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interessantes Urteil zum Nichtraucherschutz...

*****and Paar
3.123 Beiträge
Themenersteller 
interessantes Urteil zum Nichtraucherschutz...
Hallo ihr Lieben,
===========
dass haben wir eben hier in einer anderen Gruppe gelesen und
denken, das das hier sicherlich auch den einen oder anderen
interessieren oder helfen dürfte.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.06.2012
- 311 S 92/10 -

Leitsatz

Dringt Zigarettenrauch in erheblichem Maße von einem benachbarten Balkon durch das Fenster in die Wohnung eines Mieters, so stellt der Rauch einen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter wird in seinem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gestört, weil er seine Wohnung nicht mehr nach seinem Gutdünken belüften kann.

Für das Vorliegen eines Mietminderungsgrundes ist es nicht erforderlich, dass der komplette Rauch des Nachbarn in die Wohnung des Mieters zieht. Es genügt, wenn ein unangenehmer Geruch wahrzunehmen ist. Quelle: kostenlose-urteile.de


LG,
Christine und Andreas...
********dict Mann
280 Beiträge
Aufruf an die Ingenieure...
Baut luftdichte Kabinen mit Luft-Filter!
Diese Kabinen sollte es im üblichen LKW-Container-Format oder im Dixi-Klo-Format (für zu Hause) geben.

Am besten wären welche, die durch Wasser reinigen (eigener Wasser-Anschluss und das Dreckswasser dann in die öffentliche Kanalisation).
Sand könnte dabei auch unterstützend sein, sollte aber irgendwann ausgewechselt werden.
Hierbei entsteht dann der Beruf des Raucher-Kabinen-Wartes bzw. somit hätte der Beruf des Rauchfangkehrers/Schornsteinfeger wieder mehr Kundenzulauf.
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
hm, also es gibt nun mal raucher
wohin mit ihnen?
ghettos für raucher?

wenn sie jetzt auch nicht mal mehr draussen auf den balkon rauchen dürfen.....
****e72 Mann
97 Beiträge
"es gibt nun mal raucher"... spannendes Argument. In der gleichen Argumentationslinie könnte man auch sagen, "es gibt nunmal Leute, die ihre Stereoanlage maximal aufdrehen" oder "es gibt nunmal Schläger"...
Allen ist gemein, daß sie das Wohlbefinden / die Gesundheit ihrer Mitmenschen gefährden.
Der einzige Unterschied ist, daß das Rauchen rechtlich (noch) nicht als Körperverletzung oder "Geruchsbelästigung" verfolgt wird. Beides ist aber nachweislich vorhanden.
Daher finde ich es einen Schritt in die richtige Richtung, wenn ich mich in meiner Wohnung adäquat gegen Rauch schützen darf.

Und daß ein "Ghetto" nicht immer als unangenehm empfunden werden muss sieht man an den Diskotheken... *g*
Große Enttäuschung
Wollte nur mal eine kleine Begebenheit loswerden, die wir letzte Woche erleben durften.
Wir wollten letzte Woche zu einer Buchvorlesung nach Hamburg, hatten dort auch schon Plätze reseviert.
Alle haben sich schon richtig darauf gefreut, so eine Buchvorstellung von dem Sänger der Band Haudegen wollten wir uns nicht entgehen lassen.
Wir kamen dann in die Location und wunderten uns schon, warum wir so merkwürdig angeschaut wurden.
Nachdem wir nach unserer Reservierung fragten wurde uns klar warum.
Es war der Zutritt erst ab 18 Jahren gestattet, da es ein Raucherlokal war, also durften wir wieder gehen.
Die Kinder (11 und 14) waren zu jung.
Dann kann man sich vorstellen, das die Enttäuschung groß war.
Schade, das man als Nichtraucher so ausgegrenzt wird.
*****964 Mann
1.418 Beiträge
Es wird Zeit, dass das Nichtraucherschutzgesetz von Bayern und ab 01.05.2013 das von NRW in allen Bundesländern Gesetzt wird. Dann hören solche Überraschungen wie die von http://www.joyclub.de/my/2462845.sabstef.html endlich auf!
Im letzten Herbst war ich mal wieder beim Bowling. Ein Teil der Bowlingbahnen war für Raucher und der andere für Nichtraucher! Nur diese sind baulich nicht voneinander getrennt und daher war der Rauch überall! Ganz klasse! Seit dieser "Erfahrung" kläre ich vorher ab ob Rauch oder nicht!
das finde ich sehr interessant
Urteil: Rauchen auf Balkon untersagt
Vereinsvorstand Pro Rauchfrei e.V.


