§1306 BGB
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.
Doch ist ziemlich eindeutig verboten. Die Anerkennung bestehender Mehrfachehen ist nach deutschem Recht umstritten. Es gibt jedoch mehrere Urteile, die einen Familiennachzug aufgrund einer Mehrfachehe verweigern.
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.
Doch ist ziemlich eindeutig verboten. Die Anerkennung bestehender Mehrfachehen ist nach deutschem Recht umstritten. Es gibt jedoch mehrere Urteile, die einen Familiennachzug aufgrund einer Mehrfachehe verweigern.