JaJein. Obwohl ich (der männliche Teil) kein Jurist bin...
Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind nicht per se verboten. Und auch die Frage ob es eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist, hängt vom Einzelfall ab.
In erster Linie ist es eine Straftat, wenn man sich so verhält, dass andere es mitbekommen müssen, dann ist es durchaus eine Straftat. Aber auch hier muss ein Kläger vorhanden sein.
Sex im Auto beispielsweise ist per se keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Wenn jemand einen erhöhten Aufwand betreiben muss, um dies wahrzunehmen, dann kann man den sexelnden Personen nicht vorwerfen absichtlich sich zu zeigen. Sex am offenen Fenster in einem Haus am Marktplatz kann sehr wohl so ausgelegt werden.
Mit anderen Worten, wenn man Vorkehrungen trifft oder sich so verhält, dass man nicht absichtlich andere belästigt, bzw. dies nicht als Vorsatz ausgelegt werden kann, dann ist es absolut ok. Sollte sich dann aber jemand gestört fühlen und dies auch entsprechend kommunizieren, sollte man entsprechend aufhören. Sonst ist man wieder beim Vorsatz