Ist unerwünschtes Rauchen auf Balkonen und Terrassen zu dulden?

Schon in der bloßen Geruchswahrnehmung von Tabakrauch des Nachbarn liegt eine Besitzbeeinträchtigung vor. Diese gelegentliche Beeinträchtigung ist jedoch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses hinzunehmen. Im Hinblick auf übermäßige Tabakrauchbelästigung auf Balkon oder Terrasse besteht eine solche Duldungspflicht aber nicht. Es besteht vielmehr ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Raucher.

*****_sw Mann
335 Beiträge
Sachargumente gesucht
Ich weiß nicht, ob ich da nun im richtigen Teil des Nichtraucherforums schreibe, in der Eile habe ich keine bessere Ecke gefunden. Vielleicht kann ein Moderator im Fall des Falles meinen Beitrag verschieben.

Ich habe ein ganz aktuelles und ganz konkretes Problem mit dem Nichtraucherschutz und brauche dringend sachliche Unterstützung. Meine Ex hat einen neuen Freund, ein starker Raucher und mir auch sonst mäßig sympathisch, aber das wird wohl in der der Natur der Sache liegen. Sie hatte letzten Sommer zu rauchen aufgehört, nun aber wieder damit angefangen. Also rauchen beide. Das könnte mir egal sein, wenn nicht unser gemeinsamer Sohn, neun Jahre alt und in jeder Hinsicht wunderbar gelungen, bei ihr leben würde. Bisher war es schlimm genug, daß sie in der Küche ihrer kleinen Wohnung rauchte. Nun kommt dazu, daß beide während des Autofahrens, wiewohl bei offenen Fenstern, in Anwesenheit meines Sohnes rauchen. Das mißfällt mir und ich habe das sofort, nachdem ich von meinem Sohn davon erfuhr, thematisiert. Nun bin ich als "militanter" Nichtraucher auf einen "militanten" Raucher gestoßen. Das verheißt unter diesen Begleitumständen nichts Gutes und bevor das weitere Geschehen in der Zeitung nachzulesen sein wird, möchte ich das sachlich klären.
So, nun kommt's: der gute Mann erklärt mir nun, daß es KEINE sachlichen Beweise dafür gäbe, daß Passivrauchen schädlich ist. Dazu holt er denkbar weit aus und bemüht den bösen Adolf, was immer praktisch ist, der also angeblich das deutsche Volk zu Nichtrauchern machen wollte und damals eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben haben soll. Diese stammt angeblich aus dem Jahr 1936, und auf dieser Studie bauten, so die Argumentation des militanten Rauchers, alle anderen Studien auf. Grundton der Argumentation: alle Studien sind gebiast, alles nicht wahr, der Adolf ist schuld an der Fama vom ach so schädlichen Passivrauchen. Die schädlichen Teilchen seien x+n groß, die Lungenbläschen aber nur x, also könnten die Schadstoffe gar nicht in die Lungenbläschen eindringen und würden wieder ausgeschieden. Und: Es gäbe keine einzige wissenschaftlich-sachliche Studie, die belegen könnte, daß Passivrauchen schädlich sei. Mangels Fachwissens konnte ich darauf keine adäquate Antwort geben, aber das möchte ich ehebaldigst nachholen.

Abgesehen, daß ich keine Studie brauche, weil es mir reicht, wenn mein Sohn etwas nicht will (und er will nicht im Rauch sitzen), möchte ich doch angesichts der privaten Verflochtenheit versuchen, das Thema so weit wie möglich, aber auch so schnell wie möglich, sachlich zu klären. Wenn das nicht hilft, dann werde ich auf einer anderen, etwas profaneren Ebene die, äh, Argumentation fortsetzen müssen, aber so weit sollte es nicht kommen.

