Alles andere waere schwer unfair gewesen ...
... denn sonst koennte jeder andere Mieter eine Minderung vom Vermieter verlangen, ohne dass der Vermieter den Mangel abstellen kann.
Zudem ist (abgemahnte) Stoerung des Hausfriedens ein fristloser Kuendigungsgrund und fortgesetzter Qualm im allgemeinen Treppenhaus kann sehr wohl Stoerung des Hausfriedens sein.
Tempora Mutantur - Die Zeiten aendern sich oder besser - werden geaendert
Was noch richtig aussteht ist eine andere Beurteilung des Rauchens in der Wohnung.
Raucherwohnungen brauchen richtig durchgehende Renovierung bevor sie wieder vermietet werden koennen und die laesst sich von einem scheidenden Mieter fast nie durchsetzen.
Hier gehen die Gerichte in die gegengesetzte Richtung. So kann ich auch Tiere wie Hunde nicht mehr grundsaetzlich ausschliessen oder genehmigungspflichtitg machen, obwohl besonders tierhaltende Mieter unter 25 sehr haeufig zu unreif sind, um einen Hund so zu halten, dass er KEINE Stoerung fuer die Mietergemeinschaft darstellt.
Hier ist in dem Urteil auch noch einmal betont worden, das der rauchende Mieter IN seiner Wohnung bedenkenlos beliebig viel Schaden am Investment des Vermieters anrichten kann.
Richtig waere, wenn es moeglich waere, einem Raucher einen ordentlichen Aufschlag abzunehmen, um die unvermeidlichen Schaeden zu decken, oder die Moeglichkeit, z.B. Wohnungen in denkmalgeschuetzten Fachwerk- und Lehmputzhaeusern nur Nichtrauchern anbieten zu duerfen.