@***at
Irgendwie widersprichst Du Dir in letzter Zeit selbst.
Doch leider gestattet meine katholische Kirche im Leben nur ein einziges Ja-Wort, Außerdem checken sie, ob vorher standesamtlich geheiratet wurde.
Obwohl bekennender und weitgehen praktizierender Katholik und obwohl damals bis über beide Ohren verliebt, haben wir nie kirchlich geheiratet. bereits damals war uns die Lebenslüge bewust, zu der wir uns bekennen hätten müssen.
Dann macht es doch keinen Unterschied, denn Du bist demnach "nur" standesamtlich verheiratet und könntest noch kirchlich heiraten.
Das geht allerdings gar nicht, wenn man sich vorher nicht scheiden läßt....
und wenn er's mitten im prallen Leben tut, wo kein Mensch an Testamente denkt, ist es, glaube ich für den hinterbliebenen Partner besser, wenn er verheiratet war...
Dann gibt es noch das "eheähnliche Verhältnis, was bei stimmigen Vorgaben auch Anwendung findet.
Was aber sein kann, wenn man sich aus Kostengründen nicht scheiden läßt ist, daß man vom Staat noch zur Kasse gebeten wird, wenn es dem getrennt lebenden Partner einmal so schlecht geht, daß es in ein Heim muß. Dann hilft die Gütertrennung auch nicht wirklich.
WiB