Daher meine Bitte: ich brauche dringend, am besten sehr aktuelle Fakten, die ganz konkret den Schaden des Passivrauchens, im gegebenen Fall ganz speziell die kleinen Lungen von Kindern betreffend, belegen. Auch wenn es noch so offensichtlich ist, ich brauche Fakten, um die Gegenseite zu überzeugen. Das heißt, den Raucher werde ich wohl nicht überzeugen, es reicht mir, wenn ich meine Ex von meinem Standpunkt überzeugen kann, den Rest besorge ich dann schon. Ich brauche Verweise auf Studien, Aufsätze, Publikationen von namhaften Experten, weil ich die Sache zwar schnell, aber so lange es geht, so friedlich wie möglich bereinigen will. Denn wenn es um meinen kleinen Sohn geht, dann ist meine Geduld endenwollend bis nicht vorhanden, da kann ich richtig doll sauer werden. Und das möchte ich meinem Umfeld und mir eigentlich ersparen.
*****964 Mann
1.418 Beiträge
Passivrauchen IST schädlich!
Da gibt es jede Menge Publikationen im WWW (suche: passiv rauchen kinder):

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (bzga) Köln
www.bzga.de/pdf.php?id=1b22b584debeac24509721fea43899c4

Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg
http://www.dkfz.de/de/tabakk … _gesundheitliche_Folgen.html

Epidemiologie nach Prof. Grieshaber
http://passivrauchen.wordpress.com/
http://passivrauchen.wordpre … s-schadlich-fur-kleinkinder/

http://de.wikipedia.org/wiki/Passivrauchen

http://www.kindergesundheit- … ken-vorbeugen/passivrauchen/

http://www.kindergesundheit.de/schutz-vor-passivrauch.html


Im übrigen sehe ich das als Kindesmisshandlung und würde es dem Jugendamt melden! Wenn Dein Sohn es nicht will und die Mutter es trotzdem macht!?

Genau wie einvernehmlicher Sex der ist ok - aber gegen den Willen der Beteiligten ist es Vergewaltigung und damit strafbar!

Dir wünsche ich viel Erfolg für Deinen Sohnemann

LG Peter
*****_sw Mann
335 Beiträge
Danke
Vielen Dank, Peter, damit kann ich schon viel anfangen. Ich wußte im ersten Moment nicht, wo anfangen, aber nun geht es gut voran.


Jason_sw
hm dieses gesetz hört sich ja toll an, aber wie muss man das nachweisen ? ich habe nämlich genau dieses problem, dass meine nachbarin unter mir raucht und mir (wenn ich zuhause bin den ganzen tag balkontür offen) der rauch in die wohnung zieht, was mich tierisch ankotzt !!!
*****964 Mann
1.418 Beiträge
@Candy_Cane
Du bist im Mieterverein? Oder einen nicht rauchenden netten Nachbarn /nette Nachbarin als Zeuge dazu holen, auflisten wann und zu welchen Zeiten der Rauch war und dann schriftlich beim Nachbarn / Vermieter um das Abstellen/Reduzieren dieser Rauchbelästigung mit Verweis auf das Mietrecht bitten!

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/balkon.htm

http://www.gutefrage.net/fra … chbarwohnung-gefallen-lassen
Mietminderung: Kommt es aufgrund von baulichen Mängeln in der Mietwohnung zu starken Belästigungen wegen Zigarettenrauchs aus einer Nachbarwohnung, kann die Miete gemindert werden (LG Stuttgart 5 S 421/97)

http://www.nichtraucherschut … erschutz_in_der_wohnung.html

http://www.deutsche-anwaltsh … fuemierte-zigaretten-rauchen

http://www.focus.de/immobili … /mietwohnung_aid_232004.html

Viel Erfolg
LG Peter
versteh jetzt nicht, was du mir sagen willst. gleich beim ersten link steht folgendes:

"Mietrecht zum Tabakrauch:
Der Bewohner eines Mehrfamilienhauses genießt keinen mietrechtlichen Schutz vor Tabakrauch dahingehend, dasss er einem anderen Bewohner des Hauses das Zigarrenrauchen auf dessen Wohnungsbalkon untersagen kann. AG Bonn, Urteil vom 9. März 1999, Az: 6 C 510/98
Ebenso entschied das LG Essen: Belästigungen durch Tabakrauch vom Nachbarbalkon des Wohnhauses muss der Mieter hinnehmen. Der Vermieter ist insoweit nicht schutzpflichtig. LG Essen Urteil vom 7. Februar 2002, Az: 10 S 438/01."


heisst ja soviel, wie ich kann nichts dagegen tun... was hat das nun mit diesem (angeblich?) neuen gesetz zu tun ???

ebenso der nächste link:

