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Parken an der Grundstücksgrenze

Parken an der Grundstücksgrenze
Stellen wir uns mal folgenden Fall vor:

A wohnt in einem 7 Familien-Haus. Zu dem Haus gehört auch noch ein Parkplatz auf dem 5 Autos Platz haben. Neben dem Haus grenzt das Nachbar-Grundstück von B. B Hat eine Buchen-Hecke auf ihrem Grundstück, direkt unmittelbar an den Zaun gepflanzt. Die Hecke ist nun schon 1,40 hoch. A hat sein Motorrad auf dem Parkplatz direkt an dem Zaun stehen und mit einer Schutzplane abgedeckt. Nun hat B verlangt, dass das Motorrad (welches sich auf einem andern - also dem Nachbargrundstück befindet) dort weg soll. Sie hat sich an die Hausverwaltung gewendet. Die Hausverwaltung weiß aber nicht, wem das Motorrad gehört und hat an die Eigentümer der Wohnungen im 7-Familienhaus per Email geschrieben, dass das Motorrad da weg soll.

A hat die Wohnung gemietet und sein Vermieter liest anscheinen seine Emails nicht regelmäßig. A dachte sich abzuwarten bis sein Vermieter sich um die Sache kümmert.

Die Frage ist nur, kann B überhaupt verlangen, dass das Motorrad dort weggestellt werden muss. Schließlich steht das Fahrzeug nicht auf ihrem Grundstück sondern direkt ungefähr 10 cm weit weg vom am Zaun. Und festzustellen ist ja auch noch, dass B ihre hecke auch direkt an den Zaun gepflanzt hat. Muss da nicht ein gewisser Abstand eingehalten werden wenn man eine Hecke pflanzt? Und was wäre denn, wenn sich die Eigentümergemeinschaft des Familienhauses entscheiden würde, einen Schuppen an die Grundstücksgrenze auf dem Parkplatz zu bauen, beispielsweise für Fahrräder oder Mülltonnen.

A vermutet, dass sich B darüber aufregt, dass in dem Bereich wo die Plane die Sonne verdeckt, die Heck kahl bleibt.

Ein gestelltes Bild kann geliefert werden. Bin mal gespannt was ihr zu diesem fiktiven Fall sagen könnt.
Einen anderen Platz für das Motorrad gibt es übrigens nicht. A müsste es jedes Mal aus dem14 km entfernten Winterquartier holen, wenn er damit bei schönem Wetter fahren will.
*****s42 Mann
11.853 Beiträge
Gruppen-Mod 
Komischer Fall - ich sehe da kein rechtliches Problem.

Außer eventuell, dass örtliche Vorschriften einen Mindestabstand von Hecken und ähnlichem zur Grundstücksgrenze vorschreiben. Aber das muss individuell in der jeweiligen Kommune geklärt werden, dafür gibt es keine allgemeinen rechtlichen Normen.

Natürlich kann sich B davon gestört fühlen, dass das Motorrad von A da steht.

Mich erinnert das Ganze ein wenig an "Moschendrohdzaun" (wer sich noch erinnert *ggg* ).
Grenzstreit
laut Nachbarrecht NRW ( kenne nun nur die Regelung dort) Gibt es Grenzabstände, die bei Bepflanzungen eingehalten werden müssen. Überwucherungen müssen regelmäßig beseitigt werden.
Falls diese Hecke als Einfriedung gepflanzt wurde, muss dazu das Einverständnis beider Eigentümer vorliegen (§32 NachbG Nrw)
Schuppen oder Carpots müssen von den Bauämtern genehmigt werden. Diese legen dann auch den Abstand zur Grenze fest. Vielleicht gibt es schon dazu in der Bauplanung des Hauses ausgewiesene Plätze.

Ob eine Hausverwaltung das Wegsetzen des Fahrzeugs verlangen kann, weiss ich nicht.Der Eigentümer des Nachbargrundstücks kann es nicht.

