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Garantie oder Gewährleistung?

******501 Mann
11 Beiträge
Themenersteller 
Garantie oder Gewährleistung?
Hallo Liebe Gummigemeinde,

bisher war ich nur stiller Mitleser aber nun brauche ich mal euren Rat.

Mir ist am Samstag abend mein Catsuit von der vorderen Klebenaht bis zum rechten Oberschenkel gerissen. Gekauft habe ich diesen im März 2019 und für mich sieht es so aus, als wäre die Naht nicht richtig verklebt gewesen.
Ich habe Bilder an den Hersteller geschickt. Die Reperatur soll min. 50€ kosten und es kann wohl sein, dass es wieder reisst, da die Klebestelle geschwächt wird.

Meine Frage ist nun: Muss der Hersteller keine Garantie oder Gewährleistung, wie es ja eigentlich üblich ist, darauf geben?

Viele Grüße und danke für eure Kommentare,

Basti
Schwierig zu sagen.

Grundsätzlich ist es richtig, dass bei einem erneuten verkleben die Stelle geschwächt ist.

Wenn es jetzt kurz nach dem Kauf passiert wäre, könnte ich das nachvollziehen. Nun sind aber 1 1/2 Jahre ca. rum.....

Da können viele Gründe reinspielen. Kann schlecht verklebt sein, kann falsch angezogen sein, schwierig zu beantworten.

Was der Hersteller muss, regelt der Kaufvertrag oder zur Not das BGB.

Das wird schwierig zu beantworten sein.
*****lut Frau
2.451 Beiträge
Grundsätzlich räumt dir der Gesetzgeber immer eine Gewährleistung ein. Diese trifft den Verkäufer einer Neuware und beträgt 24 Monate. § 439 BGB enthält hierzu die einschlägigen Regelungen. Demnach steht es dir als Käufer frei, ob du im Falle einer fehlerhaften Ware eine Reparatur wünschst (die dann auf Kosten des Verkäufers geht) oder direkt eine Ersatzlieferung in Anspruch nimmst.

In der Kommunikation mit dem Verkäufer solltest du dich auf dein Gewährleistungsrecht berufen und dabei geltend machen, dass die Ware fehlerhaft war im Sinne der genannten Vorschrift.

Achtung: Nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Kauf ist der Käufer in der Beweispflicht, dass die Ware schon von Anfang an fehlerhaft war. Das könnte sich in deinem Fall als Stolperstein erweisen, denn wenn sich der Verkäufer auf den Standpunkt stellt, dass der Catsuit fehlerfrei war, bist du in der Situation, den Gegenbeweis erbringen zu müssen. Das ist im Einzelfall schwierig.

Wie kommunikativ ist der Verkäufer?
*********rchen Mann
515 Beiträge
Du musst nachweisen, dass der Defekt schon ab Auslieferung vorlag, dann bekommst Du den kostenlos repariert. 1.5 Jahre und zweimal getragen, dann wäre es echt schade, wenn Du den aber quasi jede Woche mehrmals getragen hat, dann hätte er lange gehalten.

Gruesse vom Katerchen
*****ucy Frau
439 Beiträge
Ganz ehrlich, du hast rechtlich keine Chance, da du nicht beweisen kannst, dass der Fehler von Anfang an vor lag.

Man kann auf Kulanz hoffen und das war es.
*****_59 Mann
1.196 Beiträge
Bei 2 x getragen für mich eigentlich klar.
Es ist ja eigentlich im Sinne des Verkäufers zufriedene Kunden , die nochmals etwas bestellen und sich im Umfeld positiv äußern zu behalten. Musst du für dich entscheiden.
*********cious Mann
85 Beiträge
Den rechtlichen Rahmen hat @********e_nw bereits ausführlich dargelegt. Die sog. Beweislastumkehr wird hier kaum erfolgreich sein für dich.
Der Verkäufer kann deinen Argumenten dagegenhalten, dass das Material beim Anziehen, Tragen oder der Lagerung beschädigt wurde.