"Chancen auf mehr Nichtraucherschutz in der Wohnung hat rechtlich gesehen gegenwärtig nur, wer auf
Basis gegenseitiger Rücksichtnahme bereit ist, Kompromisse zu schließen. Deshalb gilt es zunächst zu
versuchen, sich mit dem rauchenden Nachbarn gütlich zu einigen. Man kann zwar eventuell den Vermieter oder die Hausverwaltung einschalten, doch darf man sich nach aller Erfahrung von beiden keine gro-
ße Hilfe erwarten. Von Mietervereinen ist ebenfalls keine Unterstützung zu erwarten. Zu ihren Mitgliedern gehören sowohl Raucher als auch Nichtraucher. Bei einem Konflikt müsste eventuell ein Mitglied
gegen ein anderes Mitglied klagen. Der Deutsche Mieterbund hat sich bisher voll auf die Seite der rauchenden Mieter gestellt und deren Recht betont, in der Wohnung ohne Einschränkung zu rauchen. Für
den Schutz vor Tabakrauchimmissionen aus Nachbarwohnungen engagierte er sich bisher nicht. "


weiter lese ich jetzt mal nicht, denn das wusste ich ja alles schon
*****964 Mann
1.418 Beiträge
Dann schau doch bitte hier mal rein (ist auch oben ein link):
http://www.nichtraucherschut … faden-Wohnen%202012%20V1.pdf

Bei meiner Mutter im Haus war ein Mieter im Erdgeschoss der seine Wohnung immer zum Treppenhaus durch langes öffnen der Wohnungstüre lüftete. Durch das Öffnen der Fenster würde es ihm zu kalt in seiner Wohnung! Die darüber wohnenden Mietparteien waren nicht begeistert und wandten sich (wie bereits oben vorgeschlagen) an den Raucher und auch an den Vermieter. Fortan lüftete der rauchende Mieter nur noch nach außen durch öffnen seiner Fenster!

Daher einfach mal versuchen. Eine Musterlösung wird es nicht geben!
*****964 Mann
1.418 Beiträge
Keine Musterlösung
Rauchende Nachbarn und die durch sie verursachte Belästigung sind kein einfaches Thema. Grundsätzlich ist das Rauchen auf dem Balkon erlaubt, allerdings gilt immer auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, d. h. geringe Beeinträchtigungen durch einen rauchenden Nachbarn sind hinzunehmen, allerdings ist der Nachbar auch dazu verpflichtet, sich zu bemühen, keinen anderen zu stören und auch zu gefährden, da Tabakrauch immerhin gesundheitsgefährdend ist. Vergleichsweise einig sind sich die Gericht dabei, daß der Tabakrauch im Hausflur nicht hinzunehmen ist, wobei einzelne Gerichte - wahrscheinlich waren die Richter selbst Raucher - das auch anders sehen.
Für die Frage des Rauchens auf dem Balkon gibt es noch nicht sehr viel Rechtsprechung, man kann sagen, daß es sich die Waage hält, ob ein rauchender Nachbar hinzunehmen ist bzw. wie viel Rauch hinzunehmen ist.
Eine Mietminderung ist i. d. R. aus Sicht der Rechtsprechung bislang noch nicht möglich, was sich allerdings jederzeit ändern kann, da der Nichtraucherschutz immer stärker wird.
Einzige Möglichkeit wäre dann zunächst, sich direkt an den Nachbarn zu wenden und Unterlassung gem. §§ 906, 1004 BGB zu fordern. Das hat immer dann Erfolg, wenn man wesentlich beeinträchtig wird, wobei der Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung natürlich dehnbar ist.
Man wird eine wesentliche Beeinträchtigung wohl bei einem exzessiven Raucher, mehr als ca. 60 - 80 Zigaretten pro Tag annehmen können, ebenso, wenn bis in die späte Nacht / frühe Morgenstunden geraucht wird.
Zunächst sollten Sie sich mit einem Brief an die Nachbarin wenden und sie bitten, das Rauchen auf dem Balkon so zu gestalten, daß Sie die Chance haben, Ihre Räume zu lüften.
Zur Sicherheit sollten Sie sich zusätzlich eine Liste anlegen, wann und wie oft Sie wiedermal zwangsweise mitrauchen bzw. nicht lüften können. Diese Liste kann in einem eventuellen Gerichtsverfahren helfen, das Ausmaß Ihrer Beeinträchtigung deutlich zu machen und ist deshalb ganz wichtig.
Sollte Ihre Nachbarin weiterhin keine Rücksicht nehmen, dann hilft nur noch eine Klage mit dem Ziel, daß Rauchen auf dem Balkon soweit zu reduzieren, daß Sie wieder lüften können. Das kann man dann so formuliert bekommen, daß z. B. Nachts nicht mehr auf dem Balkon geraucht werden darf. Hierfür empfehle ich aber einen Anwalt vor Ort, der das mit Ihnen formuliert und der dann auch mit Ihnen über das Kostenrisiko eines solchen Prozesses spricht.
Ich gehe davon aus, daß ein normaler Richter mit Ihnen der Ansicht sein wird, daß in Ihrem Fall die Belästigung einfach zu groß ist und sich die Nachbarin einschränken muß, gerade weil es das Schlafzimmer und nicht die Besenkammer ist.


