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Rechtliches - Frage an die Profis

Rechtliches - Frage an die Profis
Aus meiner Kurzgeschichte "Wolfszeit" wird immer mehr eine längere Erzählung. Sie spielt im Februar 1989. Ich verwende in ihr reale Ortsbezeichnungen, Bezeichnungen militärischer Einheiten und Bezeichnungen von Organisationen der Staatsorgane.
Fiktiv sind die verwendeten Personennamen und die erzählte Handlung.
Andererseits ist die Handlung (so hoffe ich zumindest) so nah an der Realität, das es genau so geschehen sein könnte.
Jetzt bekomme ich ein wenig Kopfschmerzen, wenn ich an mögliche rechtliche Folgen denke. Immerhin gibt es soetwas wie den Traditionsverband der NVA und abmahnfreudige Anwälte.

Im Internet habe ich folgende Formel gefunden:
"Die Handlung und alle handelnden Personen sind frei erfunden. Jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig"

Gleichzeitig dazu aber auch den Kommentar eines Fachanwalts für Medienrecht, dass diese Formel niemanden schützt, der irgendwelche Rechte verletzt.
Habt Ihr dazu Erfahrungen?

Danke Euch
volatile
*******aum Frau
16.590 Beiträge
Keine, Deine konkrete Situation betreffend.

Ich halte es aber für unumgänglich, die rechtliche Lage im Vorfeld zu klären.

Ich hatte schon Schwierigkeiten, bestimmte Musiktitel nennen zu dürfen in einer Geschichte. Nur die Titel.

Ich möchte nicht wissen, was da passiert, wenn Du öffentliche Einrichtungen oder Organe nennst.

Ich kann mir vorstellen, dass es in solchen Fällen Rechtsabteilungen in den jeweiligen Institutionen gibt, mit denen Du so etwas klären kannst.

Ich denke, wenn Du ganz allgemein zum Beispiel von einem LKA sprichst, ist das noch kein Problem, weil eh jeder weiß, dass es das gibt. Wenn Du aber anfängst, interne Vorgänge oder Strukturen zu beschreiben, könnte das schwierig werden.
Danke Dir
ist schon mal sehr hilfreich.
Was ist mit Organisationen, die es nicht mehr gibt? Konkret
Einheiten und Truppenteile der ehemaligen NVA sowie des Ministeriums für Staatssicherheit? Da es sie nicht mehr gibt, könne sie ja auch nicht von meiner Erzählung betroffen sein, oder?
*****har Paar
41.021 Beiträge
JOY-Team Gruppen-Mod 
Es ist immer ratsam bzw. sicherer, im Zweifelsfall Phantasienamen zu verwenden, sogar bei kleinen Städten etc.!

Diese können ja so gestaltet werden, dass im Grunde jeder weiß, was gemeint ist.

Ansonsten hat Sina ja alles soweit beantwortet ...

(Der Antaghar)
eyes002
******ace Mann
15.954 Beiträge
Gruppen-Mod 
Im Grunde
eine echt gute Frage.
Wenn ich jetzt einen Mörder beschreibe, in einem Roman, und beschreibe detailliert, wie er sich ins Cafe Keese setzt um seine Pläne auszubaldowern... wo ist denn da bitteschön das rechtliche Problem? Hallo, da steht "Roman" drüber, nicht Doku.
Für das Cafe ist es mithin Werbung, selbst wenn ich in einem Roman (=fiktive Handlung) beschreibe, wie der Küchenchef lange Finger macht und sie dann in der Gulaschsuppe wiederfindet.

