die_zwei4
Hallo Ihr lieben alle zusammen,
Damit ein Swingerclub kein leichtes Geschäft ist, wissen wir beide selbst auch.
Wir sind beide seit über 11 Jahren Swinger und haben auch schon in solchen Ambienten gearbeitet, allerdings nicht als profissionelle so wie es zu 90% vieler Clubs haben.
Sowas wird es bei uns definitiv nicht geben, denn das nennt man dann Prostitution.
Oh doch, und ob es was damit zu tun hat, ob man einen Swingerclub in einen Speergebiet ( Wohngebiet), Mischgebiet oder Industriegebiet eröffnen will.
Denn zu 99,9 % wird man in keinen reinen Wohngebiet eine Genehmigung für einen Swingerclub bekommen.
Da wir selbst mit einen sehr guten und bekannten Architekten sowie auch einen Bekannten Anwalt hier aus Ansbach zusammen arbeiten stehen die Chancen sehr gut, denn das ist hier nicht der erste Fall, den die Stadt Ansbach in dieser Richtung verlieren würde.
Denn 1. ist dies kein Wohngebiet wo wir eröffnen und 2. fällt ein Swingerclub unter des Gaststättenrechts mit ein paar verschärften Auflagen, diese aber erfüllt werden.
Dies sind: Das Bunderverwaltungsgericht hat wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Auffassung vertreten, dass bei Fehlen strafrechtlich relevanten Geschehens die hier in Rede stehenden geschlechtsbezogenen Handlungen Erwachsener, die so abgeschirmt stattfinden, das andere Personen, namentlich Jugendliche, hiervon nicht berührt werden können, nicht mit dem Verdikt der Unsittlichkeit im Sinne des Gaststättenrechts belegt werden können.
Urteil des BVerwG
LG Gerd und MOnique