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Radfahrer & Autofahrer

******tor Mann
71 Beiträge
Themenersteller 
Radfahrer & Autofahrer
Ich hatte kürzlich zwei beinaheunfälle mit Radfahrern.

1. Es ist dunkel und ich fahre aus einer unübersichtlichen Einfahrt herraus auf eine 3 spurige Hauptverkehrsstraße. Es war schon sehr spät und es war kein Auto weit und breit zu sehen. Doch es fuhr ein Rennradfahrer ohne licht und sehr schnell (schätzungsweise 40Km/h) auf dem Fahradweg der auf der Straße war. Ich hab ihn zuerst nicht gesehen und er konnte gerade so noch ausweichen. Wer wäre schuld gewesen, wenn ein Unfall passiert wäre?


2. Ich will rechts abbiegen an einer Kreuzung mit Ampeln. Die Rechtsabbieger und die Fußgängerampel ist grün. Ich lenke rechts ein und aufeinmal kommt ein Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit und in entgegengesetzer fahrtrichtung (Fahrrad sah nicht Verkehrstauglich aus). Ich musste eine vollbremsung machen. Was wäre passiert, wenn ich den Radfahrer erwischt hätte oder mir hinten einer reingefahren wäre?
**********tlich Mann
233 Beiträge
Beide Konstellationen sind sehr ähnlich:

zu 1)
Wenn ihr kollidiert wärt, hättest Du als Halter grundsätzlich einmal haften müssen. Allerdings wäre dann eine sogenannte quotale Hatung zum Tragen gekommen. Dabei wäre es unter Umständen zu einer alleinigen Haftung des Radfahrers gekommen (nachts, sehr schnell, unbeleuchtet). Aber als Halter haftet man grundsätzlich immer. Man kann hier einmal mehr den (älteren) Begriff des unanwendbaren Ereignisses anführen. Wenn der Unfall in dieser Situation ohne Fehlverhalten unvermeidbar war, haftet auch der Halter nur vermindert bis gar nicht.

zu 2 )
In dieser Situation hätte wohl der Fahrradfahrer alleinig gehaftet, auch wenn Du als Halter hier selbst grundsätzlich haftest. Der Fahrradfahrer verstieß hier gegen eine Vielzahl von Verkehrsvorschriften. Beim Auffahrunfall kommt es auf das Verhalten des Auffahrenden an. Aber auch hier könnte u.U. eine Haftung des Fahrradfahres die Schädigung durch und am auffahrenden Fahrzeug einschließen. Alles eine Frage des Einzelfalles. Hier kann es durchaus auch sein, dass (wie so häufig) der Auffahrenden dennnoch haftet.

Dies waren nur ein paar kurze Sätze, aber vielleicht hilft dir das schon weiter.
in Heidelberg
Ich muß spät Abends regelmäßig durch die Unistadt Heidelberg fahren und verfluche dabei die Studenten, die mit ihren Drahteseln unter Mißachtung sämtlicher Verkehrsregeln die Stadt unsicher machen. Bei Rot über die Kreuzungen, verkehrt durch Einbahnstraßen, immer ohne Licht durch unbeleuchtete Seitenstraßen. Am schlimmsten sind aber tagsüber die Fahrradkuriere, die ohne Rücksicht auf Verluste sich durch den Verkehr schlängeln.
Die angeblich so klugen jungen Menschen riskieren Leib und Leben, gefährden Fußgänger und bringen Autofahrer zu sehr riskanten Ausweichmanövern. Meist ist ja dann doch der Autofahrer schuld, da an jeder Ecke auch Studenten stehen, die dann als Zeugen immer zu den Drahteseldeppen halten, sollte es zu Kollisionen kommen.

Ganz toll find ich es immer, wenn Superbiker im Profioutfit 10 Mann hoch auf der Straße neben dem Radweg ihre Touren fahren und keinerlei Rücksicht auf nachfolgendem Verkehr nehmen.

In Frankfurt kam es kürzlich zu einem sehr interessanten Urteil, wo ein Radfahrer schuldhaft einen Unfall verursachte und mit dem Argument sich verteidigte, daß Autofahrer in dieser Stadt prinzipiell damit rechnen müssen, daß Biker sich so verhalten. Der Richter sah es glücklicherweise anders und der Chaot bekam seine gerechte Strafe. Warum kann es nicht immer so sein?