Offizielle Gebäude zu beschreiben, wie zum Beispiel das Bundskanzleramt, den Reichstag oder die Scharnhort- Kaserne in Hannover und so weiter, könnten meiner Meinung nach keine rechtlichen Probleme nach sich ziehen. Auch die Beschreibung der Gebäude nicht. Ist es eine Frage de Staatssicherheit, wenn die Öffentlichkeit weiß, wo Merkel zum pinkeln hingeht? Auch Beschreibungen von Wachablösungen, von Tätigkeiten, wie Streife laufen, wie ein Panzer gefahren wird und wie Magazine geladen werden sind bestimmt harmloser Natur.
Geheimnisse zu verraten ist beinahe unmöglich. Woraus die Keramikpanzerung des inneren Aufbaues eines Leopard- Panzers besteht, weiß kaum jemand. Die Befehls- und Kommandostruktur der Lamettaträger wird nur einem kleinen Teil zugänglich sein und die detaillierte Elektronik von beispielsweise eines Jäger 90 würde ich beim Hersteller suchen, nicht in einer Kaserne.

Es werden in vielen Büchern Tag für Tag derlei Dinge beschrieben. Haben da alle Autoren rechtliche Probleme? Müsste die Hälfte nicht im Knast sitzen? Oder verschollen sein? Hmmmmm. Und Institutionen, die es nicht mehr gibt, wer soll da rechtliche Ansprüche stellen und vor allem: Warum?

Tom, verwirrt
volatile
*******aum Frau
16.590 Beiträge
Lieber Tom,

nun, soweit zu Deiner persönlichen Meinung und Einschätzung.

Die müssen die Rechtsvertreter der Gegenseite aber noch lange nicht teilen.

Wie das Bundeskanzleramt die Sicherheitslage einschätzt, möchte ich als kleine Autorin zumindest nicht beurteilen und es ist ja mein Ziel, problemlos veröffentlicht werden zu können. Bin ich erfolgreich und habe einen Riesenverlag im Rücken, dann haben die da eine eigene Rechtsabteilung, die so etwas klärt.

Bin ich das aber - noch - nicht und habe ich das nicht, muss ich selbst sorgfältig genug recherchieren, um mich abzusichern und einem potentiell interessierten Verlag keine Schwierigkeiten zu machen.

Es gibt immer irgendwo eine Info-Nummer, die man anrufen kann und sich durchfragen kann. Es gibt, was die ehemaligen DDR-Organe betrifft, doch heute noch Behörden und Stellen, wo deren Erbe verwaltet wird. Da würde ich mich einfach mal erkundigen.

Das Bundeskanzleramt unterliegt mit großer Wahrscheinlichkeit einer hohen Sicherheitsstufe. Da kann man vielleicht in fiktives Damenklo erfinden, auf das eine fiktive Kanzlerin geht. Aber sobald man Dinge beschreibt, die reale Informationen enthalten wäre ich da sehr vorsichtig.

Das Cafe Keese ist vielleicht weniger bedeutsam, wird aber evtl ein Interesse daran haben, in der Öffentlichkeit auf eine bestimmte Weise wahrgenommen zu werden. Sprich: wenn denen das nicht passt, in was für einer Art Buch sie da genannt werden und in welchem Zusammenhang sie dargestellt werden... dann zimmern die Dir eine Unterlassungsklage an den Hals, ehe Du "Piep" sagen kannst.

Damit sowas nicht passiert: lieber einmal zuviel als zu wenig zum Telefonhörer greifen und vorher absichern.
*****har Paar
41.021 Beiträge
JOY-Team Gruppen-Mod 
Es geht ja nur darum, notfalls auf der sicheren Seite zu sein. Man kann es auch riskieren.

Ihr könnt Euch vermutlich nicht vorstellen, wieviele Prozesse laufen, von denen die Öffentlichkeit nichts weiß.

Es ist so: Ein Autor schreibt in seinem Roman, dass in einem winzigen Ort in Deutschland ein Massenmörder sein Unwesen treibt, der kleine Kinder entführt, vergewaltigt und umbringt. Gibt es den Ort real, kann das verschiedene Folgen haben, u. eben auch die, dass dieser Ort sich um seine Chancen betrogen sieht, das gerade eben begonnen Projekt zur Förderung des Fremdenverkehrs erfolgreich über die Bühne zu bringen. Und schon gibt's eine Klage.

Ist das Ganze in Hannover oder München angesiedelt, kümmert das wahrscheinlich keinen.