Ich würde das ganze über das Schiedsamt der Stadt prüfen und dann mit Antrag eine Lösung erarbeiten.
*****ann Paar
57 Beiträge
was für eine Begründung gibt B an?
Gibt es einen Bebauungsplan oder BauGB § 34

Schuppen oder Carpots müssen von den Bauämtern…

Schuppen Carports Garagen Stellplätze können bei Grenzbebauung auch freigestellt werden (innerhalb eines B-Planes) , oder anders ab einer gewissen Höhe, 3 m, der Garage / Carport gemessen an der Grenze muss genehmigt werden, genehmigt mit Nachbarunterschrift die B verweigern würde, das wäre dann aber eine andere Baustelle. Hier geht es dann um die Abstandsflächen usw usw…..
Unterschreitet die Garage die Höhe, hat B Pech gehabt, mit einer Ausnahme, im B-Plan gibt es ausgewiesene Flächen für Stellpätze und viktiver Stellplatz ist ausserhalb.

A hat sein Motorrad auf dem Parkplatz direkt an dem Zaun stehen

Gehen wir davon aus, dass der Parkplatz also / befestigte Stellplatz bereits freigestellt oder genehmigt wurde kann A heute ein Motorrad abstellen und morgen einen 32 Tonner der die Hecke des B verschattet


1,4 m hohe Hecke, hier hilft die Satzung der Gemeinde / Stadt weiter, soweit vorhanden.
Eigentum
Wer ist Eigentümer des Platzes auf dem das Motorrad steht , das geht für mich nicht aus der Beschreibung des Falles heraus .
******lau Mann
709 Beiträge
Baurechtlich:
Bei einem Neubau ist für ein Gebäude immer auch ein Stellplatznachweis zu führen. Es werden also meistens die baurechtlich notwendigen Stellplätze mit von der Bauaufsicht geprüft und genehmigt.
Auf diesen Stellplätzen ist es dann egal, ob da ein Auto, ein Wohnmobil oder ein Motorrad parkt....
(@*****ann: gegen den 32-Tonner könnte im Wohngebiet ggf was unternommen werden *zwinker* )
Auch ist es auf genehmigten Stellplätzen auf Privatgrund egal, ob dort täglich umgeparkt wird oder das Fahrzeug ein paar Wochen nicht bewegt wird...

Wenn die Fläche kein genehmigter Stellplatz ist, könnte (!!) in bestimmten Konstellationen der Nachbar ein Abwehrrecht haben, z. B. wenn der Bebauungsplan was anderes festsetzt.

Eigentumsrechtlich.
Hier ist maßgeblich, als was diese Stellplätze in der Teilungserklärung bezeichnet sind. Sind es z. B. Besucherplätze, könnte die Eigentümergemeinschaft v. d. die HV eine übermäßige Inanspruchnahme durch Einzelne unterbinden...

Wo dann das Fahrzeug ansonsten abgestellt werden kann, ist da jedenfalls kein Thema....
fiktives Bild
ich habe mal ein fiktives Bild hochgeladen damit man sich das Ganze besser vorstellen kann. Das Motorrad steht seitlich am Grundstückszaun / Hecke von B. Außerdem habe ich mal beim Ordnungsamt nachgefragt. Demzufolge kann A von B formal wegen Sachbeschädigung angezeigt werden, weil das Motorrad so viel Schatten auf die hecke wirft, das die schattige Stelle kahl bleibt. und was noch ganz wichtig ist, das haus indem A wohnt und das haus in dem B wohnt, werden von einer Hausverwaltung gemanagt. Da A nur einen Stellplatz gemietet hat und nun noch ein zweites Fahrzeug (wenn auch nur ein Motorrad).

Um des Nachbarschaft-Friedenswille wird A den Stellplatz mit jemanden aus dem Haus tauschen und sein Motorrad vor dem eigenem Auto querstellen - und hoffen, dass die kahle Stelle der Hecke wieder dicht wird.

Vielen Dank für Eure Beiträge - aber da kann man mal sehen, wie es einem ergehen kann.

LG an alle Holger
Aufnahme vom Grund der Beschwerde
*****s42 Mann
11.853 Beiträge
Gruppen-Mod 
Na dann könne wir ja schließen, zumal es spätestens mit dem letzten Post sehr konkret wurde.

Inwiefern dann da wirklich eine Sachbeschädigung vorliegt, kann ja im Falle einer Anzeige immer noch ein sach- und fachkundiger Anwalt klären *zwinker*
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