Nur mal zur Klarstellung
Das NRSchG in BaWü sagt, dass der Hauptraum rauchfrei sein muss, nur Nebenräume, kleiner als der Hauptraum, dürfen überhaupt als Raucherrräume ausgewiesen werden.Sobald in einem Raucherraum getanzt werden soll oder kann, gilt er asl Raum mit einer Tanzfläche, und in Räumen mit Tanzflächen ist Rauchen nicht erlaubt, egal, ob Haupt- oder Nebenraum. Aber daran halten sich ja noch nicht mal Diskotheken.