Steigt der überaus sympathische Protagonist eines Romans in seinen Toyota Corolla, zündet sich eine Marlboro an, isst noch rasch was bei MacDonalds und fährt dann die B 32 entlang nach Großbottwar, dann freuen sich alle und sehen es als Werbung. Macht das Gleiche ein finsterer Mafia-Boss, kann das unter Umständen schon anders aussehen.

Wer in einem Roman das FBI oder die NVA erwähnt, hat sicher keine Probleme zu erwarten. Stellt er das FBI oder die NVA als durch und durch korrupten Verein dar, kann das unter Umständen schon ganz anders aussehen - muss aber nicht.

Zur allgemeinen Beruhigung: Wer in einem seriösen Verlag veröffentlicht, dessen Werk wird dort lektoriert. Und das Lektorat achtet meistens auch auf so etwas und macht entsprechende Vorschläge. Man muss also seinen Roman nicht von vornherein unbedingt juristisch wasserfest schreiben und kann ihn auch erst mal so einreichen ...

(Der Antaghar)
volatile
*******aum Frau
16.590 Beiträge
Zustimmung, @*****har. Das ist absolut richtig.

Es ist ja auch nicht jeder so auf Zinne wie die GEMA, mit der ich es zu tun hatte. Mag also durchaus sein, dass nie ein Hahn danach kräht was man schreibt.

Es dient halt der Absicherung und der Vereinfachung der Dinge, wenn man im Vorfeld darauf achtet.

Wir haben ja hier nicht den Status einer erfolgreichen Fernsehserie, also stehen die Firmen nicht unbedingt Schlange, um in unseren Geschichte ein wenig Product Placement zu betreiben. *g*
eyes002
******ace Mann
15.954 Beiträge
Gruppen-Mod 
Okay....
also angenommen, ich schreibe einen Roman. Über einen Ex- Soldaten aus einer KSK. Ausgebildet in der Scharnhorst-Kaserne in Lingen, dann in der Mat-Buchhalter-Schiene in Schwanewede, Luftlande- Lehrgang in Sonthofen inkluisive ABC- Abwehr, Unteroffizierslehrgang in Delmenhorst-Adelheide, dann auf der Panzerschule in Munster, Heeres- Offiziersschule in Hannover, Kampftruppenschule in Bad Kissingen... dann angeworben vom BND, eingesetzt in Somalia, Äthiopien und Zimbabwe. Rein theoretisch natürlich.
Alles mit dezidierten Beschreibungen der Örtlichkeiten, der Aufträge und der Vorgänge. Beschreibungen der Kommandostruktur, Beschreibungen von Aufträgen, die offiziell nie existiert haben. Was glaubt ihr, passiert dann? Der Autor wird angeklagt? Vor Gericht gezerrt? Oder ist von heute auf Morgen spurlos verschwunden? Echt jetzt?
Ein Verein, der so etwas anklagt, klagt sich selbst an. Oder etwa nicht?

Tom
volatile
*******aum Frau
16.590 Beiträge
Als Autor tut man gut daran, für solche Fälle eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Denn ja, selbstverständlich gibt es Leute, die nur darauf warten, zu klagen und so an Geld zu kommen.

Ebenso, wie es Leute gibt, die klagen, weil sie glauben, sich so zu schützen.
*****har Paar
41.021 Beiträge
JOY-Team Gruppen-Mod 
Geklagt wird aus tausend Gründen - und oft genug, ohne dass man es verstehen muss. Häufig auch nur, um's einfach mal zu probieren, ob da nicht was geht und man jemanden zum Schweigen bringen kann. Selbst wenn man als Autor gewinnt - Stress und Ärger macht es trotzdem.

Ein Autor aus meiner Nachbarschaft schreibt keine Bücher mehr über das Thema "Freie Energie", nachdem er ein paar Tatsachen veröffentlicht hatte, mit denen eine bestimmte Industrie in die Bredouille kommen könnte. Nach mehrmaligem Besuch von ein paar "Herren", die ihm ernsthaft gedroht haben, zuerst seiner Familie und dann ihm etwas anzutun (sie haben also nicht mal mit Klage gedroht!) - hat er sich für seine Familie und sein Leben entschieden und schreibt nicht mehr darüber.