Wie ist "von der vorderen Klebenaht bis zum Oberschenkel gerissen" denn zu verstehen? Ist die Klebenaht aufgegangen (schwer vorstellbar) oder tatsächlich ein Riss im vorher nahtlosen Material? Dann hat der Verkäufer aus meiner Sicht ohnehin keinen Anlass, hier auf Gewährleistung einzuschlagen. Ich vermute ohnehin, dass die 50 Euro für die Reparatur bereits der Kulanzpreis sind.

LG
Ich denke mit 50€ Reparaturkosten bist Du gut bedient.
Denn Du kannst nicht beweisen, das du den Anzug selten getragen hast. Auch könntest Du ihn ja falsch gelagert haben, z. zu warm, zu kalt, große Temperaturschwankungen. Ebenso könntest Du zwischendurch zugenommen haben und Dich in den Anzug gezwängt haben. All das könnte der Hersteller als Gründe für die aufgeplatzte Naht anführen.
Entweder klebst Du es also selbst, wenn es nur die Naht ist oder um mehr auf der sicheren Seite zu sein, lass es den Hersteller machen und Dir evtl eine Verstärkung drunter kleben.
******501 Mann
11 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********cious:


Wie ist "von der vorderen Klebenaht bis zum Oberschenkel gerissen" denn zu verstehen? LG

Ist auch etwas doof geschrieben. Der Catsuit hat einen Krageneinstieg. Dieser hat vier Nahtstellen, an den beiden Schultern, hinten und vorne und genau die Naht vorne ist das Problem.

Das mit derBeweislage habe ich mir schon gedacht.
****x89 Mann
41 Beiträge
Ist die Naht also die Klebestelle aufgegangen oder ist es neben der Naht gerissen? Ich habe meist im Achselbereich das Problem, dass sich an den stellen direkt neben der naht kleine löcher bilden. Wenn man dort nicht aufpasst, kann der Anzug dort auch schnell reißen. Bisher hatte ich immer sehr viel Glück und konnte mit kleinen Flicken das Loch kleben.
Vielleicht solltest du von innen und ggf. auch von außen mal die Nähte allgemein prüfen und etwas dehnen und prüfen, ob noch weitere "angefressene" Stellen zu sehen sind. Das könnte ggf. auch noch ein Hinweis auf einen Mangel sein oder eine weitere Stelle wo es als nächstes reißen könnte.
Einmal beim anziehen überdehnt und es bildet sich eine Schwachstelle, wenn dann nooch Zug drauf kommt und das Material ohnehin stärker gestrecht ist, kann es schnell reißen.
Das wird mit der Garantie wirklich schwer bis unmöglich.

Habe einen Würfel auf Bahnenlatex gebaut, da sind mir auch stellen im Latex aufgefallen, die schwachstellen aufweisen. Einschlüsse, kleine Huppel im Latex usw. Wenn man solch eine Stelle im Latex hat wäre auch interessant, wie es mit der Gewährleistung da aussehen würde, wenn an solch einer Stelle etwas reißen würde.
********Cunt Mann
1.497 Beiträge
Gewährleistung => gesetzlich Vorgabe. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Da muss der Händler beweisen, dass der Schaden nicht schon vorher bestanden hat. Wird meist schwer für den Händler. Nach den 6 Monaten liegt die Beweislast bei dir. Auch hier ist es meist relativ einfach zu beweisen. Gewährleistung ist beim HÄNDLER geltend zu machen.

Insofern mach die Gewährleistung geltend und beweise, dass die Naht nicht wegen eigenverschuldeter Überdehnung gerissen ist. Wenn du das so formulierst und durchblicken lässt, dass du rechtlich Ahnung hast, lässt sich der Händler eher dazu hinreißen, seinen Pflichten nachzukommen. Man glaubt nicht, wie ahnungslos die Händler selber sind. Latex allerdings hat die Besonderheit, dass eben der Ausschluss der eigenverschuldeten Überdehnung zu beweisen ist. Da muss man eben kniffeln und eloquent vorgehen.

Garantie ist eine Serviceleistung des Herstellers. Bei diesem dann auch als Vertragsbestandteil geltend zu machen. Da unterliegt man schnell der Willkür des Herstellers. Da das meist auch nur kleinere Gewerbetreibende sind im Vergleich zu Modemultis, haben die nichts zu verschenken. Meist kannste da ne kulante Leistung knicken.
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