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Normalerweise sagt für mich ein Name nichts über die Person aus.
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Name in der Zeitung...

Name in der Zeitung...
Hallo hier mal wieder eine Frage an die Juristen…
Person A fällt auf das sein Name (ganzer Vornamen und der erste Buchstabe des Nachnehmens) in der Zeitung steht. Person A hat als geschädigter vor Gericht aussagen müssen. Nun stellt Peron A fest das er eben in der Zeitung drin stehe mit einem Auszug des Verhandlungsverlaufs. Kann Person A irgendwie dafür sorgen das die Zeitung nicht bei der Fortsetzung der Verhandlung wieder seinen Namen druckt?
Zeitungsleser ...
... brauchen dies.

Vor nicht allzu langer Zeit entschied das BVerfG unter dem 9.3.2007 (1 BvR 1946/04), dass das von Art 2 Absatz 1 Verbindung mit Art. 1 Absatz 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht auch durch zutreffende Darstellungen beeinträchtigt werden kann (Hier ging es um eine Berichterstattung die kurz nach dem unter voller Namensnennung geschalteten Bild über die Ehrung durch einen Bürgermeister die Identifizierung erlaubte, obwohl der Nachname abgekürzt und die Abbildung des Gesichts des Betroffenen in dem nachfolgenden Bericht mit einem Augenbalken versehen war).
Daher müsste abgeklärt werden, ob hier und aufgrund welcher Umstände von einer identifizierenden Berichterstattung ausgegangen werden kann. Darf dies verneint werden, kommt grds. eine Beeinträchtigung nicht in Betracht. Aber selbst dann, wenn eine Identifizierung möglich wäre, wird vertreten, dass dies nicht immer dazu führe, die Nennung zu unterlassen (man denken nur an den mit Schirm prügelnden Ernst-August). So meinte das OLG Köln unter dem 19.4.2001 – 15 U 163/00 – u.a., ob die Nennung eines Angeklagten mit vollem Namen oder die Mitteilung sonstiger die Identifizierung ermöglichender Merkmale gerechtfertigt ist, hängt davon ab, ob für solche Angaben ein die verletzten Interessen überwiegendes Informationsbedürfnis anzuerkennen sei.

Deshalb habe ich bei bloßer Nennung des Vornamens und des Anfangsbuchstabens des Nachnamens keine Bedenken. Dies könnte jeder sein, es sei denn, besondere Umstände kommen im konkreten Fall hinzu.

Herzlich
Cabal
danke für die Antwort
Die Angeklagte wurde nur mit ihren beiden Vornamen und der Angeklagte mit einen seiner beiden Vornamen und mit einen M. abgekürzt der aber nicht für seinen Nach namen steht.
Person A war als zeuge geladen und ist der einzige der wie oben geschrieben mit Vornamen und den ersten buchstaben des Nachnamens in der Zeitung steht. Falls es was hilft... Die beiden Angeklagt wurden wegen Raub angeklagt. Der Arbeitgeber von Person A hat auch vor Gericht aussagen müssen da der Raub in seinen Laden geschehen ist. Er wurde nicht Namentlich genannt. Der Zeitungsbericht liest sich auch so als ob der Arbeitgeber von Person A einen Verstoß gegen das UrhRG beganngen hätte. Der Arbeitgeber von Peron wurde deswegen aber freigesprochen da er selbst der Urheber ist. Nur Person A hat bedenken das er jetzt von gewissen personen besuch bekommt....
punkt 1, das ist eine sauerei,dass die zeitung so handelte.sie dürfen dies gar nicht.sie sind in der pflicht die person zu befragen,ob was dagegen spricht wenn der name so in der zeitschrift erscheint.

(1) Das Recht auf Privatheit und Anonymität

Im Rahmen des Rechts auf Privatheit und Anonymität ist zunächst ein absoluter Schutz der Intimsphäre gewährleistet.

Jenseits der Intimsphäre beginnt ein schwieriges Kapitel der Abwägung zwischen der Medienfreiheit und dem Informationsrecht einerseits und dem Recht auf Privatheit andererseits. Grundsätzlich gilt auch hier, daß man Belästigungen in der Privatsphäre abwehren darf, daß man ein Recht am eigenen, nicht veröffentlichten Wort und am privaten Bild hat und nicht dulden muß, daß man unter Namensnennung zum Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung gemacht wird. Uneingeschränkt gilt das indessen nur, wenn nicht Angelegenheiten von öffentlichem Interesse berührt sind. Sobald eine Person aus der Sphäre der Privatheit heraustritt, öffentliches Aufsehen erregt und zu einer Person der Zeitgeschichte wird oder gar selbst in den öffentlichen Meinungskampf eingreift, muß das Recht auf Privatheit und Anonymität abgewogen werden gegen das ein demokratisches Gemeinwesen konstituierende Informations- und Diskussionsrecht. Allein die Privatangelegenheiten ohne jeden Berührungspunkt zu einer öffentlichen Angelegenheit sind Angelegenheiten, die der öffentlichen Berichterstattung entzogen sind.

schaut mal in den § 823 Abs. 1 BGB rein.da gibt es auch viele urteile darüber.
Danke für die Tipps!!!!!!!!
bitte schön.
mit diesem thema beschäftige ich mich schon seit jahren.
hier geht es auch schwerpunktmäßig um:
veröffentlichung von fotos ohne zustimmung des betroffenen (später vielleicht geschädigter)
jeder der fotos im öffentlichen bereich oder im privaten bereich macht,muss die leute befragen ob sie damit einverstanden sind,dass fotos gemacht werden.wenn dies nicht eingehalten wird,muss der jenige der die fotos gemacht hat,in gegenwart des betroffenen auch vernichten.wenn er dies nicht tut,einfach die kamera an sich nehmen und direkt alles löschen oder film entnehmen und alles wegwerfen.
so ist die reale praxis.(lächel)
na wen mich einer fotografiert und ich den film an mich nehme und vernichte muss ich ja in deutschland aufpassen das ich keine anzeige wegen sachbeschädiegung bekomme
Man ...
... könnte bei Digitalkameras auch noch an Datensabotage denken. *haumichwech*

Also @**se, so einfach ist dies nun wirklich nicht. Ebenso bedürfen die deliktischen Ansprüche, du verweist auf § 823 Abs. 1 BGB, einer peinlich genauen Prüfung.

Mit dem Zerstören fremden Eigentums sollte man vorsichtig sein, um dem Vorwurf von Selbstjustiz - zu Recht - zu entgehen. Stellen wir uns vor, der/die Fotografierende wehrt sich - zu Recht, weil überhaupt keine konkretisierenden und personifizierenden Fotos angefertigt wurden - und du wendest Gewalt an, darfst du dann noch dem Clan von Ernst-August, diesem Schirmnöter, beitreten. Kurzum, man kann es auch übertreiben und sollte immer eine Brille der Verhältnismäßigkeit aufsetzen.

LG
Cabal
ich weiss ja wie hier es meint.lächel.so brutal bin ich nun auch nicht.aber keiner würde sich mit mir anlegen.bis jetzt waren sie alle kleinlaut und kamen meiner forderung nach.
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