Und das alles bei einer Thematik, bei der man denkt, man müsste doch mal rein theoretisch darüber nachdenken und schreiben dürfen ...

(Der Antaghar)
Sind wir in Deutschland schon wieder so weit?


*angsthab*

*schweig* Ev
*****har Paar
41.021 Beiträge
JOY-Team Gruppen-Mod 
Nun ja - in anderen Ländern ist es schlimmer. Da wäre er gleich spurlos verschwunden ...

(Der Antaghar)
volatile
*******aum Frau
16.590 Beiträge
Auch wenn es nachvollziehbar ist, sich darüber zu wundern oder aufzuregen, was manche Menschen tun... sinnvoll ist es nicht und es hilft dem Fragestellenden in diesem Thread auch nicht weiter.

Man muss nicht immer verstehen können warum Menschen sich so oder so verhalten. Wichtig ist doch für diesen Thread nur: was kann ich als Autor tun, um mich in eine solche Situation erst gar nicht zu bringen?

Und dafür muss die Antwort lauten: gut recherchieren, Rechtslage im Vorfeld abklopfen, lieber einmal zuviel nachfragen als zu wenig.
*****har Paar
41.021 Beiträge
JOY-Team Gruppen-Mod 
Richtig.

Und wenn man im Vorfeld Ärger, Stress und Anwälte vermeiden will - ein paar unwichtige Kleinigkeiten ändern und alles so schreiben, dass jeder genau weiß, was man eigentlich meint, einem aber niemand an den Karren fahren kann.

Es sei denn, man will es unbedingt darauf anlegen.

(Der Antaghar)
eyes002
******ace Mann
15.954 Beiträge
Gruppen-Mod 
Komisch
ich dachte immer, der Begriff: "Roman" erhebt keinerlei Anspruch auf Echtheit. Beschreibt fiktive Personen, fiktive Handlungen, etc.
Wenn dann die Handlungsorte echt sind, um die Geschichte spannender und glaubwürdiger zu machen... müssten wir vor jeder Veröffentlichung mehr Recherche auf die Rechtslage verwenden, als für die Fakten selbst? Ist das nicht.... blöd?
Und wenn man dann einen Bestseller schreibt, müsste man ja die rechtliche Recherche auf globale Ebene ziehen, falls man da auch publizieren will. Steht das noch in Relation zum: "Ich erzähle eine Geschichte?"

Tom, verwirrt
*****har Paar
41.021 Beiträge
JOY-Team Gruppen-Mod 
Ja, so ist es leider.

Füher war das einfacher. Da gab's aber auch noch nicht so viele gierige Juristen, die wohl zu wenig Sex haben und stattdessen voller Leidenschaft und Gier Abmahnungen verschicken und sabbernd Klagen einreichen - weil sie damit, egal ob sie verlieren oder gewinnen, immer eine Menge Geld verdienen ...

Und diese Kerle nehmen manchmal jede Chance wahr, die sie wittern, und werden ihren Klienten oft zu einer Klage raten, wo man früher dachte: Na, und wenn schon, da stehen wir doch drüber.

Heute wird doch wegen jedem Mist geklagt, ob wegen wahrhaft lächerlicher Kleinigkeiten. Und dieser Satz, dass alles frei erfunden ist und Ähnlichkeiten mit realen Begebenheiten oder Personen rein zufälliger Natur sind, führt sich ja selbst ad absurdum, wenn man real existierende Dinge in einem Roman verwendet: Dann ist ja eben nicht alles frei erfunden.

Wie auch immer - man kann all das, was aus juristischer Sicht "kitzlig" sein könnte, doch einfach ein bißchen verändern. Ich würde z. B., wenn ich unbedingt die NSA in Fort Meade für meine Handlung benötige, die Organisation einfach NCA in Maryfort nennen - und schon ist man auf der sicheren Seite. Und jeder kluge Leser weiß genau, was damit gemeint ist.