Mike
******tor Mann
71 Beiträge
Themenersteller 
Also ich kann es nicht verstehen. Als Autofahrer wird man wegen 5KM/h zu schnell geblitz und Radfahrer haben keine regeln. Wozu gibs den die regeln für Radfahrer überhaupt noch, wenn die sich alles erlauben dürfen und vor Gericht höchstens eine Teilschuld bekommen.
@kater
Ich hab ihn zuerst nicht gesehen und er konnte gerade so noch ausweichen. Wer wäre schuld gewesen, wenn ein Unfall passiert wäre?

wir kennen in deutschland zwei haftungsprinzipien

1. verschuldenshaftung
2. gefaehrdungshaftung

dur wuedest bei einem schaden als autofahrer mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit teilweise oder voll nach dem verschuldensprizip haften, da du bei einem zusammenstoss mit dem fahrradfahrer nicht die notwendige aufmerksamkeit aufgewendet hast, die beim einfahren in eine mehrspurige verkehrsstrasse erforderlich ist.

auch das gefaehrdungsprinzip koennte zur anwendung kommen, da du mit dem betrieb eines kfz ein gefaehrdungspotential in den styrassenverkehr einbringst.

lg
sundown(er) *opa*
in der praxis sieht es auch leider so aus,daß man als autofahrer immer mit im boot sitzt wenn es um haftungen oder unfällen mit fahrradfahrern geht.manchmal hat man das gefühl,daß die fahrradfahrer machen könne was sie wollen.
man sieht es an den aufgeführten bsp.wie schnell kommt man unverschuldet in so eine situation.
am schlimmsten ist es auch in der stadt münster.für autofahrer eine katastrophe.da hat nur der fahrradfahrer rechte.
die beweispflicht ist immer sehr schwierig umzusetzen.manchmal steht aussage gegen aussage.bremswege kann man schlecht bei fahrradfahrer messen.(bei zu schneller fahrten)
vom schock über dieses pöpelhafte verhalten von radfahrern rede ich erst gar nicht.
******tor Mann
71 Beiträge
Themenersteller 
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links

Naja wenn ich die Urteile hier lese kann man gleich alle regeln für Radfahrer abschafen.
@equilator
Naja wenn ich die Urteile hier lese kann man gleich alle regeln für Radfahrer abschafen.

bitte nicht das kind mit dem bade ausschuetten.

radfahrer haben sich genauso an die vorschriften und gesetze zu halten, wie jedes andere mitglied der gesellschaft auch. wir diskutieren hier aber nicht das problem fahrradfahrer gegen fahrradfahrer, sondern kraftfahrzeug gegen fahrradfahrer und hier gilt nun mal die gefaehrdung, die vom betrieb eines kraftfahrzeuges ausgeht und fuer die der fahrer des kfz dann haftet (gefaehrdungshaftung).

lg
sundown(er) *opa*
******tor Mann
71 Beiträge
Themenersteller 
Wenn ich mit dem Auto in die entgegengesetze richtung fahre und einen Unfall baue komme ich bestimmt in den Knast und Radfahrer die sowas machen bekommen vielleicht eine Teilschuld.
@Equilator
Wenn ich mit dem Auto in die entgegengesetze richtung fahre und einen Unfall baue komme ich bestimmt in den Knast und Radfahrer die sowas machen bekommen vielleicht eine Teilschuld

... auch der fahrradfahrer verliert, je nach schwere des unfalls, sogar seinen kfz-fuehrerschein (wenn er einen hat).

bauchgefuehle helfen uns nicht weiter. ich gebe dir ja recht, dass fahrradfahrer "milder" bestraft werden oder sogar oftmals nur eine verwarnung/ermahnung statt anzeige erhalten. dieses verhalten aendert sich aber seit einiger zeit stetig und die bestrafung von fahrradfahrern mit fehlverhalten wird staendig etwas schaerfer, hat aber den stand der autofahrer noch lange nicht erreicht. hier weise ich aber nochmals auf das unterschiedliche gefaehrdungspotential von fahrrad und kfz hin.

lg
sundown(er) *opa*
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