Quelle:
http://www.deutsche-anwaltsh … fuemierte-zigaretten-rauchen
danke für die mühe, bringt mich aber nicht weiter,da der fall bei mir komplett anders liegt.
mir gehts weniger ums lüften. ich hab sobald es warm wird und ich zuhause bin den ganzen tag die balkontür offen. damit die kater rauskönnen und weil es mir so angenehm ist. die nachbarin raucht total unterschiedlich, also kann ich auch keine listen erstellen. wird auch sicher jeder behaupten, dass ich es hinnehmen muss, eben weil es nunmal keine 60-80 zigaretten sind. aber mich stört es halt, weil ichs eine frechheit finde, dass ich so etwas in meiner eigenen wohnung dulden muss. aber dank der gesetze hat man da ja keine chance.

die rauchen aufm balkon, weil sies nicht in ihrer wohnung haben wollen, dafür muss ich dann hinnehmen, dass es in meiner wohnung ist. zum kotzen das
*****964 Mann
1.418 Beiträge
Schade
Aber ein Versuch - mit den Nachbarn zu sprechen - ist es sicher Wert oder? *g*
trau ich mich ehrlich gesagt net. ich diskutier über das thema seit ich 12 bin und hab nur schlechte erfahrungen gemacht. daher werd ich da echt aggro...
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
aber wenn du mit dem nachbar nicht redest...vielleicht weiß er ja gar nicht, das der rauch in deine wohung zieht und dich somit belästigt.
man sollte ihm die chance geben, sein verhalten zu ändern.
ich würde es einfach mal mit einem netten gespräch versuchen
*****964 Mann
1.418 Beiträge
Rauchende Nachbarn: Mietmangel!
Dringt Zigarettenrauch in erheblichem Maße von einem benachbarten Balkon durch das Fenster in die Wohnung eines Mieters, so stellt der Rauch einen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter wird in seinem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gestört, weil er seine Wohnung nicht mehr nach seinem Gutdünken belüften kann.
Nachbarliches Rauchen auf dem Balkon berechtigt zu einer Mietminderung von 5 %

Für das Vorliegen eines Mietminderungsgrundes ist es nicht erforderlich, dass der komplette Rauch des Nachbarn in die Wohnung des Mieters zieht. Es genügt, wenn ein unangenehmer Geruch wahrzunehmen ist (rao).

Quelle:
http://www.kostenlose-urteil … -von-5-Prozent.news14433.htm


gleiches Urteil:

Mietminderung wegen Zigarettenrauch des Nachbarn
http://www.123recht.net/article.asp?a=133155

Rauchende Nachbarn: Mietmangel!
http://www.ibr-online.de/IBR … suchen&Treffermarkierung=Aus

Das komplette Gerichtsurteil (Volltext/Auszüge)
http://www.kanzlei-prof-schw … /urteile/index.html?id=15596
*******pfen Paar
149 Beiträge
Als Vermieter
ist man bei der Rechtslage dann der "Dumme".

Mietern das Rauchen auf dem Balkon zu verbieten ist in Deutschland meines Wissens nicht möglich. Und die sicherlich berechtigte Mietminderung der "leidenden" Nichtraucher geht natürlich auf Kosten des Vermieters.
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
das wird einen Nichtraucher nicht interessieren
****che Mann
14.919 Beiträge
Eine Mietminderung beseitigt aber auch nicht das Problem. Das Ziel ist ja nicht, billiger zu wohnen, das Ziel ist, belästigungsfrei zu wohnen.
******e06 Mann
689 Beiträge
Gruppen-Mod 
Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie viel Zeit und Geld es kosten kann, Räume, in denen jahrelang geraucht wurde, wieder in einer Zustand zu bringen, der nach meinem Maßstab bewohnbar ist.
Meine Schlussfolgerung: Es gibt ja genug Wohnungssuchende. Einfach Nichtraucher als Mieter aussuchen. *nono* *zig* *nono*
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
ob das erlaubt ist so zu sortieren ,wage ich zu bezweifeln......
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