(Der Antaghar)
Der Fragesteller -
@*******raum - sagt mal ein großes Dankeschön an alle, die hier geantwortet haben. Viel zum Nachdenken, viel Konkretes.

LG Christian
volatile
*******aum Frau
16.590 Beiträge
Ist das nicht.... blöd?

Ja! Aber nicht alles, was blöd ist oder nervig, ist gleichzeitig auch vermeidbar. Leider.

Und wenn man dann einen Bestseller schreibt, müsste man ja die rechtliche Recherche auf globale Ebene ziehen, falls man da auch publizieren will. Steht das noch in Relation zum: "Ich erzähle eine Geschichte?"

Das ist so. Zumindest wenn Du reale Bezüge, Orte, Organisationen verwendest. Dann ist es im Falle eines Bestsellers noch mal um so wichtiger, dass alles wasserdicht ist rechtlich. Bestseller werden aber meistens geplant und entstehen selten durch Zufälle. Das heißt, Bestseller werden vom Buchmarkt gemacht, von den Verlagen. Und große Verlage mit genug Markteinfluss, um einen Bestseller zu machen, haben bereits erwähnte Rechtsabteilungen, in denen Experten rund um die Uhr so etwas klären.

Wenn Du Harry Potter schreibst (also Phantasy), hast Du damit nachvollziehbarer Weise weniger Probleme als zB ein Dan Brown oder jemand anderer, der Geschichten mit sehr viel realem Bezug schreibt.

Wie gesagt: bist Du erst einmal unter der Fitiche eines Verlags mit gutem Lektorat, dann halten die Dir da den Rücken frei. Damit Du als "Kreativer" Dich ganz der Erschaffung widmen kannst.
Märchen am frühen Morgen
schön *g*

Ihr fangt an, Euch jetzt über Dinge zu unterhalten, die für mich ins Reich der Träume und Märchen gehören ...
volatile
*******aum Frau
16.590 Beiträge
Eben.

Du musst noch selbst auf diese Dinge achten. *g*
**********her63 Mann
231 Beiträge
Unbedenklich
Hallo Cchristjan,
was die NVA betrifft, ist Dein Vorhaben rechtlich unbedenklich. Du solltest aufpassen, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen, denn diese sind geschützt, aber die Namen von Organisationen unterliegen bei der Verwendung in fiktiven Werken keinem rechtlichen Schutz. Du solltest allerdings auch nichts völlig absurdes schreiben, es muss glaubhaft sein, dass Deine Handlung so passiert sein könnte. Als Referenz für Dein Vorhaben betrachte einfach mal den Film "NVA".
Ich bin kein Anwalt, aber ich bin Autor mit zahlreichen Erfahrungen auf diesem Gebiet bei Veröffentlichungen. Viel Erfolg beim Schreiben!
Auch danke
An den Perlentaucher :-). Hört sich professionell an und so in etwa denke ich auch. Ich werde mich daran halten.
Allerdings muß ich Dir in einem Punkt widersprechen. Wenn etwas keine Referenz für die Realität in der NVA ist, dann ist es der Film "NVA".
Es würde mich nicht wundern, wenn er mit Fördermitteln der Bundesregierung produziert worden wäre.

Aber wie gesagt - herzlichen Dank für Deinen Rat.
**********her63 Mann
231 Beiträge
Genau das
wollte ich damit sagen. Der Film "NVA" ist vom Genre her eine Komödie, genauer gesagt eine Groteske. Und er ist natürlich relativ weit weg von der Wirklichkeit. Trotzdem greift er Anekdoten auf, die tatsächlich passiert sein könnten oder die urban legends sind. Der Film eignet sich deshalb als Referenz, wie weit weg man von der Realität sein kann und dass dies trotzdem rechtlich zulässig und durch die Freiheit der Kunst gedeckt ist.
o.k.
manchmal brauche ich einen Zaunpfahl oder Holzhammer. Hat meine Frau auch schon mitbekommen. Jetzt habe ich es kapiert *g*
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