich nicht habe, da ich hier schon vor dem Verkauf an einen neuen Vermieter wohnte und es keinen neuen gab).
Ist das rechtens? schließlich ist eine Balkontür en Verschleißteil für mich und zudem Grundteil des Hauses und somit nicht Mietersache. Oder lieg ich da völlig falsch??



Ich hoffe meine Finger frieren mir bei der Kälte die hier herscht (kuschelige 16 Grad) nicht ab und ich bekomm den ein oder anderen Hilfeversuch denn trotz googlen kam ich nicht weiter.

Danke im Vorraus,
Doro
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Balkontür
Also...
in Kürze: Ein blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung, in Deinem Phalle, opps, Falle , sieh Dir mal Deinen Mietvertrag an.. in neuere Mietverträge kommen immer wieder das rein was ich in einem andren Thread hier schon mal als Bagatell-Schadens-Klausel bezeichnet habe.. das meinte Dein Hausmeister wohl damit ..

Zur Balkontür kann ich im Moment nichts sagen, muss ich selbst kurz nachsehen.. aber eingefühlsmäßig kann es nicht sein, daß eine solche Notreparatur von der Verfügbarkeit des örtlich zuständigen Schreiners abhängt..
Ausserdem muss ich aufpassen, dass mir das hier nicht als unzulässige Rechtsberatung ausgelegt wird und mir die Anwaltskammer aufs Haupt steigt..
Vielleicht piepst du mich ja morgen nachmittag mal - direkt - an, kann dir dann wahrscheinlich mehr sagen .. oder du wendest Dich an einen lokal ansässigen Kollegen .. ( Hast Du eine RSV ? Das wäre hilfreich )
Gruß
W.
*********ious Frau
111 Beiträge
Themenersteller 
Der Mietvertrag ist bereits 3,5 Jahre alt..seit einem Jahr ist aber ein neuer Vermieter (Gesellschaft verkaufte diverse Objekte an "Privatmann") und in meinem alten steht soetwas nicht. Wie eben schon gesagt- einen neuen beim wechsel des Vermieters gab es nicht.

Da ich nichtmal weiß wo ich suchen muß ist das mit dem Suchen bisher auch fehlgeschlagen (§§ sind für mich teils wie Männer..ich versteh sie beim besten Willen nicht).

Eine Mietrechtschutz hab ich..aaaaber da bekomme ich heute keine Hilfe - erst morgen ab 8 Uhr wieder. Da werde ich auch anrufen, jedoch wollte ich mich vorab schon einmal erkundigen wies denn mit sowas aussieht. Hoffte auf Erfahrungsberichte oder Links die mir dann auch in meinem Fall weiterhelfen.

Dennoch Attorney für deine erste Hilfe *zwinker*
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
vielleicht siehst Du Dir das mal an...
http://www.123recht.net/Rohrreiniger-in-Notfall-vom-Mieter-beauftragt---wer-muss-zahlen__f34280.htmltragung

darf leider nicht mehr dazu sagen ..
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Hinweis zur Kostentragung , sieh dir das mal an
http://www.123recht.net/Rohrreiniger-in-Notfall-vom-Mieter-beauftragt---wer-muss-zahlen__f34280.html

sorry, falsch copied beim ersten mal
*********ious Frau
111 Beiträge
Themenersteller 
hmm..das ist für mich sehr einfach nachvollziehbar- der Vermieter war nicht erreichbar, somit war ein eigenes sofortiges Handeln erforderlich. Bei mir ist es aber anders- der Hausmeister ist informiert, weigert sich aber eine Firma zu beauftragen. Er meinte er könnte das nicht enscheiden und die Verwaltung ist erst morgen erreichbar. Da nun selbst wen zu alarmieren..ich weiß nich- nachher muß ich dann die Kosten tragen, da ich die Entscheidung nicht abgewartet habe. Und eine nicht schließbare Tür ist immernoch ein anderer Notfall als ein geplatztes Rohr oder eine massive Verstopfung. Oder?
*********ight Frau
34.150 Beiträge
bin mir nicht ganz sicher, aber in dem fall handelt es sich ja eigentlich um einen notfall

1. wegen der einbruchgefahr

2. wegen dem sturm.

an deiner stelle würde ich einen notdienst alamieren und auch deine versicherung anrufen und nachfragen.

lg
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
abschließend
es ist eine massgebliche beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Wohnung und insoweit ein Notfall.. siehe den beschriebenen Fall.. und wenn der Hausmeister das anders sieht, dann hat eher er ein Problem ...
Hast Du ihm klar gemacht, welche Kosten auflaufen, wenn Du jetzt ins Hotel gehst und/oder dann Dinge aus Deiner Wohnung gestohlen werden.
*********ious Frau
111 Beiträge
Themenersteller 
Versicherung kannste knicken..Madame meinte zu mir "die Anwälte sind erst morgen wieder da, sie kann da nix zu sagen" und als ich dann meinte wies denn eben beim Notfall sonst gehandelt wird kam nur ein "da müssen sie morgen anrufen, ich kann da nix sagen". Sehr ernüchternd.

Bin da wirklich hin und hergerissen. Wenns so bleibt wie grad wo ich die Tür so halb gesichert bekam durch Schraubzwingen..alles ok. Aber wie du schon sagst Starlight- Einbruchgefahr und es muß ma ne Böhe kommen und dann is hier wieder schickes Nordseefeeling in meiner Wohnung.


@ Attorney:

Ich meinte nur das sein Chef wohl lieber den Notdienst zahlt, als eine leergeräumte Wohnung..denn bei einem Einbruch ist er derjenige der dafür aufkommen muß da er benachrichtig wurde und nicht ausreichend unternimmt. War ihm recht schnuppe. Muß echt sagen - inzwischen bekomm ich wirklich nen Hals. Keine wirkliche Notfallregelung, weder vom HM noch Versicherung und ich kenn mich zu wenig aus um mich wirklich zu ner konsequenten Entscheidung durchzuringen.
Danke dir vielmals für die Hilfe.
*********ight Frau
34.150 Beiträge
wie gesagt ich würde jemand holen und als rechnungsempfänger den vermieter oder die gesellschaft angeben.

da es ja nachweislich ein notfall ist müssen die dann die kosten übernehmen.

lg
****iko Mann
11.369 Beiträge
schließe mich den Aussagen bzgl Notfallmaßnahme an....

Wenn der HM nicht in der Lage ist und den Fall verkennt solltet ihr auf jeden fall nen Notdienst engagieren und die Kosten der Verwaltung / dem Eigentümer aufbürden....

siehe ähnlich gelagerten Fall wie in dem Link

lg

deWinni
wichtig wäre noch,dass alles dokumentiert wird.(gespräche )am besten sind zeugen.damit du aus der nummer raus bist.denn wenn du allein bist und man später argumentiert*es war ja alles nicht so schlimm wie es aussahe*brauchst du fakten.
manchmal drehen sie es so wie sie es manchmal brauchen.also: alles dokumentieren und fotografieren.
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